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[Presse] Jugendlicher lagert im Keller gestohlene S-Bahnausrüstung
geschrieben von 485 158 
Und? Hat hier jemand aus dem Forum bei ihm gekauft und jetzt Sorgen, ob er eine Kundenkartei für die Hehlerware hat?
Lopi2000 schrieb:

> Und? Hat hier jemand aus dem Forum bei ihm gekauft
> und jetzt Sorgen, ob er eine Kundenkartei für die
> Hehlerware hat?

Jetzt werden die üblichen Verdächtigen kommen und das alles zutiefst verurteilen. Wie man nur kann. Alles was man selbst hat, ist natürlich legal erworben. Die Plünderung der Exnerzüge ist natürlich nur von bösen Altmetalldieben vorgenommen worden.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Würde mich nicht wundern, wenn der miese Denunziant nur ein Neider war. Frei dem Motto: Was ich nicht haben kann, darf auch kein anderer besitzen

Die Bahnfan, -freak und -fuzzy Szene ist schon ein sonderbarer Haufen!

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ÖPNV und SPNV um jeden Preis ist mir zu teuer!
hotte789 schrieb:
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> Würde mich nicht wundern, wenn der miese
> Denunziant nur ein Neider war.

Nun, auch ich neige nicht zur Extremzusammenarbeit mit der Polizei, aber als Denunzianten würde ich die entsprechende Person dennoch nicht bezeichnen.
hotte789 schrieb:
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> Würde mich nicht wundern, wenn der miese
> Denunziant nur ein Neider war. Frei dem Motto: Was
> ich nicht haben kann, darf auch kein anderer
> besitzen

Es ist irgendwie ein eigenartiges Rechtsverständnis, Diebstahl und Hehlerei gutzuheißen und gleichzeitig (strafrechtlich deutlich irrelevantere) Sachbeschädigung in anderen Threads zu verteufeln. Wobei ja ein Großteil der dort kritisierten Street Art noch nicht mal den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt.
Es wurde eine Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls und der Hehlerei gegen den Jugendlichen eingeleitet. Die Bearbeitung dauert noch an.


Das heißt die betreffende Person ist unschuldig bis er der Schuld überführt ist.

Desweiteren sehe ich auf den Bilder Teile der BR485 ,waren die nicht in Lichtenberg abgestellt.

Und ich denke die Person ist unschuldig ,bei den Fahrpreisen dachte die Person sicher das er die Teilen gekauft hat.

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Bahnanlagen in und um Berlin

[www.biuub.de]
Also nachdem ich mir das ganze durchgelesen habe, überkam mich ein Grinsen und der Gedanke "Gott, so sieht es bei dem im Zimmer aus? Wie siehts denn dann im Keller aus!?"

Der räumt scheinbar auch nicht besonders oft auf. Auf dem Schrank erkannte ich einen Zettel mit der Aufschrift "Stell die Wecker!" und irgendwas mit "Malte". Wer ist Malte?

Einfach nur ein krankhafter Freak. Wie kann man sich denn einen Monitor, als 16jähriger einfach mal abschrauben und mitnehmen? Wie kommt denn der überhaupt in den Führerstand - okay ich kanns mir denken. Aber trotzdem?! Gleich den ganzen Monitor abschrauben?

Was mir auch noch auffällt ist das Fahrpult. Das ist doch nichts schlimmes. Ist altbau. Ob der Führerstandsstuhl aus einem Altbau oder 85er stammt kann man so nicht beurteilen. Naja und wenn man schon im FÜhrerstand ist kann man sich gleich mal die Umlaufschilder mitnehmen. Kranker Freak.

Außerdem wurde die Wohnungsdurchsuchung nicht am Montagnachmittag verantstaltet, sondern bereits am Abend davor.

Naja, nach meiner Einschätzung leitet die Bundespolizei viel zu oft Ermittlungsverfahren wegen EIngriff in den Bahnverkehr ein. Viele davon werden eingestellt, weil der Tatbestand des §315a StGB einfach viel zu viele Anforderungen stellt. Ja, ich habe mir den Text heute in meiner Strafrechtsvorlesung vor lauter langerweile durchgelesen und festgestellt, dass da sehr viel erwartet wird.

Wäre noch der objektive Tatbestand des Diensstahls zu prüfen. Ist laut der Pressemeldung zumindest beim Monitor erfüllt. Der subjektive wohl auch.
Wirds zur öffentlichen Anklage durch die Staatsanwaltschaft kommen? Schwer zu sagen. Denkbar wäre, dass das Verfahren eingestellt wird, weil es sich vielleicht um einen Ersttäter handelt. Andererseits muss das öffentliche Interesse in diesem Fall damit abgewogen werden. Kommt es tatsächlich zur mündlichen Hauptverhandlung vor einem Jugendgericht. Aber selbst dort ist es möglich, dass der Jugendliche eine gute Erklärung abgibt, seinen Fehler beteuert und das Verfahren allerspätestens bei der Verhandlung eingestellt wird.

Für das Betreten (egal wie) eines Führerstandnes sieht der Ordnungswidrigkeitenkatalog ein Bußgeld von 10 Euro vor.

hotte789 schrieb:
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> Würde mich nicht wundern, wenn der miese
> Denunziant nur ein Neider war. Frei dem Motto: Was
> ich nicht haben kann, darf auch kein anderer
> besitzen

Das kenne ich. Auch ich wurde nicht wie die S-Bahn behauptete von einer Aufsicht verpfiffen, sondern von einem Neider, der dann aber auch seine gerechte Strafe bekommen hat.
Lopi2000 schrieb:
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> hotte789 schrieb:
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> > Würde mich nicht wundern, wenn der miese
> > Denunziant nur ein Neider war. Frei dem Motto:
> Was
> > ich nicht haben kann, darf auch kein anderer
> > besitzen
>
> Es ist irgendwie ein eigenartiges
> Rechtsverständnis, Diebstahl und Hehlerei
> gutzuheißen und gleichzeitig (strafrechtlich
> deutlich irrelevantere) Sachbeschädigung in
> anderen Threads zu verteufeln. Wobei ja ein
> Großteil der dort kritisierten Street Art noch
> nicht mal den Tatbestand der Sachbeschädigung
> erfüllt.


War klar das sowas nur von Dir kommen kann. Ich sehe einen Unterschied zwischen dem Besitz von Schrott ohne Kaufbeleg und dem Beschmieren bzw. Zerstören von öffentlichen Eigentum.
Das Zeug was der Bengel da gehortet hatte tut niemandem weh, außer dem Neider, im Gegensatz zu einer illegal beschmierten Hauswand!

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ÖPNV und SPNV um jeden Preis ist mir zu teuer!
Weiß Punkt 81er schrieb:
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> Wirds zur öffentlichen Anklage durch die
> Staatsanwaltschaft kommen? Schwer zu sagen.
> Denkbar wäre, dass das Verfahren eingestellt wird,
> weil es sich vielleicht um einen Ersttäter
> handelt. Andererseits muss das öffentliche
> Interesse in diesem Fall damit abgewogen werden.
> Kommt es tatsächlich zur mündlichen
> Hauptverhandlung vor einem Jugendgericht. Aber
> selbst dort ist es möglich, dass der Jugendliche
> eine gute Erklärung abgibt, seinen Fehler beteuert
> und das Verfahren allerspätestens bei der
> Verhandlung eingestellt wird.

Naja, hätte der Junge sich die Sachen nur selbst in den Keller bzw. ins Zimmer gestellt, wäre es wohl damit getan, das als übertriebenes Nerdtum einzuordnen und mild abzustrafen. Aber da er die Sachen auch noch teilweise zum Verkauf angeboten hat, dürfte etwas mehr Unrechtsbewusstsein angenommen werden und man wird ihm sicher etwas mehr auf die Finger klopfen. Aber als Ersttäter und weil er mit seiner Tat auch nicht wirklich Reife bewiesen hat, werden wohl maximal ein paar Sozialstunden dabei herauskommen, was ja auch gut so ist.

hotte789 schrieb:
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> War klar das sowas nur von Dir kommen kann. Ich
> sehe einen Unterschied zwischen dem Besitz von
> Schrott ohne Kaufbeleg und dem Beschmieren bzw.
> Zerstören von öffentlichen Eigentum.

Ja, das dachte ich mir auch schon. Wenn es um böse Sachen geht, die man als Bahnfan nicht tut, sollte es schon mindestens die Maximalstrafe geben. Für die Erfüllung vermeindlicher Pufferküsserträume gilt es dagegen ein Auge zuzudrücken, auch wenn das maximale Strafmaß nach StGB das 2,5-fache beträgt und die rechtliche Situation eindeutig ist.
01001



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.01.2009 07:00 von Weiß Punkt 81er.
Hallo,

geschrieben von: Lopi2000
> Aber da er die Sachen auch noch teilweise zum Verkauf angeboten hat, dürfte
> etwas mehr Unrechtsbewusstsein angenommen werden.


Das stimmt schon und ist sicher auch eine richtige Sichtweise. Zwischen dem Einsammeln alter Sitze, Fahrpulte o.ä. auf dem Schrottplatz für die eigene Rumpelkammer und dem Handel u.a. mit einem ZAT-Monitor, der definitiv aus einem betriebsfähigen Fahrzeug stammen muß und schon einen recht beachtlichen Wert darstellen dürfte, besteht natürlich ein qualitativer Unterschied.

> Wenn es um böse Sachen geht, die man als Bahnfan nicht tut, sollte es
> schon mindestens die Maximalstrafe geben. Für die Erfüllung vermeindlicher
> Pufferküsserträume gilt es dagegen ein Auge zuzudrücken,


Naja, nun haltet mal den Ball flach. Auch wenn ich bekanntermaßen nicht immer einer Meinung mit hotte789 bin (auf dessen Zitat Du Dich beziehst), so halte ich ihn doch für eher unverdächtig, ein "Pufferküsser" mit entsprechenden Träumen zu sein.
;-)

Grüße vom ex-Dresdner
@ WP 81

Bitte hier keine Namen einstellen auch wenn die meisten wissen,wer das ist !
Das darf man in Foren nicht und ist unter Umständen strafbar !
Bahnstern -2- schrieb:
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> Das darf man in Foren nicht und ist unter
> Umständen strafbar !

Doch darf man. Nach einer Abwägung der Interessen die hier sich hier gegenüberstehen: Allgemeine Persönlichkeitsrechte des Angeklagten Beschuldigten gegen das öffentliche Interesse. Ein Anzeichen für ein öffentliches Interesse ist, dass die Bundespolizei von eigener Seite aus eine Pressemeldung herausgegeben hat. Also sehe ich kein Problem darin seinen Namen zu veröffentlichen.
3 Beiträge entfernt
27.11.2008 21:04
Hallo,

drei Beiträge entfernt, die Rückschlüsse auf den Jugendlichen ermöglichten.
Weiß Punkt 81er schrieb:
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> Doch darf man. Nach einer Abwägung der Interessen
> die hier sich hier gegenüberstehen: Allgemeine
> Persönlichkeitsrechte des Angeklagten
> Beschuldigten gegen das öffentliche Interesse.

Arbeitest Du neuerdings für die Bild-Zeitung? Mit so einer Aussage versuchen die auch immer ihre Fehltritte zu begründen.

Auch wenn die Polizei den Fall öffentlich macht, ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht in diesem Fall immer noch höher einzuschätzen, zumal die Polizei auch keinen Namen nennt.

Daher bitte ich Dich (und "485 158") die Nennung des Namens bzw. seiner Pseudonyme zu unterlassen.
Forummaster Berlin schrieb:
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> Arbeitest Du neuerdings für die Bild-Zeitung? Mit
> so einer Aussage versuchen die auch immer ihre
> Fehltritte zu begründen.

Nein, ich will als Schwerpunkt nur Medienrecht machen und da muss man solche Abwägungen vornehmen. BILD hin oder her. Presse ist Presse, da macht der Art. 5 keinen Unterschied.

> Auch wenn die Polizei den Fall öffentlich macht,
> ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht in diesem
> Fall immer noch höher einzuschätzen, zumal die
> Polizei auch keinen Namen nennt.

Die Polizei nennt sehr selten Namen. Erst auf Nachfrage. Und ich finde, das öffentliche Interesse überwiegt bereits die APR des Jugendlichen. Aber ist ja auch egal.

> Daher bitte ich Dich (und "485 158") die Nennung
> des Namens bzw. seiner Pseudonyme zu unterlassen.

Spielverderber :P
@ Master: Habe ich den Namen gesagt? NEIN!!!!
Bildzeitung und ähnlich bewegen sich bekannterweise auf sehr dünnem Eis !
Es gilt immer noch bis zum Beweis die Unschuldsvermutung.
Ergo brauch man sich nicht zu streiten.
Lasst es lieber und schick is.
Jeder weiss doch wer gemeint ist.

Gruss
Bahnstern -2- schrieb:
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> Bildzeitung und ähnlich bewegen sich
> bekannterweise auf sehr dünnem Eis !

So lange das Eis hält ist alles okay.

> Es gilt immer noch bis zum Beweis die
> Unschuldsvermutung.

Nein, bis zur Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

> Ergo brauch man sich nicht zu streiten.

Wer sagt das auch?

> Jeder weiss doch wer gemeint ist.

Und das ist auch gut so. :D


Frag mich immer noch wie es sein kann, dass man in einen Führerstand kommen kann und sich da unbehelligt einen Monitor abschrauben kann.
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