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Anwohner müssen Haltestellen streuen
geschrieben von Stefan Metze 
Das was sich bisher kaum eine zuständige Behörde getraut hat schriftlich mitzuteilen*, um sich den Zorn der Anwohner nicht zu zuziehen, bringt die BVG in ihrem plus_01 mit einem eigenen Artikel ganz groß raus.

Zitat
Und die anderen Haltestellen?
Auch hier ist alles genau geregelt:
Haltestellen und Haltestellenbereiche, die
sich zwischen Bordsteinkante und der
Haus- bzw. Grundstücksgrenze befinden –
also alle, die nicht durch einen Radweg vom
anliegenden Grundstück getrennt sind –,
müssen von den Haus- bzw. Grundstückseigentümern
beräumt und bei Glätte gestreut
werden. Dies ist eindeutig im Berliner
Straßenreinigungsgesetz §4 geregelt. Sollten
also die Anlieger ihren Verpflichtungen
nicht nachkommen und die entstandene
Glätte im Haltestellenbereich eine Gefahr
darstellen, ist die Polizei verpflichtet einzuschreiten.
Es kann auch eine kostenpflichtige
Ersatzleistung durch die BSR erfolgen.
Unser Tipp: Wenn es diesen Winter doch
vorkommt, dass an einer Haltestelle eine
gefährliche Glätte auftritt, informieren Sie
uns über unser Call Center 19 44 9 oder sagen
Sie einfach dem Fahrer Bescheid. Er
kann die Leitstelle der BVG informieren
und diese wiederum die Kollegen von der
BSR.


Demnach sind Anwohner verpflichtet den Winterdienst an Haltestellen zu gewährleisten, sie werden also versicherungsmäßig voll in die Pflicht genommen und sind für die Fahrgäste eines städtischen Betriebs verantwortlich, der größtenteils Werbeflächen in Form von Wartehallen an die Fa. Wall Ag vermietet und neben den Fahrgasteinnahmen damit auch noch Einkommen erzielt.

Das kanns irgendwie nicht sein oder?
Welcher Arbeitnehmer soll denn bitte die Haltestelle vor seinem Haus mitten am Tag streuen?


* Aus eigener Erfahrung.
Meine Eltern wohnen an der Bushaltestelle "Summter Straße (Bus 108)", das ist die letzte Haltestelle im Tarif B. Die Waldesruher Fahrgäste kommen mit dem Fahrrad um sich Zone C zu sparen. Ein erhöhtes Fahrgast und Schmutzaufkommen. Laut Straßenreinigungsgesetz ist die Straße (eine Hauptstraße) die der Bus 108 befährt nicht im Kehrbereich der BSR. Das Ordnungsamt hat meine Eltern bei Nichteinhaltung des Straßenreiningungsgesetzes mit mehreren Tausend Euro Strafe gedroht. Wir hätten ja die Möglichkeit ein privates Streu- und Reinigungsunternehmen zu beauftragen, sagte uns sehr nachdrücklich der sächsische Beamte vom Ordnungsamt in sozialistischer Stasimanier.
Haben wir dann auch gemacht. Kosten 240¤ pro Quartal für eine Fläche die von der Stadt/BVG kommerziell genutzt wird.

Der Eingang, also auch die Meldeadresse des Hauses meiner Eltern befindet sich, weil es sich um ein Eckgrundstück handelt, aber gar nicht in der Straße wo die Haltestelle ist, sondern in der Querstraße.

Gibt es hier im Forum noch weitere Betroffene?

--
Neues vom Ostkreuz im Ostkreuzblog
Gab doch schon mal einen Beitrag zu dem Thema

viele Grüße
vom Brückenmeister
Stefan Metze schrieb:
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> Gibt es hier im Forum noch weitere Betroffene?

Indirekt betroffen schon: meine Wohnung liegt in einem Haus vor dem sich eine Straßenbahnhaltestelle befindet. Die Straßen werden von der BSR "zwangsgereinigt", die Gebühren auf die Miete umgelegt, was sich für das gesamte Haus in ähnlichen Dimensionen bewegt, aber eben durch 10 Mietparteien geteilt wird.

Wobei man auch dazu sagen muss, dass die Straßenbahnhaltestelle hier nur einen eher kleinen Teil der Fläche einnimmt, insofern halte ich es für okay, diese ca. 5-10% der Fläche mit zu bezahlen. Es ist einfach deutlich pragmatischer, dies vom jeweiligen Anlieger im Rahmen dessen Räumungspflicht mitmachen zu lassen als dass die BVG einen eigenen Service beauftragt.

Wie heißt es noch so schön im Grundgesetz: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Lopi2000 schrieb:
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> Wie heißt es noch so schön im Grundgesetz:
> "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll
> zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

In welcher Fassung des Grundgesetzes soll dass denn stehen. Mein Eigentum ist mein Eigentum und geht andere gar nix an.

Die Haltestelle und die dazugehörige Fläche ist aber nicht Eigentum des Anliegers sondern der Stadt, die diese mit der BVG und den vermieteten Werbeflächen der Wartehallen kommerziell nutzt und Geld damit verdient.

Nun ist es leider so, dass wegen der "schlechten" Infrastruktur ganz Mahsldorf, Kaulsdorf und Biesdorf bis auf wenige Straßen in Reinigungszone C eingeteilt ist, das heißt der Anwohner ist komplett bis zur Straßenmitte für alles verantwortlich und hat gar nicht die Möglichkeit die BSR in Anspruch zu nehmen. Niemals bewegt sich das in ähnlichen Dimensionen wie bei einem privaten Reinigungsdienst. Die Straßenreinigungsgebühr kostet pro QM Grundstücksfläche und Quartal gerade mal 0,03¤, bitte nicht mit Mülltonnen abholen verwechseln oder zusammen in einen Topf werfen.
Das Problem ist, die Stadt ist gar nicht interessiert daran, den Anwohnern es zu ermöglichen die BSR in Anspruch nehmen zu können, da sie an den 0,03¤ pro QM und Quartal gar nichts verdient.

Mir geht's hierbei einfach um die Tatsache, das wir versicherungsmäßig dann langsam amerikanische Verhältnisse bekommen und sich die Stadt und die BVG zu mehr als 100% aus der Verantwortung stiehlt.

Stelle dir vor ein Anwohner der vor seiner Haustür laut Gesetz die Haltestelle streuen muss geht um 8 zur Arbeit, um 12 Uhr beginnt Eisregen und um 14 Uhr rutschen aus dem Bus steigende Schüler aus und verletzen sich (der Bus kommt, denn laut Artikel im plus_01 wird dann ja in Härtefällen die Fahrbahn gesalzen). Um 17 Uhr kommt der Arbeitnehmer nach Hause und hat dann Polizei und Ordnungsamt vor der Tür stehen die dann mit der Ordnungswidrigkeitenanzeige warten. Mal abgesehen von der Privatklage der Eltern des Kindes was ausgerutscht ist und sich dabei eventuell kompliziert verletzt hat.

Privaten Klagen sind somit Tor und Tür geöffnet. Man kann es doch gar nicht nachweisen dass der Jenige vor deiner Tür vielleicht gar nicht hingefallen ist, sondern vielleicht ganz woanders und dieses anwohnerfeindliche Gesetz nur als Mittel zum Zweck einer Klage nutzt.

--
Neues vom Ostkreuz im Ostkreuzblog



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.01.2008 18:17 von Stefan Metze.
Stefan Metze schrieb:
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> Lopi2000 schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
>
> > Wie heißt es noch so schön im Grundgesetz:
> > "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll
> > zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
>
> In welcher Fassung des Grundgesetzes soll dass
> denn stehen. Mein Eigentum ist mein Eigentum und
> geht andere gar nix an.



in Artikel 14 - (2)

ÖPNV DER UMWELT ZUR LIEBE !
Stefan Metze schrieb:
-------------------------------------------------------
> Lopi2000 schrieb:
> --------------------------------------------------

> > Wie heißt es noch so schön im Grundgesetz:
> > "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll
> > zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
>
> In welcher Fassung des Grundgesetzes soll dass
> denn stehen. Mein Eigentum ist mein Eigentum und
> geht andere gar nix an.

Vermutlich in jeder. Zumindest in der ursprünglichen von 1949 und in der aktuellen, jeweils im Artikel 14. Der Eigentumsbegriff im Grundgesetz ist bei weitem nicht so individualistisch formuliert, wie gemeinhin angenommen.

Dazu noch ein schöner Satz: "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden."

Na, woher kommt der? SED-Programm? DDR-Verfassung? Grundsätze der Räte-Republik von 1919? Nein: Grundgesetz Art. 15

> Die Haltestelle und die dazugehörige Fläche ist
> aber nicht Eigentum des Anliegers sondern der
> Stadt, die diese mit der BVG und den vermieteten
> Werbeflächen der Wartehallen kommerziell nutzt und
> Geld damit verdient.

Von der Idee der Finanzierung her dienen die Werbeeinnahmen dazu, die Wartehallen zu reinigen und zu pflegen und sind ansonsten eben eine Subvention des ÖPNV, da das Recht zur Außenwerbung normalerweise seitens der Kommunen verkauft wird.

> Die Straßenreinigungsgebühr kostet pro QM
> Grundstücksfläche und Quartal gerade mal 0,03¤,
> bitte nicht mit Mülltonnen abholen verwechseln
> oder zusammen in einen Topf werfen.

Das ist aber auch nur der Gebührensatz für periphere Gegenden, in zentralen Bereichen der Stadt betragen die Kosten 15 bis 20 Cent pro Quartal und Quadratmeter. Zwar fällt hier sicher auch mehr Reinigungsbedarf an, als in Einfamilienhausgebieten, aber als Anwohner kann man ja auch nichts dafür, insofern könnte man auch dies als Ungerechtigkeit beklagen.

> Das Problem ist, die Stadt ist gar nicht
> interessiert daran, den Anwohnern es zu
> ermöglichen die BSR in Anspruch nehmen zu können,
> da sie an den 0,03¤ pro QM und Quartal gar nichts
> verdient.

Die Preis aus der Preisliste ergeben sich ja auch nur aus dem Umstand, daß in den "pflichtgereinigten" Gebieten flächendeckend gereinigt werden kann, was sicherlich eine erhebliche Ersparnis bringt, da die Anfahrtkosten quasi entfallen.

> Stelle dir vor ein Anwohner der vor seiner Haustür
> laut Gesetz die Haltestelle streuen muss geht um 8
> zur Arbeit, um 12 Uhr beginnt Eisregen und um 14
> Uhr rutschen aus dem Bus steigende Schüler aus und
> verletzen sich (der Bus kommt, denn laut Artikel
> im plus_01 wird dann ja in Härtefällen die
> Fahrbahn gesalzen). Um 17 Uhr kommt der
> Arbeitnehmer nach Hause und hat dann Polizei und
> Ordnungsamt vor der Tür stehen die dann mit der
> Ordnungswidrigkeitenanzeige warten. Mal abgesehen
> von der Privatklage der Eltern des Kindes was
> ausgerutscht ist und sich dabei eventuell
> kompliziert verletzt hat.

Ja, dafür muss man dann ja auch entsprechende Dienste beauftragen, wenn man selbst nicht für die pflichtgemäße Reinigung sorgen kann. Ggf. könnte man sich ja als Nachbarschaft zusammen tun und einen Pauschalpreis für einen Straßenzug oder eine Siedlung aushandeln oder, wenn sich kein Anbieter findet, eben selbst eine Reinigungsgenossenschaft gründen und entweder jemanden einstellen oder das innerhalb der Genossenschaft organisieren. In meiner Heimatgemeinde ist es soweit ich zurück denken kann, so üblich, daß man sich mit den Nachbarn abspricht, wer was macht oder eben mal beim Nachbarn mit Schnee schippt und der dann umgekehrt auch mal.
Zitat
In welcher Fassung des Grundgesetzes soll dass denn stehen. Mein Eigentum ist mein Eigentum und geht andere gar nix an.

Art 14 GG

Zum einen ist dieses Grundgesetz zu einer Zeit entstanden als die CDU noch die Enteignung des Großkapitals im Programm hatte (klingt komisch, ist aber so), zum anderen ist das aber auch eines der Grundprinzipien unserer Gesellschaft. Und natürlich ist die Enteignung nicht so absurd wie sie klingt und wird, wenn auch selten auch heute praktiziert, z.B. für Verkehrswege, Versorgungsleitungen, etc. diese Flächen benötigen und es auf anderem Wege zu keiner Einigung kommt.
Die Erhebung von Steuern basiert aber meineserachtens auf dem selben Grundsatz. Letztlich auch nur das Enteignen eines gewissen Geldbetrages zum Gemeinwohl.

Zum anderen ist das kein "aus der Haftung stehlen" sondern stets so gewesen. Anwohnerstraßen werden halt von Anwohnern gepflegt und ggF. wird auch die Instandsetzung auf die Anwohner umgelegt, wenn diese zwingend erforderlich ist.
Es gibt allerdings auch Urteile, die einschränken, wann man von einem Anwohner erwarten kann, dass er die Straße reinigt - habe leider keine Zeiten mehr im Kopf, aber wenn ich mich recht erinnere, kann erwartet werden, dass die Wege morgens bis zu einer zivilen Zeit einmal geräumt werden. Da ich vor dem Problem selbst einmal stand bin ich mir ziemlich sicher, dass nicht zu verlangen ist, dass mitten am Tag gereinigt wird, denn es genügte wenn ich morgens bevor ich zur Arbeit fuhr Schnee räumte.

Gruß

Jonas
Naja...ohne große Zweifel ist hier mal wieder eine übertriebene Sparmaßenahme seitens des Senats zu Gange. Man will halt Kohle sparen und verdonnert die Anwohner, das zu tun, egal ob Bushaltestelle oder normaler Fußgängerweg. Die Rechte gehen keinen Millimeter über den Gartenzaum hinaus, die Pflichten schon...da stimmt doch irgendwie was nicht. Wofür bezahlen wir eigentlich Steuern? ôO

D

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.
Sofern das eine Anliegerstraße ist, hat es nichts mit übertriebenen Sparmaßnahmen zu tun, sondern war schon immer so. Ist vielleicht nicht immer derart umgesetzt worden. Wie gesagt: Eigentum verpflichtet. Kaufst du ein Haus oder Grundstück an einem solchen Weg, dann musst du damit rechnen, auch für die Infrastruktur aufkommen zu müssen. Für neue Wasser, Abwasser oder Stromleitungen, die du auch nur mitbenutzen darfst, muss du ja schließlich auch blechen.

Gruß

Jonas
Stahldora schrieb:
-------------------------------------------------------
> Naja...ohne große Zweifel ist hier mal wieder eine
> übertriebene Sparmaßenahme seitens des Senats zu
> Gange. Man will halt Kohle sparen und verdonnert
> die Anwohner, das zu tun, egal ob Bushaltestelle
> oder normaler Fußgängerweg. Die Rechte gehen
> keinen Millimeter über den Gartenzaum hinaus, die
> Pflichten schon...da stimmt doch irgendwie was
> nicht. Wofür bezahlen wir eigentlich Steuern? ôO

Für die Gesetzeslage in Berlin kannst du aber den Verkehrsbetrieb nicht verantwortlich machen. Da ist der Gesetzgeber, hier das Abgeordnetenhaus von Berlin gefragt. Dein Wahlkreisabgeordneter wird sich des Problems sicher gern annehmen. Falls nicht, müsste mal ein anderer gewählt werden ;-)

Im übrigen stellt eine Haltestelle vor dem Haus auch einen Komfortvorteil vor anderen Bürgern dar, wenn diese für den Zugang zum ÖPNV mehr oder weniger weite Wege zurücklegen müssen.
Hier zeigt sich wieder einmal der Vorteil von Straßenbahnen auf besonderem Bahnkörper und U-Bahnen im Tunnel, deren Zugangsanlagen allein im Zuständigkeitsbereich des Verkehrsbetriebes liegen.

so long

Mario
....und dabei ist es völlig irrelevant ob du diese Leistungen auch wirklich nutzt.
Da kommt bspw. ein Kaminkehrer auch wenn du keinen Kamin oder Ofen hast und diesen muss man auch noch gefälligst bezahlen. Nur damit er mal nachschaut. Das geht so oder so, notfalls gar mit Polizei.
Und selbst wenn du deinen Müll anderweitig entsorgst, die Müllgebührenpauschale muss entrichtet werden.
Und so gibt es noch etliche andere "zwangsverpflichtungen" wozu Häuslebauer verdonnert werden oder können.
Da machen die Kosten für die Wegreinigung für eine Bus/Tramhaltestelle wirklich nur noch einen Bruchteil aus. Nur einer der einen hochfrequentierten Schnellbahnzugang sein eigen vor der Haustür nennt, muss echt vermögend demnach sein ;-)
Jeder Bürger hat Rechte und das vergessen viele leider immer wieder auch Pflichten

Nach Eisregen hat man 40 minuten Zeit zurstreuen.
ich hab hier mal ein paar infos zusammengetragen für euch.

Es gibt eine Räum und Streupflicht im Winterdienst.

Da in den Nächstentagen mit Schnee und Eis gerechnet wurd sollte jeder der in der Realabgabepflicht steht auch sein Pflichten nachkommen denn wenn was passiert kann es sehr Teuer werden.Bis zur 10.000 Euro Plus Anzeige wegen Körperverletzung Plus Zivilrechtliches Verfahren mit Sehr Hohen Schmerzensgeld Forderungen.usw.

Und nicht vergessen die Unterflurhydranten Schnee und Eisfrei zuhalten!!! letztes jahr muste einer bis zur 5000Euro Strafe zahlen.

http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%A4umpflicht

http://de.wikipedia.org/wiki/Streupflicht

http://de.wikipedia.org/wiki/Winterdienst

http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fengl%C3%A4tte

http://www.bsr.de/bsr/download/Strassenreinigungsgesetz_2003.pdf

http://www.bsr.de/bsr/html/7342.htm

http://www.bsr.de/bsr/html/winterdienst.php

http://de.wikipedia.org/wiki/Schneepflug

http://de.wikipedia.org/wiki/Schneefr%C3%A4se

http://de.wikipedia.org/wiki/Streusalz

http://de.wikipedia.org/wiki/Streugut#Abstumpfende_Streumittel

http://de.wikipedia.org/wiki/Schneeschaufel

http://de.wikipedia.org/wiki/Schneer%C3%A4umung

http://de.wikipedia.org/wiki/Pistenfahrzeug

http://www.w-schlegel.de/Bahn/schneepflug.htm

http://www.bahnbilder.de/name/galerie/kategorie/Deutschland~Bahndienstfahrzeuge~Winterdienst.html

http://de.wikipedia.org/wiki/RhB_Xrotd

http://de.wikipedia.org/wiki/Weichenheizung

http://www.berliner-verkehrsseiten.de/u-bahn/Fahrzeuge/Fahrzeugchronik/A1-2/Wagen_1062/wagen_1062.html

http://de.youtube.com/watch?v=B89N78zeKAs&feature=related

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96BB_2080

http://de.wikipedia.org/wiki/DBAG_Baureihe_716

http://de.wikipedia.org/wiki/Enteisung

http://de.youtube.com/watch?v=lzLSiPJwqlg&feature=related

http://de.youtube.com/watch?v=_TZBOBbJOnk

Und für die hier Lesenden Autofahrer Winterreifen Benutzen!!!

Winterreifen und Vorsichtiges Fahren Retten Leben!!!

Wer jetzt noch mit Sommerreifen Unterwegs ist Handelt Fahrlässig!!!


http://www.pro-winterreifen.de/

http://de.wikipedia.org/wiki/Schneekette

http://de.wikipedia.org/wiki/Spikes_%28Reifen%29

http://www.berliner-feuerwehr.de/1594.html

ÖPNV DER UMWELT ZUR LIEBE !



11 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.01.2008 18:03 von New Yorker Subway.
Kleiner Tip an die Autofahrer wenn es Draussen Eiskalt ist und der Eiskalte Wind die Schneefloken euch ins Gesicht treibt und eurer Wagen Zugeschneit ist und ihr erst mal die Scheiben Frei Kratzen müsst.Und draussen Glateis ist und es an jeder Ecke Kracht einfach mal den Wagen stehen lassen und den ÖPNV Benutzen und ruhig und endspannt zur Arbeit fahren !!!

Und sich im Warmen ÖPNV gemütlich machen und Zeitung lesen usw.


http://de.youtube.com/watch?v=9txg034tH_I&feature=related

http://de.youtube.com/watch?v=ytFU9kI_28k&feature=related

Genissen wir einfach die Schöne anmutige Schnee und Eis Landschaft und Planen etwas mehr zeit ein.Hoffen wir das alle Unbeschadet durch kommen.

ÖPNV DER UMWELT ZUR LIEBE !



4 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.01.2008 23:44 von New Yorker Subway.
Zitat

Nach Eisregen hat man 40 minuten Zeit zurstreuen.

Leider ist Wikipedia bei Rechtsthemen immer eine recht kritische Quelle. In der Frage, wie schnell und wann zu räumen ist widersprechen sich die Artikel.
Zum einen heißt es da, Eisflächen haben in einem sehr knappen Zeitrahmen von 40min gebrochen und geräumt zu werden, zum anderen aber, dass an Stellen an denen der Anwohner räumpflichtig ist dieses zu bestimmten Tageszeiten zu erfolgen hat.

Zitat
Wikipedia zur Berliner
Durch diese Satzung werden Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege entlang der Grenzen ihrer Grundstücke zu gewissen Tageszeiten sicher begehbar zu halten.

Die BSR führt das in dem oben schon genannten Link näher aus als:

Zitat
BSR
Glätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen zu bekämpfen, Schnee unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu räumen. Dauert der Schneefall über 20:00 Uhr hinaus an, oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glättebildung ein, so ist der Winterdienst bis 07:00 Uhr (sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr) des folgenden Tages durchzuführen.
Die Räumung unmittelbar nach Entstehen ist leider speziell bei Blitzeis für einen Arbeitnehmer kaum möglich, müsste er sich doch dann von der Arbeit aus auf den Weg machen, das u.U. auch noch bei Glätte unter Zeitdruck dann den Weg räumen und alles in 40min fertig bekommen. Es bleibt also wenn man nicht in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes arbeitet und dann auch noch jederzeit abhauen kann, nichts als den Winterdienst zu vergeben. Glück wer einen rüstigen Rentner oder hilfbereite Privatiers in der Umgebung hat - alle anderen müssen wohl eine Firma beauftragen.

Gruß

Jonas
Was mir nur Öfter auffallt ist das viele S Bahnhöfe Sehr Glatt sind und kein Schneegeräumt wurde. Hier hat die S Bahn GmbH Nachbesserungsbedarf.Besonders vorne und am Zugende ist der Bahnsteig oft eine Eisbahn.

ÖPNV DER UMWELT ZUR LIEBE !
Zitat

esonders vorne und am Zugende ist der Bahnsteig oft eine Eisbahn.
Ja deswegen verkehren die doch nach Eisbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO);)

Gruß

Jonas
jonpro schrieb:
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> esonders vorne und am Zugende ist der Bahnsteig
> oft eine Eisbahn.

Zitat

Es wird sich wohl in Zukunft ein wenig mehr tun müssen, als einen neue Antriebsart für Stadtbusse zu finden, wenn das Öl zur Neige geht.

Auch. Aber deswegen werden auch und besonders abends, wenn es wieder beginnt zu frieren, Kurzzüge eingesetzt. Die Halten nicht ganz vorne und du hast auch ganz hinten nicht die Glätte, die du bemängelst.

KH
Karten-Harten schrieb:
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Aber deswegen werden auch und besonders
> abends, wenn es wieder beginnt zu frieren,
> Kurzzüge eingesetzt. Die Halten nicht ganz vorne
> und du hast auch ganz hinten nicht die Glätte, die
> du bemängelst.

Genau! Das sind eiskalte, äh, Entschuldigung, eiswarme Menschenliebhaber in den Führungsriegen der S-Bahn. Die Denken nicht betriebswirtschaftlich, nein, sie sorgen nur für das Beste für jeden einzelnen Fahrgast... Ick gloobs ja nich!
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