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Erhöhtes BEG als Abo-Kunde?
geschrieben von bahnflower 
Lopi2000 schrieb:
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" Nur werde ich zum Glück
> nur sehr selten kontrolliert und bei der
> Sichtkontrolle durch den Fahrer reicht ja
> bekanntlich ein buntes Stück Papier. Ich zeige
> z.B. seit einer Woche ein Bahnticket von Stettin
> nach Pasewalk vor...

Ich schwanke zwischen "Toll, ich bin beeindruckt" und "Echt zum Kotzen, diese Einstellung".
@Vollring
Der Vergleich hinkt ja schon extrem aber meinetwegen:

Wenn ich nun 3 mal ohne Führerschein erwischt werde muss ich dann 40¤ zahlen?

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Logital schrieb:
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> @Vollring
> Der Vergleich hinkt ja schon extrem aber
> meinetwegen:
>
> Wenn ich nun 3 mal ohne Führerschein erwischt
> werde muss ich dann 40¤ zahlen?

Keine Ahnung... die Chance in eine Fahrscheinkontrolle zu geraten als ÖPVN-Nutzer ist sehr wahrscheinlich eh viel größer, als in eine Polizeikontrolle zu geraten. Das ist aber auch völlig unerheblich.
Wenn ich meinen Führerschein nicht dabei habe, kostet es 10,-- Eur Verwarnungsgeld,da ist nix mit "Ich zeig ihn hinterher vor und muß nicht zahlen".
So ihr Kompetenzgranaten!

Der Sachverhalt legt sich meiner Meinung nach wie folgt dar:

S wurde nun zum dritten Mal ohne einen gültigen Fahrschein angetroffen, obgleich er Abonent ist. Die BVG hat zweimal von ihm EUR 7,00 verlangt und nun will die BVG EUR 40,-

Das ist grundsätzlich in Ordnung und auch nicht zu beanstanden.

"Das Verkehrsunternehmen braucht die Vorlage der Zeitkarte als Nachweis nicht anzuerkennen, wenn der Fahrgast bereits in den zurückliegenden 12 Monaten ab Feststellungsdatum ohne gültigen Fahrausweis oder eine entsprechende Fahrtberechtigung angetroffen wurde."

Das eigentliche Problem sind nun die Inkassokosten, die sich auch nochmal auf EUR 40 belaufen. Hier sage ich ehrlich, hat der betroffene relativ gute Chancen rauszukommen.

Erstens ist das Einsetzen eines Inkasso-Unternehmens nicht das mildeste Mittel. Zweitens sind EUR 40 total unangemessen. Bedenke: Wäre die BVG vor Gericht gezogen, würden nur EUR 23 Kosten für das Mahnverfahren entstehen. Dazu würden noch KOsten für Portokosten und so kommen, die aber zwei Euro nicht übersteigen dürften.

An deiner Stelle (Betroffener) würde ich dem Inkasso-Unternehmen einen freundlichen aber ebenso bestimmten Brief schreiben. Sie darin darauf hinweisen, dass du die EUR 40 der BVG zahlen wirst, aber die Forderung des Inkasso-Unternehmes nicht begleichen wirst, weil du sie für weder zulässig noch begründet hälst. Sie sollen die bitte hinreichend substantiiert darlegen, woraus sich die Kosten zusammen setzten. Weiterhin solltest du Ihnen klar machen, dass du bereit bist vor dem zuständigen Amtsgericht auch einen Prozess um diese EUR 40 zu führen. Danach sollten Sie eigentlich den Rand halten.

Eine Frage habe ich noch: Hat die BVG ihre urspüngliche Forderung an das Inkasso-Unternehmen abgetreten oder ist die BVG noch immer die, die den Anspruch geltend machen wollen?

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"Maßstab Nummer 1 ist das Einhalten von Regeln. Das hat absolute Priorität." Heinemann
CycleToCoffee schrieb:
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> Lopi2000 schrieb:
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> " Nur werde ich zum Glück
> > nur sehr selten kontrolliert und bei der
> > Sichtkontrolle durch den Fahrer reicht ja
> > bekanntlich ein buntes Stück Papier. Ich zeige
> > z.B. seit einer Woche ein Bahnticket von
> Stettin
> > nach Pasewalk vor...
>
> Ich schwanke zwischen "Toll, ich bin beeindruckt"
> und "Echt zum @#$%&, diese Einstellung".

Vielleicht sollte ich dazu erwähnen, dass ich
a. eine Monatskarte habe, die aber...
b. bei meinem Wochenendausflug hinter das durch missverständliche Beförderungsbedingungen zusätzlich zu erwerbende Ticket gerutscht ist, was ich..
c. selbst erst am Mittwoch bemerkt habe, was wiederum
d. zeigt, wie unsinnig diese Sichtkontrollen bei der BVG sind.
Also, erstmal vielen Dank für die Antworten.
Ich wurde innerhalb von 12 Monaten drei Mal ohne aktuellen Fahrschein erwischt-obwohl man ja nun anhand der alten Tickets erkennt, dass es Jobtickets sind.
Ja, und die Summe des Inkasso-Unternehmens ergibt sich aus Inkassokosten inkl. Kontoführungsgebühr i.H.v. 7,00 EUR = 39,50 EUR und das beim ersten Forderungsschreiben (erwischt am 07.10.09 und das schreiben ist vom 31.10.09).
Es handelt sich hier aber um die S-Bahn, nicht um die BVG und den Betrag soll ich bis zum 09.11.2009 auf das Konto dieses Inkasso-Unternehmens (Infoscore Forderungsmanagement Gmbh in Baden-Baden) überweisen.
Ich habe denen nun nur kurz mitgeteilt, dass ich mich direkt an die S-Bahn wenden will, bevor ich zahle. Und nun bin ich am überlegen, ob ich denen meinen individuellen Fall schildere und auf Kulanz hoffe (bin immerhin hochschwanger...und da kommt es Studien zu Folge oft zu Vergesslichkeiten-schon hormonell bedingt) oder ob ich rechtlich ran gehe...immerhin ist die Nichtakzeptanz meiner späteren Ticketvorlage auch irgendwie willkürlich von de S-Bahn und eben nicht gesetzlich gestützt. Oder? Wie seht ihr das?

LG
bahnflower
@Weiß Punkt 81er
Ja, üblich ist, dass die BVG oder die S-Bahn (wie in diesem Fall) die Forderung an das Inkassounternehmen abtritt.
Rechtlicher und wirtschaftlicher Hintergrund: Das Inkassounternehmen bezahlt dem Verkehrsunternehmen dafür eine feste Summe, deren genau Höhe mir nicht bekannt ist - nehmen wir mal an 10.-Euro.
Dann hat das VU einen zwar geringeren Betrag als das vorgesehene EBE, hat aber keinerlei rechtliche und juristische Probleme mehr damit, die ja ebenfalls Geld kosten (auch verwalten und bearbeiten ist ja nicht kostenlos)
Das Inkassounternehmen berechnet nun zusätzlich zur ursprünglichen Forderung seine Bearbeitungsgebühren. Ob die in der angegebenen Höhe angemessen sind, werde ich nicht beurteilen, da diese Unternehmen aber auch schon etliche Gerichtsverfahren hinter sich haben, bei denen sie auch die Rechtmäßigkeit der Forderungen nachweisen mussten, vermute ich mal, das es so ist.

Und über die Vielzahl der Ausreden bei Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis hatten wir in einem anderen Thread schon dirkutiert - es ist nicht nachweisbar, welche Ausrede wahr und welche erfunden ist.
Erschleichen von Leistungen heißt das Delikt und das Gericht prüft nicht, ob es einen plausibeln Grund dafür gab, sondern nur ob die Tatsache als solche richtig ist.

Ich sehe also wenig Chancen bei einer weiteren Eskalation, es wird höchstens noch teurer.
Die Argumentation von "Willkürlichkeit der Akzeptanz der späteren Ticketvorlage" kann ich nicht nachvollziehen, Fakt ist doch, dass bahnflower dreimal ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wurde, egal wo sich der Fahrausweis befand.

Und @Loopi2000
Dass die Sichtkontrollen der Busfahrer beim Einsteigen keine wirkliche Kontrolle darstellen, das ist wohl allen klar, es ist eine Alibiaktion, die die Fahrgäste bewegen soll, an der ersten Tür einzusteigen, damit sie den Aussteigenden an den anderen Türen nicht im Weg stehen.
Tattergreis schrieb:
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> Und @Loopi2000
> Dass die Sichtkontrollen der Busfahrer beim
> Einsteigen keine wirkliche Kontrolle darstellen,
> das ist wohl allen klar, es ist eine Alibiaktion,
> die die Fahrgäste bewegen soll, an der ersten Tür
> einzusteigen, damit sie den Aussteigenden an den
> anderen Türen nicht im Weg stehen.

Es wird aber regelmäßig auch in anderen Städten als Argument herangezogen, weshalb man diese unsinnige Prozedur überhaupt einführt, dass man damit die Schwarzfahrerquote senken will. Der Zwangseinstieg vorn führt auch regelmäßig zu deutlichen Verzögerungen, wenn größere Fahrgastmengen einsteigen wollen, weshalb es ja z.B. auch im Schienenersatzverkehr so nicht praktiziert wird.

Neulich habe ich erst wieder erlebt, dass ein miteinsteigender Polizist (möglicherweise hat er auch eine Gruppe von jungen Menschen begleitet), lautstark angemahnt hat, es sollten doch gefälligst alle vorn einsteigen, was angesichts von ca. 50 Einsteigern an einer sonst nicht stark frequentierten Haltestelle dann gleich einige Minuten Verspätung eingebracht hat.
Gut, die Zeiten kommen hin, und es ist also die S-Bahn und nicht die BVG. Dennoch würde mich interessieren, ob nun vorher eine Mahnung ausgesprochen wurde, oder nicht.

@Tattergreis: §265a setzt einen Vorsatz voraus. Den wird man bei einer vergessenen Monatskarte kaum nachweisen können. Dazu gibt es meines Wissenes auch ein oder mehrere Urteile.
Aber es gibt ja noch die zivilrechtliche Seite und da würde mich mal interessieren, wie es da abläuft.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Ach die S-Bahn! Ob die sollte bezüglich Austausch abgelaufener Sachen mal die Füße still halten! ;-)

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Logital schrieb:
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> Ach die S-Bahn! Ob die sollte bezüglich Austausch
> abgelaufener Sachen mal die Füße still halten! ;-)


In der Tat! Sehe ich auch so!
> Wenn ich meinen Führerschein nicht dabei habe,
> kostet es 10,-- Eur Verwarnungsgeld,da ist nix mit
> "Ich zeig ihn hinterher vor und muß nicht zahlen".

Von nix zahlen ist hier eh nicht die Rede und 7¤ dürften den Aufwand durchaus decken. Wärseine übertragbare Monatskarte könnte ich mangelnde Kulanz schon verstehen, doch bei personengebundenen Monatskarten finde ich diese Reaktion absolut kundenunfreundlich.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Wenn das Inkassounernehmen die Forderung nun hat, brauchst du dich eigentlch auch nicht mehr an den ursprünglichen Gläubiger wenden (S-Bahn). Ich würde nur die EUR 40 zahlen. Für den Rest würde ich sogar vor Gericht ziehen. Aber bitte mit Anwalt.

Zur Angemessenheit der 7 Tage:

Dazu Paragraf 316 BGB, jetzt so ausm Kopf. Eine unangemessene Fristsetzung führt nicht zu deren Nihtigkeit, sondern zum Start einer angmessenen Frist. Das steht da zwar nicht, aber das ist Rechtssprechung des BGH.

Man kann, und ich schätze die Erfolgsaussichten hoch ein, die Frist von sieben Tagen anzufechten. Einer schwangeren, berufstätigen ist es wohl nicht zumutbar n sieben Tagen dort anzutanzen. Aber: Auch wenn das erfolgreih sein sollte, die S-Bahn kann ja ihre EUR 40 verlangen. Du hast den Ausweis ja nun zum wiederholten Mal vergessen.

Also: Nur EUR 40 von denen bezahlen, Rest höchstens einen kleinen Teil. Sollten sie weiter den Anspruch geltend machen, wendest du dich an einen Anwalt.

Ich bitte Rechtschreibfehler unberücksichtigt zu lassen. Es ist nicht einfach, einen so langen Text auf dem iPhone zu tippen.

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"Maßstab Nummer 1 ist das Einhalten von Regeln. Das hat absolute Priorität." Heinemann
Weiß Punkt 81er schrieb:
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> Also: Nur EUR 40 von denen bezahlen, Rest
> höchstens einen kleinen Teil. Sollten sie weiter
> den Anspruch geltend machen, wendest du dich an
> einen Anwalt.

Aber Vorsicht!
Je nach "Bissigkeit" des Inkassounternehmens kann das böse ins Auge gehen.
Denn:
Die Abtretung des Anspruchs an das Inkassounternehmen ist rechtens. Die 40¤ der S-Bahn sind wohl (rechtlich) nicht strittig. Die Gebühren des Inkassounternehmens mögen zweifelhaft sein, das ist aber extrem schwierig nachzuweisen.
Bleibt das Unternehmen auf hartem Kurs, kann das durchaus zu Pfändungsbeschlüssen führen, was bedeutet, dass man sich plötzlich bei Behörden etc. mit entsprechenden vorliegenden Beschlüssen konfrontiert sieht. Ferner erhöht das die entstandenen Kosten des Inkassounternehmens, außerdem kann auch noch Verzinsung des Betrages eintreten.
Logital schrieb:
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> Ach die S-Bahn! Ob die sollte bezüglich Austausch
> abgelaufener Sachen mal die Füße still halten! ;-)

Haha, genau. Den S-Bahn-Kontrolleuren sollte man mal am 8. eines Monats einen Zettel unter die Nase halten: "Am 1. den neuen Wertabschnitt einpacken." und drunter ein Häkchen "Erledigt". ;-)
Hallo,

geschrieben von: Lopi2000
> Haha, genau. Den S-Bahn-Kontrolleuren sollte man mal am 8. eines Monats einen
> Zettel unter die Nase halten: "Am 1. den neuen Wertabschnitt einpacken." und
> drunter ein Häkchen "Erledigt". ;-)


Schöne Sache! Das toppt fast noch die mehrfach bei Busfahrern vorgezeigte DB-Fahrkarte.
;-)

Grüße vom ex-Dresdner
@ Jay

Jay schrieb:
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>Dennoch würde mich interessieren, ob nun vorher eine Mahnung
> ausgesprochen wurde, oder nicht.

Nein, das Forderungsschreiben war das erste Schreiben, also keine Mahnung voher.

LG
bahnflower
Zu den 7 Euro: In Hamburg werden bei vergessener Monatskarte nur 2,50 Euro fällig. Ich glaube kaum, dass die Pfeffersäcke da freiwillig draufzahlen.
bahnflower schrieb:
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> @ Jay
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> Jay schrieb:
> --------------------------------------------------
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> >Dennoch würde mich interessieren, ob nun vorher
> eine Mahnung
> > ausgesprochen wurde, oder nicht.
>
> Nein, das Forderungsschreiben war das erste
> Schreiben, also keine Mahnung vorher.

Nach meiner Kenntnis muss ein Unternehmen auch nicht mehr mahnen, wenn sie es tun, dann aus Kulanzgründen. Eine Mahnung kostet ja schließlich auch Geld.

mfg: Ihr Fahrgastbetreuer a.D (seit dem 29.09.2011)

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie ohne Kommentar behalt
Mit willkürlich meinte ich, dass diese Frist von 12 Monaten willkürlich ist, dass ein späteres Vorzeigen der gültigen Fahrkarte nicht anerkannt werden muss ist willkürlich...also willkürlich in dem Sinne, dass es ein Unternehmen ist, dass mehr oder weniger seine eigenen Regeln macht...gegen die man sich aber wehren kann...Ich habe schließlich gegen kein Gesetz verstoßen.

bahnflower
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