Re: Fahrradstellplätze in der S-Bahn 28.08.2010 16:25 |
Anonymer Benutzer
... 28.08.2010 16:45 |
Re: Fahrradstellplätze in der S-Bahn 28.08.2010 20:43 |
Re: Fahrradstellplätze in der S-Bahn 28.08.2010 21:02 |
Re: Fahrradstellplätze in der S-Bahn 28.08.2010 21:35 |
Und ich sehe es nicht ein jeden Morgen ein neues Fahrrad mir entgegen fallen zu sehen. Oder Abends eine Tür weiter zu laufen weil ein Fahrrad die Tür blockiert.Zitat
Ergo stell ich mein Rad eben in einen Türraum. Ich sehe nicht ein als Fahrgast mit Rad/Traglast diskriminiert zu werden.
Re: Fahrradstellplätze in der S-Bahn 28.08.2010 22:01 |
Re: Fahrradstellplätze in der S-Bahn 28.08.2010 22:21 |
Re: Fahrradstellplätze in der S-Bahn 28.08.2010 23:03 |
Re: Fahrradstellplätze in der S-Bahn 28.08.2010 23:16 |
Anonymer Benutzer
... 28.08.2010 23:17 |
Re: Fahrradstellplätze in der S-Bahn 28.08.2010 23:41 |
Anonymer Benutzer
... 28.08.2010 23:53 |
Re: Fahrradstellplätze in der S-Bahn 29.08.2010 00:06 |
Re: Fahrradstellplätze in der S-Bahn 29.08.2010 11:58 |
Re: Fahrradstellplätze in der S-Bahn 29.08.2010 15:05 |
Zitat
Der VBB-Tarif
Gemeinsamer Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen
§ 11 Beförderung von Sachen
(1) Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nur bei Handgepäck. Handgepäck und sonstige Sachen werden nur bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Eine Mitnahme von Sachen scheidet aus, wenn hierdurch der Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß verlängert wird oder die Gefahr besteht, dass aufgrund der Mitnahme der Sache andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden.
Fahrräder werden in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs, der S-Bahn und der U-Bahn sowie auf Fähren über den gesamten Verkehrszeitraum befördert, sofern hierfür ausreichend Platz vorhanden ist. Tandems, dreirädrige Fahrräder, Fahrräder und andere Fortbewegungsmittel mit Hilfsmotor, Mofas sowie Fahrräder und Anhänger zum Lastentransport sind von der Beförderung ausgeschlossen. Jeder Fahrgast darf nur ein einsitziges, zweirädriges Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme von Fahrrädern in Omnibussen, Obussen und Straßenbahnen ist nicht gestattet, es sei denn, dass diese Verkehrsmittel dafür hergerichtet und entsprechend gekennzeichnet sind.
Dies gilt auch für den Bahn- Ersatzverkehr. Die Entscheidung über die Mitnahme von Fahrrädern obliegt bei allen Verkehrsmitteln letztlich dem Betriebspersonal.
Wird der Platz für Krankenfahrstühle oder Kinderwagen benötigt, muss der Fahrgast mit dem Fahrrad das Verkehrsmittel verlassen. Ein Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Beförderungsentgeltes besteht nicht.
...
(2) Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere
1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder und ätzende Stoffe,
2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt oder beschmutzt werden können,
3. Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.
(3) Die Pflicht zur Beförderung von Kleinkindern in Kinderwagen und schwerbehinderten Menschen in Krankenfahrstühlen richtet sich nach den Vorschriften des § 2 Satz 1. Nach Möglichkeit soll das Betriebspersonal dafür sorgen, dass Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen und schwerbehinderte Menschen in Krankenfahrstühlen nicht zurückgewiesen werden. Die Entscheidung über die Mitnahmen liegt beim Betriebspersonal.
(4) Die Beförderung von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen und sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln ist grundsätzlich zugelassen, wenn die Bauart des Verkehrsmittels es zulässt und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt.
(5) Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt oder geschädigt werden können. Soweit durch mitgeführte Sachen Schäden an Personen oder Gegenständen entstehen, gelten die allgemeinen Haftungsvorschriften.
(6) Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.
Re: Fahrradstellplätze in der S-Bahn 29.08.2010 15:24 |
Re: Fahrradstellplätze in der S-Bahn 29.08.2010 15:38 |
Anonymer Benutzer
... 29.08.2010 15:41 |
Re: Fahrradstellplätze in der S-Bahn 29.08.2010 16:03 |
Re: Fahrradstellplätze in der S-Bahn 29.08.2010 16:11 |