Das ist in allen Verbünden und bei allen EVUs der Fall. Ich zitiere mal aus den BB des VBBZitat
Meine Frage nun: Wäre sowas in Berlin denkbar?
Das ist aber mit viel Aufwand verbunden so dass (leider) lieber durchgewunken wird als das auch durchzuziehen.Zitat
TEIL A: § 7 Zahlungsmittel
(1) Das Beförderungsentgelt soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Personal ist nicht verpflichtet:
– Geldbeträge über 10,00 EUR zu wechseln,
– mehr als 20 Münzstücke anzunehmen,
– Eincentstücke im Betrag von mehr als 0,10 EUR anzunehmen, sowie
– erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.
(2) Soweit das Personal Geldbeträge über 10,00 EUR nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast eine
Quittung über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Es ist Sache des Fahrgastes, das
Wechselgeld unter Vorlage der Quittung bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens abzu-
holen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, hat er die Fahrt abzubrechen.
Zitat
Chep87
Es handelt sich nicht um einen Gutschein sondern um einen Schuldschein.
Das ist in allen Verbünden und bei allen EVUs der Fall. Ich zitiere mal aus den BB des VBBZitat
Meine Frage nun: Wäre sowas in Berlin denkbar?
Das ist aber mit viel Aufwand verbunden so dass (leider) lieber durchgewunken wird als das auch durchzuziehen.Zitat
TEIL A: § 7 Zahlungsmittel
(1) Das Beförderungsentgelt soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Personal ist nicht verpflichtet:
– Geldbeträge über 10,00 EUR zu wechseln,
– mehr als 20 Münzstücke anzunehmen,
– Eincentstücke im Betrag von mehr als 0,10 EUR anzunehmen, sowie
– erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.
(2) Soweit das Personal Geldbeträge über 10,00 EUR nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast eine
Quittung über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Es ist Sache des Fahrgastes, das
Wechselgeld unter Vorlage der Quittung bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens abzu-
holen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, hat er die Fahrt abzubrechen.
Re: Frage: Ab bestimmter Höhe von Wechselgeld €-Gutscheine möglich? 07.04.2011 00:30 |
Zitat
Jay
Aber was wäre dir lieber - schwarzfahren, weil dem Automaten den Geld zu groß ist, oder ne Fahrkarte + Überzahlungsschein zu erhalten?
Zitat
Jay
[...]*pling*pling*pling*pling*... 17 Euro in Münzen kamen da mit unterschiedlichem Wert rausgeplätschert.
Re: Frage: Ab bestimmter Höhe von Wechselgeld €-Gutscheine möglich? 07.04.2011 17:12 |
Zitat
Metropolitan
Ich weiß ja nicht, ob es nicht vlt. auch jmd. anderem aufgefallen ist, aber wir haben doch recht kluge Automaten! ^^
Ist wenig Wechselgel vorrätig, so wird an einem Automaten der BVG, der auch Scheine akzeptiert, z.B. das Symbol für 50,-€-Scheine und 20,-€-Scheine usw. ausgeblendet, bis irgendwann in roter Farbe der Hinweis gegeben wird: "KeinWechselgeld, bitte passend zahlen" (Das mit dem Spruch war so oder so ähnlich auf jeden Fall mal...)
Re: Frage: Ab bestimmter Höhe von Wechselgeld €-Gutscheine möglich? 08.04.2011 19:56 |
Zitat
Metropolitan
Zitat
Jay
Aber was wäre dir lieber - schwarzfahren, weil dem Automaten den Geld zu groß ist, oder ne Fahrkarte + Überzahlungsschein zu erhalten?
Gibt es da nicht die Regelung, dass wenn du nachweisen kannst, dass du an Ort XY keine Fahrkarte ziehen konntest/nicht stempeln konntest etc. Die Fahrkahrte auch ggf. (wenn du "erwischt" wirst) bei Kontrolleur iwie zu bezahlen oder so?= (meine ich mal gelesen zu haben....)
Zitat
Logital
Automaten geben definitiv auch Kundenmuenzen wieder aus. Nur Kundenscheine nicht.
Zitat
drstar
Ist meines Wi[ss]ens nach nicht (mehr) zulässig. Wechselgeld mu[ss] vom Personal geprüft und in extra Behälter eingeworfen werden, normal eingezahltes Geld dürfen die Automaten nicht zum Wechseln verwenden. Hintergrund ist wohl, da[ss] schon mancher mal mit einer billigen Münze bezahlt hat und der nächste dann diese Münze als Wechselgeld angedreht bekommen hat.
Re: Frage: Ab bestimmter Höhe von Wechselgeld €-Gutscheine möglich? 09.04.2011 10:47 |