Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Besondere Dienstordnung BVG
geschrieben von alex.de 
Zwei Millionen Euro hätten bei der BVG eingespart werden können,
wenn die Zahl der außertariflich Beschäftigten unter der obersten Führungsriege nicht verzehnfacht worden wäre. Außerdem zahlte die BVG allein 2002 mindestens 15,5 Millionen Euro für Freifahrten von Familienangehörigen von Betriebsangehörigen, Ruheständlern sowie deren Ehegatten oder Witwern. Die BVG berief sich dabei auf eine im Jahr 1939 vom Oberbürgermeister der Reichshauptstadt Berlin erlassene "Besondere Dienstordnung" und eine Zustimmung des Verkehrssenators von 1959. Unterlagen dazu konnten aber nicht vorgelegt werden.


Auszug des Artikels " Berlin hat 1,2 Milliarden Euro" verschwendet

von
[www.welt.de]

<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

Abgesehen von den nichtgenutzten "Sparmöglichkeiten"

kann mir einer diese "Besondere Dienstordnung" erklären ?!

Warum fahren fast alle Angehörige von Angestellten der BVG umsonst ?

Und warum gelten noch Verordnungen bei der BVG aus dem 3.Reich ?

Gruß aus Hamburg
Alex



Wer gegen die Hamburger U-Bahnerweiterung wettert, wettert gegen den ÖPNV!Und macht einer Tram gleich mit den Gar aus!
> Und warum gelten noch Verordnungen bei der BVG aus dem 3.Reich ?


Alle Verordnungen gelten solange, bis sie ausser Kraft gesetzt werden. Ein Wechsel der Staatsform lässt Verordnungen nicht automatisch entkräften.

Nur gezielte Grundlagen, die mit dem Staat in direkter Verbindung standen, sind mit der Gründung zweier deutscher Staaten für ungültig erklärt worden.

Allein in Berlin gibt es viele Gesetzte (unter anderen die Verordnung zur Benennung von Straßen) welches weit über 80 Jahre alt ist. Mehrfach ergänzt und geändert, aber in der Grundfassung gültig. Warum soll man denn auch das alles neu erfinden, wenn es schon da ist?

Da die BVG schon einige Jahre alt ist, ist es nur verständlich, das viele Regelungen beibehalten blieben.

Durchaus gibt es immer wieder mal Gerichtsprozeße, in denen man sich auch 100 Jahre alte Gesetze beruft, die zwar vergessen, aber nie ausser Kraft gesetzt wurden. In den U.S.A. ist soetwas sehr normal.

In Berlin gibt es auch Gesetze aus der Zeit von etwa 1922, die dir noch heute viele Dinge verbieten, etwa das Trinken auf der Straße ect.

Zum Thema: Ganz umsonst fahren die Angehörigen (und die Mitarbeiter selbst) von Verkehrsbetreiben auch nicht mehr. Vater Staat hat seinen Klingelbeutel schon weit geöffnet ....



Nachricht bearbeitet (18.05.04 17:39)
Die vor 75 Jahren gegründete BVG war zunächst als AG, von 1938 bis 1994 jedoch als Eigenbetrieb der Stadt Berlin organisiert. Damit war die BVG praktisch eine Behörde des Landes Berlin, obwohl sie nie Beamte beschäftigte. Zur Personalwerbung und als Sozialleistung gewährte man Freifahrt auf den Verkehrsmitteln der BVG für Beschäftigte, Pensionäre, Ehegatten und zeitweise für Kinder. Diese Leistungen sind vergleichbar mit anderen Unternehmen, die Mitarbeitern die eigenen Produkte verbilligt anbieten, Deputate gewähren u.s.w.
Abgeordnete, Polizisten in Dienstkleidung und einige andere Personenkreise werden ebenfalls kostenlos befördert.

Erst seit der Verkehrsverbundbildung Anfang der 90er Jahre erstreckt sich die Freifahrt für Mitarbeiter und Pensionäre auch auf die ganze S-Bahn und Regionalbahn (bis Tarifbereich C). Freifahrt für Kinder ist längst Geschichte, die Ehegattenfahrausweise müssen bezahlt werden (halber Preis der entsprechenden Monatskarte), etwa vergleichbar mit dem Jobticket. Von kostenloser Beförderung kann daher keine Rede mehr sein, der Vorwurf ist einfach falsch.

Über die Zahl der AT-Beschäftigten lässt sich natürlich streiten, tarifgebunden mit Zuschlägen für Nacht- Wochenend- Feiertagsarbeit und Überstunden einschl. Sozialzuschläge würden ähnliche Kosten anfallen. Externe Berater wären sicher noch teurer.

Fakt ist, dass für den Normal-BVGer bis auf die eigene Freifahrt und ca. 6 EUR (brutto) monatlich "vermögenswirksame Leistungen" keine außertariflichen Leistungen des Arbeitgebers mehr existieren.


Mario



so long

Mario
./.
18.05.2004 18:32
./.

[www.hochbahnbuch.de] - [www.facebook.com]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.05.2009 02:21 von André Loop.
@ André Loop

Zur S-Bahn kann ich sagen, daß deren Mitarbeiter keine Freifahrt haben.

MfG.
Die Beschäftigten der Hamburger Hochbahn AG haben Freifahrt.

MfG
>Außerdem zahlte die BVG allein 2002 mindestens 15,5 Millionen Euro für Freifahrten von Familienangehörigen von Betriebsangehörigen, Ruheständlern sowie deren Ehegatten oder Witwern.<

Zahlt die BVG etwa die Tickets für Mitarbeiter usw. an sich selbst? Hier hat man doch wohl nur hochgerechnet, was an Fahrgeldeinnahmen kommen KÖNNTE, wenn alle diese Personen sich eine Jahreskarte oder ähnliches kaufen würden. Würden das aber wirklich alle tun, wenn man die Vergünstigungen streicht, wohl kaum. Also ist das nur wieder mal eine Zahl, mit der sich prima Neid erzeugen lässt und billige Polemik.
Vergünstigungen für Mitarbeiter gibt es in fast jedem größeren Unternehmen, wobei meist auch noch der geldwerte Vorteil zu versteuern ist Sozialabgaben anfallen. Da bleibt vom Euro Vorteil schnell nur noch 50 cent übrig...

PS: Mit der BVG habe ich nur als Kunde (Fahrgast) zu tun.
./.
18.05.2004 21:35
./.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.05.2009 02:20 von André Loop.
@André Loop

Fahrtvergünstigung - Ja
Freifahrt - Nein und darum ging es doch, oder?

MfG.
./.
18.05.2004 22:26
./.

[www.hochbahnbuch.de] - [www.facebook.com]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.05.2009 02:20 von André Loop.
S-Bahner haben Freifahrt im VBB ABC, allerdings bitte Herr Eichel den geldwerten Vorteil (Versteuerung der Summe eines Job-Tickets).

Also: die Firma räumt die Freifahrt ein, der Minister will dafür etwas sehen.
Freifahrt bei der DB (Fernverkehr) ist unterschiedlich, je nachdem wieso und warum du im Unternehmen bist (also: geschichtliche Herkunft) ;-)

Angehörige erhalten verbilligt die VBB Karte, ohne Nutzungsrecht der DB Regio..

Verkehrsbetrieb Potsdam hat keine Freifahrt mehr (darum dürfen wir dort auch nicht mehr mit den Fahrzeugen fahren).

Ebenso die Schöneicher Kollegen.
./.
18.05.2004 23:50
./.

[www.hochbahnbuch.de] - [www.facebook.com]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.05.2009 02:20 von André Loop.
Anonymer Benutzer
Re: Alte Gesetze und Verordnungen
20.05.2004 15:27
Wie schon gesagt wurde, gelten Gesetze und Verordnungen so lange weiter, bis sie aufgehoben werden, unabhängig davon, welche Staatsform zum Zeitpunkt des Erlasses galt.

Bekanntestes Beispiel für ein etwas älteres Gesetz dürfte das BGB sein, das zum 01.01.1900 und damit noch im Kaiserreich in Kraft getreten ist. Es wurde zwar zwischenzeitlich mehrfach und teilweise recht massiv geändert und so an die geänderten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen angepasst, es gibt aber durchaus noch einzelne §§, die seit über hundert Jahren unverändert Gesetz sind.

Daneben gibt es teilweise sogar noch Exoten aus weit früheren Jahrhunderten wie etwa das Gesetz, nachdem es in Sachsen Nichtadligen verboten ist, mit Pfeil und Bogen auf der Straße herumzulaufen :-)

Wenn also diese "besondere Dienstordnung", so sie denn wirklich existiert, aufgehoben werden soll, müsste sich die Stelle damit befassen, die heutzutage dafür zuständig ist.
./.
21.05.2004 14:58
./.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.05.2009 02:20 von André Loop.
Und eine weitere Kuriosität der alten Gesetze:

In San Francisco ist es verboten aus der Strassenbahn heraus auf Kaninchen und Hasen zu schießen.

(Das Gesetz stammt aus der Zeit der Jahrhundertwende und ist nach wie vor gültig.)

Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen