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Neue Hausordnung bei der BVG
geschrieben von der weiße bim 
Endlich wurden die Befugnisse der Sicherheitskräfte bei der Ausübung des Hausrechts konkret in einer Hausordnung festgelegt, die zusätzlich zu den Beförderungsbedingungen des VBB gilt. Hoffentlich wird sie einigermaßen konsequent durchgesetzt.

[www.bvg.de]

Zitat

§ 3

Verhalten in den öffentlich zugänglichen Bereichen

Nutzer haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Nutzern ist es daher zusätzlich zu den in den Beförderungsbedingungen genannten Regelungen insbesondere untersagt:
1. Gepäck oder sonstige Gegenstände unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Die Entfernung herrenloser Behältnisse (z.B. Taschen, Koffer, Rucksäcke) kann durch die Sicherheitskräfte veranlasst werden. Eine Zerstörung der Behältnisse kann dabei nicht ausgeschlossen werden.
2. Ball zu spielen oder Skateboards oder Rollerskates zu benutzen
3. Abfallbehälter zu durchsuchen
4. Abfälle (einschl. Zigarettenkippen und Kaugummis) außerhalb der Abfallbehälter
wegzuwerfen, insbesondere Abfälle in das Gleisbett zu werfen
5. entwertete Fahrausweise weiterzugeben bzw. diese zu verkaufen
6. übermäßiger Alkoholgenuss im Geltungsbereich dieser Hausordnung
7. Betäubungsmittel mit sich zu führen bzw. mit diesen zu handeln
8. Vögel zu füttern
9. das bloße Verweilen, ohne Absicht, die Fahrt anzutreten

§ 4
Verstöße gegen die Hausordnung

Verstöße gegen diese Hausordnung können zu Hausverweis, Haus- bzw. Betretungsverbot, Beförderungsausschlüssen, Strafverfolgung und Schadensersatzforderungen führen.

Damit können Abfallwühler, "Tierfreunde", Fahrscheinhändler, Drogenhändler und ähnlichen unerwünschte Kunden endlich aus den Bahnanlagen gewiesen werden.

so long

Mario
Einige Regelungen finde ich ja doch ziemlich unsinnig, z.B. spricht wenig dagegen, leere Flaschen aus den Abfallbehältern zu nehmen, den Leuten, die es tun ist aber damit ein wenig geholfen. Wenigstens ist man beim Alkoholverbot realistisch und verbietet nur den übermäßigen Konsum... das M10-Bier ist schließlich auch inzwischen ein Stück Weggehkultur.

Insgesamt ist es auch eher unsinnig, Regeln zu verschärfen und gleichzeitig das Personal zu ihrer Überwachung zu verringern. Aber nun gut, angesichts des heutigen Wahlergebnisses müssen wir uns über willkürliche Einschnitte sicher noch viel häufiger wundern.
Wieso neu ?
Sie mag für die BVG vielleicht neu sein, bei der Bahn ist diese Hausordnung schon sehr alt. Aus diesem Grunde gab es ja auch früher die "Bahnsteigkarten". Damit durften Angehörige die Reisenden zum Zug begleiten und sich auf dem Bahnsteig zu verabschieden. Und bei der S-Bahn, habe ich diese Hausordnung auch schon mal gelesen. Ist im Grunde also nichts neues. Man muss die Hausordnung eben nur Konsequent durchsetzen. Aber eben das macht keiner.

mfg: Ihr Fahrgastbetreuer a.D (seit dem 29.09.2011)

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie ohne Kommentar behalt
der weiße bim schrieb:
-------------------------------------------------------

> 9. das bloße Verweilen, ohne Absicht, die Fahrt
> anzutreten

Hmm, diesen Punkt könnte man ggf. auch gegen Fotografen anwenden!? ;-)

Beste Grüße
Harald Tschirner
Moin moin !

Also, ich find´s gut...trotzdem ´ne ketzerische Frage:

> § 3
>
> Verhalten in den öffentlich zugänglichen Bereichen
> ...
> Nutzern ist es daher zusätzlich zu den in den Beförderungsbedingungen genannten Regelungen insbesondere untersagt:
> ...
> 2. Ball zu spielen oder Skateboards oder Rollerskates zu benutzen...

Fahrrad darf man auf den U-Bahnsteigen also weiterhin fahren ? ;-)


Lopi2000 schrieb:
-------------------------------------------------------

> .... Aber nun gut,
> angesichts des heutigen Wahlergebnisses müssen wir
> uns über willkürliche Einschnitte sicher noch viel
> häufiger wundern.

Was´das denn für´n Quatsch ???


Harald Tschirner schrieb:
-------------------------------------------------------
> In Berlin gibt es Straßenbahnen,
> Trams gibt es z.B. in München und Wien

Sehr schön !!! In Magdeburg gibt es übrigens auch Straßenbahnen. Wieso behauptet der VBB dann aber immer, daß es in Berlin, Schöneiche, Woltersdorf, Potsdam... Tram(s) gäbe ?

wkr

BikerB

[www.verkehrskombinat.de]
BikerB schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wieso behauptet der VBB dann aber
> immer, daß es in Berlin, Schöneiche, Woltersdorf,
> Potsdam... Tram(s) gäbe ?

M.W. hat diese Bezeichnung bereits die BVG in den 1990er Jahren eingeführt. Als Kurzzeichen ist m.E. dagegen auch nichts zu sagen. Allerdings macht sich der Begriff nun auch im Sprachgebrauch breit, wie ich z.B. in Lichtenberg am Sa beim (zwangsläufigen) Mithören von Besuchergesprächen feststellen musste. Also: natürlich kann jeder das besagte Verkehrsmittel nennen, wie er will, meine Signatur ist einfach meine persönliche Meinung.

Beste Grüße
Harald Tschirner
BikerB schrieb:
-------------------------------------------------------
> > § 3
> >
> > Verhalten in den öffentlich zugänglichen Bereichen
> > ...
> > Nutzern ist es daher zusätzlich zu den in den Beförderungsbedingungen genannten Regelungen insbesondere untersagt:
> > ...
> > 2. Ball zu spielen oder Skateboards oder Rollerskates zu benutzen...
>
> Fahrrad darf man auf den U-Bahnsteigen also weiterhin fahren ? ;-)

Ja.
Es sei denn, das Fahrrad entspricht nicht der StV(Z)O. Dann ist es nämlich ein Sportgerät und die dürfen schon nach den Beförderungsbedingungen des VBB nicht zur Fortbewegung im Bahnhofs- und Haltestellenbereich, auf Bahnhöfen oder in Verkehrsmitteln genutzt werden (§ 4 Abs. 2 Nr. 7)

:-)
Harald Tschirner schrieb:
-------------------------------------------------------
> der weiße bim schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Verhalten in den öffentlich zugänglichen Bereichen
> > 9. das bloße Verweilen, ohne Absicht, die Fahrt anzutreten

Zählt das Anstehen am Kiosk, um das 2. Frühstück zu kaufen oder das Anstehen am Fahrkartenschalter/Kundenzentrum, um die Fahrverbindung für die Tante, die mich nächste Woche besuchen will, raussuchen zu lassen, auch als Verweilen. Passiert ja beides im öffentlich zugänglichen Bereich, aber ohne die Absicht, eine Fahrt anzutreten. ;-)


> Hmm, diesen Punkt könnte man ggf. auch gegen Fotografen anwenden!? ;-)

Du musst einfach nur nach dem Fotografieren mit der Bahn/dem Bus wegfahren (wollen). Es ist ja nicht gesagt, dass die Fahrt unmittelbar angetreten werden muss. ;-)
Zitat
Harald Tschirner
M.W. hat diese Bezeichnung bereits die BVG in den 1990er Jahren eingeführt. Als Kurzzeichen ist m.E. dagegen auch nichts zu sagen. Allerdings macht sich der Begriff nun auch im Sprachgebrauch breit, wie ich z.B. in Lichtenberg am Sa beim (zwangsläufigen) Mithören von Besuchergesprächen feststellen musste. Also: natürlich kann jeder das besagte Verkehrsmittel nennen, wie er will, meine Signatur ist einfach meine persönliche Meinung.

Beste Grüße
Harald Tschirner
---------------
In Berlin gibt es Straßenbahnen,
Trams gibt es z.B. in München und Wien

Dem kann ich nur zweifelsfrei zustimmen! ^^

LG: Metropolitan
___________________
"Oftmals sich wiegen und danach leben, wird Dir lange Gesundheit geben."
1 Beitrag entfernt
28.09.2009 19:20
Hallo,

ein Beitrag wegen Beleidigung der Forumleitung entfernt.
Jumbo schrieb:
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> Harald Tschirner schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > der weiße bim schrieb:
> >
> --------------------------------------------------
>
> > -----
> > > Verhalten in den öffentlich zugänglichen
> Bereichen
> > > 9. das bloße Verweilen, ohne Absicht, die
> Fahrt anzutreten
>
> Zählt das Anstehen am Kiosk, um das 2. Frühstück
> zu kaufen oder das Anstehen am
> Fahrkartenschalter/Kundenzentrum, um die
> Fahrverbindung für die Tante, die mich nächste
> Woche besuchen will, raussuchen zu lassen, auch
> als Verweilen. Passiert ja beides im öffentlich
> zugänglichen Bereich, aber ohne die Absicht, eine
> Fahrt anzutreten. ;-)
>
>
> > Hmm, diesen Punkt könnte man ggf. auch gegen
> Fotografen anwenden!? ;-)
>
> Du musst einfach nur nach dem Fotografieren mit
> der Bahn/dem Bus wegfahren (wollen). Es ist ja
> nicht gesagt, dass die Fahrt unmittelbar
> angetreten werden muss. ;-)


Also, solange ich im Besitz eines gültigen Fahrausweises bin und mich nicht geschäftsschädigend verhalte, werde ich mich mit Sicherheit nicht vom Bahnhof vertreiben lassen, wenn ich mich, aus welchen Gründen auch immer, dort aufhalte. Wer wird das auch ernsthaft in Erwägung ziehen wollen? Wenn ich z. B. auf meine Freundin warte, stehe ich halt am Adenauerplatz, unter Umständen auch auf dem Bahnsteig...

Dennis
> Wenn ich z. B. auf meine
> Freundin warte, stehe ich halt am Adenauerplatz,
> unter Umständen auch auf dem Bahnsteig...

War damals auch möglich, aber nur nach dem Erwerb einer Bahnsteigkarte.
Kostete damals 20 oder 50 Pfennig, genau weis ich es nicht mehr.
Mussten meine Eltern jedesmal berappen wenn sie mich am Zoo in den Zug nach Sterbfritz gesetzt haben.

mfg: Ihr Fahrgastbetreuer a.D (seit dem 29.09.2011)

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie ohne Kommentar behalt
Anonymer Benutzer
...
28.09.2009 22:35
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.01.2011 18:01 von 54E.
Gibt es in Hamburg immer noch. Kostet 25 Cent ;)
Da gibts noch diesen Witz, dass sich der Deutsche erst mal eine Bahnsteigkarte kauft bevor es die Revolution beginnt.
Aber mal ernsthaft Bahnsteigkarten sind für mich etwas aus dem letzten Jahrhundert.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
"6. übermäßiger Alkoholgenuss im Geltungsbereich dieser Hausordnung"

Mäßiger Alkoholgenuss ist also offenbar gestattet

"9. das bloße Verweilen, ohne Absicht, die Fahrt anzutreten"
ist aber verboten.
Wie soll man denn aber so schnell trinken, dass man einerseits nicht wegen Verweilens gegen Nr. 9 verstößt, andererseits aber nicht so betrunken wird, dass Nummer 6 "greift"?
Anonymer Benutzer
...
29.09.2009 19:17
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.01.2011 18:01 von 54E.
Martin Kley schrieb:
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> "6. übermäßiger Alkoholgenuss im Geltungsbereich
> dieser Hausordnung"

Also wenn jemand sturzbetrunken den Bahnhofsbereich betritt, auf den Bahnsteig erbricht und uriniert, ist das laut der Hausordnung okay... find ich super, das nächste Wochenende kann ja kommen ;)

Was ist eigentlich mit nicht-entwerten Fahrausweisen? Also meine Monatskarte darf ich verschenken oder verkaufen?

LG Andreas



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.09.2009 00:16 von sejutti.
> Was ist eigentlich mit nicht-entwerten
> Fahrausweisen? Also meine Monatskarte darf ich
> verschenken oder verkaufen?
>
> LG Andreas

Wenn es eine normale Umweltkarte ist, hat keiner was dagegen, denn diese ist übertragbar. Ausgenommen sind nur die personalisierten Monatskarten. Also alle Monatskarten mit Lichtbild. Auch ein Willkommen- Ticket oder City-Tour- Ticket, kann man getrost weiter geben. Ebenso eine Tageskarte. Nur eben diese 2- Stunden- Tickets nicht.

mfg: Ihr Fahrgastbetreuer a.D (seit dem 29.09.2011)

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie ohne Kommentar behalt
Ihr macht euch Gedanken... als ob auch nur 10% der Fahrgäste eine Hausordnung kennen würde geschweige denn deren Änderung.

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