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BVG-Zwangshaltestellen
geschrieben von Möckernbrücke 
Tattergreis schrieb:
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> > > Hainbuchenstr. im Maximiliankorso
> Wendevorgang nur von ganz rechts möglich, deshalb muss der nachfolgende Verkehr abgewartet werden
>
> > > Saargemünder Str.
> Wendevorgang nur von ganz rechts, siehe Hainbuchenstr.

Wie wird dort eigentlich dafür gesorgt, dass dort keine Autos im Haltestellenbereich parken? Das erwähnte rote H auf weißem Grund ist ja kein Verkehrszeichen und braucht von den Autofahrern daher auch nicht beachtet werden - im Gegensatz zum grün eingekreisten grünen H auf gelbem Grund, das als Z224 der StVO das Parken 15m vor und hinter dem Schild verbietet (§ 12 Abs. 3 Nr. 4 StVO).

Zumindest an der Hainbuchenstraße dürfte ja auch kein anderes Verbot aus § 12 StVO greifen, wenn ich die Ecke jetzt richtig in Erinnerung habe.
Hallo,

geschrieben von: der weiße bim
> Zunächst gilt die Regelung mit dem Zwangshalt vor LZA nicht allgemein,
> sonst könnte man sich die Beschilderung sparen.


... so hatte ich das auch nicht gemeint, da hast Du mich wohl mißverstanden. Mir ist schon klar, daß die Zwangshalt-Regelung nur dort gilt, wo eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist.
Allerdings hat man nach meinem Eindruck diese Regelung (incl. zugehöriger Beschilderung) ziemlich flächendeckend im Straßenbahnnetz an (fast?) allen Haltestellen mit LSA eingeführt. Und da stellt sich mir eben die Frage, ob man da nicht eine etwas sorgfältigere Auswahl der Haltestellen hätte vornehmen können, an denen das wirklich vorteilhaft ist.

> In der Tat muss in jedem einzelnen Fall, jeder der inzwischen einigen
> hundert von Straßenbahn- und Omnibuslinien berührten LZA die Örtlichkeit
> genau analysiert werden, Verkehrsströme [...] erfasst, sodann sorgfältig
> geplant und dann programmiert, simuliert und optimiert werden.
> Der Laie macht sich keine Vorstellung vom hohen personellen Aufwand, der
> hier [...] getrieben werden muss,


Von dem Aufwand, der mit Planung / Errichtung / Programmierung etc. von LSA zusammenhängt, habe ich durchaus eine recht genaue Vorstellung - nicht zuletzt, weil ich weniger Laie bin, als Du vielleicht vermutest.
;-)
Allerdings sollte für die Entscheidung, welche der beiden hier behandelten Varianten ("Zwangshalt + kurze Räumphase" oder "kein Zwangshalt + längere Räumphase") im jeweiligen Fall die geeignetere ist, in den meisten Fällen auch eine grobe Abschätzung der Häufigkeit eines Verkehrshaltes ausreichen. Auch Erfahrungswerte des Fahrpersonals könnten hier ggf. miteinfließen. Man muß beispielsweise keine wissenschaftliche Arbeit anfertigen, um herauszufinden, daß an der Haltestelle Treskowallee / Volkspark Wuhlheide beim größeren Anteil der Linienfahrten kein Fahrgastwechsel stattfindet.

Grüße vom ex-Dresdner
Tattergreis schrieb:
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> > > S Rathaus Steglitz in der Kuhligkshofstr.
> Synchronisierung des RBL, da RBL-Abdeckung im
> Kreisel unzureichend


Hallo Tattergreis,
vielen Dank für die Informationen zu dieser und zu den anderen Haltestellen!

Nun stellt sich die Frage, warum nur (noch) die Busse der Linie 170 und nicht genauso die der ebenfalls vom Kreisel kommenden Linien 283 und 285 RBL-synchronisiert werden müssen? Diese Busse legen an der Haltestelle S-Bhf. Rathaus Steglitz keinen Zwangshalt ein, es wäre aber ein Segen für Fahrgäste, die von der S-Bahn in diese BVG-Linien umsteigen wollen (erheblich weniger Lauferei)!!

Gruss von Stefan
'Möckernbrücke'
ex-Dresdner schrieb:
-------------------------------------------------------
> Von dem Aufwand, der mit Planung / Errichtung /
> Programmierung etc. von LSA zusammenhängt, habe
> ich durchaus eine recht genaue Vorstellung - nicht
> zuletzt, weil ich weniger Laie bin, als Du
> vielleicht vermutest.
> ;-)

Sieh an, warum fühlst du dich angesprochen, wenn ich was von Laien schreibe?

Bei der Zahl an Haltestellen / LZA wirst du bei etwas Suchen immer eine finden, wo die Lösung nicht optimal ist. In jeder Suppe schwimmt garantiert irgendein Haar. Insgesamt ist die Lösung mit den Sh1-Schildern nicht schlecht, wenn auch schwierig zu erklären.
Dazu kommt noch ein wenig Fußgängerschutz, da viele Mitmenschen an Haltestellen nicht mit durchfahrenden Straßenbahnen rechnen und unbekümmert bei rotem Licht die Gleise queren.

so long

Mario
Hallo,

geschrieben von: der weiße bim
> Sieh an, warum fühlst du dich angesprochen, wenn ich was von Laien schreibe?

... möglicherweise, weil Du Dich mit dem Zitat auf meinen Beitrag bezogen hast und diese Aussage direkt danach kam?
;-)

> Dazu kommt noch ein wenig Fußgängerschutz, da viele Mitmenschen an Haltestellen nicht mit
> durchfahrenden Straßenbahnen rechnen und unbekümmert bei rotem Licht die Gleise queren.


Das stimmt ohne Frage, allerdings sollte man dem Fahrpersonal auch genügend Verantwortungsbewußtsein zutrauen, diesen Aspekt zu berücksichtigen und die Geschwindigkeit beim Durchfahren der Haltestelle situationsabhängig anzupassen. Bei der Fahrerausbildung wird das auch ziemlich eindringlich vermittelt.

Grüße vom ex-Dresdner
Hallo

JDW schrieb:
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> Ich kann nur etwas zu der Zwangshaltestelle an der
> Glienicker Brücke sagen. An dieser Haltestelle
> muss der Fahrer halten, weil er den Signalgeber
> für die BoStrab-Ampel betätigen muss, der am
> Haltestellenmast befestigt ist. (Würde der Fahrer
> hier nicht halten und nicht den Signalgeber
> betätigen, würde er gar nicht von der
> Straßenbahnhaltestelle zurück auf die normale
> Fahrbahn kommen)

Diese Haltestelle ist aber nicht in Berlin, sondern in Potsdam. Sollte diese auch zu den vier Berliner Zwangshaltestellen zählen?

Viele Grüße

Ulrich C.

Ulrich Conrad schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo
>
> JDW schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Ich kann nur etwas zu der Zwangshaltestelle an
> der
> > Glienicker Brücke sagen. An dieser Haltestelle
> > muss der Fahrer halten, weil er den Signalgeber
> > für die BoStrab-Ampel betätigen muss, der am
> > Haltestellenmast befestigt ist. (Würde der
> Fahrer
> > hier nicht halten und nicht den Signalgeber
> > betätigen, würde er gar nicht von der
> > Straßenbahnhaltestelle zurück auf die normale
> > Fahrbahn kommen)
>
> Diese Haltestelle ist aber nicht in Berlin,
> sondern in Potsdam. Sollte diese auch zu den vier
> Berliner Zwangshaltestellen zählen?

Hallo Ulrich, da die Berliner Linie dort betroffen ist, zählt sie mit, und es sind 6, nicht vier Zwangshalte, wie oben schon erklärt.
Es gibt noch eine Zwangshaltestelle beim Bus am Schlossplatz Köpenick. Sofern die Busschleuse hier gerade funktioniert muss der Fahrer in jedem Fall vorher anhalten, sonst kann es zu ernsthaften Schäden kommen ;-)

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
pm
Re: BVG-Zwangshaltestellen
24.01.2009 07:46
Den Poller sollte man nicht antesten. Das ist wohl wahr.

Gruß Peter
JDW
Re: BVG-Zwangshaltestellen
24.01.2009 23:40
Tattergreis schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ulrich Conrad schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Hallo
> >
> > JDW schrieb:
> >
> --------------------------------------------------
>
> > -----
> > > Ich kann nur etwas zu der Zwangshaltestelle
> an
> > der
> > > Glienicker Brücke sagen. An dieser
> Haltestelle
> > > muss der Fahrer halten, weil er den
> Signalgeber
> > > für die BoStrab-Ampel betätigen muss, der am
> > > Haltestellenmast befestigt ist. (Würde der
> > Fahrer
> > > hier nicht halten und nicht den Signalgeber
> > > betätigen, würde er gar nicht von der
> > > Straßenbahnhaltestelle zurück auf die normale
> > > Fahrbahn kommen)
> >
> > Diese Haltestelle ist aber nicht in Berlin,
> > sondern in Potsdam. Sollte diese auch zu den
> vier
> > Berliner Zwangshaltestellen zählen?
>
> Hallo Ulrich, da die Berliner Linie dort betroffen
> ist, zählt sie mit, und es sind 6, nicht vier
> Zwangshalte, wie oben schon erklärt.

Das ist auch ein BVG-Haltestellenmast, kein Potsdamer, wie er sonst in der Gegend anzutreffen ist. Ich werde mal nachschauen, ob ich von dort irgdendwo ein Foto habe.
Anonymer Benutzer
...
14.02.2009 20:21
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.01.2011 16:04 von 54E.
Interessant! Vielen Dank und schönen Abend noch!

Gruss von Stefan
'Möckernbrücke'
54E schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die Autofahrer haben die Zwangshaltestellen in jedem Fall frei zu halten, da das rote "H" unter
> dem grünen "H" angebracht ist, wie sonst die Liniennumern und Ziele.

Ich hatte die Erklärung ursprünglich so verstanden, dass das rote H anstelle des grünen H angebracht wäre.
Inzwischen habe ich mir auch mal die Haltestelle an der Glienicker Brücke angesehen und dabei festgestellt, dass das rote H zusätzlich angebracht ist:



(Danke fürs Hochholen dieses Threads - hatte vergessen, dass ich die Bilder noch zeigen wollte)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.02.2009 11:15 von Jumbo.


54E schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die Autofahrer haben die Zwangshaltestellen in
> jedem Fall frei zu halten, da das rote "H" unter
> dem grünen "H" angebracht ist, wie sonst die
> Liniennumern und Ziele.

Ich wüßte nicht, daß dies rote "H" irgendwo in der Straßenverkehrsordnung vorkäme. Einem Autofahrer kann dies rote "H" dementsprechend gleichgültig sein.

Nur das hellgrüne "H" auf gelbem Grund

ist als Zeichen Nr. 224 der StVO der BRD von Bedeutung für Autofahrer. Einmal inbezug auf Parken, dann inbezug auf Vorbeifahren:

Parken: StVO § 12 "Halten und Parken", Absatz 3:
Zitat

Das Parken ist unzulässig
[...]
4. bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224),
Anmerkung: in Absatz 1 "Halten" kommt das Zeichen 224 nicht vor. Man darf also an einer Haltestelle anhalten und jemanden ein- oder aussteigen lassen.

Vorbeifahren: StVO § 20 "Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse"
Zitat

(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
(2) 1Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. 2Sie dürfen auch nicht behindert werden. 3Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.
(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
(4) 1An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. 2Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. 3Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. 4Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.
(5) 1Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. 2Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten



Das rote H auf weißem Grund ist allein innerbetrieblich relevant.


MfG,
L.W.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.02.2009 09:36 von L.Willms.
Anonymer Benutzer
...
16.02.2009 10:03
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.01.2011 16:03 von 54E.
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