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Tsp: Richter wollen keine Anklagen gegen Schwarzfahrer mehr
geschrieben von Lopi2000 
Interessanter Beitrag für ein heikles Thema:
[www.tagesspiegel.de]

Wenn dies tatsächlich so einen drastischen Anteil an den Gerichtsverfahren und Haftstrafen hat, sollte man doch mal ernsthaft diskutieren, ob und was man dagegen unternehmen kann. Unter allen Straftaten hat die Beförderungserschleichung gerade mal einen Anteil von 2,5%, wie kommt man dann zu solch hohen Verfahrenszahlen?

Ist es gesellschaftlich wirklich zielführend, notorische Schwarzfahrer ins Gefängnis zu stecken? Ohne das Problem des Schwarzfahrens verharmlosen zu wollen, finde ich fast 500 Haftstrafen pro Jahr doch mehr als reichlich, wenn man zum einen die Haft- und Prozesskosten und zum anderen die sozialen Probleme und deren Folgekosten, die mit einem Gefängnisaufenthalt erst erzeugt werden, berücksichtigt. Selbst wenn man bedenkt, dass die Schwarzfahrer in Plötzensee ja fast schon unter sich sind...

Vielleicht sollte man hier eher mit progressiv gestaffelten EBEs oder ähnlichem arbeiten: das erste Schwarzfahren im Jahr kostet 20 Euro, das zweite 40, das dritte 80 usw...

Auch den Ansatz, den ÖPNV für Alg-2-Empfänger kostenlos zu gestalten, halte ich auch in diesem Kontext für einen sinnvollen Ansatz. Wenn man Mengenrabatte für "Pflichtmonatskarten", Fahrgeldkomponenten im Alg-2-Regelsatz und eingesparte sonstige Kosten zusammenrechnet, dürfte sich finanziell ein Null-Summen-Spiel ergeben. Laut anderen Berichten ist ein Großteil der notorischsten Schwarzfahrer dieser Gruppe zu zu rechnen, weil sie die Mobilität benötigen, die finanziellen Mittel jedoch nicht haben und bezüglich des EBE weder zahlungsfähig noch -willig sind und angesichts der ohnehin vorhandenen Überlastung mit Behördengängen nur eine geringe Mitwirkungsbereitschaft haben.

Interessant finde den Vergleich mit dem Falschparken: beides sind öffentliche Güter, die zwar kostenlos sein können, aber häufig mit kleineren, vergleichbar hohen Beträgen bepreist werden. Die jährlichen EBE-Einnahmen der BVG liegen in etwa genau so hoch wie die Einnahmen durch Falschparker allein im Bezirk Mitte. Dabei sind die Verwarnungsgelder für das Falschparken mit 5-25 Euro deutlich niedriger als das EBE, die Fallzahl dürfte also mehr als doppelt so hoch sein. Würde man also Falschparker genauso kriminalisieren wie Schwarzfahrer, dürften jährlich über 1.000 Falschparker allein aus dem Bezirk Mitte zu Haftstrafen verurteilt werden.
Die Frage wäre in der Tat, ob es nicht für alle Beteiligten günstiger wäre, generell kostenlosen ÖPNV einzuführen. Da ein kostenloser ÖPNV höchstwahrscheinlich wesentlich mehr Fahrgäste als heute haben würde, würde sich der Autoverkehr und alle negativen Folgekosten sicher drastisch verringern. Allerdings fallen zur Erbringung der ÖPNV - Leistung ja erst einmal Kosten an, die dann sicher noch um einiges höher als heute liegen. Insofern wäre es zu überlegen, ob man nicht eine Steuer einführt, die jeder Bürger - auch ALG - Bezieher und Renter - zu zahlen hätten, zb 1 Prozent vom Gehalt oder Lohnersatzleistung. Mit dieser Steuer würde dann der ÖPNV querfinanziert.

Sicherlich noch nicht das gelbe vom Ei aber in diese Richtung sollte man denken.

Anderseits bin ich der Meinung, das - im Sinne aller ehrlichen Fahrgäste - Schwarzfahren auch Konsequenzen haben sollte. Denn hier wird ja eine Leistung in Anspruch genommen, für die auch Kosten entstehen. Über die Höhe und die Gestaltung der Tarife mag man ja streiten können aber generell bin ich der Meinung, das jemand, der eine Leistung in Anspruch nimmt, die nicht kostenfrei ist, dafür auch bezahlen muß.
Hallo Loopi,

ich bin ja deiner Meinung nur dass ÖPNV hiier nicht mehr als.oeffentliches Gut angesehen wird. Wenn da einer nucht bezahlt ist fuehlt sich ein Wirtachaftsunternehmen betrogen, wer seinen Parkplatz nicht bezahlt muss in manchen Faellen weniger Strafe zahlen als die Gebuehren, die fuers Parken faellig waeren.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Polski
Die Frage wäre in der Tat, ob es nicht für alle Beteiligten günstiger wäre, generell kostenlosen ÖPNV einzuführen. Da ein kostenloser ÖPNV höchstwahrscheinlich wesentlich mehr Fahrgäste als heute haben würde, würde sich der Autoverkehr und alle negativen Folgekosten sicher drastisch verringern. Allerdings fallen zur Erbringung der ÖPNV - Leistung ja erst einmal Kosten an, die dann sicher noch um einiges höher als heute liegen. Insofern wäre es zu überlegen, ob man nicht eine Steuer einführt, die jeder Bürger - auch ALG - Bezieher und Renter - zu zahlen hätten, zb 1 Prozent vom Gehalt oder Lohnersatzleistung. Mit dieser Steuer würde dann der ÖPNV querfinanziert.

Das hätte zwei Effekte: die Zügen wären noch rammelvöller (und dadurch unattraktiver), und auf manche Strecken wäre man jenseits der Kapazitätsgrenze; und mit so einer Steuer müßten auch jene zahlen, die kein ÖPNV nützen weil es in ihren Gebiet ein schlechtes ÖPNV-Angebot gibt, oder sogar keins. So ein Steuer könnte man fairerweise nur von Leuten erwarten, die eine mindestens alle x Minuten fahrenden ÖPNV höchtens y Gehminuten entfernt haben (wobei ich x und y auf 10 setzen würde, oder man könnte staffeln).
Zitat
Ruhlebener
[...] und mit so einer Steuer müßten auch jene zahlen, die kein ÖPNV nützen [...]

Na und? Ich finanziere ja auch den Bau und die Unterhaltung von Straßen, obwohl ich sie nicht nutze.
Zitat
DonChaos
Zitat
Ruhlebener
[...] und mit so einer Steuer müßten auch jene zahlen, die kein ÖPNV nützen [...]

Na und? Ich finanziere ja auch den Bau und die Unterhaltung von Straßen, obwohl ich sie nicht nutze.

Ooohhh! Du nutzt keine Straßen? Du schwebst über dem Bürgersteig oder auf Fußgängerüberwegen? Und die Waren, egal ob Lebensmittel oder alle anderen Konsumgüter? Die werden wie auf dem Raumschiff Enterprise von einem Ort zum anderen gebeamt? Und die Ersatzteile für Busse und Bahnen, wenn mal was repariert werden muß?

Das ist genau die gleiche falsche Ansicht wie die, daß Privatfernsehen kostenlos ist. Man bezahlt zwar keine Rundfunkgebühren, aber man bezahlt die Werbung, die die Firmen machen, über den Preis der Ware im Laden.
Zitat
Vollring über Westkreuz
Ooohhh! Du nutzt keine Straßen? Du schwebst über dem Bürgersteig oder auf Fußgängerüberwegen? Und die Waren, egal ob Lebensmittel oder alle anderen Konsumgüter? Die werden wie auf dem Raumschiff Enterprise von einem Ort zum anderen gebeamt? [...]

Nein. Waren werden aber auch mit der Bahn transportiert. Hier muss die Benutzung der Bahntrasse mitgezahlt werden. Die Transport von Gütern auf LKWs muss inzwischen zumindest auf Autobahnen mit einer Trassengebühr bezahlt werden.

Worauf ich hinaus wollte (und was wahrscheinlich jeder auch verstanden hat) ist, dass der PKW-Nutzer die Straßennutzung nicht über eine Fahrkarte bezahlen muss. Nichteinmal die teuren Wegekreuzungsanlagen für den nicht motorisierten Individualverkehr.
Dafür zahlt der PKW-Nutzer KFZ-Steuern PUNKT

Gruß Spandauer
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Zitat
Spandauer70
Dafür zahlt der PKW-Nutzer KFZ-Steuern PUNKT


KfZ-Steuer bezahlt man weil man ein für den Straßenverkehr zugelassenes Auto besitzt.
Die Nutzung spielt dabei keine Rolle.

Eine Steuer hat keine Zweckbindung:

Zitat aus Wikipedia :
"Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, ... "

Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Bundessteuer. Der Bund bezahlt aber (fast) keinen Straßenbau in Berlin.

PUNKT. :-)
Zitat
DonChaos
Zitat
Vollring über Westkreuz
Ooohhh! Du nutzt keine Straßen? Du schwebst über dem Bürgersteig oder auf Fußgängerüberwegen? Und die Waren, egal ob Lebensmittel oder alle anderen Konsumgüter? Die werden wie auf dem Raumschiff Enterprise von einem Ort zum anderen gebeamt? [...]

Nein. Waren werden aber auch mit der Bahn transportiert. Hier muss die Benutzung der Bahntrasse mitgezahlt werden. Die Transport von Gütern auf LKWs muss inzwischen zumindest auf Autobahnen mit einer Trassengebühr bezahlt werden.

Worauf ich hinaus wollte (und was wahrscheinlich jeder auch verstanden hat) ist, dass der PKW-Nutzer die Straßennutzung nicht über eine Fahrkarte bezahlen muss. Nichteinmal die teuren Wegekreuzungsanlagen für den nicht motorisierten Individualverkehr.

Es ist mir schon klar, was Du aussagen wolltest. Aber das ist eben falsch. Welche Lebensmittel werden denn mit der Bahn transportiert? Und wie gelangen andere Güter vom Bahnhof in die Geschäfte? Das Spiel kann man immer weiter treiben. Es gibt keine Möglichkeit, die Lebensbereiche sauber zu trennen. Ich habe keine Kinder und zahle mit meinen Steuern trotzdem für Schulen und Kindergärten. Und so könnte jeder von uns Dinge anführen, die er nicht nutzt.
Und zum Thema Kfz-Steuer: Natürlich ist sie nicht zweckgebunden. Es ist nur immer wieder albern, daß die Nur-ÖPVN-Nutzer oft der Meinung sind, daß Autofahrer die Straßen geschenkt bekommen. Und ohne vernünftig in Stand gehaltene Straßen auch kein guter Bus- und Straßenbahnverkehr.
Zitat
Vollring über Westkreuz
Es ist mir schon klar, was Du aussagen wolltest. Aber das ist eben falsch.[...]

Eben nicht. Hier wurde die Forderung aufgestellt, es sollten nur die eine ÖPNV-Steuer bezahlen, die den ÖPNV auch nutzen, da es sonst ungerecht wäre. Ich hab nur ein Gegenbeispiel gebracht, dass der ÖPNV-Nutzer mit seinen Steuern auch den Autoverkehr bezahlt. Und von dir kommen jetzt noch Schulen, Kindergärten und andere Dinge, die man bezahlt, aber nicht nutzt.
Zitat
murkelpurkel
Zitat
Spandauer70
Dafür zahlt der PKW-Nutzer KFZ-Steuern PUNKT


KfZ-Steuer bezahlt man weil man ein für den Straßenverkehr zugelassenes Auto besitzt.
Die Nutzung spielt dabei keine Rolle.

Eine Steuer hat keine Zweckbindung:


Völlig egal, es ging lediglich darum das mal wieder behauptet wurde das der Straßenverkehr die Straßen k o s t e n l o s beutzen würde. Das die KFZ Steuer nicht Zweckgebunden ist, macht auch hier keinen Unterschied, da garantiert auch Mittel aus der KFZ Steuer in den Straßenunterhalt fließen.



Zitat
murkelpurkel
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Bundessteuer. Der Bund bezahlt aber (fast) keinen Straßenbau in Berlin.

PUNKT. :-)


Auch das stimmt nicht. Berlin erhält Mittel vom Bund, welche auch in den städtischen Straßenbau fließen können, nur halt über den Umweg des Finanzresorts und nicht direkt.

Gruß Spandauer
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Mal angenommen man würde es von einer Steuer bezahlen, meint ihr nicht, dass damit etwas mehr Geld in die Kasse geschwemmt wird, die BVG müsste dann wieder verstaatlicht werden und man hätte sicher genügend Geld zur Verfügung um weitere Trassen (auch unterirdisch) zu bauen.
Und da aber son Bau dauert, könnte man ja die Flexities bestellen und die Tatras so lange weiter betreiben, bis die U-Bahn fährt und dann evtl verkaufen oder wieder z-Stellen.
Evtl. auch in betracht ziehen, mehr 60m Züge bereit zustellen aus 2x 30m Flex (Option auf 70m prüfen 30+40) 2x GT6-94 oder 3x Tatra.
Nur befürchte ich, dass niemals der ÖPNV so eine bedeutung finden wird, dass es wirklich aufs nötigste Notwendig wird.
Zitat
Lepus
[...] die BVG müsste dann wieder verstaatlicht werden [...]

Die BVG ist nicht nur zu 100% im Besitz des Landes Berlin, sie ist in der Rechtsforum "Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)" auch eindeutig als solche erkennbar. Staatlicher gehts nicht...

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Bitte bleibt doch beim Thema. Danke!

EDIT: Rechtschreibung



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.06.2011 13:00 von Blaschnak.
Zitat
Blaschnak
Bitte bleibt doch beim Thema.

Richtig.
Richter haben einen Auftrag, die geltenden Gesetze "im Namen des Volkes" durchzusetzen, Verstöße mit den dafür vorgesehenen Strafen zu belegen.
Wem das nicht passt, sollte sich fragen, ob er den richtigen Beruf ausübt.

Das wäre sonst so ähnlich, als würden Busfahrer ihre Dienstordnung selbst festlegen. Etwa, weil es weniger Arbeit macht, am Bahnhof Zoo regelmäßig durchfahren.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Richter haben einen Auftrag, die geltenden Gesetze "im Namen des Volkes" durchzusetzen, Verstöße mit den dafür vorgesehenen Strafen zu belegen.
...
Das wäre sonst so ähnlich, als würden Busfahrer ihre Dienstordnung selbst festlegen. Etwa, weil es weniger Arbeit macht, am Bahnhof Zoo regelmäßig durchfahren.

Nichtsdestotrotz gehört es zu einer guten Unternehmens- (und auch Behörden-)Kultur, sich einmal anzuhören, welche Probleme bei der Umsetzung der eigenen Beschlüsse entstehen und dann ggf. auch darauf zu reagieren.

Wenn ein Bagatelldelikt, zu dem man Schwarzfahren ebenso zählen kann, wie man es beim Falschparken tut, dazu führt, dass teuer bezahlte Juristen sich über ein Drittel ihrer Zeit damit beschäftigen müssen und gleichzeitig zweifelsfrei gesellschaftlich relevantere Probleme nicht bearbeiten können, würde ich diesen Diskussionsbeitrag nicht so abtun, auch wenn es natürlich juristisch korrekt ist.
Interessant wäre es in dem Zusammenhang aber auch einmal, zu erforschen, aus welchen Gründen die Leute schwarzfahren. Ich glaube nämlich, daß in den meisten Fällen der Fahrschein nicht aus finanziellen Nöten nicht gekauft wird, sondern da ist sicher auch ein großer Prozentsatz dabei, der auf diese "heldenhafte" Art und Weise seinen "Protest" gegen die Gesellschaft ausdrücken will. Von daher sollten vor allem die notorischen Schwarzfahrer nicht ungestraft davonkommen.
Gerade auch beim Rechtssystem ist die volkswirtschaftliche Rechnung m.E. sehr schwierig. Wenn es danach ginge wäre es auch günstiger Schwerverbrecher mit Hausarrest zu bestrafen als im Hochsicherheitsgefängnis unterzubringen...

Wobei man fairerweise auch festhalten muss, dass Mautprellerei bei LKW-Haltern auch nur als Ordnungswidrigkeit behandelt wird (die mit Höchststrafen bis 20.000€ auch recht schmerzhaft sein kann) Quelle
Zitat
Vollring über Westkreuz
Von daher sollten vor allem die notorischen Schwarzfahrer nicht ungestraft davonkommen.

Nur ist ja zwischen nicht ungestraft davonkommen und einer mehrmonatigen Haftstrafe ja auch noch ein bisschen Luft.
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