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Hausverbot für Messerstecher
geschrieben von rohrpostlenker 
Da man ja hier keine Zeitungsausschnitte wiedergeben soll, habe ich einen Link zu diesem Artikel gesetzt.

[www.berlinonline.de]

Ich möchte sagen, das Hausverbot bringt doch nur etwas wenn man es auch kontrollieren und durchsetzen kann. Ich glaube kaum das jetzt jeder Fahrzeugfüher oder anderer BVG- Mitarbeiter ein Bild der Täter bei sich trägt. Ich glaube der personelle Aufwand wäre zu groß.

Ich hoffe, das ich damit nicht gegen irgendwelche Bestimmungen verstoßen habe.

mfg: Fahrgastbetreuer
Hm, was spräche dagegen, wenn man es so macht, wie damals bei der Terrorismusbekämpfung, wo es Plakate gab, auf denen die Terroristen abgebildet sind?

Mit besten Grüßen
Wuhletal
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Säh Dohrs will oupänn onnsä läft zeit.
Ach Wuhletal ...
Die persönlichen Rechte sind in diesen Staat (zum Glück) gut geschützt. Die Fahndung mit sehr öffentlichen Plakaten ist Schwerverbrechern und Terroristen vorbehalten. Und das aus gutem Grund. Sonst hätte jedes Kaufhaus seine Schaufenster mit Bildern aller Ladendiebe vollgehängt. Da kennt auch nicht jeder die Ladendiebe, die dann ein (befristetes ?) Hausverbot erhalten haben. Interessant wird die Sache dann, wenn jemand ein weiteres mal erwischt wird. Dann werden die Personalien festgestellt und auch nachgesehen, ob der Bursche Hausverbot hat. Wenn ja, kann die Strafe einen Tick schärfer ausfallen.

Bäderbahn
Bäderbahn schrieb:
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> Ach Wuhletal ...
> Die persönlichen Rechte sind in diesen Staat (zum
> Glück) gut geschützt. Die Fahndung mit sehr
> öffentlichen Plakaten ist Schwerverbrechern und
> Terroristen vorbehalten.

Sind Messerstecher also keine Schwerverbrecher? Oder werden sie das erst nach ihrem ersten Mord?
Vielfahrer schrieb:
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> Bäderbahn schrieb:
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> > Ach Wuhletal ...
> > Die persönlichen Rechte sind in diesen Staat
> (zum
> > Glück) gut geschützt. Die Fahndung mit sehr
> > öffentlichen Plakaten ist Schwerverbrechern und
> > Terroristen vorbehalten.
>
> Sind Messerstecher also keine Schwerverbrecher?
> Oder werden sie das erst nach ihrem ersten Mord?

Sie werden aber nicht mehr gesucht sondern sind bekannt & verurteilt!

@rohrpostlenker: Du darfst keine kompletten Fremdartikel einstellen, ein Absatz ist aber durchaus erlaubt. Ein Link allein ist aber auch ausreichend.

Zum Inhalt hat Bäderbahn ja schon das Wesentliche geschrieben - da hat sich gegenüber der S-Bahngeschichte (an die sich inzwischen wohl schon keiner mehr erinnert) nix geändert.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Also aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es unmöglich ist ein Hausverbot zu kontrollieren. Auch wenn in jeder Aufsicht ein schwarz-weiß Bild und in jeder Meldestelle der Tfs ein Farbbild hängt. Keine Aufsicht (von denen es kaum noch welche gibt), und kein Tf und auch die Sicherheitsleute können 24h am Tag darauf achten, ob da jemand rumläuft der Hausverbot hat. Weil sich diese Personen auch genau so wie normale Fahrgäste verhalten. Also mich hat in zwei Jahren nie jemand angesprochen mit den Worten: "Entschuldigen Sie, haben Sie hier nicht Hausverbot?"

Wie Bäderbahn schon sagt, interessant wird es, wenn die Person bei etwas erwischt wird, oder aus sonst welchen Gründen die Personalien festgestellt werden müssen. Denn dann wäre es nach § 123 StGB ein Hausfriedensbruch.
Hergott laß Hirn regnen...

Ob BVG, oder anfangs S-Bahn...

Natürlich kann und wird niemand ein Hausverbot kontrollieren können. Sinn und Zweck dieser Aussprache ist schlichtweg, daß ein Unternehmen sich rechtlich abgesichert hat. Das heißt, WENN diese Typen bei einer Kontrolle, oder evtl. Straftaten im Unternehmensbereich namentlich erfasst werden, dann sieht das jeweilige Unternehmen "Aha, die haben ja bei uns am Tag xyz Hausverbot bekommen".
Somit bekommen sie bei einer Schwarzfahrt nicht nur das Bußgeld nach Hause, sondern gleich noch eine Anzeige wg. Hausfriedensbruch.
Im Falle einer Straftat würde bei einer Anzeige erschwerend hinzukommen, daß sie bereits Hausverbot hatten, und somit ein eventuelles Strafmaß schwerer ausfallen kann.

So einfach ist die Sache mit dem "Hausverbot" erteilen...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.07.2008 15:20 von Grenko.
Vielfahrer schrieb:
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> Bäderbahn schrieb:
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> > Ach Wuhletal ...
> > Die persönlichen Rechte sind in diesen Staat
> (zum
> > Glück) gut geschützt. Die Fahndung mit sehr
> > öffentlichen Plakaten ist Schwerverbrechern und
> > Terroristen vorbehalten.
>
> Sind Messerstecher also keine Schwerverbrecher?
> Oder werden sie das erst nach ihrem ersten Mord?

Das frage ich mich auch manchmal. Manchmal hab ich das Gefühl das erst einer unserer Fahrer von Gewalttätigen umgebracht werden muss, bevor die BVG merkt, dass sie jetzt mal anfangen sollte, was richtiges zu tun, und nicht nur ständig irgendwelche Presseberichte á la "Wir bestellen 25 neue MAN Eindecker mit Videoüberwachung, das trägt ungemein zur Sicherheit der Fahrer und der Fahrgäste bei" zu schalten.

Grüße aus dem Fahrdienst von BT Dieter
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