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Schwarzfahrer in den Knast ?!?
geschrieben von Fahrgastbetreuer 
Heute im Kurier. Ich weiß, man sollte nicht alles glauben was da steht, aber irgend etwas wird schon war sein. Leider war es mir nicht möglich den Bericht von Seite 7 zu verlinken.
Ist also nur das Titelbild zu sehen.

[www.berlinonline.de]

Jetzt habe ich auch den Bericht gefunden.

[www.berlinonline.de]

mfg: Ihr Fahrgastbetreuer a.D (seit dem 29.09.2011)

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie ohne Kommentar behalt



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.08.2009 09:40 von Fahrgastbetreuer.
Fahrgastbetreuer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Heute im Kurier. Ich weiß, man sollte nicht alles
> glauben was da steht, aber irgend etwas wird schon
> war sein. Leider war es mir nicht möglich den
> Bericht von Seite 7 zu verlinken.
> Ist also nur das Titelbild zu sehen.
>
> [www.berlinonline.de]
> tatic/_img/blk/2009-08-30.titelseite.pdf

Typische Übertreibungen des Berliner Kuriers. Es wird suggeriert, dass die böse BVG und die bösen Gerichte jeden und alle sofort und unverzüglich in den Bau stecken, egal ob du Wiederholungstäter bist oder versehentlich mit einem Kuli deine Fahrkarte angemalt hast.

Nicht verwunderlich, wenn man in anderen Artikeln auf journalistische Kotzbarkeiten stößt wie: "Aber wo hört der Böller auf und wo fängt die Bombe an?" (Berliner Kurier vom 4.2.09)

In diesem Sinne: Nicht alles glauben und für bare Münze halten was in diesem Schmierblatt drinsteht. Dann lieber eine Zeitung finden, die sich auch diesem Thema annimmt, aber seriöser darüber berichtet. Was schreibt denn (zum Beispiel) die Berliner Zeitung darüber?

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Wenn an dem wirklich so ist, dann würde das bedeuten, das in bewährter "Hau - Drauf" Menthalität gehandelt wird. Das sollte man unverzüglich an touristische Stellen weiterleiten, damit Touristen gleich darauf hingewiesen werden, besser ihr Auto mitzubringen oder sich einen Leihwagen zu borgen, damit sie nicht versehentlich im Knast landen, denn ein nicht entwertetes Ticket ist ja auch nicht gültig und somit ist man Schwarzgefahren.

Oje, kann man denn wirklich nicht unterscheiden zwischen denen, die - wie ja selbst im Kurier am Anfang steht - notorischen Schwarzfahrern und denjenigen, die aus Schusseligkeit ihre Zeitkarte zuhause gelassen haben?

An allzuviel Arbeit scheinen die Gerichte ja nicht zu leiden, wenn sie wirklich jeden aburteilen können. Wieso kann man es nicht bei der alten Regelung belassen, das man beim 3. Mal schwarzfahren eine Anzeige bekommt? Dann sieht man doch wohl, wer da Schwarz fährt und wer nicht.

Alle Schwarzfahrer, ob absichtlich oder nicht, zu registrieren halte ich ja für okay. Aber gerade in Hinblick darauf, das private Firmen Fangprämien kassieren und somit Schwarzfahrer regelrecht "produziert" werden, um die Prämien zu erhöhen in Verbindung mit Anzeige halte ich schon für kriminiell.

Ich zahle jedes Jahr fast 1000 Euro für die Nutzung des Nahverkehrs in Berlin, von dem ich die S-Bahn in diesem Jahr schon fast gar nicht mehr nutzen konnte. Und da soll ich mich auch noch wie ein Kriminieller behandeln lassen`??

Ich denke, die Damen und Herren, die sowas aushecken, gehören selbst einmal vor Gericht gestellt. Strafanzeige wegen allgemeiner KRiminialisierung kann man wohl noch nicht stellen, ich werde meinen Anwalts - Kumpel befragen.....

Ich werde auf jeden Fall die BVG und S-Bahn anschreiben, ob ich im Falle des Vergessens meiner Jahreskarte - sie ist uebertragbar und somit sind 40 Euro fällig - auch in den Knast muß. Wenn ja, dann steige ich endgültig aufs Auto um, ich habe die Faxen dicke....
Hast du den Artikel überhaupt gelesen und verstanden?

Gruß KB
----------------------
Lehrter Bahnhof 1871-1959(!)

Gegen Tempo 30 auf Hauptstrassen
Zitat
Polski
An allzuviel Arbeit scheinen die Gerichte ja nicht zu leiden, wenn sie wirklich jeden aburteilen können. Wieso kann man es nicht bei der alten Regelung belassen, das man beim 3. Mal schwarzfahren eine Anzeige bekommt? Dann sieht man doch wohl, wer da Schwarz fährt und wer nicht.

Die Gesetzlage sieht vor, dass jeder Schwarzfahrer eine Anzeige bekommen kann. Es sei denn, er gibt es während der Tat öfentlich zu, also z.B. in Form eines T-Shirt-Aufdrucks oder mit Ausrufen (z.B. "Ich fehre gerade schwarz!").
Das mit den drei mal, danach Anzeige war reine Kulanz des Unternehmens.
Zusätzlich obliegt es jedem Kontrolleur, ob er eine Anzeige Stellt, oder nicht.
Das heißt, wenn ein Touri zum ersten Mal erwischt wird, und der Kontrolleur ist mies drauf, kann er sofort eine Anzeige schreiben, eine andere Person kann über 10 mal schwarzgefahren sein, bekommt aner dennoch keine Anzeige, weil die Kontrolleure immer gnädig waren.

LG: Metropolitan
___________________
"Oftmals sich wiegen und danach leben, wird Dir lange Gesundheit geben."
Naja der Berliner Kurier übertreibt doch mal wieder maßlos.
Vielleicht sollte man lieber diessen Artikel hier lesen
Morgenpost: Richter gehen härter gegen Schwarzfahrer vor
Für falsch halte ich das im Grunde genommen nicht, besonders wenn man bedenkt, dass die Anzahl der Schwarzfahrer wieder extrem gestiegen ist.
Bloß muss man halt weiterhin tatsächlich zwischen notorischen Schwarzfahrern und "aus Versehen" unterscheiden. Sonst könnte es schnell problematisch werden. Bisher ist aber der große Teil der Schwarzfahrer eh der Typ, der ständig seine Karte "vergessen" hat.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.08.2009 12:39 von deejay.
@Kursbuch: soll ich das jetzt als ausländerfeindlich verstehen??
ich habe ja auch ´michts dagegen, wenn Leute, die pemanent schwarzfahren und damit die Allgemeinheit schädigen dafür zur Verantwortung gezogen werden. Aber ich mag nicht mit diesen Leuten auf eine Stufe gestellt werden, denn ich habe ja meine Karte bezahlt. Da ich immer zuerst mit dem Bus fahre, wo ich ja meine Karte vorzeigen muß, ist die Gefahr für mich, "schwarz" zu fahren, relativ gering aber es ist mir in den vergangenen Jahren auch 2 Mal passiert, das ich meine Karte vergessen habe.
Allerdings mal wieder typisch, dass die Linke fordert Schwarzfahren als Bagatelle anzusehen. Der Senat kann ja das Geld zusätzlich an die BVG zahlen. Dieser linke Senat geht mir derzeit so richtig auf den Keks. Es wird Zeit, dass sich in dieser Stadt mal wieder Härte gezeigt wird. Und so sollte man alle notorischen Schwazfahrer viel öfter zu Geldstrafen verdonnern und zur Not auch in den Knast stecken.
Nö, auch wenns einer der wenigen Fälle ist, wo ich mit Kursbuch zu 100% übereinstimme, so hatte ich ebenso den Eindruck, dass du den Artikel entweder nicht (zuende) gelesen, oder nicht verstanden hast. Da ist an seiner Aussage auch nichts ausländerfeindlich.

@Metropolitan: Die Anzeige stellt das VU und nicht der Kontrolleur. Dieser stellt nur das EBE aus. Und im übrigen gibt es inzwischen ein höchstinstanzliches Urteil, welches klarstellt, dass zur Erschleichung der Leistung keine Heimlichkeit notwendig ist. Damit darf das EBE auch gegen spezielle T-Shirt-Träger und Ausrufer erhoben werden.

Auch ich halte die Unterscheidung zwischen notorischen & normalen Schwarzfahrern und solche die versehentlich "in die Falle" gegangen sind, weil sie durch den Tarif nicht richtig durchgeblickt haben, oder die Technik nicht funktionierte oder nicht annahemfähig war. Auch bei den "Graufahrern" muss man zwischen notorischen und Einzelfällen unterscheiden. Wer wiederholt erwischt wird, der sollte auch entsprechend zur Kasse gebeten werden. Wer einmalig erwischt wird zahlt seine 40 Euro und gut ist. Und sollte eine glaubhafte Schilderung vorliegen, dann sollten die VU auch entsprechend Kulanz zeigen, statt auf die 40 Euro zu bestehen. Im Wiederholungsfall sieht das natürlich anders aus, aber da muss man eben sehr genau hingucken. Gleiches gilt für die Graufahrer. Wer hier wiederholt "unwissend" unterwegs ist, der sollte aus meiner Sicht ruhig auch mal nen 40er abdrücken.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Polski schrieb:
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> @Kursbuch: soll ich das jetzt als
> ausländerfeindlich verstehen??

Lies den/die kompletten Zeitungsartikel und dann dazu Deine erste Antwort, vielleicht kommst Du selber drauf wie ich es meinte.

Gruß KB
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Lehrter Bahnhof 1871-1959(!)

Gegen Tempo 30 auf Hauptstrassen
Hallo allseits,

im Prinzip finde ich das gut, ich würde mir eine so harte Linie gegen Schwarzfahrer auch in meiner Heimatstadt wünschen.

Allerdings einen Zahn muss man den VUs und der Zeitung gleich mal ziehen: "Abschreckung" durch härtere Strafen funktioniert nicht. Volker Pispers führt das in seinem Program sehr gut aus. Seine Argumentation [sinngemäßes Zitat]: Harte Strafen schrecken ab, deswegen haben die USA, wo es bekanntermaßen die härtesten Strafen gibt, ja auch so außerordenlich friedliche Großstädte... Härtere Strafen (im Sinne von einmal geklaut - Hand ab, zum zweiten Mal geklaut, zwei zweite Hand ab, danach ist der nur noch zu Mundraub fähig...) verhindern höchstens, das eine Person mehrmals das selbe Verbrechen begehen kann. Härtere Strafen dienen im wesentlichen der Rache an dem Täter, aber das pädogogische Getaue mit Besserung im Knast & co kann man vergessen. [Zitat Ende]

Für diese Rache an den Schädigern bin ich aber, auch wenn der Lerneffekt beim Betreffenden und andern mehr als gering ausfällt.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
@Jay: vom EBE rede ich ja auch überhauptnicht!!! Das hat mit ner Anzeige überhaupt gar nichts zu tun. Klar muss jeder Schwarzfahrer das EBE aufbringen, bzw. 7¤ Bearbeitungsgeb. fürs nachreichen...
ABER, wenn du öffentlich zugubst, dass du Schwarzfährst kannst du, nach meinem Wissensstand, nicht wegen Schwarzfahrens angezeigt werden. Daraus resultiert auch, das du nicht in den Knast wanderst. Ich hab allerdings keine Ahnung wie da die Regelungen bei Wiederholungstätern ist.

LG: Metropolitan
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Metropolitan schrieb:
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> @Jay: vom EBE rede ich ja auch überhauptnicht!!!
> Das hat mit ner Anzeige überhaupt gar nichts zu
> tun. Klar muss jeder Schwarzfahrer das EBE
> aufbringen, bzw. 7¤ Bearbeitungsgeb. fürs
> nachreichen...
> ABER, wenn du öffentlich zugubst, dass du
> Schwarzfährst kannst du, nach meinem Wissensstand,
> nicht wegen Schwarzfahrens angezeigt werden.
> Daraus resultiert auch, das du nicht in den Knast
> wanderst. Ich hab allerdings keine Ahnung wie da
> die Regelungen bei Wiederholungstätern ist.

Wie kommst du eigentlich darauf?

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Hab das irgendwo schonmal gelesen, ist auch nicht so lange her, aber ich weiß grad nicht wo.
Es ist eines der sogenannten Schlupflöcher in den Gesetzten...
Es kann auch sein, dass es mittlerweile geändert wurde, das weis ich aber nicht sry.

LG: Metropolitan
___________________
"Oftmals sich wiegen und danach leben, wird Dir lange Gesundheit geben."



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.08.2009 18:36 von Metropolitan.
Fahrscheine nach DB-Tarif sind an fast keinem Bahnhof der Berliner S-Bahn erhältlich, obwohl laut Gesetz ein Anspruch auf Ausgabe eines Fahrscheins nach Normaltarif besteht, wenn der Fahrgast spätestens 5min vor Abfahrt des Zuges am Bahnhof ist.
Kann am Bahnhof kein Fahrschein verkauft werden, muss dies dem Gesetz nach im Zug erfolgen - nur durch wen? Und wenn dann ein Kontrolleur kommt, wirst du fast garantiert aufgeschrieben...
Dabei hast du dich nur ans Gesetz gehalten - die S-Bahn hingegen nicht.


Dabei müssten nichtmal neue Automaten aufgestellt werden - rechtlich würde es bereits ausreichen, wenn die bestehenden Automaten zusätzlich die Anfangsstrecke verkaufen würden. Aber selbst das schaffen die Verantwortlichen ja nicht...


Ungeachtet davon: Wiederholungstäter gehören bestraft. Wobei der Knastaufenthalt den Steuerzahler sehr teuer kommt - abarbeiten der Strafe wär da besser...
Ich will meine These nocheinmal verdeutlichen, alle guten 'Dinge sind schließlich drei!

Zitat
StGB §265a -Erschleichen von Leistungen- Absatz 1

Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Das bedeutet es gibt eine Anzeige mit Freuheitsstrafe oder Geldstrafe zur Folge.
Wenn man nun aber öffentlich bekundet, dass man schwarz fährt, so wird die Beförderungsleistung nicht erschlichen, der Paragraph ist also NICHT WIRKSAM.
Einen anderen Paragraphen, der diese Lücke ausgleicht, gibt es aber nicht.
Das EBE wird von den Untersehmen selbst eingefordert, nicht vom Gesetzgeber. Der will Geld oder Freiheitsstrafe nur durch eine Anzeige. Die Geldstrafe wäre zusätzlich zum EBE.

Es gibt sogar einen onlineshop, der sich dies zunutze macht, und Shirts, Taschen, Jacken etc. mit entsprechenden Warnungen vertickt.

LG: Metropolitan
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.08.2009 19:11 von Metropolitan.
> Wenn man nun aber öffentlich bekundet, dass man schwarz fährt, so wird die
> Beförderungsleistung nicht erschlichen, der Paragraph ist also NICHT WIRKSAM.

Dann isses aber immer noch Diebstahl (Inanspruchname einer Dienstleistung ohne erbringen der Gegenleistung) und als solcher andungsfähig zumal ja dann ein eindeutiges Geständnis (in Form des T-Shirts) vorliegt. Machts wirklich so nen Unterschied, ob man Erschleicher oder Dieb ist?

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
@Metropolitan: NEIN, eben nicht. Wie oben geschrieben gibt es ein klarstellendes höchstrichterliches Urteil (BVerfG, Beschluss vom 9. 2. 1998 - 2 BvR 1907/ 97):
Was zählt ist die Absicht "das Entgelt nicht zu entrichten". Klargestellt wurde damit, dass für "erschleichen" keine Heimlichkeit notwendig ist.

Die T-Shirt-Geschichte wird dennoch von verschiedenen Seiten unterschiedlich ausgelegt (und beschieden). Aber selbst wenn man die Erschleichung nicht gelten lassen will, so tritt an deren Stelle der erfolgte Hausfriedensbruch.
Auch "ausrufen", selbst in Anwesenheit von Kontrolleuren, oder dem Fahrer gegenüber, nutzt nichts, denn sie sind zwar Gehilfen des VU, aber eben nicht das geschädigte VU. Man sollte nicht alle Märchen glauben, die windige Anwälte und TV-Sendungen so bringen. ;)

Zum anderen Punkt:
Und im übrigen schriebst du oben es obliege dem Kontrolleur ob er Anzeige erstattet. Das ist falsch und deswegen habe ich oben das EBE ins Spiel gebracht um es zu verdeutlichen. Der Kontrolleur entscheidet nur, ob er ein EBE ausstellt, oder nicht. Das VU entscheidet dann, ob es Kulanz zeigt, das EBE einfordert und ob es eine Anzeige stellt, oder nicht.

PS: Google hilft. Mit "BVerfG Leistungserschleichung" kommen ein paar Treffer.

--- Signatur ---
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 31.08.2009 01:23 von Jay.
Das ist doch wieder mal eine absurde Forderung der "Law-and-Order"-Fraktion, die volkswirtschaftlich völlig irrsinnig ist und ein betriebswirtschaftliches, unternehmensinternes Problem zum Anlass einer Kriminalisierung breiter Bevölkerungsschichten nimmt.

Die gesellschaftliche Entwicklung führt momentan deutlich dahin, dass die meisten Entscheidungen - insbesondere diejenigen, die mit Geld zu bewerten sind - unter individuellen ökonomischen Gesichtspunkten betroffen werden. Das wird uns auf nahezu allen Ebenen so vorgelebt und diese Grundmotivation ist auch Basis zahlreicher politischer Entscheidungen (z.B. Elterngeld, um finanzielle Nachteile der Familienplanung auszugleichen). Man kann dies zwar kritisieren, aber es ist eben eine zentrale Entscheidungsgrundlage in unserer heutigen Gesellschaft.

Es stehen also auf unterschiedlichen Ebenen folgende Entscheidungen an:

Fahrgast: Lohnt es sich für mich, eine Fahrkarte zu kaufen oder nicht? Ganz einfache Rechnung: Wenn ich 2 Euro pro Fahrt zahle, 40 Euro fürs Erwischtwerden und seltener als bei jeder 20.Fahrt erwischt werde, lohnt es sich für mich.

Unternehmen: Wie viele Schwarzfahrer kann ich durch welche Kontrollintensität erwischen und welche Kosten entstehen mir dadurch. Dabei reicht das theoretische Spektrum vom Schaffner, der bei jeder Fahrt mitfährt, was im Bahnverkehr oft noch die Regel ist und sich im Stadtverkehr fast noch eher lohnen dürfte als dort, bis zum vollständigen Verzicht auf Kontrollen - nach dem Motto, die freiwilligen Einnahmen reichen aus. Es gibt durchaus auch Beispiele in der westlichen Welt für Straßenbahnlinien, bei der jede einzelne Fahrt von Kundenbetreuern begleitet wird, was die Schwarzfahrquote senkt und die Kundenzufriedenheit erhöht, aber die gibt es natürlich nicht umsonst.

Staat: Welchen Grad gesellschaftlichen Verfalls bedeutet es, wenn die Bürger bei der Kaufentscheidung für einen Fahrschein genauso handeln wie Unternehmen bei einer Investitionsentscheidung? Und was ist es uns wert, dieses Verhalten durch staatliche Repressionsandrohungen abzustellen, weil die Verkehrsunternehmen es allein nicht auf die Reihe bringen.

Vielleicht ist der Ansatzpunkt ja auch einfach die starre Regelung des EBE. Hier ist ein pauschaler Wert von 40 Euro zum einen bundeseinheitlich, zum anderen sehr langfristig festgelegt. Braucht man diese Regelung tatsächlich? Ansonsten bekommt man doch in den Tarifbestimmungen nicht einmal die Systematik der Kurzstreckentickets oder die Frage, ob Fahrscheine aus dem Barverkauf entwertet werden müssen, vereinheitlicht. Es könnte z.B. auch sinnvoll sein, zu sagen, das EBE beträgt immer das 25fache eines Einzelfahrscheins oder ähnliches.

Durch die aktuelle Regelung wird das Schwarzfahren von Jahr zu Jahr um einige Prozente attraktiver, weil die Fahrpreise steigen, das EBE aber nicht.

Ein weiterer Ansatzpunkt, der bei vielen Betrieben verbessert werden könnte, ist die Lesbarkeits der Tickets. Wenn ich mir z.B. in Lübeck einen Einzelfahrschein kaufe und diesen dem nächsten Fahrer vorzeige, kann dieser durch ein gutes Layout auch im zügigen Vorbeigehen erkennen, ob er gültig ist oder nicht. In Berlin dagegen zeige ich nur selten das passende Ticket vor, weil es auch für mich selbst ob nur mit sehr genauem Hinschauen zu erkennen ist.
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