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Tarif-Problem Berlin-Potsdam
geschrieben von DanHo 
Ein User des S-Bahn-Forums hat mich gebeten, die Frage auch hier mal zu stellen.
Und zwar geht es darum, dass theoretisch für die Fahrt von Potsdam Hbf nach Berlin Hbf eine Fahrkarte Potsdam AB und eine Fahrkarte Berlin AB ausreichen müssten, konkret ist die Person in Besitz einer Monatskarte Potsdam AB und möchte dazu einen Fahrausweis Berlin AB kaufen. Da die Tarifgrenze der beiden Tarife die jeweilige Stadtgrenze ist und am Übergangspunkt die Stadtgrenzen aufeinander liegen (also kein "Umland" zwischen Potsdam und Berlin, sondern nahtloser Übergang vom einen zum anderen Stadtgebiet), müsste das theoretisch ausreichen. Allerdings sehen die Kontrolleure das anders, so gilt das Ticket Potsdam AB eben nicht BIS zur Stadtgrenze, sondern nur bis zum letzten Bahnhof VOR der Stadtgrenze, genauso das Ticket Berlin AB nicht AB der Stadtgrenze, sondern erst ab dem ersten Bahnhof NACH der Stadtgrenze.
Nun würden mich und den besagten User eure Meinungen dazu interessieren.

Hier noch der betreffende Thread im S-Bahn-Forum.
In den sauren Apfel beißen und ein Ticket für den Bereich Berlin ABC kaufen..
Noch 2,80 ¤, ab 1. Januar 2011 sogar glatte 3 ¤.
DanHo schrieb:
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> Nun würden mich und den besagten User eure
> Meinungen dazu interessieren.

Korrekt, denn die beiden genannten Tickets lassen sich nicht kombinieren.

Kombinieren kann man nur mit einem "Anschlußausweis":
[www.vbbonline.de]

Der dir hier aber nicht wirklich hilft. Der Berliner mit AB-Ticket kann zwar mit dem Anschlußfahrausweis Potsdam nachträglich kaufen, der Potsdamer jedoch hat die Möglichkeit nicht, Berlin "nachzulösen".
So sehe ich keine Möglichkeit für den Besitzer einer Potsdam AB-Card, auf diesem Ticket aufbauend nach Berlin zu fahren (oder man läuft zu Fuß über die Tarifgrenze).

Tip für alle ähnlichen Fälle:
Keine Experimente wagen, Tarifbestimmungen nicht selbst deuten oder interpretieren. Im Falle der Fahrkartenkontrolle bleibt kein Raum für Interpretations- und Logikdiskussionen. Grundlage sind die Tarifbestimmungen, und hier ist keine Kombination der genannten Fahrausweise erläutert. Im Zweifel lieber vorab eine Anfrage (Email, Telefon) an den VBB um den Sachverhalt erklären zu lassen, das schützt vor dem "erhöhten Beförderungsentgelt" und " - Blutdruck".
Auch wenn es zugegebener Weise irrsinnig ist, wenn sich beide Gültigkeitsräume berühren, die Tarifbestimmungen sind da eindeutig.

Genauso wird die "Potsdamer Kurzstrecke" nicht bei der Eisenbahn (S-Bahn + Regionalverkehr) anerkannt, ansonsten ergäben sich auch spannende Tarifkombinationen auf der Fahrt nach Berlin. Das ist zugegeben unlogisch (man hat ja korrekt die Tarifwabe bezahlt), wäre aber unfair anderen Kunden gegenüber und würde eine totale Verwirrung durch die verschiedenen Tarifkombinationen ergeben.

Lösung: je wie häufig du die Fahrtverbindung nach Berlin benötigst, durchrechnen ob das Berlin ABC Ticket sinnvoller ist (je nachdem wie häufig das Potsdamer Angebot genutzt wird).

Oder wenn das Ziel in Hauptbahnhof ein Fernzug war, dann beim Kauf der Fernzugkarte den Differenzbetrag bei Angabe "Startbahnhof Potsdam Hauptbahnhof" gegen das Ticket Berlin ABC aufrechnen. Möglich, dass dir das dann preiswerter kommt.

Auf der Route Berlin - Frankfurt gibt es meiner Meinung nach keinen Unterschied, wenn du auf der Fahrkarte schon Potsdam eintragen lässt. Da ist der RE / S-Bahn von Potsdam nach Berlin dann gleich im Preis enthalten: [reiseauskunft.bahn.de]
Müsste man je nach Einzelfall prüfen, kommt drauf an welche Route/ Produkt (ICE oder RE) und Bahnverwaltung du auswählst.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.10.2010 10:17 von Schmierzug.
Oder mit einem potsdamer Stadtbus nach Steinstücken fahren und dort in den BVG-Bus umsteigen. Dauert bloss etwas länger
Ich versuche es mal mit einer bildlichen Darstellung:

Stelle dir die Tarifgrenze einfach mal als Fluss vor! Potsdam AB reicht bis zum einen Ufer und Berlin AB bis zum anderen Ufer. Dazwischen aber ist der Fluss, den du so nicht überqueren kannst. Um die Brücke zu benutzten brauchst du in jedem Fall Berlin C, im genannten Fall dann also Berlin ABC.
Diese Problematik trifft übrigens nicht nur auf Potsdam zu, sondern gilt für alle Orte um Berlin herum. Wer eine Monatskarte für seine Wabe an der Berliner Stadtgrenze hat, der muss auch ABC kaufen, um in die Stadt zu fahren.

Einzige Ausnahme sind Monatskarten. Wenn ich das richtig in Erinnerung hab, dann gilt für Monatskarten eine Sonderregelung, wonach diese dann tatsächlich bis an die Tarifgrenze heran gelten und nicht nur bis zum letzten Haltepunkt. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob diese Regelung nur bei Fahrten, die aus dem Verbund ausbrechen, gilt, oder auch innerhalb des Verbundes.

In der Hinsicht wäre tatsächlich eine Vereinfachung des Tarifes wünschenswert, um die Grenzwirkung abzumildern. Ansonsten ist es eben leider so, dass ein nicht entfernungsabhängiger Tarif zu Ungerechtigkeiten führt.

Noch eine Anmerkung zum verlinkten Thread: Potsdam ABC ist NICHT mit Berlin C identisch! Potsdam C umschließt auch Waben, die in Berlin C nicht mehr enthalten sind!

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Das Spielchen kenne ich schon von der anderen Seite. Musste früher mit dem RE von Frankfurt (Oder) nach Berlin fahren. Berlin AB (Semesterticket) und Monatskarte FFO-Erkner reichten nicht aus.
Aber das Semesterticket in Berlin war schon 2003 Berlin ABC...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.10.2010 14:35 von RobertM.
Wie war das mit dem Cityticket? Nützt einen das überhaupt wenn man nach B oder C will.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
RobertM schrieb:
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> Aber das Semesterticket in Berlin war schon 2003
> Berlin ABC...
An der Technischen Fachhochschule Berlin (und wer weiß wo noch) gab's und gibt's immer noch eine andere Form des Semestertickets. Und da ist ABC nicht Standard.
Logital schrieb:
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> Wie war das mit dem Cityticket? Nützt einen das
> überhaupt wenn man nach B oder C will.

Tariflich nicht, faktisch schon, da man damit z.B. an Einstiegskontrollen vorbei kommt bzw. bei einer Kombination Cityticket / BC-Fahrschein das Risiko, erwischt zu werden sehr gering ist.
alexbln schrieb:
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> Oder mit einem potsdamer Stadtbus nach
> Steinstücken fahren und dort in den BVG-Bus
> umsteigen. Dauert bloss etwas länger

Stimmt. Aber nicht gleich mit dem 118er Bus ab Potsdam-Stern durch Steinstücken fahren (der Fahrer wird sich daran wohl kaum stören). Einmal aussteigen aus dem Potsdamer Bus ist zwingend erforderlich. Tariflicher Irrsinn.
Steinstücken ist ja auch so ein ganz besonderer Sonderfall. Beim 260 ists andersrum. Die Durchfahrt von C ist mit AB möglich, aber wenn du in C aussteigen willst, dann brauchst du auch C. Ich verstehe allerdings nicht, warum nur der 260 als Transitfall in den Tarifbedingungen drinsteht.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Jay schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ich versuche es mal mit einer bildlichen
> Darstellung:
>
> Stelle dir die Tarifgrenze einfach mal als Fluss
> vor! Potsdam AB reicht bis zum einen Ufer und
> Berlin AB bis zum anderen Ufer. Dazwischen aber
> ist der Fluss, den du so nicht überqueren kannst.
> Um die Brücke zu benutzten brauchst du in jedem
> Fall Berlin C, im genannten Fall dann also Berlin
> ABC.
> Diese Problematik trifft übrigens nicht nur auf
> Potsdam zu, sondern gilt für alle Orte um Berlin
> herum. Wer eine Monatskarte für seine Wabe an der
> Berliner Stadtgrenze hat, der muss auch ABC
> kaufen, um in die Stadt zu fahren.

Schöne Geschichte - aber woraus ergibt sich dieses angebliche Niemandsland zwischen den Tarifzonen?

In der veröffentlichten Fassung wird zwar im Punkt 5.5 das Überlappen von Fahrscheinen gefordert, in Punkt 5.6 für Verbundraumüberschreitende Zeitkarten jedoch als nichtig betrachtet.

Die Einsicht in die aktuelle Fassung der VBB-Beförderungsbedingungen wird allerdings verweigert, so dass nicht nachprüfbar ist ob die Regelung noch existiert.


Die Berliner S-Bahn bietet an ihren Automaten nur eine stark gekürzte Fassung der Beförderungsbedingungen zur Einsicht an, in der Abschnitt 5.5 nach meiner Erinnerung fehlt.
Es ist also nicht nur wegen dem Überraschungseffekt fraglich, ob 5.5 Bestandteil des Beförderungsvertrages wird.

Empfehlen würde ich die Kombination Potsdam AB + Berlin AB dennoch nicht.
Die Antwort auf diese Frage steht im VBB-Tarif Teil B, Punkt 5.5:

5.5 Weiterfahrt
Wünscht ein Fahrgast seine Fahrt über die in den Fahrausweis einbezogenen Flächenzonen hinaus
fortzusetzen, hat er vor dem Verlassen dieser Flächenzonen einen weiteren Fahrausweis zu lösen.
Dieser Fahrausweis bis zu der Flächenzone, in der das endgültige Fahrtziel liegt, muss zur Fahrt ab
der letzten durch den ursprünglichen Fahrausweis abgedeckten Tarifwabe, durch die der vom Fahrgast
gewählte Fahrweg führt, berechtigen.


Ist doch ganz einfach, oder? Auch die Erläuterung mit dem Fluss ist gut. Muss ich mir mal merken.

Viele Grüße von Matze
Zitat

Ist doch ganz einfach, oder?
Wenn sie einsehbar ist, ja.
Ja, der Fluss gefällt mir auch, ich konnte/musste ihn aber noch nicht in der Praxis ausprobieren. Als ich das letzte Mal entsprechende Probleme hatte, kannte ich diese Art der Vermittlung noch nicht.

@Goivanni: Hast doch die richtige Stelle(n) gefunden. Im übrigen gehört es zu jeder AGB, dass sie weiterhin gilt, auch wenn einzelne Punkte geändert werden oder ungültig sind. Das trifft auf die Tarifbestimmungen natürlich ebenso zu. Die verkaufenden Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen haben auch nur die Unterlagen, die der VBB in gedruckter Form zur Verfügung stellt.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Jay schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ja, der Fluss gefällt mir auch, ich konnte/musste
> ihn aber noch nicht in der Praxis ausprobieren.
> Als ich das letzte Mal entsprechende Probleme
> hatte, kannte ich diese Art der Vermittlung noch
> nicht.

Wobei man sich dann auf das Gegenargument vorbereiten sollte, dass man über einen Fluss im Normalfall auch nicht allein gehen kann, aber über eine Stadtgrenze schon.
Chep87 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ist doch ganz einfach, oder?
> Wenn sie einsehbar ist, ja.

Gugst Du hier!

(erste Anwort bei Google auf den Suchtext "VBB-Tarif Teil B")

Oder hier

(dritte Anwort bei Google auf den Suchtext "VBB-Tarif Teil B")

Dummheit kennt keine Grenzen, aber verdammt viele Leute.
Ich musste mich auch berichtigen lassen.

Zitat

§11
(1) Die Fahrpreise enthält der Tarif. Er ist an besetzten Bahnhöfen und Auskunftsstellen zur Einsicht bereitzuhalten.
Wäre die Frage, was eine "Auskunftsstelle" ist. Aber:

Zitat

§ 14
(1) Beim Verkauf eines Fahrausweises für eine Zugfahrt, die ausschließlich im Schienenpersonennahverkehr durchgeführt wird, müssen der Beförderer sowie ein Fahrkartenverkäufer, der Fahrausweise ausstellt, den Reisenden über seine aus dieser Verordnung sowie der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 erwachsenden Rechte und Pflichten informieren. Hierbei kann der Informationspflichtige eine Zusammenfassung verwenden. Die Information kann durch Aushang oder Auslage an geeigneter Stelle oder den Einsatz eines rechnergestützten Informations- und Buchungssystems erfolgen.
Von daher sind Zusammenfassungen zulässig.

Bleibt also: EBE zahlen.

Wie immer bei solchen Sachen: 4 Anwälte werden mindestens 8 verschiedene Meinungen haben.
Und: Da ich kein Anwalt bin ist das obige meine persönliche Meinung.

Achso: Und im Netzplan Grenzen die Tarifzonen Potsdam und Berlin B direkt aneinander. Aber, so kenne ich das von meinem ehemaligen Verbund (dem VVW), das stückeln ist nur dann zulässig, wenn AUF der Grenze der Halt eingezeichnet ist. (und das ist es unter [www.vbbonline.de] definitiv nicht)
Überraschende Klauseln die in der Zusammenfassung fehlen können nur schlecht Vertragsbestandteile werden :P

@Bahnsimulant:
Die BVG bietet wie der VBB nur eine veraltete Fassung an.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.10.2010 11:31 von Giovanni.
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