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BVB und S-Bahn damals (YouTube)
geschrieben von Marcus74 
Ich habe mal begonnen, einige Führerstandsmitfahrten vom damaligen Sender B1 hochzuladen. Hier die Links

[www.youtube.com]
(S8 Treptower Park-Bernau)

[www.youtube.com]
(S3 Nikolassee-Potsdam Stadt)
Zitat
Stadtbahner475
Ich habe mal begonnen, einige Führerstandsmitfahrten vom damaligen Sender B1 hochzuladen. Hier die Links

[www.youtube.com]
(S8 Treptower Park-Bernau)

[www.youtube.com]
(S3 Nikolassee-Potsdam Stadt)

Ist das ohne Genehmigung des RBB - als Rechtsnachfilger des Produzenten SFB - überhaupt zulässig? Das gilt auch für diese ganzen BahnTV-Mitfahrten, an denen ja eigentlich die DB noch die Rechte hat...

Viele Grüße
Arnd
Warum schlafende Hunde wecken, Arndt? Ich würde auch nicht bei jeder internen Info über einen Verkehrsbetrieb, die man hier liest, fragen, ob das rechtlich zulässig ist.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Stadtbahner475
Ich habe mal begonnen, einige Führerstandsmitfahrten vom damaligen Sender B1 hochzuladen. Hier die Links

[www.youtube.com]
(S8 Treptower Park-Bernau)

[www.youtube.com]
(S3 Nikolassee-Potsdam Stadt)

Ist das ohne Genehmigung des RBB - als Rechtsnachfilger des Produzenten SFB - überhaupt zulässig? Das gilt auch für diese ganzen BahnTV-Mitfahrten, an denen ja eigentlich die DB noch die Rechte hat...

Bei youtube-Links darf man m.W. davon ausgehen, dass die Links legal sind, da youtube Videos, die das Urheberrecht verletzen, deaktiviert. Wenn du dir Freunde machen willst, kannst du ja gerne mal youtube anschreiben und gucken, ob die die betreffenden Videos dann löschen.
Zitat
Logital
Warum schlafende Hunde wecken, Arndt? Ich würde auch nicht bei jeder internen Info über einen Verkehrsbetrieb, die man hier liest, fragen, ob das rechtlich zulässig ist.

Mir geht es nicht darum, schlafende Hunde zu wecken, sondern darum, die Video-Poster vor vermeidbarem Stress mit Abmahnanwälten etc. zu bewahren.

Ich musste da letztes Jahr gewisse unschöne Erfahrungen machen... :-(

Viele Grüße
Arnd
Zitat
VvJ-Ente
Bei youtube-Links darf man m.W. davon ausgehen, dass die Links legal sind, ...

Das ist Unsinn. Da prinzipiell jeder alles einstellen kann, kann auch Inhalt zur Verfügung gestellt werden, an dem der User kein Recht an der Verbreitung hat.

Zitat
VvJ-Ente
...da youtube Videos, die das Urheberrecht verletzen, deaktiviert.

Dies tun sie erst, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Und solange dies nicht passiert, sind auch "illegale" Inhalte verfügbar.

Jens
Noch nicht so sehr "damals" aber bereits mit vielen was es bereits nicht mehr gibt:

[www.youtube.com]

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Jens Fleischmann
Zitat
VvJ-Ente
Bei youtube-Links darf man m.W. davon ausgehen, dass die Links legal sind, ...

Das ist Unsinn. Da prinzipiell jeder alles einstellen kann, kann auch Inhalt zur Verfügung gestellt werden, an dem der User kein Recht an der Verbreitung hat.

Zitat
VvJ-Ente
...da youtube Videos, die das Urheberrecht verletzen, deaktiviert.

Dies tun sie erst, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Und solange dies nicht passiert, sind auch "illegale" Inhalte verfügbar.
Ich hatte das so verstanden, als ginge es um die Frage, ob Stadtbahner hier Videos verlinken darf, die vielleicht das Urheberrecht verletzen. Und das darf er, weil youtube keine Seite ist, auf der eindeutig gegen das Urheberrecht verstoßen wird. Auf eine Seite, auf der man die jeweils aktuelle Top30 der Charts runterladen oder die aktuellen Fußballspiele von Champions League und Bundesliga gratis ansehen kann, dürfte man z.B. nicht verlinken.
Bei Youtube sind ja mittlerweile sämtliche Bahn TV Mitfahrten online u sogut wie jede Doku über alles mögliche online (welche Private aufnahmen sind).
Seit doch froh wenn einer seine Schatztruhe öffnet u en wenig was hochladet.
Habe noch folgendes:
ICE Berlin Lichtenberg-Michendorf
S45 Westend Schönefeld im 485
S10 Birkenwerder-Ostkreuz im 476er
Westkreuz-Hbf (Ostbahnhof) im 485er
S6 Alex-KW im 485er
S3 Erkner-Potsdam im 477er

Und noch viele weitere. (muss ich mal schauen)

Von den Stareil Produktionen (habe ich auch einige) halte ich erstmal nur auf Festplatte, da nie auf ein Sender gezeigt wurden.
Re: OT: Strafrecht IT
13.04.2012 09:07
Zitat
VvJ-Ente
Und das darf er, weil youtube keine Seite ist, auf der eindeutig gegen das Urheberrecht verstoßen wird. Auf eine Seite, auf der man die jeweils aktuelle Top30 der Charts runterladen oder die aktuellen Fußballspiele von Champions League und Bundesliga gratis ansehen kann, dürfte man z.B. nicht verlinken.

Sorry für OT, aber das ist Unsinn. Weder ist der reine Download zwangsweise strafbar, noch das Schauen von Bundesliga- oder Championsleague-Spielen per Stream. Bei Intresse an einer Begründung sagt Bescheid, würde aber fürs Erste den Rahmen hier sprengen.

Gruß
Re: OT: Strafrecht IT
13.04.2012 10:25
Ich habe doch gar nichts vom Download oder Streams nutzen geschrieben. Ich schrieb von Verlinkungen auf einschlägige Seiten. Und wenn die erlaubt sein sollten, dann erklär mir mal, warum Links zu Livestreams in Fußballforen sofort gelöscht werden, sobald ein Moderator sie sieht, auch wenn es um Spiele wie Ingolstadt - Aue geht, wo die Klickzahl auf den Link im einstelligen Bereich liegen dürfte. Weitergabe über PN wird dagegen überall toleriert. Du kannst mir auch erklären, warum der Betreiber eines weiteren Forums in die 2.Instanz gehen musste, um eine Abmahnung abzuschmettern, wo es um das Einbinden von Bildern ging, die Nutzer dieses Forums über die google-Bildersuche gefunden hatten.
Re: OT: Strafrecht IT
13.04.2012 11:22
Leider wird es jetzt OT, Bitte neues Thema Öffnen und diese Beiträge dazu rüber kopieren. Danke.

GLG.................Tramy1
Re: OT: Strafrecht IT
16.04.2012 14:02
Zitat
VvJ-Ente
Ich habe doch gar nichts vom Download oder Streams nutzen geschrieben. Ich schrieb von Verlinkungen auf einschlägige Seiten.
Du hast Recht. Diesen entscheidenden Satz habe ich nicht aufmerksam genug gelesen.

Warum das nicht erwünscht ist, und auch Erläuterungen zum Rest findest du in einer PM (die du bald erhälst).

Gruß
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