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Feuer in Berliner U Bahn
geschrieben von SD200 
Zitat
Florian Schulz
Zitat
SD200
Warum ist die BVG so nachgiebig [...]?

Interessant wäre es zunächst, was dich zum Aufstellen dieser These verleitet.

Viele Grüße
Florian Schulz

Diese Antwort kannst du dir selber geben so wie das Rauchverbot in anderen bereichen müsste die BVG genug Personal zur Kontrolle haben was sie aber nicht hat wie in vielen anderen Bereichen wo solche "Sinnlosen" Verbote gelten.Die Öffentlichen Verkehrsmittel haben zwar viel Papier wo alles eine Regel hat aber auch Essen und Trinken ist eigentlich Verboten und wer Kontrolliert das ich habe das noch nicht erlebt.Nebenbei ist und war das ja auch schon immer Weltfremd wie viele Regeln .



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.01.2012 23:17 von Michaela.
Zitat
Florian Schulz
Zitat
SD200
Warum ist die BVG so nachgiebig [...]?

Interessant wäre es zunächst, was dich zum Aufstellen dieser These verleitet.

Viele Grüße
Florian Schulz

Weil Kontrollpersonal, Fahrpersonal, Wachschützer und anderes BVG-Personal, sofern präsent, stets demonstrativ in die andere Richtung gucken oder die Raucher auf den Bahnsteigen konsequent "übersehen". Ich habe das in den ganzen Jahren, seit das Rauchverbot gilt, noch nicht einmal erlebt, dass vorhandenes Personal gegen Raucher eingeschritten ist. Da gibt es ab und zu mal die tolle LAufschrift auf DAISY oder Blechelse mit Gong, aber das war es auch schon.

Das gilt übrigens auch für die fliegenden Händler Bettler in der U-Bahn. Die U9 ist ohne MP3-Player nicht zu ertragen, weil alle 2 Stationen der nächste Straßenfeger/Motz-Verkäufer oder dilletantische "Musiker" den Waggon betritt. Und 50% davon wären mit einer Duschmarke oder wenigstens einer Flasche Deo besser bedient als mit dem obligatorischen Euro...
Du zählst (bei einer Bahnhofskontrolle) schon als Schwarzfahrer wenn du den Bahnhof betrittst,
eine Zeitung kaufst und den Bahnhof wieder verläßt.
In Hamburg (oder München?) gibt es sog. "Bahnsteigtickets" für schmales Geld,
für diejenigen die den Bahnhof betreten wollen ohne die Fahrzeuge zu benutzen!

Seit den drei Feuern der letzten Tage, haben die automatischen
Durchsagen auf das Rauchverbot zu achten, merklich zugenommen!
Zitat

In Hamburg (oder München?) gibt es sog. "Bahnsteigtickets" für schmales Geld,
Hamburg UND München ;)
Zitat
micha774
Du zählst (bei einer Bahnhofskontrolle) schon als Schwarzfahrer wenn du den Bahnhof betrittst, eine Zeitung kaufst und den Bahnhof wieder verläßt.

Der Straftatbestand der Beförderungserschleichung setzt die unberechtigte Inanspruchnahme einer Beförderungsleistung voraus. Der Erwerb eines Presseerzeugnisses in einer Verkaufsstelle auf einem U-Bahnsteig der BVG erfüllt den Tatbestand nicht. Schließlich stehen die Fahrausweis-Verkaufsautomaten vielfach auf den Bahnsteigen, so dass zum Erwerb eines Fahrausweises das Betreten des Bahnsteiges, manchmal auch das Aufsuchen des auf dem anderen Bahnsteigende befindlichen Automaten erforderlich ist.
Fahrausweiskontrollen sind dennoch zulässig, betreffen jedoch ausschließlich Personen, die aus dem eingefahrenen Zug ausgestiegen sind. Diese haben nach den VBB-Tarifbestimmungen den benutzten Fahrausweis bis zum Verlassen des Bahnhofs aufzubewahren (Siehe [www.bvg.de] Abschnitt A, §6 (4)).

so long

Mario
Zitat
der weiße bim

Fahrausweiskontrollen sind dennoch zulässig, betreffen jedoch ausschließlich Personen, die aus dem eingefahrenen Zug ausgestiegen sind. Diese haben nach den VBB-Tarifbestimmungen den benutzten Fahrausweis bis zum Verlassen des Bahnhofs aufzubewahren (Siehe [www.bvg.de] Abschnitt A, §6 (4)).

Stimmt, hatte auch mal so eine "Ausstiegkontrolle" nachts auf dem Bahnhof Plänterwald erlebt, aber auch mal auf dem U-Bahnhof Tempelhof.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Ausstiegskontrollen gab es heute nachmittag auch auf der U9, Hansaplatz und Turmstraße mit Schwärmen von Polizisten, BVG-Mitarbeitern und Securitas-Leuten auf dem Bahnsteig. Aber ich wirkte wohl harmlos, weil mich keiner ansprach. ;-)
Zitat
Vollring über Westkreuz
Ausstiegskontrollen gab es heute nachmittag auch auf der U9, Hansaplatz und Turmstraße mit Schwärmen von Polizisten, BVG-Mitarbeitern und Securitas-Leuten auf dem Bahnsteig. Aber ich wirkte wohl harmlos, weil mich keiner ansprach. ;-)

Da hatteste aber Glück. Ich bin in so einem Fall schon doppelt kontrolliert worden. Hatte gerade wieder alles in der Tasche verstaut, da stand der nächste vor mir. Ging natürlich schneller das Ding nochmal rauszukramen, als zu diskutieren er möge doch bitte den Kollegen 10 Meter weiter fragen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
micha774
Du zählst (bei einer Bahnhofskontrolle) schon als Schwarzfahrer wenn du den Bahnhof betrittst,
eine Zeitung kaufst und den Bahnhof wieder verlä[ss]t. [...]

Nein. Es ist so, wie Mario weiter unten darlegte.
Zitat
der weiße bim
Fahrausweiskontrollen sind dennoch zulässig, betreffen jedoch ausschließlich Personen, die aus dem eingefahrenen Zug ausgestiegen sind. Diese haben nach den VBB-Tarifbestimmungen den benutzten Fahrausweis bis zum Verlassen des Bahnhofs aufzubewahren.

Ich bin bereits 2 Mal in solch einer Situation kontrolliert worden, obwohl ich nicht aus dem Zug kam. Jedoch hatte mich der Fahrgaststrom aus dem Zug "geschluckt", so dass es schwierig gewesen wäre, sich im Zweifel herauszureden. Einmal hatte ich einen Fahrschein dabei und zeigte ihn dann der Einfachkeit halber vor, einmal bestand jedoch das Problem, dass ich es 1. eilig hatte, 2. meine Monatskarte vergessen hatte und 3. ohnehin noch einen Fahrschein kaufen wollte, weil ich nach außerhalb des C-Bereichs fahren wollte, aber 4. der Automat am einen Bahnsteigende defekt war. Da entschloss ich mich - wiederum der Einfachkeit halber - wirklich zum Schwarzfahrer zu werden.
Zitat
micha774
Du zählst (bei einer Bahnhofskontrolle) schon als Schwarzfahrer wenn du den Bahnhof betrittst,
eine Zeitung kaufst und den Bahnhof wieder verläßt.
In Hamburg (oder München?) gibt es sog. "Bahnsteigtickets" für schmales Geld,
für diejenigen die den Bahnhof betreten wollen ohne die Fahrzeuge zu benutzen!

Schwarzfahrer wohl nicht, weil derjenige nicht fährt.

Der Zeitungskauf wäre früher aber ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen gewesen, als es Bahnsteige nur zum sofortigen Fahrtantritt betreten werden durften und nach Beendigung der Fahrt der Bahnhof sofort zu verlassen war (steht z.B. noch in § 4 Abs. 4 der ab 01.08.2002 gültigen Beförderungsbedingungen).
In den aktuellen Beförderungsbedingungen ist dieser Absatz aber nicht mehr enthalten.
Wäre aber auch problemlos gewesen. Will man gar nicht befördert werden und verstößt gegen die Beförderungsbedingungen, könnte man noch von der Beförderung ausgeschlossen werden. Das stört nicht weiter, wenn man nur eine Zeitung kaufen will.

@Lopi2000:
Da Schwarzfahren noch als Straftat gilt, mus dir das einwandfrei nachgewiesen werden. Bist du tatsächlich nicht gefahren, wird dieser Nachweis schwerfallen. Die Behauptung eines unterbezahlten Kontrollpersonals, das eine Fangprämie erhält, wird dazu nicht ausreichen. Noch dazu, wenn keiner bereit ist, den Videobeweis anzutreten, der ja möglich wäre.
Heute abend S-Bf. Neukölln. Einmal über den ganzen Bahnsteig gelaufen ohne ein Eckchen finden zu können, in dem man NICHT mit Zigarettenrauch zugeballert wird.
Hallo aus Hamburg

Nur zur Klärung: Bei unseren Bahnhöfen gibt es meistens schon vor den Zugangstreppen zum Bahnsteig den im Fussboden eingelassenen Hinweis "Fahrkartenpflichtiger Bereich" ( ok, kann sein, dass es etwas anders formuliert ist, ich achte da nicht so drauf ). Das ist hier aber auch kein Problem, da sich die Fahrkartenautomaten meistens nicht auf dem Bahnsteig befinden. Wo das der Fall ist, beginnt der fahrkartenpflichtige Bereich der Haltestelle natürlich später.
Zitat
VvJ-Ente
Heute abend S-Bf. Neukölln. Einmal über den ganzen Bahnsteig gelaufen ohne ein Eckchen finden zu können, in dem man NICHT mit Zigarettenrauch zugeballert wird.

Das Gleiche fast jeden Tag am Halleschen Tor U6 u. Turmstraße - Solange BVG Bahnhöfe nicht deutlicher abgegrenzt sind wird's weiter so gehen und die Meisten hier im Forum wollen (leider) keine Barriere.

Deutlicher Beschilderung wie hier wäre auch nicht schlecht:

Stuttgart: [www.flickr.com]

München: [www.flickr.com]

IsarSteve



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.01.2012 22:57 von IsarSteve.
Zitat

Das Gleiche fast jeden Tag am Halleschen Tor U6 u. Turmstraße - Solange BVG Bahnhöfe nicht deutlicher abgegrenzt sind wird's weiter so gehen und die Meisten hier im Forum wollen (leider) keine Barriere.
Wie in Schweden erlebt: Sperren bringen auch nix gegen rauchen. Sie sind eine reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
Zitat
Chep87

Sie sind eine reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

lach.. Nein, das stimmt nicht ganz - aber jeder darf seiner Meinung haben.

IsarSteve



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.01.2012 23:38 von IsarSteve.
Zitat

Nein, das stimmt nicht ganz - aber jeder darf seiner Meinung haben.
Natürlich sind es reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. An jedem Zugang einen. Macht in der Regel 8 Menschen + Reserve je Station die nur (im Schichtbetrieb) in ihrer Hütte sitzen. An großen Stationen wie am Alex würde es dann besonders lustig werden... wie viele Leute willst du da hin setzen?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.01.2012 00:11 von Chep87.
Wie in München ist es in Berlin auch geregelt. Aber was sollen Kontrollen am Eingang gegen Raucher auf dem Bahnsteig bringen? Die sehen das doch kaum bis gar nicht. Da müsste man die Aufsichten wieder einführen.

Gruß fairsein
Vor allem werden die meisten Raucher kaum so dämlich sein und mit der Zigarette an der Kontrolle vorbeilaufen. Die bleibt schön in der Tasche bis man sie sich auf dem nach wie vor personalfreien Bahnsteig ansteckt. Toller Effekt...
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