Anwohner müssen Haltestellen streuen 05.01.2008 17:07 |
Zitat
Und die anderen Haltestellen?
Auch hier ist alles genau geregelt:
Haltestellen und Haltestellenbereiche, die
sich zwischen Bordsteinkante und der
Haus- bzw. Grundstücksgrenze befinden –
also alle, die nicht durch einen Radweg vom
anliegenden Grundstück getrennt sind –,
müssen von den Haus- bzw. Grundstückseigentümern
beräumt und bei Glätte gestreut
werden. Dies ist eindeutig im Berliner
Straßenreinigungsgesetz §4 geregelt. Sollten
also die Anlieger ihren Verpflichtungen
nicht nachkommen und die entstandene
Glätte im Haltestellenbereich eine Gefahr
darstellen, ist die Polizei verpflichtet einzuschreiten.
Es kann auch eine kostenpflichtige
Ersatzleistung durch die BSR erfolgen.
Unser Tipp: Wenn es diesen Winter doch
vorkommt, dass an einer Haltestelle eine
gefährliche Glätte auftritt, informieren Sie
uns über unser Call Center 19 44 9 oder sagen
Sie einfach dem Fahrer Bescheid. Er
kann die Leitstelle der BVG informieren
und diese wiederum die Kollegen von der
BSR.
Re: Anwohner müssen Haltestellen streuen 05.01.2008 17:22 |
Re: Anwohner müssen Haltestellen streuen 05.01.2008 17:40 |
Re: Anwohner müssen Haltestellen streuen 05.01.2008 18:14 |
Re: Anwohner müssen Haltestellen streuen 05.01.2008 18:32 |
Re: Anwohner müssen Haltestellen streuen 05.01.2008 18:59 |
Re: Anwohner müssen Haltestellen streuen 05.01.2008 20:05 |
Zitat
In welcher Fassung des Grundgesetzes soll dass denn stehen. Mein Eigentum ist mein Eigentum und geht andere gar nix an.
Re: Anwohner müssen Haltestellen streuen 06.01.2008 15:21 |
Re: Anwohner müssen Haltestellen streuen 06.01.2008 15:37 |
Re: Anwohner müssen Haltestellen streuen 06.01.2008 15:49 |
Re: Anwohner müssen Haltestellen streuen 06.01.2008 15:51 |
Re:Eure Winterdienst Pflichten ! 06.01.2008 21:40 |
Re: Anwohner müssen Haltestellen streuen 06.01.2008 22:51 |
Re: Anwohner müssen Haltestellen streuen 06.01.2008 23:24 |
Zitat
Nach Eisregen hat man 40 minuten Zeit zurstreuen.
Zitat
Wikipedia zur Berliner
Durch diese Satzung werden Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege entlang der Grenzen ihrer Grundstücke zu gewissen Tageszeiten sicher begehbar zu halten.
Die Räumung unmittelbar nach Entstehen ist leider speziell bei Blitzeis für einen Arbeitnehmer kaum möglich, müsste er sich doch dann von der Arbeit aus auf den Weg machen, das u.U. auch noch bei Glätte unter Zeitdruck dann den Weg räumen und alles in 40min fertig bekommen. Es bleibt also wenn man nicht in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes arbeitet und dann auch noch jederzeit abhauen kann, nichts als den Winterdienst zu vergeben. Glück wer einen rüstigen Rentner oder hilfbereite Privatiers in der Umgebung hat - alle anderen müssen wohl eine Firma beauftragen.Zitat
BSR
Glätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen zu bekämpfen, Schnee unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu räumen. Dauert der Schneefall über 20:00 Uhr hinaus an, oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glättebildung ein, so ist der Winterdienst bis 07:00 Uhr (sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr) des folgenden Tages durchzuführen.
Re: Eisbahn statt S Bahn? 06.01.2008 23:57 |
Re: Anwohner müssen Haltestellen streuen 07.01.2008 09:31 |
Ja deswegen verkehren die doch nach Eisbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO);)Zitat
esonders vorne und am Zugende ist der Bahnsteig oft eine Eisbahn.
Re: Anwohner müssen Haltestellen streuen 08.01.2008 02:15 |
Zitat
Es wird sich wohl in Zukunft ein wenig mehr tun müssen, als einen neue Antriebsart für Stadtbusse zu finden, wenn das Öl zur Neige geht.
Re: Anwohner müssen Haltestellen streuen 08.01.2008 10:07 |