U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 13.12.2011 11:23 |
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 13.12.2011 12:03 |
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 13.12.2011 12:37 |
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 13.12.2011 13:11 |
Zitat
Steglitzer
Vergisst der Fahrer am Bahnhof die Türen zu öffnen,,
betätige ich die Türnotöffnung im Wagen und öffne mir die Tür selbst. Punkt. Aus.
Zitat
rosalia
Wie kann in einem vollen Zug,[...] keiner
auf die Idee kommen, einfach Hilfe zu rufen ?!
Warum hat nicht einfach jemand von innen an die Fahrertür
gehämmert ?
Wenn schon Leute auf dem Laufsteg waren, warum ist keiner nach vorne zur Fahrerin gelaufen ?
Ich finde das ganze höchst seltsam oder es fehlen einfach nur
Einzelheiten im Artikel.
Zitat
Wuhletal
Im Tagesspiegel Artikel geht aus den Kommentaren hervor, dass manche die Lebensgefahr herunterspielen, aber auch, dass BVG und RBB diese Sache ignorieren.
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 13.12.2011 14:44 |
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 13.12.2011 15:08 |
Das Erteilen der Türfreigabe und das je nach Fahrzeug darauf folgende Aufleuchten der Türöffner könnten durchaus als eine solche Aufforderung verstanden werden.Zitat
der weiße bim
Im Nachgang wird der Vorfall allerdings nur schwer exakt zu rekonstruieren sein, da ein Teil der betroffenen Fahrgäste (die den Zug in den Betriebsanlagen ohne Aufforderung verlassen haben) dabei gegen die VBB-Beförderungsbedingungen sowie die BOStrab §58 (1) verstoßen hat. Zumindest letzteres könnte im schlimmsten Fall nach BOStrab §63 (2) im Sinne des §61 (4) des Personenbeförderungsgesetzes sogar mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet werden ...
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 13.12.2011 15:21 |
Das müsste im Streitfall juristisch geklärt werden, zum Glück für alle ist ja nichts schlimmes passiert.Zitat
Giovanni
Das Erteilen der Türfreigabe und das je nach Fahrzeug darauf folgende Aufleuchten der Türöffner könnten durchaus als eine solche Aufforderung verstanden werden.
Das ist das verzwickte an Gesetzen. Sie entfalten ihre Wirkung auch bei Unkenntnis ...Zitat
Logital
Aprpopo BoStrab: die Einhaltung gehört meines Wissens zur Pflicht des Verkehrsbetriebs und deren Angestellten und nur indirekt zur Pflicht des Fahrgastes. Der dürfte gar nicht wissen was das ist.
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 13.12.2011 16:19 |
Zitat
der weiße bim
Das ist das verzwickte an Gesetzen. Sie entfalten ihre Wirkung auch bei Unkenntnis ...Zitat
Logital
Aprpopo BoStrab: die Einhaltung gehört meines Wissens zur Pflicht des Verkehrsbetriebs und deren Angestellten und nur indirekt zur Pflicht des Fahrgastes. Der dürfte gar nicht wissen was das ist.
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 13.12.2011 17:03 |
Zitat
Logital
Türfreigabe vergessen kann passieren, doch beim abfertigen müsste auffallen, dass es keine offenen Türen zum Schließen gibt.
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 13.12.2011 17:34 |
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 13.12.2011 17:42 |
Zitat
micha774
Wenn die Dame schon die Türfreigabe im Bahnhof vergisst,
warum öffnet sie dann ausgerechnet im Tunnel die Türen?
Das hätte tödlich enden können... Unglaublich!
Zitat
Jay
Für die Türfreigabe sehe ich zwei Gründe.
1. Das Reinigungspersonal kann so den Wagen wechseln
2. Fehlende Seitentür bei einigen Fahrzeugen
Zitat
Wuhletal
Ich selber hätte wahrscheinlich die Notbremse gezogen, denn für so etwas ist diese da.
Zitat
Vornesitzer
An Endbahnhöfen vergesse ich aber auch relativ oft die Türfreigabe.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Vornesitzer
An Endbahnhöfen vergesse ich aber auch relativ oft die Türfreigabe.
Ach, Du bist das.
Zitat
Jay
2. Fehlende Seitentür bei einigen Fahrzeugen
Re: U-Bahnfahrerin vergisst Türfreigabe an letzter Haltestelle 13.12.2011 21:08 |