Schäden durch Dritte: Kosten für die Verkehrsbetriebe 22.03.2012 11:45 |
Re: Schäden durch Dritte: Kosten für die Verkehrsbetriebe 22.03.2012 13:07 |
Zitat
SaschaT
Hat der verursachenden Fahrzeugführer eine Chance, dass eine seiner Versicherungen die Kosten nennenswert übernimmt (Haftpflicht vielleicht)? Werden S-Bahn und BVG alle Ihre Ausgaben zurückerhalten oder verbleibt üblicherweise ein Minus in den Bilanzen?
Interessant ist auch, dass die BVG Ersatzmaterial und Personal ziemlich schnell verfügbar hat. Wird das dann von Baustellen oder von Betriebshöfen kurzfristig abgezogen oder sind das überwiegend Externe?
Re: Schäden durch Dritte: Kosten für die Verkehrsbetriebe 25.03.2012 23:54 |
Re: Schäden durch Dritte: Kosten für die Verkehrsbetriebe 26.03.2012 15:07 |
Zitat
SaschaT
Hat der verursachenden Fahrzeugführer eine Chance, dass eine seiner Versicherungen die Kosten nennenswert übernimmt (Haftpflicht vielleicht)? Werden S-Bahn und BVG alle Ihre Ausgaben zurückerhalten oder verbleibt üblicherweise ein Minus in den Bilanzen?
Re: Schäden durch Dritte: Kosten für die Verkehrsbetriebe 26.03.2012 16:19 |
Zitat
DonChaos
Im Fernbahntunnel am Hbf hat man ja zum Einsparen von ein paar Zentimetern diese Oberleitungsschiene verwendet. Wär das nicht auch was für die Straßenbahn bei Brücken und Unterführungen?
Re: Schäden durch Dritte: Kosten für die Verkehrsbetriebe 26.03.2012 17:19 |
Re: Schäden durch Dritte: Kosten für die Verkehrsbetriebe 26.03.2012 18:11 |
Re: Schäden durch Dritte: Kosten für die Verkehrsbetriebe 26.03.2012 23:44 |
Kann man so sehen. Allerdings ist sie für deutlich höhere Geschwindigkeiten geeignet - die bei der Straßenbahn aber nicht benötigt werden.Zitat
Chep87
Die Deckenstromschiene ist quasi eine Einfachfahrleitung ;)
Re: Schäden durch Dritte: Kosten für die Verkehrsbetriebe 27.03.2012 13:55 |
Zitat
Peterl
Achja: Ich bin zufällig über einen Fall gestolpert, bei dem ein Lokführer vor dessen Zug ein Mann Suizid beging und seitdem unter Alpträumen und Kopfschmerzen leidet Schadenersatz von den Erben des Mannes haben möchte: [www.lto.de] Im Ergebnis steht ein solcher Schadensersatz Lokführern wohl zu. Interessanterweise könnte wohl auch eine Versicherung des Lokführers - z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung- Ansprüche gegen die Erben geltend machen.
Re: Schäden durch Dritte: Kosten für die Verkehrsbetriebe 27.03.2012 14:08 |
Zitat
Stahldora
Zitat
Peterl
Achja: Ich bin zufällig über einen Fall gestolpert, bei dem ein Lokführer vor dessen Zug ein Mann Suizid beging und seitdem unter Alpträumen und Kopfschmerzen leidet Schadenersatz von den Erben des Mannes haben möchte: [www.lto.de] Im Ergebnis steht ein solcher Schadensersatz Lokführern wohl zu. Interessanterweise könnte wohl auch eine Versicherung des Lokführers - z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung- Ansprüche gegen die Erben geltend machen.
Schon allein der Gedanke grenzt an Zynismus!
Als ob die Hinterbliebenen nicht schon genug belastet wären … es gibt NICHTS, das sich juristisch damit festigen lässt. Wie sollte das auch aussehen? „Passt auf eure Bekannten/Verwandten besser auf?“ Absurd!
Zu jedem Verbot muss es eine nicht verbotene Möglichkeit geben. Da ich nicht über Schienen laufen darf, muss ich die Fußgängertreppe nehmen. In diesem Fall aber gibt es keine „Fußgängertreppe“. Schuld allein wäre nur der, der sich vor den Zug wirft. Den kann man in den meisten Fällen aber nicht mehr haftbar machen. Hört endlich auf immer einen Schuldigen zu suchen!
D
Re: Schäden durch Dritte: Kosten für die Verkehrsbetriebe 27.03.2012 14:39 |
Zitat
Blaschnak
Richtig! Zumal ich noch nicht gehört habe, dass dadurch Kopfschmerzen oder Alpträume gelindert wurden.
Zitat
Stahldora
Zu jedem Verbot muss es eine nicht verbotene Möglichkeit geben.
Re: Schäden durch Dritte: Kosten für die Verkehrsbetriebe 27.03.2012 18:10 |
Re: Schäden durch Dritte: Kosten für die Verkehrsbetriebe 27.03.2012 20:00 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Stahldora
Zu jedem Verbot muss es eine nicht verbotene Möglichkeit geben.
Wie mag da die erlaubte Variante eines Banküberfalls ausschauen? Verfassen und Überbringen eines Bittbriefes? Einen Kredit aufnehmen?
Re: Schäden durch Dritte: Kosten für die Verkehrsbetriebe 28.03.2012 10:37 |