Re: BVB und S-Bahn damals (YouTube) 11.04.2012 18:37 |
Re: BVB und S-Bahn damals (YouTube) 12.04.2012 03:02 |
Zitat
Stadtbahner475
Ich habe mal begonnen, einige Führerstandsmitfahrten vom damaligen Sender B1 hochzuladen. Hier die Links
[www.youtube.com]
(S8 Treptower Park-Bernau)
[www.youtube.com]
(S3 Nikolassee-Potsdam Stadt)
Re: BVB und S-Bahn damals (YouTube) 12.04.2012 08:04 |
Re: BVB und S-Bahn damals (YouTube) 12.04.2012 08:51 |
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Stadtbahner475
Ich habe mal begonnen, einige Führerstandsmitfahrten vom damaligen Sender B1 hochzuladen. Hier die Links
[www.youtube.com]
(S8 Treptower Park-Bernau)
[www.youtube.com]
(S3 Nikolassee-Potsdam Stadt)
Ist das ohne Genehmigung des RBB - als Rechtsnachfilger des Produzenten SFB - überhaupt zulässig? Das gilt auch für diese ganzen BahnTV-Mitfahrten, an denen ja eigentlich die DB noch die Rechte hat...
Re: BVB und S-Bahn damals (YouTube) 12.04.2012 19:24 |
Zitat
Logital
Warum schlafende Hunde wecken, Arndt? Ich würde auch nicht bei jeder internen Info über einen Verkehrsbetrieb, die man hier liest, fragen, ob das rechtlich zulässig ist.
Re: BVB und S-Bahn damals (YouTube) 12.04.2012 20:16 |
Zitat
VvJ-Ente
Bei youtube-Links darf man m.W. davon ausgehen, dass die Links legal sind, ...
Zitat
VvJ-Ente
...da youtube Videos, die das Urheberrecht verletzen, deaktiviert.
Re: BVB und S-Bahn damals (YouTube) 12.04.2012 20:34 |
Re: BVB und S-Bahn damals (YouTube) 12.04.2012 21:53 |
Ich hatte das so verstanden, als ginge es um die Frage, ob Stadtbahner hier Videos verlinken darf, die vielleicht das Urheberrecht verletzen. Und das darf er, weil youtube keine Seite ist, auf der eindeutig gegen das Urheberrecht verstoßen wird. Auf eine Seite, auf der man die jeweils aktuelle Top30 der Charts runterladen oder die aktuellen Fußballspiele von Champions League und Bundesliga gratis ansehen kann, dürfte man z.B. nicht verlinken.Zitat
Jens Fleischmann
Zitat
VvJ-Ente
Bei youtube-Links darf man m.W. davon ausgehen, dass die Links legal sind, ...
Das ist Unsinn. Da prinzipiell jeder alles einstellen kann, kann auch Inhalt zur Verfügung gestellt werden, an dem der User kein Recht an der Verbreitung hat.
Zitat
VvJ-Ente
...da youtube Videos, die das Urheberrecht verletzen, deaktiviert.
Dies tun sie erst, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Und solange dies nicht passiert, sind auch "illegale" Inhalte verfügbar.
Re: BVB und S-Bahn damals (YouTube) 13.04.2012 04:52 |
Re: OT: Strafrecht IT 13.04.2012 09:07 |
Zitat
VvJ-Ente
Und das darf er, weil youtube keine Seite ist, auf der eindeutig gegen das Urheberrecht verstoßen wird. Auf eine Seite, auf der man die jeweils aktuelle Top30 der Charts runterladen oder die aktuellen Fußballspiele von Champions League und Bundesliga gratis ansehen kann, dürfte man z.B. nicht verlinken.
Re: OT: Strafrecht IT 13.04.2012 10:25 |
Re: OT: Strafrecht IT 13.04.2012 11:22 |
Re: OT: Strafrecht IT 16.04.2012 14:02 |
Du hast Recht. Diesen entscheidenden Satz habe ich nicht aufmerksam genug gelesen.Zitat
VvJ-Ente
Ich habe doch gar nichts vom Download oder Streams nutzen geschrieben. Ich schrieb von Verlinkungen auf einschlägige Seiten.