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Nachtverkehr --> Tagverkehr: Übergang und bekloppte Schilderung
geschrieben von Logital 
Aussetzer / Einsetzer
07.03.2010 20:38
Wenn Ein- oder Aussetzfahrten größtenteils als Betriebsfahrten durchgeführt werden würden, stände ihnen keine Ampelbevorrechtigung mehr zu. Dafür müssten erstens haufenweise Ampeln umgebaut werden und zweitens würden die Aussetzer/Einsetzer nach dem Umbau ohne Fahrgäste nicht mehr an den Haltestellen, dafür umso länger an den Ampeln stehen.

Von solch einer Regelung hätte also niemand etwas. Da könnt Ihr noch so viel diskutieren, Energieverbrauch hin oder her.

Der Sinn von Straßenbahnen ist es, Fahrgäste zu befördern, und nicht leer durch die Gegend zu fahren. Solchem Unsinn ist glücklicherweise durch o.g. Regelung ein praktischer Riegel vorgeschoben.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.03.2010 20:44 von DonChaos.
Giovanni schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wutzkman schrieb:
> --------------------------------------------------

> > Logital schrieb:
> --------------------------------------------------

> > > Etwas Strom sparst du schon. Wenn du aber
> > > überlegst, dass die Stromkostrn kaum20% der
> > > Gesamtkosten an der Fahrt betragen und du
> > > einberechnest und du annimmst dass durch
> > > durchfahren ein drittel strom gespart wird
> > > hast du immer noch über 90% der Kosten wie wenn du
> > > Fahrgäste aufnimmst, die dir widerum Geld bringen.
> >
> > Der einzige Strom, den eine durchfahrende
> > Strassenbahn weniger verbraucht, als eine
> > anhaltende ist der, der durch erhöhrte Reibung
> > am Fahrdraht während des Anfahrens/Bremsen
> > entsteht.

> Schwachsinn...

Da spricht offenbar der Herr Elektrofachinstallateur. Kannst du dich auch zu einer etwas gewagteren Stellungnahme als "Schwachsinn... " hinreißen lassen?

Sonst sage ich nur: "Kein Schwachsinn..." und wir haben einen Patt.

> > Denn das was eine anfahrende Strassenbahn
> > generell mehr an Strom verbraucht, gewinnt sie beim
> > Bremsen zurück in speist es zurück ins Netz.
> >

> Soweit die Theorie, die aber 100% Wirkungsgrad
> sowohl beim Anfahren als auch beim Bremsen
> voraussetzt...
> Praktisch ist dies aber nicht zu erreichen...

Offenbar hast du meinen ersten und meinen zweiten Absatz, die aufeinander aufbauen, nicht im Zusammenhang erkannt. Schade, denn aus diesem Grunde hatte ich sie nacheinander geschrieben.


> Durch die kürzere Fahrzeit sinken die
> Personalkosten, da die Türen nicht geöffnet werden
> auch die Heizkosten (oder die für die
> Klimaanlage). Der Bremsabrieb verringert sich und
> der Verschleiß der Türen...
> Auf Fahrzeuginnenbeleuchtung kann bei Leerfahrten
> auch verzichtet werden...

Aha, und jetzt sag mir bitte noch, was all diese Argumente mit dem Stromverbrauch zu tun haben, der hier Thema war. Und ob bei einer Leerfahrt tatsächlich dauerhaft geheizt wird, wage ich ebenfalls zu bezweifeln. Von einer Klimaanlage will ich erst gar nicht reden...

Gruß
Es wieder einmal toll (oder doch lächerlich), wie man hier vom eigentlichen Thema abkommt!

Fakt ist, dass der Senat nur die Fahrten auf der "Stammstrecke" bezahlt. Der Weg von der Stammstrecke zum Betriebshof ist nicht berücksichtigt. Daher auch sehr oft diese "gebrochenen Routen".
Fakt ist, wenn alle Ein- und Aussetzfahrten als Betriebsfahrt fungieren, stünde keine Ampelbevorechtigung mehr zu - aber dies ist mit der Technik nicht vereinbar!
Fakt ist, das lt. DF Strab GRUNDSÄTZLICH bei Dämmerung oder Dunkelheit die Fahrzeuginnenbeleuchtung einzuschalten ist!
Fakt ist, dass die GT-Fahrzeuge eine Heizung haben, die sich selbst reguliert, es sei denn man schaltet sie gänzlich aus. Die Klimaanlage für den Fahrer ist manuell regulierbar. Auch im Heizmodus (im Winter) läuft sie dann im Dauerbetrieb. Wie die Fahrer heizen oder kühlen, sollte immer noch ihre Sache sein!
Fakt ist, dass bei Betriebsfahrten das Einsparpotential tatsächlich sehr gering ausfällt, da an Haltestellen mit LZA und Bevorrechtigung trotz Betriebsfahrt aufgrund der Zwangshalte und der mit eingerechneten Ein-/Ausstiegszeit, bevor das Signal "F1" erscheint, angehalten werden muss. Lediglich die Türen werden bei Betriebsfahrten geschont.
Zitat
DonChaos
Wenn Ein- oder Aussetzfahrten größtenteils als Betriebsfahrten durchgeführt werden würden, stände ihnen keine Ampelbevorrechtigung mehr zu. Dafür müssten erstens haufenweise Ampeln umgebaut werden und zweitens würden die Aussetzer/Einsetzer nach dem Umbau ohne Fahrgäste nicht mehr an den Haltestellen, dafür umso länger an den Ampeln stehen.

Es stimmt nicht, dass für Betriebsfahrten keine Ampelbevorrechtigung gilt. Für die diversen Überführungsfahrten zwischen den Betriebshöfen gibt es extra angelegte Linien, in denen die entsprechenden Routen (Fahrwege) enthalten sind.

Selbst beim Omnibus gibt es für jede Linie Ein- und Aussetz-Routen zum jeweiligen Betriebshof, die eine Ampelbevorrechtigung ermöglicht, auch wenn keine Fahrgäste befördert werden.

Fakt ist nur eines, die Beschilderung der Ein- und Aussetzfahrten bei der Straßenbahn sind verbesserungswürdig, die BVG sollte die virtuelle Splittung dieser Fahrten nicht bis zum Fahrgast durchreichen. Will man nach 0 Uhr vom S-Bahnhof Schöneweide in Richtung Altstadt Köpenick, so böten sich die Aussetzfahrten der 63 oder der Bus 167 an. Die Fahrt mit der 63 wird in Fahrinfo allerdings mit einem Umsteigen in Bahnhofstraße/Lindenstraße angezeigt - also kompletter Schwachsinn -, denn der Zug fährt bis zum Betriebshof.
Boa,
seid Ihr kleinlich!!!
Strom hin oder her, Ampeln hin oder her.
F A K T ist die BVG ist nicht "verpflichtet" diese fahrten mit Fahrgäste durchzuführen....... "nicht verpflichtet" = "freiwillig".
Ich verzichte jetzt drauf so kleinlich wie manch Anderer aufzurechnen wie viele Leute sich da nun wirklich n Fahrschein kaufen/oder besitzen!

@Tatra83 zur Beschilderung lies nochmal meinen Hinweis mit der M10. Irgendjemand wird sich immer beschweren oder falsch fahren. Dann lieber letzte Hst. auf Stammstrecke alle raus, und jeder kommt dahin wo er will.

Nochmal die Frage an alle die der Meinung sind die BVG muss alles... warum muss dann der Bus bei Ein- und Aussetzfahrten keinen mitnehmen??? (freue mich schon auf 2 Seiten Benzin und Reifenabnutzungsrechnungen) :-D

Anstatt sich zu freuen das da ne Bahn kommt und mal DANKE zur BVG zu sagen wird mal wieder rumkritisiert!!!!
Ist echt frustrierend. Wenn Euer Zeitugskiosk morgens 10 Min. früher aufmacht als die Öffnungszeiten an der Tür es angeben, meckert Ihr dann auch wenn der Kaffee noch nicht fertig, und die Zeitung noch nicht ausgepackt ist???
In diesem Sinne hoffe ich dass es zum Nachdenken anregt. Und hoffe das sich jetzt keiner verletzt fühlt!!! Ist ja auch teilweise mit nem Augenzwinkern gemeint
Gruß Shorty
Der Ton macht die Musik und dein Ton ist nicht der Beste. Also nochmal für dich, da du es beim 1. Mal offenbar überlesen hast:
1. Die BOStrab schreibt es vor (und die gilt nicht für Busse & nein, ich hab den § nicht im Kopf)
2. Ist dies eine Vereinbarung zwischen Aufgabenträger/Besitzer und BVG

Fazit: Freiwillig ist anders.

Übrigens würde ich gern die aussetzenden Busse nutzen, die auf der Mollstraße des Abends an mir zum Hof I vorbeirauschen, während ich auf die Strab warte. Aber 1. gibts hier keine Haltestellen und 2. keinen Linienweg dem die Aussetzfahrten sinnvoll folgen könnten - im Gegensatz zur Straßenbahn.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Halooooo???
liest Du die Beiträge auch zu ende???
Dann lies nochmal die letzten Zeilen!!!!
Erst lesen dann schreiben.
Ich suche jetzt jedenfalls in der BO-Strab nach dem § der vorschreibt ein und aussetztfahrten mit fahrgästen durchzuführen!!!
wenn ich ihn finde werde ich mich definitiv öffentlich entschuldigen!!!
Ich hoffe Du schaust auch danach und handelst genau so!!!
Einen wunderschönen Abend wünsche ich Dir trozdem!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.03.2010 18:57 von shorty.
Hallo nochmal,
konnte bis jetzt nur dies finden:
§ 54 Fahrbetrieb
(1) Personenzüge dürfen nur abfahren, wenn durch Augenschein oder durch technische Einrichtungen festgestellt ist, daß die Türen für den Fahrgastwechsel geschlossen sind.
(2) Türen dürfen im Regelbetrieb nur in Haltestellen, nur an der Bahnsteigseite und erst bei Halt der Züge zum Fahrgastwechsel freigegeben sein.
(3) Personenzüge dürfen nur so beschleunigt und nur so gebremst werden, daß Fahrgäste nicht mehr als unvermeidbar gefährdet werden.
(4) Haltestellennamen sowie Umsteigemöglichkeiten sind in den Zügen rechtzeitig bekanntzugeben, ausgenommen bei zielreinem Verkehr.
(5) Über Betriebsstörungen von längerer Dauer sollen die Fahrgäste an Haltestellen und in Zügen unterrichtet werden; dabei ist insbesondere auf Ersatzbeförderungen oder Umleitungen hinzuweisen.
(6) Nachrichtentechnische Anlagen und Informationseinrichtungen dürfen nicht zu anderen als betrieblichen Zwecken benutzt werden.
(7) Die Ladung auf Betriebsfahrzeugen ist verkehrssicher unterzubringen. Sie darf über den Fahrzeugumriß nicht hinausragen. Abweichungen sind zulässig, wenn die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen worden sind.
(8) Abgestellte Fahrzeuge sind gegen Abrollen und unbefugtes Ingangsetzen zu sichern.
(9) Über die Zusammensetzung und den Einsatz der Züge sind Aufzeichnungen zu führen.

Wenn jemand den entspr. $ findet bitte melden,
ganz lieben Abend noch ;-)
Bzgl. BOStrab könnte ich mich geirrt haben, bleiben also noch PBefG, DFStrab & VDV-Richtlinien. "Der Straßenbahner" ist für solche Recherchen zu empfehlen.

Schade, dass du dich erneut deutlich im Ton vergreifst. Da hab ich keine Lust die Stelle zu suchen, zumal ich morgen ne Prüfung habe.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Einrücker
08.03.2010 23:01
Nope. Einrückenden Bussen stehen keine Ampelbevorrechtigungen zu. Auch Busspuren dürfen nicht genutzt werden. Das werden dir hoffentlich die Busfahrer hier bestätigen können.
Anonymer Benutzer
...
08.03.2010 23:12
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.01.2011 23:07 von 54E.
Hallöchen.

Zitat

Die BOStrab, § 54 Fahrbetrieb,(4) Haltestellennamen sowie Umsteigemöglichkeiten sind in den Zügen rechtzeitig bekannt zugeben, ausgenommen bei ziel reinem Verkehr.

Irgendwie Vermisse ich solche Ansagen (Umsteigemöglichkeiten) in jeder Straßenbahn.

Ihr auch?

Dann Frage ich mich, warum die Einsetzfahrten der SL 60/61 nicht mal im Plan sind an der Freiheit, aber an der Bahnhofstr./Lindenstr.?!

Irgendwie ist an der Freiheit ja schon die Stammstrecke vorhanden und es wird an den Zügen: Bahnhofstr./Lindenstr. geschildert.

Tramy1

GLG.................Tramy1
Hmm im meinen Fall um 4:16 war sowohl an der Anzeige am Fahrzeug als auch in der Daisy Rahnsdorf geschildert.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Hallöchen,
@Jay Zitat aus meinem Beitrag: "Und hoffe das sich jetzt keiner verletzt fühlt!!! Ist ja auch teilweise mit nem Augenzwinkern gemeint"

Somit ist der recht stroff geschriebene Text "BEWUSST" entschärft worden. Aber da Du ja anscheinend einen "Ton" in meinen Buchstaben liest wird Dir das nicht viel helfen! <-- Das ich jetzt "BEWUSST" in einer unschönen Art (wohlgemerkt ausschließlich @Jay) schreibe hat damit zu tun:

Zitat Jay: " Also nochmal für dich, da du es beim 1. Mal offenbar überlesen hast:
1. Die BOStrab schreibt es vor (und die gilt nicht für Busse & nein, ich hab den § nicht im Kopf)"
Auch nicht nett im "Ton", zumal wahrscheinlich eine falsche Info. Was Du immerhin (nach meiner Recherche) selbst gemerkt hast.

Zitat Jay: "Bzgl. BOStrab könnte ich mich geirrt haben, bleiben also noch PBefG, DFStrab & VDV-Richtlinien"
Andere anprangern sollte man sich gut überlegen.
Ich hoffe dass andere in diesem Thread sich (wie schon erwähnt) nicht wirklich beleidigt fühlen. Wenn doch nehme ich ernste Kritik gern als PM auf. Dann brauchen die anderen diesen (nicht zum Thema gehörenden) Kram nicht lesen. In diesem Sinne lieber Jay werde ich auf weitere "Ton vergriffen" sachen nicht mehr öffentlich eingehen.

@Tramy1
Du hast vollkommen Recht, Freiheit ist die erste Hst. auf Stammstrecke. Ich vermute aber das in dem Bezug die Beschilderung das Ziel "Freiheit" nicht (oder noch nicht) als Ziel gespeichert hat.

Zu den Umsteigemöglichkeiten.... ...hast Du vermutlich auch Recht. Bei den Flexys kann man ja auf den Monitoren die Umsteigemöglichkeiten sehen. Kann mir jetzt aber jemand den Begriff "ziel reinem Verkehr" verkehr erkären. Vielleicht ergibt sich ja daraus die Lösung.

@Logital
Das bei Dir am Zug schon Rahnsdorf stand liegt wahrscheinlich entweder daran, dass der Fahrer die Beschilderung von vorn herein schon manuell änderte, oder dass der Routenwechsel auf dem Weg des Zuges zur Hst. Freiheit vollzogen wird. Dann ändert sich auch die Beschilderung.
Beste Grüße,
Shorty
Hallo Shorty,

an deinen Beiträgen stört mich eigentlich nur ein Wort: "freiwillig". Das impliziert, dass ich eine gewisse Dankbarkeit gegenüber die BVG empfinden sollte. Die BVG macht da allerdings nichts freiwillig, da ist alles durchgerechnet. Rechneten sich die Fahrten als Betriebsfahrt würden sie auch so durchgeführt, scheinbar tun sie das nicht oder sie sind tatsächlich irgendwo vorgeschrieben oder empfohlen. Beim Bus sieht doch die Sache ganz anders aus. Der nutzt zum einrücken völlig andere Wege. Wege bei denen manchmal überhaupt keine Buslinien verkehren, geschweige denn solche, die auch nur ein paar Haltestellen eine Linie folgen. Und ich sehe gerade im Bereich zwischen 4 und 5 Uhr einen besonderen Sinn Betriebsfahrten als Linienfahrten durchzuführen, denn ohne diese würden eben ziemlich üble Lücken entstehen, da es auch zugegebenermaßen nicht einfach ist an jeder Haltestellen einen glatten Wechsel durchzuführen. Gleichzeitig kenne ich einige Leute die jeden Tag gegen 4 Uhr in die Stadt müssen und einfach keine anständigen Verbindungen finden und sich nur daher ins Auto setzen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
@Shorty: Die Übermäßige Verwendung von !!! und ??? wirkt unhöflich und feindselig. Unabhängig davon, was im letzten Satz des Beitrags steht.

Daraus folgend war dann auch mein Ton etwas schroffer, weil mir sowas ziemlich auf den Keks geht und du eben meine frühere Aussage zu dem Thema ignoriert hattest. Logital hat das Thema "Freiwillig" ja gerade ganz gut zusammengefasst, insofern brauche ich in der Hinsicht nix hinzuzufügen.

Wenn ich einen eigenen Fehler erkenne, dann gebe ich ihn auch zu. BOStrab war offenbar falsch. Im PBefG hab ich auch nix gefunden. "Der Straßenbahner" gab bezüglich Ein- und Aussetzfahrten nur den Hinweis auf BOStrab und DFStrab. Der entsprechende Punkt scheint also in der DFStrab zu stehen. In jedem Fall hab ich ihn schonmal schwarz auf weiß gesehen, da mir ein Kollege vor gut 2 Jahren die entsprechende Stelle gezeigt hat, als wir über das Thema Betriebs- VS. Fahrgastfahrt beim Einrücken diskutiert haben.
zum Verkehrsvertrag gibts ja leider kaum was Öffentliches. Ich meine, dass die Aussage dazu während eines IGEB-Sprechtages der letzten Jahre kam. Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, dann war es ein Bussprechtag und kam in der Beantwortung der passenden Frage, zum Bus/Strab-Vergleich. Ggf. könnte es auch mal in einer "kleinen Anfrage" im Abgeordnetenhaus dringestanden haben, aber das wäre die Suche nach der Nadel im Heuhaufen.

Ich habe weder DFStrab, noch den Verkehrsvertrag & sonstige Vereinbarungen zur Hand. Eventuell treffe ich nachher vor oder nach der Prüfung jemanden, der die Antwort wissen könnte.

--- Signatur ---
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2 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.03.2010 11:31 von Jay.
Hallo nochmal.
@ Logital
Durchaus meine ich schon das man auch mal dankbar sein könnte. Es wird intern auch genug gemunkelt <-- schreibe ich bewusst, dass es die BVG in Erwägung zieht diese besagten Fahrten ohne Fahrgäste durchzuziehen. Schließlich gibt es diese ungünstige Beschilderung erst Seit inkraftreten des aktuellen Verkehrsvertrag. Es sind, wenn sich also bis heute nichts geändert hat, nicht bezahlte fahrten der BVG. Die könnten sie also durchführen wie sie wollen. Sie stehen nicht im Fahrplan, sind also (mehr oder weniger) unplanmäßig. Mich stört einfach nur das alle fast immer nur meckern können. Was alles dahinter steckt sehen viele nicht.

@ Jay
Ich muss zugeben dass die übermäßige Ausrufezeichen und Fragezeichen verwendung eine Macke von mir ist die ich auch versuchen werde einzudemmen. Sorry dafür. Aber dann schreibe mich eben mit ner PM an und weise mich darauf hin oder frage nach. Denn bei einer feindseligkeit wäre es mir egal ob sich hier inrgendeiner angegriffen fühlt.
Zum Thema DF-Strab, die ist Betriebsbezogen (jedes Unternehmen hat ne eigne), soll heißen: Selbst wenn es dort verankert ist (werde bei gelegenheit mal nachsehen) kann die BVG diesen §en ändern.


Also ich erwarte jetzt auch nicht das man mich lobt weil ich in diesem Beitrag auf übermäßige verwendung von gewissen Zeichen verzichtet habe. <-- Das ist jetzt aber auch nicht verletztend gemeint. Eher n kleiner Spaß.

Gruß Shorty
Einrücker
09.03.2010 13:06
Jetzt soll man auch noch dankbar sein, wenn "intern gemunkelt wird", derzeitige Leistungen einfach zu streichen? Verkehrte Welt.
shorty schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo nochmal.
Es sind, wenn sich
> also bis heute nichts geändert hat, nicht bezahlte
> fahrten der BVG. Die könnten sie also durchführen
> wie sie wollen. Sie stehen nicht im Fahrplan, sind
> also (mehr oder weniger) unplanmäßig. Mich stört
> einfach nur das alle fast immer nur meckern
> können. Was alles dahinter steckt sehen viele
> nicht.
>

Immernoch entschiedenen Einspruch! Nur weil diese Fahrten keiner beauftragt und bezahlt hat sind sie trotzdem zwangsläufig notwendig und somit auf die wirtschaftlichste Weise durchzuführen, bei der Straßenbahn also mit Fahrgästen. Als Beispiel grundsätzlich der gesamte Fernverkehr der DB nicht bestellt, dennoch gibt es dort nachts Fahrten mit ICEs und ICs die verkappte Überführungsfahrten sind aber als Fahrgastfahrten durchgeführt werden.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
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