Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
BUS: Hauptbahnhof - Alternative für Heidestraße
geschrieben von AleGue 
*kopfkratz* .. ööhhhmm .. njöömm .. wer wartet denn in der Heidestraße auf den 120er, der eine Station weiter seine Endhaltestelle erreicht?

Das dürften vllt. 5-7% sein, und zwar jenejungen Leute, die in diesem Youth Hostel an der Lehrter Straße oder da in dem Dreh ein Zimmer gebucht haben.

Carsten Preuß
BahnInfo-Redakteur Berlin-Aktuell
@Carsten: 2 Haltestellen, oder? Lehrter-/ Invaliden- und Seydlitzstr. - der 123 ist da vermutlich eher nachgefragt.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Carsten Preuß schrieb:
-------------------------------------------------------
> *kopfkratz* .. ööhhhmm .. njöömm .. wer wartet
> denn in der Heidestraße auf den 120er, der eine
> Station weiter seine Endhaltestelle erreicht?
>
> Das dürften vllt. 5-7% sein, und zwar jenejungen
> Leute, die in diesem Youth Hostel an der Lehrter
> Straße oder da in dem Dreh ein Zimmer gebucht
> haben.


Es könnten auch noch Umsteiger von anderen Linien sein, die dann auch in die Lehrter Straße wollen. Zwar kann man vom Hauptbahnhof die Strecke sicherlich auch fast genau so schnell direkt laufen statt erst zur Heidestraße zu gehen, aber es ist ja eigentlich nicht Aufgabe des Fahrers zu beurteilen, ob Fahrgäste vielleicht auch anders zum Ziel kommen...
Nemo schrieb:
-------------------------------------------------------
> Letzendlich baut man ja Straßenbahnhaltestellen im Straßenraum auch
> dahingehend um, dass Fahrgäste nichtmehr durch Autos gefährdet werden ...

Hier kommt der Straßenbahnfahrgast vom Regen in die Traufe (Stahlheimer Straße), ein Konflikt gelöst, zwei neue geschaffen:



so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.06.2010 23:20 von der weiße bim.


und welche zwei neuen konflikte sind entstanden?
um das mal zu vervollständigen...
Berlin_Hbf schrieb:
-------------------------------------------------------
> und welche zwei neuen konflikte sind entstanden?
> um das mal zu vervollständigen...

Einer dürfte wohl sein, dass die Radfahrer nun auf die Kaphaltestelle geführt werden sollen. Die beiden mittleren "Bordsteine" begrenzen den Radweg.

Da die Zufahrten zu diesen Radwegstückchen jedoch stets zugeparkt sind, fahren die Radfahrer aber eigentlich überwiegend auf der Straße - und zwar um die sich häufenden Engpässe zwischen rechter Schiene und parkenden Autos, Haltestellenkaps etc. bzw. die potenziellen Gefahren beim Queren der Schienen zu minimieren, fahren jetzt mehr Radfahrer zwischen den Schienen. So wie es in der Kastanienallee schon offiziell durch Beschilderung empfohlen wird, wird es nun auch in der Pappelallee mehr und mehr praktiziert - mit dem angenehmen Nebeneffekt, dass der Verkehr ein bisschen ausgebremst wird und eine für ein Wohngebiet angemessene Geschwindigkeit bekommt.
Man fragt sich immer wieder, in welchem Jahrzehnt diese tolle "linksregierte" Stadtentwicklungsverwaltung hängen geblieben ist. Es muss jedenfalls die Zeit gewesen sein, als Beton noch vom Himmel regnete.
Lopi2000 schrieb:
-------------------------------------------------------

> Einer dürfte wohl sein, dass die Radfahrer nun auf
> die Kaphaltestelle geführt werden sollen. Die
> beiden mittleren "Bordsteine" begrenzen den
> Radweg.
Ja, so ist das vorgesehen.

> Da die Zufahrten zu diesen Radwegstückchen jedoch
> stets zugeparkt sind, fahren die Radfahrer aber
> eigentlich überwiegend auf der Straße - und zwar
> um die sich häufenden Engpässe zwischen rechter
> Schiene und parkenden Autos, Haltestellenkaps etc.
> bzw. die potenziellen Gefahren beim Queren der
> Schienen zu minimieren, fahren jetzt mehr
> Radfahrer zwischen den Schienen.
Die jetzt angelegten Radwege auf den Haltestellenkaps dürften eine Vorleistung für eine künftige komplette Umgestaltung des Straßenraums der Pappelallee darstellen - vermutlich nach dem Vorbild der Planung für die Kastanienallee.
Dort ist eine Lösung vorgesehen, wo geplante Radfahrstreifen (resp. Angebotsstreifen) direkt in gerader Linie auf Radwege auf den (ebenfalls geplanten) Haltestellenkaps geführt werden.
Wie die Straßenraumaufteilung in Zukunft aussehen soll, lässt sich hier nachsehen:
[www.berlin.de]

> So wie es in der
> Kastanienallee schon offiziell durch Beschilderung
> empfohlen wird, wird es nun auch in der
> Pappelallee mehr und mehr praktiziert - mit dem
> angenehmen Nebeneffekt, dass der Verkehr ein
> bisschen ausgebremst wird und eine für ein
> Wohngebiet angemessene Geschwindigkeit bekommt.
Von allen daran Beteiligten wird betont, dass die gegenwärtige Lösung in der Kastanienallee lediglich einen Zwischenzustand darstellt. Die Markierung der Fahrradsymbole zwischen den Schienen soll vor allem dazu dienen, den Autofahrern zu vermitteln, dass Fahrradfahrer hier aus Sicherheitsgründen auch selbstverständlich in Straßenmitte fahren dürfen und eben nicht "erzieherisch" knapp zu überholen bzw. wegzuhupen.

Prinzipiell sollten Lösungen einer gemeinsamen Führung von Fahrrad und Straßenbahn über eine Spur die Ausnahme für kürzeste Abschnitte bleiben, da dies für eine Fäörderung des Umweltverbundes nicht förderlich ist. Denn die Straßenbahnen (bzw. auch Busse) werden massiv ausgebremst (Höchstgeschwindigkeit ist dann kaum 15 km/h), es kommt zu permanenten Konflikten Straßenbahn-Radfahrer (was auch für Radfahrer i.A. als negativ empfunden wird, es sei denn man gehört zu dieser komischen Teilgruppe von Menschen, die hier seine "Überlegenheit" gegenüber anderen auskosten möchte und sich über ausgebremste Straßenbahnen hinter einem freut - das sind dann auch diese, die gerne Fugänger vom Fußweg wegklingeln oder mit em Auto Fußwege besonders frech zuparken). Diese Konflikte wiederholen sich dann an jeder Haltestelle...

Auch dürfte die Lösung der Führung des Radverkehrs vorne über das jeweilige Kap bei Abwägung aller Alternativen (keinerlei Radverkehrsanlagen = unzufriedenstellender Status Quo, Führung hinter Haltestelle = massive Konflikte Radfahrer - Fußgänger und unschöne Integrierbarkeit in Straßenraum) die bestmöglich sein. Auch wenn hier dann das Straßenverkehrsrecht gegenüber den Radfahrern noch durchgesetzt werden muss (an Haltestellen ist anzuhalten) - was noch einen erforderlichen Lernprozess darstellen wird. Eine Kapitulation vor einigen rabaukenhaften und unbeleherbaren Radfahrern sollte da nicht als Planungsgrundlage dienen.

Ingolf
Ingolf schrieb:
-------------------------------------------------------
> Auch wenn hier dann das Straßenverkehrsrecht gegenüber den
> Radfahrern noch durchgesetzt werden muss (an Haltestellen ist anzuhalten) -

Anzuhalten ist nur, wenn es erforderlich ist. Ansonsten darf mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. (vgl. § 20 Abs. 2 StVO)

Es gibt aber noch einen anderes Konfliktpotential: Die Fahrgäste werden wahrscheinlich das Haltestellenkap als Bahnsteig ansehen, auf dem sie auf ihre Bahn warten können. Dabei stehen sie dann mitten auf dem Radweg...
Ingolf schrieb:
-------------------------------------------------------
> Prinzipiell sollten Lösungen einer gemeinsamen
> Führung von Fahrrad und Straßenbahn über eine Spur
> die Ausnahme für kürzeste Abschnitte bleiben, da
> dies für eine Fäörderung des Umweltverbundes nicht
> förderlich ist.

Da stimme ich Dir zu, allerdings hat sich hier auch die Autolobby stark durchgesetzt, die eine für den Umweltverbund sinnvolle Lösung verhindert hat.

> Diese Konflikte wiederholen sich
> dann an jeder Haltestelle...

Was sich vor allem auch an jeder (Nicht-Kap-)Haltestelle wiederholt: wenn man rechts der Schienen fährt, um die Straßenbahnen vorbeizulassen, muss man diese an jeder Haltestelle wieder überholen und dabei 6-mal eine Schiene kreuzen, was 6 vermeidbare Gefahrenpunkte und somit für mich ein guter Grund sind, wenn ich bereits in Haltestellennähe bin, auch auf der durch die Markierung vorgeschlagenen Gleismitte fahre, selbst wenn hinter mir eine Tram klingelt.

> Auch wenn hier
> dann das Straßenverkehrsrecht gegenüber den
> Radfahrern noch durchgesetzt werden muss (an
> Haltestellen ist anzuhalten) - was noch einen
> erforderlichen Lernprozess darstellen wird.

Hier wären wohl eindeutigere Markierungen noch hilfreich, die sowohl den Fußgängern signalisieren, dass der Streifen ein Radweg ist als auch den Radfahrern signalisieren, dass dieser Radweg nicht mit einem exklusiven Vorrecht zur Durchfahrt ausgestattet ist.

Wenn man so etwas neu etabliert, kann man da auch mal Schilder aufstellen, die dies ebenso verdeutlichen, wie z.B. ein rot asphalierter Radweg oder eine Haltelinie auf selbigem.
Lopi2000 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Einer dürfte wohl sein, dass die Radfahrer nun auf die Kaphaltestelle geführt werden sollen. Die
> beiden mittleren "Bordsteine" begrenzen den Radweg.

Ja. Der zweite entsteht zwischen Straßenbahn und Autoverkehr. Letzterer darf an der haltenden Straßenbahn erlaubterweise links vorbeifahren, wenn es der Gegenverkehr zulässt. Fährt nun die Straßenbahn (links blinkend) los, ergibt sich ein Konflikt mit den links vorbeifahrenden Kraftfahrzeugen. Vom Bus ist es der Autofahrer so gewöhnt, dass der fließende Verkehr vom Busfahrer zunächst vorbei gelassen wird, bevor der Bus links blinkt und beim Abfahren ausschert.
Der Straßenbahnfahrer hat links keinen Rückspiegel und muss einfach so losfahren.

so long

Mario
Bei Bus ist die StVO recht eindeutig und besagt, dass dem Bus das Einscheren zu ermöglichen ist. Da das keinen interessiert, warten die meisten Berliner Busfahrer inzwischen aber auf eine Lücke, oder das Ende des Fahrzeugstroms, um abzufahren.

Dieses System der Kap-Haltestellen ist nun schon vielerorts umgesetzt, ohne dass es zu nennenswerten Problemen mit dem KFZ-Verkehr käme. Im übrigen wird damit doch auch nur das zementiert, was längst Realität ist. Sogar fahrende Straßenbahnen werden z.B. in der Langhansstr. schon mal links überholt.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
der weiße bim schrieb:
-------------------------------------------------------
> [...] Der [...]Autoverkehr [...] darf an der
> haltenden Straßenbahn erlaubterweise links
> vorbeifahren, wenn es der Gegenverkehr zulässt. [...]
> Straßenbahn (links blinkend) los, ergibt sich ein


Äh, was? Wo hast du denn den Unsinn her?
§5 der StVO:

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Autsch! So war das bestimmt nicht gemeint. Da gings wohl mal um Straßenbahnen, die die rechte Fahrspur befahren.

Außerdem: Wenn eine Straßenbahn an einer Haltestelle hält, ist das kein Überholen, sondern ein Vorbeifahren. Hast du dazu auch was gefunden?
Mag sein, dass es so nicht gemeint war, aber so wird es gern ausgelegt. Wäre natürlich relativ einfach klarzustellen, indem man die Linie in Straßenmitte nicht strichelt, sondern im Haltestellenbereich durchzieht.

§20 regelt die Haltestellen, dort wird auf diesen Aspekt nicht näher eingegangen. Satz 1 sagt allerdings: "(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden." Das grenzt das linke Vorbeifahren natürlich auch etwas ein.

In jedem Fall zeigt das Durchlesen, wie wenig diese Regelungen vielen Autofahrern (aber auch Radfahrern!) offenbar bekannt sind.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Einerseits ist es natürlich gut, dass die Straßenverkehrsordnung nur oberflächlich reguliert und nicht jeden erdenklichen Murks exakt vorschreibt. Auf den rücksichtsvollen Umgang mit schwächeren Verkehrsteilnehmern hätte sie aber ruhig etwas reglementiver eingreifen können.

Andererseits verbietet sie aber auch nicht, dass der, der Straßenraum gestaltet, dies überlegt und vernünftig macht. Trotzdem verhält sich Berlin großteils so, als ob ein solches Verbot existiere.
Nuja, §1 ist da ja eigentlich eindeutig:

"(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

schon am Einhalten dieser recht simplen Grundregel scheitert es ja sehr häufig bei vielen Verkehrsteilnehmern, vollkommen unabhängig vom Fortbewegungsmittel.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Jay schrieb:
-------------------------------------------------------
> schon am Einhalten dieser recht simplen Grundregel
> scheitert es ja sehr häufig bei vielen
> Verkehrsteilnehmern, vollkommen unabhängig vom
> Fortbewegungsmittel.

Und ein Teil braucht nicht nicht mal ein Fortbewegungsmittel um im Straßenverkehr zu stören, da reichen einfach schon Beine aus...

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Auch die angewachsenen Beine sind ein Fortbewegungsmittel. ;)

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen