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Magdeburg-Berlin Express (IRE25) ab 13.12.
geschrieben von Ikarus280 
"Die Definition nach AEG ist nur dafür interessant, ob vom Ticketpreis 7 oder 19% Märchensteuer abgeführt werden müssen."

Wie ist denn die genaue Regelung dazu und warum gibt es überhaupt zwei verschiedene Steuersätze? Wie ist der Hintergrund? Danke.
Ikarus280 schrieb:
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> "Die Definition nach AEG ist nur dafür interessant, ob vom Ticketpreis 7 oder 19%
> Märchensteuer abgeführt werden müssen."
>
> Wie ist denn die genaue Regelung dazu und warum gibt es überhaupt zwei verschiedene Steuersätze?
> Wie ist der Hintergrund? Danke.

Die Höhe der Mehrwertsteuer richtet sich nach der Entfernung: bis 50km oder innerhalb einer Gemeinde 7%, ansonsten 19% - steht im § 12 Abs. 2 Nr. 10 Umsatzsteuergesetz
Giovanni schrieb:
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> Der IRE25 ist gemäß AEG ein Zug des Fernverkehrs
> (wg mittlerer Reiseweite, mittlerer Fahrzeit).


[de.wikipedia.org]

"Der Interregio-Express (IRE) ist ein Produkt des deutschen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)."
Was hat die Farbe oder Wikipedia damit zu tun, ob ein Zug Nah- oder Fernverkehr ist?
Gar nichts!

Bestellte Verkehre sind als Nahverkehr definiert (da kein Fernverkehr bestellt werden darf). Ansonsten ist das AEG relevant...


Der IRE25 ist kein bestellter Verkehr und nach AEG eindeutig Fernverkehr.
Die Tatsache das die DB in ihrem Tarif den Nahverkehrstarif (PK C) verlangt ist für die Gültigkeit von VBB-Fahrscheinen ebenfalls vollkommen irrelevant.


Der D-Zug Berlin - Usedom fährt mit roten 646 -> Fernverkehr.
Die RB Freilassing - Berchtesgaden mit 182 und weißen IC-Wagen -> Nahverkehr.
Der IRE Dresden - Nürnberg fährt mit roten 612 -> Fernverkehr.
Der IC Kolding - Flensburg fährt mit weißen/grauen Dieseltriebwagen -> Nahverkehr.
Der Zug ist bestellt, ob du das wahr haben willst, oder nicht.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
VBB Tickets sind definitiv erlaubt.
Monatskarteninhaber etc können sogar den VBB Tarif bis zum letztem Grenzbahnhof vom VBB nutzen und erst ab dort (Wusterwitz) eine DB Fahrkarte lösen, obwohl der Zug an diesem Bahnhof nicht hält, es gilt eine tarifliche Ausnahmeregelung für diesen Fall.
Der IRE25 wurde vom Land Sachsen-Anhalt bestellt, und zählt zum SPNV, ob du es willst oder nicht!

Das mit den VBB-Tickets halte ich für fragwürdig. Gibt dazu einen eindeutigen Nachweis ?
Bisher konnte ich darüber noch nichts lesen.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
485er-Liebhaber schrieb:
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> Das mit den VBB-Tickets halte ich für fragwürdig.
> Gibt dazu einen eindeutigen Nachweis ?


Ist so. Nichts fragwürdig.
Schweinebacke schrieb:
-------------------------------------------------------
> 485er-Liebhaber schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Das mit den VBB-Tickets halte ich für
> fragwürdig.
> > Gibt dazu einen eindeutigen Nachweis ?
>
> Ist so. Nichts fragwürdig.

Ist ja schön, wenn du das sagst. Aber steht das irgendwo offiziell ?

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Stehen steht das nirgends, dazu ist das Produkt noch zu Neu. Geh doch zum VBB und frag da selber nach :-)
Ist aber so.
Schweinebacke schrieb:
-------------------------------------------------------
> Stehen steht das nirgends, dazu ist das Produkt
> noch zu Neu. Geh doch zum VBB und frag da selber
> nach :-) Ist aber so.

Habe ich gerade mal per Mail getan. Das Ergebnis werde ich dann hier mal posten.
Ich persönlich hoffe natürlich auch, dass man den IRE auf den drei VBB-Stationen mal nutzen kann.


Ungeachtet dieser Sache habe ich gerade über Bahn.de mal die Verbindung
"Gesundbrunnen - Südkreuz" per IRE herausgesucht und dort heißt es: "Preisauskunft nicht möglich", was
den VBB-Tarif wieder bestätigen würde. Denn die Bahn müsste mir bei einer
eigenwirtschaftlichen Leistung hier einen Preis nennen können.

Gruß
PEG 650.08



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.12.2010 20:03 von PEG 650.08.
Rein rechtlich würd ich sagen, dass ein VBB-Ticket gelten müsste, da

1. der IRE ein Nahverkehrszug ist,
2. in den Tarifbestimmungen steht, dass der VBB-Tarif in den Zügen von DBRegio Berlin-Brandenburg gilt,
3. für den Fahrgast ist nicht erkennbar, welche Abteilung von DBRegio den Zug fährt,
4. wurde ich im Zug noch nie zwischen Gesundbrunnen und Südkreuz kontrolliert.

Also wenn der VBB-Tarif nicht gilt, dann müsste das mindestens deutlich lesbar am Zugzielanzeiger und im Fahrplan angegeben werden - steht da irgendwo etwas? Ich habe da bisher noch nichts gelesen!

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Sehr nett, dass du angefragt hast, PEG 650.08.

Ich würde es auch gut finden, wenn VBB-tickets gelten, aber so eine mündliche Zusage reicht da eiegntlich ja nicht, und deswegen ist gut, wenn man das was direkt erfährt.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Nemo schrieb:
-------------------------------------------------------
> Rein rechtlich würd ich sagen, dass ein VBB-Ticket
> gelten müsste, da
>
> 1. der IRE ein Nahverkehrszug ist,

Falsch. Siehe AEG.

> 2. in den Tarifbestimmungen steht, dass der
> VBB-Tarif in den Zügen von DBRegio
> Berlin-Brandenburg gilt,

Ebenfalls falsch.
Nur im Eisenbahn-Regionalverkehr der beteiligten Unternehmen - und damit z.B. auch nicht im D-Zug von DB Regio zwischen Prenzlau und Nechlin (für den Rest existiert eine Vereinbarung).

> 3. für den Fahrgast ist nicht erkennbar, welche
> Abteilung von DBRegio den Zug fährt,

Für den Fahrgast auch irrelevant.

> 4. wurde ich im Zug noch nie zwischen
> Gesundbrunnen und Südkreuz kontrolliert.

In der S-Bahn wird auch selten kontrolliert...

> Also wenn der VBB-Tarif nicht gilt, dann müsste
> das mindestens deutlich lesbar am Zugzielanzeiger
> und im Fahrplan angegeben werden - steht da
> irgendwo etwas? Ich habe da bisher noch nichts
> gelesen!

Wieso sollte? Bei ICE und anderen Fernzügen gibt es schließlich auch keine entsprechenden Hinweise. Und der VBB-Tarif gilt bekanntlich schon seit Jahren nicht mehr in IRE-Zügen.

@485-Liebhaber:
Das Land Sachsen-Anhalt wäre wenn überhaupt nur zur Bestellung bis zur Landesgrenze berechtigt, so dass spätestens dann der Zug zum Fernzug würde.
Auch ein RE5-Zugpaar wird im Abschnitt Neustrelitz - Rostock zum Fernzug.

@PEG:
Kein EVU ist verpflichtet Online Tickets zu verkaufen.
Der Fahrpreis ist in der PDF-Tabelle unter bahn.de/agb nachzulesen.
Für die direkten Züge Stahringen - Friedrichshafen kann sie auch keine Preise ausgeben.
Giovanni schrieb:
-------------------------------------------------------
> @PEG:
> Kein EVU ist verpflichtet Online Tickets zu verkaufen.
> Der Fahrpreis ist in der PDF-Tabelle unter bahn.de/agb nachzulesen.
> Für die direkten Züge Stahringen - Friedrichshafen
> kann sie auch keine Preise ausgeben.

Ich will auch gar kein Online-Ticket haben, mir würde die reine Nennung
eines Preises genügen. Für die Fahrt Gesundbrunen - Spandau (mit Umstieg am Hbf)
wird nämlich bei Nutzung von IRE und ICE beispielsweise ein Preis von 7,00 Euro genannt.

Es ist also möglich. Warum sollte die DB es denn sonst nicht angeben, wenn es nicht
am Verbundtarif liegt. Wäre auch irgendwie blöd oder?

Und dass IREs bei VBB-Fahrscheinen nicht aufgeführt sind, könnte vielleicht auch einfach daran liegen, dass es bis zum Fahrplanwechsel ein solches Produkt im VBB nicht gegeben hat? Denn warum aufführen, wenn es eh kein Produkt im Verbundgebiet gibt!

Gruß
PEG 650.08



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.12.2010 21:50 von PEG 650.08.
@ Giovanni:

Du willst es nicht verstehen oder ?
Das Land Sachsen-Anhalt bezahlt den IRE komplett, abgesprochen ist das mit den Ländern Berlin und Brandenburg!
Unter ein IRE gehört auch nicht zum Fernverkehr!!!

Der RE5 ist im gegensatz dazu auch vom land mecklenburg-Vorpommern bestellt(genauso wie der Ast nach Sachsen-Anhalt)!
Komisch, der angeblich "IRE5" ist mit normalen Fahrscheinen nutzbar.
Merkst du nciht, dass du dir widersprichst ?

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.12.2010 22:06 von 485er-Liebhaber.
485er-Liebhaber schrieb:
-------------------------------------------------------
> @ Giovanni:
>
> Du willst es nicht verstehen oder ?

Wie wärs wenn wir freundlich bleiben?

> Das Land Sachsen-Anhalt bezahlt den IRE komplett,
> abgesprochen ist das mit den Ländern Berlin und
> Brandenburg!

Das Land Sachsen-Anhalt darf keinen Verkehr in Berlin oder Brandenburg bestellen.

> Unter ein IRE gehört auch nicht zum
> Fernverkehr!!

Viele IRE sind Nahverkehr - aber eben nicht alle. Die Zugart hat, wie schon in den Beispielen belegt, nicht viel mit der tatsächlichen Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr zu tun.

> Der RE5 ist im gegensatz dazu auch vom land
> mecklenburg-Vorpommern bestellt(genauso wie der
> Ast nach Sachsen-Anhalt)!

Beim RE5-Ast nach Rostock handelt es sich nur bei den in Güstrow haltenden Zügen (und evtl dem Warnemünde-Express) um bestellten Nahverkehr.
Der Sprinter in Mittagslage ist hingegen nördlich von Neustrelitz ein eigenwirtschaftlicher Fernverkehr - trotz Zugart RE.

> Komisch, der angeblich "IRE5" ist mit normalen
> Fahrscheinen nutzbar.
> Merkst du nciht, dass du dir widersprichst ?

Wie schon erwähnt:
Die Einstufung im DB-Preissystem hat nichts mit der tatsächlichen Unterscheidung von Nah- und Fernverkehr zu tun.


@PEG:
Ich habe extra das Beispiel Stahringen - Friedrichshafen genannt, wo übrigens kein Verkehrsverbund existiert. Der Stahringen-Fehler wurde aber nach 2 Jahren zum Fahrplanwechsel gefixt.
Bahn.de kann allerdings auch weiterhin nicht für alle Strecken Preise ermitteln, wobei das hauptsächlich den Bus-Schiene-Tarif betrifft.

Die Fahrpreise für den IRE nach DB-Tarif, wenn es dich interessiert:
Gesu - Südkreuz 11km = 3,30¤
Hbf - Südkreuz 8km = 2,10¤
Hbf - Gesundbrunnen 5km = 1,40¤
Hbf - Potsdamer Platz 3km = 1,40¤

Die Differenz zur tatsächlichen Entfernung ergibt sich daraus, das die DB via altem Nord-Süd-Tunnel und Friedrichstraße rechnet.
Giovanni schrieb:
-------------------------------------------------------
> Bahn.de kann allerdings auch weiterhin nicht für
> alle Strecken Preise ermitteln, wobei das
> hauptsächlich den Bus-Schiene-Tarif betrifft.

Ja gut, das leuchtet aber ein, da Busverkehre ja eben nicht per DB-Preissystem
abgerechnet werden, sondern meist andere (regionale) Tarife gelten

Gruß
PEG 650.08
485er-Liebhaber schrieb:

> Das Land Sachsen-Anhalt bezahlt den IRE komplett,

Nein, das Land Sachsen-Anhalt hat ausdrücklich dementiert,
dass Bestellerentgelte für diese Züge geflossen sind.

(De fakto dürfte das hier auf so eine Art Kopplungsgeschäft
hinauslaufen: Land finanziert die Wagen mit, DB lässt sie
dafür rumfahren).

> Unter ein IRE gehört auch nicht zum
> Fernverkehr!!!

Das AEG ist hier eindeutig. Das ist nicht nur steuerrechtlich
relevant, sondern regelt eigentlich auch, welcher Verkehr bestellt
werden soll und welcher nicht. Dass es Grauzonen gibt, wie dass
von den Ländern Verkehr bestellt wird, der eigentlich
Fernverkehr ist, ändert daran nichts. Manchmal ist das auch nicht
zu vermeiden, über manches kann man sich wundern. Die Grenzen
sind fließend.

Im übrigen gibt es auch IC, für die Ländermittel fließen.

> Der RE5 ist im gegensatz dazu auch vom land
> mecklenburg-Vorpommern bestellt(genauso wie der
> Ast nach Sachsen-Anhalt)!

Hatten wir schon: ein Zugpaar des RE5 (das in paralleler Lage
zum Interconnex) verkehrt zwischen
Neustrelitz und Rostock eigenwirtschaftlich.

Auch die IRE Dresden-Nürnberg sind nicht durch die Länder bestellt.

Die Grenzen zwischen den Fällen

bestellten / eigenwirtschaftlichen Verkehr;
IRE+RE+RB+S / D+IC+EC+ICE;
Tarifklasse C / Tarifklasse A+B;
Anerkennung Ländertickets / keine Anerkennung;
Anerkennung Verbundtickets / keine Anerkennung

sind oft identisch, aber es gibt nicht erst seit den hier diskutierten
Zügen Beispiele für Abweichungen.

Die Grenzen zwischen Nah- und Fernverkehr nach AEG liegen
deutlich woanders.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.12.2010 10:38 von Global Fisch.
Giovanni schrieb:

> > 4. wurde ich im Zug noch nie zwischen
> > Gesundbrunnen und Südkreuz kontrolliert.
>
> In der S-Bahn wird auch selten kontrolliert...

Oh, andere Strecke, aber am Wochenende wurde ich im "Stettiner"
gleich hinter Zoo kontrolliert, bis Ostbahnhof ging er noch
zweimal durch.

Für die IRE nach Magdeburg bekam ich von DB Regio die
konkrete Auskunft:
VBB-Tickets gelten in diesem Zug zwischen Gesundbrunnen und
Südkreuz. Allerdings nicht weiter.

> > Also wenn der VBB-Tarif nicht gilt, dann müsste
> > das mindestens deutlich lesbar am
> Zugzielanzeiger
> > und im Fahrplan angegeben werden - steht da
> > irgendwo etwas? Ich habe da bisher noch nichts
> > gelesen!
>
> Wieso sollte? Bei ICE und anderen Fernzügen gibt
> es schließlich auch keine entsprechenden Hinweise.
> Und der VBB-Tarif gilt bekanntlich schon seit
> Jahren nicht mehr in IRE-Zügen.

Auch wenn ich Dir weitgehend zustimme: hier interpretierst Du
einen Schritt zu weit. Ein IRE ist kein D-Zug (wie der Usedom-
Express), sondern es ist eigentlich bundesweit üblich, dass Verbund-
Tickets in IRE gelten. Bundesweit unterschiedlich sind
die Grenzen der Gültigkeit. Also bis zum letzten *Halte*bahnhof im
Verbundgebiet oder bis zum letzten *durchfahrenen* Bahnhof/Wabe etc.
Beim VBB ist eher letzteres üblich. Insofern sollte auf Ausnahmen
schon gesonders hingewiesen werden.
Ist eigentlich schon jahrzehntelang in den Fahrplänen üblich, das
auch zu machen.

> @485-Liebhaber:
> Das Land Sachsen-Anhalt wäre wenn überhaupt nur
> zur Bestellung bis zur Landesgrenze berechtigt,

Warum soll es Sachsen-Anhalt verboten sein, das in einem anderen
Bundesland zu machen? (Man muss es nur vor dem Steuerzahler
rechtfertigen.)
M.W. hatte Sachsen-Anhalt auch den früheren Harz-Express Berlin-
Wernigerode auf seinem gesamten Laufweg komplett bestellt. Ebenso
auch ein paar Jahre lang die RB Wittenberg-Bad Düben auf einigen
Kilometern Sachsen.

> Auch ein RE5-Zugpaar wird im Abschnitt Neustrelitz
> - Rostock zum Fernzug.

Nein. Die fehlende Landesbestellung für dieses Zugpaar ändert
weder etwas an der Zuggattung des Zuges, noch an den in ihm
geltenden Tarifen, noch an der Nah/Fernverkehrsregelung nach
AEG.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.12.2010 09:30 von Global Fisch.
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