der weiße bim schrieb:
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> Die Lohnforderungen sind jedoch berechtigt, wurden
> doch die Löhne zuletzt 2003 erhöht und 2005 um 10
> bis 12% gesenkt bei gleichzeitiger Senkung der
> Arbeitszeiten um rund 6%.
Deinen kompletten Beitrag würde ich sofort unterschreiben mit einer Ausnahme, offiziell wurde die Arbeitszeit reduziert nur wie kommt es das viele Mitarbeiter länger arbeiten müssen.
Nachfolgend wurde das sehr gut erklärt:
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KLARTEXT
Ausgabe 1 Dezember 2007
Infoblatt der Betriebsgruppe BVG in der Gewerkschaft
Verwaltung und Verkehr (GVV) Berlin
Die erste Ausgabe des Infoblattes Klartext
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde der BG-BVG in der GVV,
heute haltet Ihr die Erstausgabe des Infoblattes Klartext in den Händen. Wir wollen ein kritisches Informationsblatt für BVG - Mitarbeiter bieten, das unabhängig von großen Organisationen aufzeigen kann, wo und wie wir um unser Geld und unsere Freizeit betrogen werden, wie sich unsere Arbeitsbedingungen verschlechtern und wie wir unsere Rechte durchsetzen können.
Die Lokführer der DB AG führen uns derzeit beispielhaft vor, wie Arbeitnehmer sich gegen Gewerkschaften, die nicht mehr die Interessen der Arbeitnehmer vertreten, zur Wehr setzen können!
Das größte Problem für uns Arbeitnehmer der BVG ist die Gewerkschaft ver.di mit ihren Funktionären!
Nachdem diese erst vor zwei Jahren selbst den TV-N mit seinen Hungerlöhnen und unerträglichen Arbeitsbedingungen durchgepeitscht haben, - die Mitglieder wurden dafür sogar in einen Streik getrieben -, spielen sie sich nun scheinheilig mit Forderungen nach bis zu 12 Prozent Lohnerhöhung als Vertreter der Arbeitnehmerinteressen auf und wenden sich gegen die Entgeltbedingungen, die sie vor kurzem doch noch selbst ausgehandelt und unterschrieben haben.
Das Ziel ist klar: Durch die erneute Streikdrohung - jetzt zur Abwechslung mal für mehr statt weniger Geld - sollen die Arbeitnehmer davon abgehalten werden, ihre Mitgliedschaft in der verkappten Arbeitgebervereinigung ver.di zu kündigen (Streikgeld). Fällt darauf wirklich noch jemand herein?
Hätte man den TV-N Berlin mit seinen Hungerlöhnen nicht abgeschlossen, müßte man jetzt nicht um 12 % Entgelterhöhung kämpfen! So verschaffen sich ver.di-Funktionäre ihre zweifelhafte Daseinsberechtigung. Hauptsache der Rubel, sprich Mitgliedsbeitrag, rollt!
Wechselschichtarbeitnehmer durch den TV-N Berlin
überproportional benachteiligt!
Wie gewissenlose VER.DI-Funktionäre Leben und Gesundheit einer besonders belasteten Arbeitnehmergruppe den Arbeitgeberinteressen opfern.
Seit 2 Jahren dürfen wir BVG-Mitarbeiter nun schon die "Segnungen" des TV-N Berlin genießen und allmählich sollte auch dem letzten Beschäftigten bewußt geworden sein, welches Danaergeschenk ihm damit von der unter gewerkschaftlicher Tarnkappe agierenden Arbeitgebervertretung namens VER.DI gemacht wurde.
"6,41 Prozent Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich als Sanierungsbeitrag der Mitarbeiter und dafür im Gegenzug mehr Freizeit", lautete die verharmlosende Parole. Bereits dies war eine Mogelpackung, denn zuvor war die Arbeitszeit erst einmal ohne Lohnausgleich fiktiv von 38,5 auf 39 Std. herauf gesetzt worden. Die effektive Arbeitszeitverkürzung von zuvor 38,5 auf 36,5 Std. beträgt nur 5,19 %. Hinzu kommt die Einkommensminderung durch den Wegfall des Urlaubsgeldes und die drastische Kürzung der Zuwendung, der ebenfalls keine Gegenleistung in Form von zusätzlicher Freizeit gegenüber steht. Dennoch: rund 104 Stunden bzw. 13-14 Tage zusätzliche Freizeit pro Jahr als Ausgleich für die Lohneinbußen wären sicher nicht zu verachten, ihre Gewährung stellt aber für den Arbeitgeber ein Problem dar. Denn wer erledigt die Arbeit an den Tagen, an denen die Arbeitnehmer ihre durch Lohnverzicht erkaufte Freizeit genießen? Entweder der Arbeitgeber stellt zusätzliches Personal ein, was die Einsparungen wieder aufheben würde, oder er beschäftigt die Arbeitnehmer mit der alten Arbeitszeit weiter, was aber eine Lohnminderung unter dem Vorwand der Arbeitszeitverkürzung ausschließen würde.
Doch auch in dieser mißlichen Lage konnte sich der Arbeitgeber wie immer auf seine Geheimwaffe VER.DI verlassen, denn deren Funktionäre hatten eine geniale Idee. Wie wäre es sagten sie, wenn wir den Arbeitnehmern, die in Wechselschichten arbeiten, gleich nach der Kürzung von Lohn und Arbeitszeit die zusätzlich gewonnene Freizeit wieder wegnehmen und dir, dem Arbeitgeber, zurückgeben. Dann erhältst du die gleiche Arbeitsleistung wie vorher, nur zu wesentlich geringeren Lohnkosten.
Und so schlugen die kreativen VER.DI - Funktionäre der Arbeitgeberseite folgende Lösung vor:
Streichen wir doch im TV-N einfach die Regelung, daß bei Wechselschichten die Pausen in die Arbeitszeit einzurechnen sind. Dann müssen die Arbeitnehmer trotz Arbeitszeitverkürzung sogar noch mehr Schichten leisten als vorher. Bei 36,5 Std./Wo. und 485 Min. Schichtlänge ergeben sich mit Pauseneinrechnung 235 Dienste und 130 freie Tage, ohne Pauseneinrechnung lassen sich aber 251 Dienste bei nur 114 freien Tagen aus jedem Beschäftigten herauspressen.
Die Arbeitgebervertreter hatten zunächst Bedenken. Sollen wir, wandte jemand ein, ausgerechnet den Wechselschichtarbeitnehmern, die durch ihre Arbeitszeit ohnehin schon den größten gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind, den Freizeitgewinn verweigern, den wir allen anderen Mitarbeitern mit gesunden Arbeitszeiten zubilligen? Selbst im neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD ist doch die Pauseneinrechnung als Ausgleich für die besonderen Belastungen der in Wechselschicht Tätigen vorgesehen. Da glitt ein spöttisches Grinsen über die Gesichter unserer VER.DI - Funktionäre. Einer muß doch die unangenehmen Lasten tragen und die da unten haben doch schon jetzt nicht viel von ihrer Freizeit. Da kommt es auf 16 zusätzliche Schichten im Jahr auch nicht mehr an. Und wenn der eine oder andere deswegen ein wenig früher das Zeitliche segnet, ergeben sich sogar noch positive Effekte für die Renten- und Zusatzversorgungskasse.
Diesen Argumenten konnte sich die Arbeitgeberseite nicht verschließen und so wurde am 31. August 2005 bei Nacht und Nebel der TV-N Berlin unterzeichnet und Arbeitgebervertreter und VER.DI Funktionäre ließen die Champagnerkorken knallen, um sich unter fröhlichem Gelächter darüber zu belustigen, wie geschickt man die Arbeitnehmer der BVG AöR durch raffinierte Vertragsgestaltung ausgetrickst habe. Und die prustete ein sichtlich beschwipster ver.di-Mann zu fortgeschrittener Stunde, sind auch noch so blöd und finanzieren uns diese Party über ihren Mitgliedsbeitrag mit 1% ihres Monatslohns.
Aber was ist, wenn die da unten merken, wie wir sie über den Tisch gezogen haben und plötzlich wieder mehr Lohn wollen? fragte besorgt einer vom Arbeitgeberverband. Da macht euch mal keine Gedanken,kam es zurück,unsere Mitglieder haben wir voll im Griff. Wenn die auf dumme Gedanken kommen, erklären wir ihnen einfach wieder, daß ihre Arbeitsplätze akut bedroht sind und nur eine radikale Senkung des Tarifniveaus sie retten kann. Dann rufen wir einen Warnstreik zur Durchsetzung von Lohnsenkungen aus, ihr schließt mit uns einen um mindestens 10 % abgesenkten Entgelttarifvertrag ab und wir verkaufen das Ganze dann wieder als großen Sanierungserfolg.
Übrigens: erste Früchte hat VER.DIS kreative Idee der kombinierten Arbeitszeit- und Freizeitverkürzung in der Abteilung BU-B schon getragen. Dank der zusätzlich aus jedem Mitarbeiter herausgepreßten 16 Dienste jährlich konnte man die Anzahl der Weichensteller um so stärker reduzieren.
Der TV-N Berlin: ein wirksamer Beitrag zur Ausbeutung der Mitarbeiter
und zum Personalabbau bei der BVG AöR.
DANKE VER.DI!
Nachbemerkung: Wir waren natürlich nicht bei den Verhandlungen dabei, aber etwa so müssen sie verlaufen sein. Die Fakten sind eindeutig.
Von Wolfgang Sawusch
Fakten zur Wechselschichtarbeit
Nach den Bedingungen von BAT bzw. BMT-G mußte ein Mitarbeiter, der Dienstleistungen in Wechselschichten von jeweils 485 Minuten Schichtlänge bei einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Std. zu leisten hatte, insgesamt 248,5 Dienste pro Jahr leisten.
(120.505 Min. Jahresarbeitszeit : 485 Min =248,5 Arbeitsschichten)
Durch den TV-N wurde die Wochenarbeitszeit für Altbeschäftigte ohne Lohnausgleich auf 36,5 Std reduziert, was zu einer Senkung der Jahresarbeitszeit auf 114.245 Min. führt. Nach der alten Regelung würden sich daraus für den Wechselschichtarbeiter 235,5 Dienste bzw. 13 zusätzliche freie Tage ergeben.
(114.245 Min. :485 Min.= 235,5 Arbeitsschichten)
Um dies zu Gunsten des Arbeitgebers zu vermeiden, hat ver.di im TV-N Berlin die Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit gestrichen, so daß jede Schicht nur noch mit 455 statt 485 Minuten angerechnet wird. Ergebnis:
114.245 Min. :455 Min. = 251 Arbeitsschichten
Fazit: Die Wechselschichtarbeitnehmer dürfen auf Lohn verzichten, erhalten aber im Gegenzug nicht mehr, sondern sogar noch weniger Freizeit als vorher. Der Arbeitgeber gewinnt dadurch 15-16 Dienste zusätzlich pro Jahr.
Die Frage, wessen Interessen die sog. Gewerkschaft ver.di hier vertritt, kann sich jeder anhand dieses Beispiels selbst beantworten.
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