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Schwarzfahrer vor Gericht
geschrieben von Weiß Punkt 81er 
Liebe Freunde aus diesem Forum,

seit einiger Zeit absolviere ich bei der Amtsanwaltschaft Berlin ein Praktikum. Ich will euch hier mal einen kleinen Einblick verschaffen, wie die Justiz mit Leistungserschleichern umgeht.


Unter anderem ist die Amtsanwaltschaften für Leistungserschleichung zuständig. So mit vertreten Amtsanwälte den Staat bei solchen Delikten.

Heute war ich einen Tag am Bereitschaftsgericht des AG Tiergarten am Tempelhofer Damm. Das Bereitschaftsgericht ist ein besonderes Gericht. Hier wird im sogenannten beschleunigten Verfahren gehandelt. Das beutet viele Fristen sind verkürzt und die Verhandlungen dauern nicht sonderlich lange. Die genauen Voraussetzungen kenne ich jetzt nicht, stehen aber in der Strafprozessordnung. Auf jeden Fall wird aber gefordert, dass der Sachverhalt eindeutig ist. So wird meist auch nur der Täter geladen, weil man keine lange Beweisaufnahme machen muss.

Meist sind um die 5 selbstständige Handlungen angeklagt. Die BVG leitet die von ihr festgestellten Taten, soweit ich weiß, erst bei drei Taten an die Amtsanwaltschaft weiter. Theoretisch können diese 3 Handlungen innerhalb der letzten drei Jahre begangen worden sein. So lang ist die Verjährung für die Leistungserschleichung.

Die Angeklagten sind in 95% aller Fälle geständig. Das muss ihnen im Rahmen der Strafe immer zugestanden werden. Für jede Tat erhält man so um die 10 - 15 Tagessätze. Das bedeutet: Das Gehalt wird durch 30 geteilt und das ist dann ein Tagessatz. So kommt es, dass Hartz-IV-Empfänger immer einen Tagessatz von 15 EUR haben. Da aber nur eine einzige Strafe verhängt werden darf, wird eine sogennante Gesamtsträfe verhängt. Erhält jemand für 3 Handlungen je 15 Tagessätze sind das 45 Tagessätze. Hierraus ist aber eine Gesamtstrafe von so um die 30 Tagessätzen zu bildern. Bedeutet: 30 x 15 EUR = 450 EUR für drei mal schwarzfahren. Zusätzlich rund 200 EUR Gerichtskosten.

Viele fahren einfach schwarz, weil sie kein Geld haben. Sehen aber auch nicht ein, dass sie garkeinen Anspruch auf eine Beförderung haben. So fragte eine junge Frau heute: "Was soll ich denn sonst machen? Antwort der Richterin: "Fahhradfahren, laufen...". Meist sehen es aber auch die Angeklagten ein und reichen voller Stolz ihre Umweltkarte oder ihr Sozialticket ein, das sie jetzt vorlegen können. Auch das muss berücksichtigt werden, dass die Täter aus ihren Fehlern gelernt haben.

Aber auch in den Knast kann man kommen: Erschleichen von Leistungen hat eine hochststrafe von einem Jahr. Die junge Angeklagte (24 Jahre) war bereits zwei mal wegen Leistungserschleichung verurteilt worden. 80 Tagessätze, 2 Monate auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren. Während dieser Bewährungszeit hat sie sich dann wieder einige Male erwischen lassen. Das war heute angeklagt. Laneg erzählte sie von ihrem Leben das schief lief, jetzt aber auf der richtigen Bahn ist. Mit ihrem Freund, mit dem sie sich jetzt was aufbauen will.

Die Amtsanwältschaft beantragte 4 Monate ohne Bewährung. Die Angeklagte brach in tränen aus und unterbrach die Amtsanwältin: "Ich tue doch alles. Ich bemühe mich!" - Richterin: "Das ist doch nur der Antrag!" Sie wurde zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Wieso nicht ohne? Sie hatte eine Ausbildungsstelle. Sowas ist bei jungen Menschen immer sehr wichtig. Das will ihnen niemand kaputt machen.

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"Maßstab Nummer 1 ist das Einhalten von Regeln. Das hat absolute Priorität." Heinemann
Danke für den Einblick, ich hoffe DU darfst das hier so öffentlich preisgeben was da in den Gerichten so gerichtet wird !?!

Ick persönlich würde mir wünschen solch ein Urteil wird mal öffentlich verbreitet damit die Schwarzfahrer vllt mal nen Eindruck bekommen, das dass erschleichen von Leistungen auch vor Gericht kommt und somit möglicherweise abgeschreckt werden...


P.S.: Ich dachte gehört zu haben das die Verkehrsbetriebe mitlerweile die Möglichkeit haben schon nach der 1. Erheben des EBE die Möglichkeit haben Strafanzeige erstatten zu können !?!
Is da was dran??


BVG = Alle meckern drüber, aber ohne geht es nicht !

Jut jemeinte Jrüße
Nico
BVG_Berlin Wrote:
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> Danke für den Einblick, ich hoffe DU darfst das
> hier so öffentlich preisgeben was da in den
> Gerichten so gerichtet wird !?!

Die Verhandlungen sind öffentlich. Darf nur keine personenbezogenen Daten weiter geben.

Wer sich sowas anschauen will, kann das jeden Tag beim Bereitschaftsgericht machen.

> Ick persönlich würde mir wünschen solch ein Urteil
> wird mal öffentlich verbreitet damit die
> Schwarzfahrer vllt mal nen Eindruck bekommen, das
> dass erschleichen von Leistungen auch vor Gericht
> kommt und somit möglicherweise abgeschreckt
> werden...

Kein öffentliches Interesse. Leider. Und eine einzelne Verurteilung hat keinen Nachrichtenwert. Höchstens mal wenn ein GEricht die höchststrafe von einem Jahr verhängen würde...

> P.S.: Ich dachte gehört zu haben das die
> Verkehrsbetriebe mitlerweile die Möglichkeit haben
> schon nach der 1. Erheben des EBE die Möglichkeit
> haben Strafanzeige erstatten zu können !?!
> Is da was dran??

Klar, die Möglichkeit besteht. Nur fragt sich nach dem Sinn: Wenn einer einmal erwischt wurde, kann er immer noch geltend machen, er wollte garnicht, hätte nicht... undso weiter. Ein solches Verhfahren lässt sich schnell einstellen. Schon die Amtsanwaltschaft würde wegen nur einer Tat wohl keine öffentliche Klage erheben. Vielleicht wenn er schon vorher mal wegen Leistungserschleichungen aufgefallen sind...

Aber bei drei Taten lässt sich kein Richter und kein Amtsanwalt mehr auf drei gleichlautende Einlassungen mehr ein. Das glaubt ihm dann einfach keiner mehr.

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"Maßstab Nummer 1 ist das Einhalten von Regeln. Das hat absolute Priorität." Heinemann
Wieso darf man nicht berichten? Die Verhandlungen sind doch öffentlich und die Strafprozessordnung so wie das Strafgesetzbuch ist es ebenfalls. Allerdings bei Erschleichung solche Strafen finde ich ziemlich heftig.
Heidekraut Wrote:
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> Allerdings bei Erschleichung solche Strafen finde
> ich ziemlich heftig.

Mag sein. Aber da muss man bedenken, dass diese Leute, die junge Frau beispielsweise schon mindestens 20 mal erwischt worden ist. Allerdings weisen die Richter auch jedes Mal darauf hin: Es ist keine besonders hohe kriminelle Energie beim Schwarzfahren im Spiel. Außerdem ist Leistungserschleichung auf dem niedrigsten Level, das das deutsche Strafrecht kennt. Viele europäische Länder kennen eine vergleichbare Straftat garnicht.

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"Maßstab Nummer 1 ist das Einhalten von Regeln. Das hat absolute Priorität." Heinemann
Die Abendschau hat irgendwann im letzten Jahr mal einen Bericht aus dem Gefängnis dazu gebracht. Da ging es darum, dass die Kosten dort in keinem Verhältnis zur Tat stehen und einige der Insassen zudem wohnungslos wären und somit für einen gewissen Zeitraum eine "feste Unterkunft" hätten.

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Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
> Viele fahren einfach schwarz, weil sie kein Geld
> haben. Sehen aber auch nicht ein, dass sie
> garkeinen Anspruch auf eine Beförderung haben. So
> fragte eine junge Frau heute: "Was soll ich denn
> sonst machen? Antwort der Richterin:
> "Fahhradfahren, laufen..."

Wie reagieren die Angeklagten auf diesen Vorschlag?
Adenosin Wrote:
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> Wie reagieren die Angeklagten auf diesen
> Vorschlag?

Ich denke mal, sie werden sich sowas wie "Die spinnt doch wohl", denken. Allerdings traut es sich keiner zu sagen, sondern Stimmen eher dem Gericht zu.

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"Maßstab Nummer 1 ist das Einhalten von Regeln. Das hat absolute Priorität." Heinemann
Nun ja, Schwarzfahren oder "tariffreies Netzgleiten", wie man im Nachbarland sagt, sind ein Betrugsdelikt. Insofern finde ich die Strafen gerechtfertigt, manchmal sogar zu mild. Allerdings sollte man die größeren Betrugsdelikte, wie Veruntreuung von Firmengeldern durch Manager, dann auch gleichrangig bestrafen, also mit entsprechenden Tagessätzen nach deren Verdienst.
Da ist das Wirtschaftsrecht leider, leider viel zu lasch.
Und das hier? [www.focus.de]

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Nicht-dynamische Signatur
Ich frage mich manchmal, wo und ob hier die Verhältnismäßigkeit bewahrt ist. Es ist richtig und wichtig, das Schwarzfahren bestraft wird. Aber kostet es am Ende nicht viel mehr, wenn man die Leute einknastet? Und kann ein Hartz IV - Empfänger eine Strafe von 450 Euro, bei einem Regelsatz von 10 Euro pro Tag jemals abstottern? Er wird eher gewzungen sein, sich von irgendwelchen Geldverleiern Geld zu beschaffen und dann am Ende womöglich irgendwann in die Privatinsolvenz gehen, was womöglich am Ende auch die Allgemeinheit bezahlt.

Vielleicht wäre es besser, diese Menschen zu sozialer ehrenamtlicher Arbeit zu verurteilen.

Irgendwie habe ich das Gefühl, das die kleinen Verbrechen in Deutschland hart bestraft werden, während diejenigen, die wirklich Schaden anrichten - und dabei denke ich an Politik und Wirtschaft - ungeschoren oder mit einer lächerlichen "Strafe", die sie aus der Portokasse bezahlen, davonkommen.

Im übrigen sagt es sich leicht, man solle doch Fahrrad fahren, wenn man sich selbst einen dicken Wagen leisten kann. Wieso hat ein arbeitsloser Mensch kein Recht auf Mobilität wie alle anderen auch?

Also wie gesagt: Mir wäre es lieb, wenn hier auch mal Alternativen geprüft werden. Und ich sage es auch nochmal: schwarz fahren geht nicht! Jedenfalls nicht solange, bis der ÖPNV grundsätzlich anderweitig finanziert wird und somit für alle "kostenfrei" nutzbar wird.
Polski:

Zum einen ist das ja gerade meine Meinung, aber zu den Hartz-IV-Empfängern:
Natürlich können sie mobil sein, dafür gibt es ja das Sozialticket.
Aus welchem Grunde sollte man sie denn kostenlos fahren lassen?
Sie leben doch bereits auf Kosten der Arbeitnehmer, die Sozialabgaben zahlen, warum also sollen diese auch noch das Fahrgeld für die Arbeitslosen bezahlen?

Ob die Geldstrafen bezahlbar sind ist strittig, aber es geht doch jedem anderen auch so. Wenn er eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen aufgebrummt bekommt (egal für welche Straftat), dann bedeutet das, dass es ein Monatslohn ist. Und den wird kaum jemand mal eben so aus der "Portokasse" bezahlen können. Also werden alle - unabhängig vom Verdient - eine Ratenzahlung vereinbaren müssen, ebenso wie der genannte Hartz-IV-Empfänger.
Zu den Geldstrafen: 20 bzw. 30 Tagessätze sind schon im niedrigsten Bereich, den man sich denken kann. Dabei muss man auch beachten: Die Leute werden ja nicht nur für eine Tat bestraft, sondern für 3-6 selbstständigen Handlungen. Das ist nur gesamtstrafenfähig.


Außerdem haben die Leute regelmässig ausreichend Zeit ihre Strafe zu bezahlen. Bei 30 Tagessätzen zu 15 EUR (450,-) bedenke man: Nach dem Urteil dauert es mindestens einen Monat bis das Urteil schriftlich zugegangen ist. Danach dauert es wieder rund zwei Monate, bis die Zahlungsaufforderung der Justizkasse kommt. Sind schon drei Monate vergangen. Meist werden den Menschen sechs Monate Frist gesetzt. Macht insgesamt 9 Monate um 450,- EUR zusammenzubekommen.

Dazu kommt noch: Man kann mit der Justizkasse zinslose Ratenzahlungen vereinbaren und wenn man absolut kein Geld hat, kann man seine Tagessätze auch abarbeiten. Fragt mich aber nicht wie genau das geht. Ich weiß nur, dass es geht.

Und wer sich garnicht darum bemüht seine Geldstrafe zu begleichen, der muss damit rechnen, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen wird. Der kann dann seine Tagessätze auch absitzen.

Das gilt übrigens alles unabhängig davon, wegen welchem Delikt der Typ verurteilt wurde.

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"Maßstab Nummer 1 ist das Einhalten von Regeln. Das hat absolute Priorität." Heinemann
Es sind sechs Stunden, die für einen Tagessatz gearbeitet werden müssen.

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"Maßstab Nummer 1 ist das Einhalten von Regeln. Das hat absolute Priorität." Heinemann
Tattergreis schrieb:
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> Sie leben doch bereits auf Kosten der
> Arbeitnehmer, die Sozialabgaben zahlen, warum also
> sollen diese auch noch das Fahrgeld für die
> Arbeitslosen bezahlen?

Das Arbeitslosengeld 2 wird überwiegend nicht aus den Sozialabgaben sondern aus Steuermitteln finanziert, also im Gegensatz zum ALG1 nicht nur von den Arbeitnehmern sondern von der Allgemeinheit getragen. Das ALG2 soll u.a. einer adäquaten gesellschaftlichen Integration dienen, wozu - vor allem in einer Großstadt, wo es nur wenige Alternativen gibt - m.E. auch eine vollständige ÖPNV-Mobilität gehört. Dabei ist es eher egal, ob in den Regelsätzen eine reguläre Monatskarte berücksichtigt wird oder Freifahrscheine als Sachleistungen angeboten werden. Zur Zeit gibt es jedoch eine Finanzierungslücke, da nur 14 Euro für Mobilität im Alg2 beinhaltet sind, aber das Sozialticket 35 Euro kostet.


> Ob die Geldstrafen bezahlbar sind ist strittig,
> aber es geht doch jedem anderen auch so. Wenn er
> eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen aufgebrummt
> bekommt (egal für welche Straftat), dann bedeutet
> das, dass es ein Monatslohn ist. Und den wird kaum
> jemand mal eben so aus der "Portokasse" bezahlen
> können. Also werden alle - unabhängig vom Verdienst
> - eine Ratenzahlung vereinbaren müssen, ebenso wie
> der genannte Hartz-IV-Empfänger.

Diesen Ansatz finde ich auch sinnvoll und fair, er sollte deutlich verbreiteter sein als bislang der Fall. Das Problem beim Arbeitslosengeld 2 ist aber, dass es eigentlich die Grundsicherung sein soll, die die Mindestbedarfe deckt und man somit von der Logik her eigentlich gar nichts streichen dürfte. Höhere Einkommensklassen haben in der Regel auch mehr frei verfügbares Einkommen und müssen - vereinfacht ausgedrückt - mal mit einem schlechteren Platz in der Oper vorlieb nehmen oder statt des Audi A8 nur einen A6 kaufen, während Alg2-Empfänger z.B. gesundheitsbeeinträchtigende Reduzierungen bei den Lebensmitteln vornehmen müssen.

Weiß Punkt 81er schrieb:
-------------------------------------------------------
> Es sind sechs Stunden, die für einen Tagessatz
> gearbeitet werden müssen.

Als Freiberufler gut zu wissen, dann nehme ich doch lieber die Sozialstunden und arbeite in den restlichen 2 Stunden noch.. ;-)
Zitat

Polski schrieb:
-------------------------------------------------------
...

Irgendwie habe ich das Gefühl, das die kleinen
Verbrechen in Deutschland hart bestraft werden,
während diejenigen, die wirklich Schaden anrichten
- und dabei denke ich an Politik und Wirtschaft -
ungeschoren oder mit einer lächerlichen "Strafe",
die sie aus der Portokasse bezahlen, davonkommen.

Und dabei ist im Grundgesetz verankert, das alle vor dem Gesetz gleich sind.

Nur in der Praxis sieht es ganz anders aus, ab Promi kannst du in diesen Korrupten Staat machen was du willst (siehe Daniel Kübelböck - fahren ohne Führerschein und schweren Unfall verursacht, durfte dann gleich den Führerschein machen, ein Ottonormalverbraucher hätte erstmal 2 Jahre Sperre bekommen), so unbeeinflussbar sind unsere Richter. Ratet mal warum Hartz IV noch da ist, obwohl in mindestens 13 Punkten Amtlich Verfassungswidrig ist (Nachweisbar), weil der Staat es so will und Klagen dazu gar nicht erst zugelassen werden, der Kläger bekommt sogar eine Geldstrafe von ca. 2500,-¤ als Dankeschön.

Oder auch das schöne machen von Mehdorn, dem wird weiter nichts Passieren, hat ja als Dankeschön noch schönes Taschengeld bekommen, auch dem Rest die das Chaos der S-Bahn verursachten, wird nicht wirklich was Passieren.

So viel zu Deutschen Rechtssprechung. Ich lach mich weg, der bis jetzt noch daran geglaubt hat.

Es ist und bleibt ein Korrupter Staat, die kleinen müssen leiden und die großen können machen was diese wollen, ob da Menschenleben in Gefahr gebracht wurden oder nicht, es ist denen da oben völlig egal.

GLG......................Tramy1

GLG.................Tramy1
Zitat


Tattergreis schrieb:
-------------------------------------------------------

Sie leben doch bereits auf Kosten der
Arbeitnehmer, die Sozialabgaben zahlen, warum also
sollen diese auch noch das Fahrgeld für die
Arbeitslosen bezahlen?

Richtig, aber das auch Abgaben gezahlt werden vom Hartz IV, ist den wenigsten bekannt. Unterschied zu Arbeitslosenhilfe ist nur, das es in den Berechnungen da noch zu sehen war, heute nicht mehr, weil versteckt. So viel dazu, das man alles in den Popo geschoben bekommt, wenn man in Hartz IV Rutscht.

Es sind Kirchensteuer (jeder, ob er in der Kirche ist oder nicht), Lohnsteuer, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Auch der Unterschied, das es vor Hartz IV noch 175,-¤ die Woche waren, heute 89.75 bzw. bei Lebenspartnern 58,-¤. Was dann noch sehr Ärgert, das es vor Hartz IV noch 2x Pro Jahr Kleidergeld gab und Weihnachtsgeld, was es heute nicht mehr gibt.

Und wie schon erwähnt wurde, wenn im Regelsatz nur 14,-¤ für Öffentliche Verkehrsmittel vorgesehen sind, das Berlin Ticket aber 33,50¤ kostet und so schon alles sehr knapp zu Leben reicht, wie soll man sich dann das alles Leisten?

Die Fahrpreise sind eh zu hoch. Jetzt nicht mit den Schulden der BVG kommen, den diese Schulden hat zu 85% der Berliner Senat gemacht über Kreditaufnahme der BVG, den diese müssen erstmal nicht so schnell zurück gezahlt werden und "Offiziell" hat die BVG die Schulden, was aber nicht stimmt.

Ich bin dafür, diese Schulden dem Senat wieder "Offiziell" zurück zu geben, die Fahrpreise Senken, den Öffentlichen Verkehrsmitteln gegenüber dem Individualverkehr Bedingungslosen Vorrang geben und schon würde die BVG und S-Bahn mehr Geld einnehmen, durch viel mehr Fahrgäste.

GLG..................Tramy1

GLG.................Tramy1
Zitat

Es sind Kirchensteuer (jeder, ob er in der Kirche ist oder nicht),

FALSCH! Meine Frau ist nicht getauft und es taucht auf ihrer Lohnabrechnung keine Kirchensteuer auf. Ich bin (noch) als Evangelisch geführt und führe monatlich Kirchensteuern ab.


Zitat

Und wie schon erwähnt wurde, wenn im Regelsatz nur 14,-¤ für Öffentliche Verkehrsmittel vorgesehen sind, das Berlin Ticket aber 33,50¤ kostet und so schon alles sehr knapp zu Leben reicht, wie soll man sich dann das alles Leisten?

HartIV wurde als Basis zur Sicherung des Lebens eingeführt und nicht als Alternative zum Arbeitsleben.
Freifahrt auf Wohlfahrt ist nicht - auch wenn einige das gern hätten!


Zitat

Die Fahrpreise sind eh zu hoch. Jetzt nicht mit den Schulden der BVG kommen, den diese Schulden hat zu 85% der Berliner Senat gemacht über Kreditaufnahme der BVG, den diese müssen erstmal nicht so schnell zurück gezahlt werden und "Offiziell" hat die BVG die Schulden, was aber nicht stimmt.

Ich bin dafür, diese Schulden dem Senat wieder "Offiziell" zurück zu geben, die Fahrpreise Senken, den Öffentlichen Verkehrsmitteln gegenüber dem Individualverkehr Bedingungslosen Vorrang geben und schon würde die BVG und S-Bahn mehr Geld einnehmen, durch viel mehr Fahrgäste.

Mit solchen Milchmädchenrechnungen kommt man nicht weit - siehe das gescheiterte sozialistische Experiment von 1949-1989 in einem Teil Deutschlands.

Gruß KB
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Lehrter Bahnhof 1871-1959(!)

Gegen Tempo 30 auf Hauptstrassen
Zitat


Kursbuch schrieb:
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...
FALSCH! Meine Frau ist nicht getauft und es taucht
auf ihrer Lohnabrechnung keine Kirchensteuer auf.
...

Bei Hartz IV wird diese Kirchensteuer abgezogen und den Kirchen Überwiesen, ob du in der Kirche bist oder nicht. Das ist leider Fakt!!!

Zitat


Kursbuch schrieb:
-------------------------------------------------------
...
Mit solchen Milchmädchenrechnungen kommt man nicht
weit - siehe das gescheiterte sozialistische
Experiment von 1949-1989 in einem Teil
Deutschlands.
...

Die Soziale Sicherheit aus unsere DDR ist noch heute Machbar.

Arbeitspflicht und jeder hat einen Arbeitsplatz, nur die Konzerne wollen auf Teufel raus Kohle machen, daran Scheitert das nur. Selbst Experten sind schon dazu gekommen, das es möglich wäre, falls es jetzt wieder irgend welche Gerüchte gibt.
Auch machbar, das DDR-Gesundheitssystem, man muss nur wollen.

Aber wie wir schon zu DDR-Zeiten gelernt haben und nie gelogen war, der Kapitalismus macht sich selber fertig und die Menschen werden zu Grunde gehen.
Man sieht ja, was abgeht.
Die Reichen wollen mit allen Mitteln noch mehr Geld machen auf dem Schnellsten weg, da werden dann schon mal Millionen Menschenleben Riskiert, wie bei der S-Bahn Berlin.
Man muss da glaube ich nicht weitere Beispiele nennen.

Im Übrigen so neben bei, wollten wir (bis auf wenige, die aus der DDR wollten) damals nur die Reisefreiheit (TV-Berichte zeigen es noch bis heute, das es uns um die Reisefreiheit ging und das die Stasi uns nicht mehr Bespitzeln) und nicht dieses System, den wir wussten, was abging und wurden jetzt bestätigt, den nun sitzen wir alle in einem Boot.

Aber jetzt wird es langsam zu weit vom Thema.

GLG..........Tramy1

GLG.................Tramy1
Tramy1 Wrote:
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> Und dabei ist im Grundgesetz verankert, das alle
> vor dem Gesetz gleich sind.

Da hast du was missverstanden. Lies dir mal einen Kommentar zum Art. 3 I GG durch. Keine Straftat ist wie dieselbe, kein Täter ist wie der andere, kein Motiv ist mit anderen Taten vergleichbar. Alles Faktoren, die in die Urteilsbegründung einfließen.

> Nur in der Praxis sieht es ganz anders aus, ab
> Promi kannst du in diesen Korrupten Staat machen
> was du willst (siehe Daniel Kübelböck - fahren
> ohne Führerschein und schweren Unfall verursacht,
> durfte dann gleich den Führerschein machen, ein
> Ottonormalverbraucher hätte erstmal 2 Jahre Sperre
> bekommen), so unbeeinflussbar sind unsere Richter.

Völlig an den Haaren herbeigezauberte Fälle werden hier zum Vergleich herangezogen. Das wird sicherlich auch bei dem ein oder anderen vorgekommen sein, nur wird darüber niemanden berichten, weil die Leser von BILD kein Interesse daran haben, was aus Max M. aus M. geworden ist. Und außerdem, wenn man einen guten Anwalt hat, dann lässt sich die Behörde sicherlich dazu überreden, Beschlüsse aufzuheben.

> Ratet mal warum Hartz IV noch da ist, obwohl in
> mindestens 13 Punkten Amtlich Verfassungswidrig
> ist (Nachweisbar), weil der Staat es so will und
> Klagen dazu gar nicht erst zugelassen werden, der
> Kläger bekommt sogar eine Geldstrafe von ca.
> 2500,-¤ als Dankeschön.

Jetzt schreibst du nur noch wirres Zeug. In 13 Punkten seien die Hartz-Gesetze verfassungswidirg. Nachweisbar. Wer hat den Nachweis geführt? Du? Irgendwelche Linken? Wer kann denn überhaupt nachweisber belegen, dass ein Gesetz verfassungswidirg ist? Richtig: Die Richter des BVerfG. Bist du ein solcher? Nein.

Der Staat will an Hartz-IV festhalten? Sagen wir mal besser, der Gesetzgeber will es. Und das ist auch ganz gut so. Aber nicht in der Form wie es jetzt ist. Auch ich habe meine persönlichen Vorstellungen davon, wie der Sozialstaat reformiert werden sollte, aber das steht auf einem anderen Blatt. Klagen gegen Hartz IV werden also nicht zugelassen? Dann wende dich mal an einen Richter am Sozialgericht oder gebe in Google News "Hartz IV" ein. Da wirst du dann regelmässig schon lesen, ob Hartz IV verfassungswidirg ist, oder nicht.

> Oder auch das schöne machen von Mehdorn, dem wird
> weiter nichts Passieren, hat ja als Dankeschön
> noch schönes Taschengeld bekommen, auch dem Rest
> die das Chaos der S-Bahn verursachten, wird nicht
> wirklich was Passieren.

Saubere Vertragsgestaltung sage ich dazu nur.

> Und wie schon erwähnt wurde, wenn im Regelsatz nur
> 14,-¤ für Öffentliche Verkehrsmittel vorgesehen
> sind, das Berlin Ticket aber 33,50¤ kostet und so
> schon alles sehr knapp zu Leben reicht, wie soll
> man sich dann das alles Leisten?

Die Frage ist eine andere: Wozu braucht der Hartz-IV-Empfänger eine Monatskarte? Die meisten Einrichtungen, die er regelmässig besucht, kann er auch zu Fuß erreichen. LILD, ALDI, Penny und co sind heute fast näher als der nächste Briefkasten. Der Weg zu Jobcenter und Bewerbungsgesprächen wird vom Jobcenter übernommen. Auch zum Sofa oder zur Glotze braucht man keine Monatskarte. Wozu muss also der Hartz-IV-Empfänger jeden Tag mit den öffentlichen Verkehsmitteln fahren können?


Kursbuch Wrote:
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> HartIV wurde als Basis zur Sicherung des Lebens
> eingeführt und nicht als Alternative zum
> Arbeitsleben.

Volle ZUstimmung! Deswegen brauchen wir Hartz-IV-Sätze um die 250,- EUR.

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"Maßstab Nummer 1 ist das Einhalten von Regeln. Das hat absolute Priorität." Heinemann
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