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Schäden durch Dritte: Kosten für die Verkehrsbetriebe
geschrieben von SaschaT 
In Köpenick kommt ja öfter mal die Oberleitung herunter, insbesondere unter Brücken. S-Bahn und BVG haben dadurch ja nicht unerhebliche und vor allem unerwartete Kosten, z.B.
- Überstunden der Fahrer, die nicht (rechtzeitig) abgelöst werden können und bei den Fahrzeugen bleiben müssen,
- Kürzungen des Senats für nicht durchgeführte Fahrten,
- Fahrzeug- und Personalkosten für Ersatzverkehr,
- Material- und Personalkosten für die Reparatur.

Hat der verursachenden Fahrzeugführer eine Chance, dass eine seiner Versicherungen die Kosten nennenswert übernimmt (Haftpflicht vielleicht)? Werden S-Bahn und BVG alle Ihre Ausgaben zurückerhalten oder verbleibt üblicherweise ein Minus in den Bilanzen?

Interessant ist auch, dass die BVG Ersatzmaterial und Personal ziemlich schnell verfügbar hat. Wird das dann von Baustellen oder von Betriebshöfen kurzfristig abgezogen oder sind das überwiegend Externe?
Zitat
SaschaT
Hat der verursachenden Fahrzeugführer eine Chance, dass eine seiner Versicherungen die Kosten nennenswert übernimmt (Haftpflicht vielleicht)? Werden S-Bahn und BVG alle Ihre Ausgaben zurückerhalten oder verbleibt üblicherweise ein Minus in den Bilanzen?
Interessant ist auch, dass die BVG Ersatzmaterial und Personal ziemlich schnell verfügbar hat. Wird das dann von Baustellen oder von Betriebshöfen kurzfristig abgezogen oder sind das überwiegend Externe?

Dafür unterhalten öffentliche Unternehmen wie die BVG inzwischen eine eigene Rechtsabteilung, die über ihre Tätigkeit aber den Mantel des Schweigens ausbreitet ...
Personal ist tatsächlich ein Problem, da zur Störungsbeseitigung die turnusmäßigen Instandhaltungsarbeiten unterbrochen und später nachgeholt werden müssen. Daneben gibt es Mitarbeiter in Rufbereitschaft, die bei Bedarf zum Einsatz beordert werden.
Für die Materialbereitstellung wird (zum großen Ärger der Betriebswirtschaftler) wie eh und je eine Entstörreserve vorgehalten und nach Einsätzen wieder aufgefüllt. Da viele spezifische Teile Lieferzeiten von bis zu einem halben Jahr aufweisen, wären sonst längere Betriebsunterbrechungen nicht zu vermeiden. Bei eigens anzufertigenden Sachen wie beispielsweise Weichengroßteilen kann es aber schon passieren, dass eine Gleisverbindung bis zur Bereitstellung des Ersatzteils monatelang nur in eine Richtung oder nur in Schrittgeschwindigkeit befahrbar ist. Wegen des höheren Fahrkomforts für den Fahrgast werden dennoch immer öfter aufwändige Spezialanfertigungen eingesetzt ...

so long

Mario
Im Fernbahntunnel am Hbf hat man ja zum Einsparen von ein paar Zentimetern diese Oberleitungsschiene verwendet. Wär das nicht auch was für die Straßenbahn bei Brücken und Unterführungen?
Zitat
SaschaT
Hat der verursachenden Fahrzeugführer eine Chance, dass eine seiner Versicherungen die Kosten nennenswert übernimmt (Haftpflicht vielleicht)? Werden S-Bahn und BVG alle Ihre Ausgaben zurückerhalten oder verbleibt üblicherweise ein Minus in den Bilanzen?

Ich habe mich mal etwas durchs Netz gewühlt und folgendes herausgefunden:

Für einen Anspruch auf Schadensersatz braucht es u.a. einen Unfall (genauer: Ursache) der kausal zum Schaden ist. Kausal ist der Unfall zum Schaden dann, wenn der Unfall nicht hinweg gedacht werden kann ohne dass der Schaden entfiele. Zusätzlich muss die Ursache in einem angemessenen Zusammenhang zum Schaden stehen. Kurz gesagt muss der Verlauf der zum Schaden führte vorhersehbar gewesen sein. (Stichwort Adequanztheorie, vgl. [www.meub.de] Seite 4) Im Ergebnis wird so die Haftung für Schäden in Folge eines sehr ungewöhnlichen Verlaufes ausgeschlossen.

Der Umfang des Schadensersatzes richtet sich nach § 249 I BGB [dejure.org] . Der zu zahlende Betrag errechnet sich meines Wissens dann aus der Differenz zwischen dem Vermögen des Geschädigten mit Unfall und dem hypothetischen Vermögen des Geschädigten ohne Unfall.

Ich meine mich dunkel daran zu erinnern, dass die Deckungssumme bei den meisten Kfz-Versicherungen bei 100 Millionen liegt. Alles was darüber liegt zahlt die Versicherung nicht, sprich der Geschädigte bleibt wohl in der Regel drauf sitzen. (Es sei denn der Unfallverursacher heiß Bill Gates ;)) Bei einer Kfz-Versicherung nehme ich an, dass diese auch bei vorsätzlich (oder grob fahrlässig) herbeigeführten Schäden zahlen muss. Ob das bei anderen Versicherungen, z.B. Haftpflichtversicherungen der Fall ist weiß ich nicht.

Achja: Ich bin zufällig über einen Fall gestolpert, bei dem ein Lokführer vor dessen Zug ein Mann Suizid beging und seitdem unter Alpträumen und Kopfschmerzen leidet Schadenersatz von den Erben des Mannes haben möchte: [www.lto.de] Im Ergebnis steht ein solcher Schadensersatz Lokführern wohl zu. Interessanterweise könnte wohl auch eine Versicherung des Lokführers - z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung- Ansprüche gegen die Erben geltend machen.



16 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.03.2012 16:18 von peterl.
Zitat
DonChaos
Im Fernbahntunnel am Hbf hat man ja zum Einsparen von ein paar Zentimetern diese Oberleitungsschiene verwendet. Wär das nicht auch was für die Straßenbahn bei Brücken und Unterführungen?

Das könnte wohl in bestimmten Fällen eine Lösung sein. Die jeweils notwendigen Übergänge zwischen Draht und Deckenstromschiene sind aber wegen ihrer mechanischen Belastung auch nicht ganz trivial...

Viele Grüße
Arnd
Gegenüber Einfachfahrleitungen bringt die Deckenstromschiene doch gar keine Platzersparnis?
Die Deckenstromschiene ist quasi eine Einfachfahrleitung ;)
Zitat
Chep87
Die Deckenstromschiene ist quasi eine Einfachfahrleitung ;)
Kann man so sehen. Allerdings ist sie für deutlich höhere Geschwindigkeiten geeignet - die bei der Straßenbahn aber nicht benötigt werden.
Zitat
Peterl
Achja: Ich bin zufällig über einen Fall gestolpert, bei dem ein Lokführer vor dessen Zug ein Mann Suizid beging und seitdem unter Alpträumen und Kopfschmerzen leidet Schadenersatz von den Erben des Mannes haben möchte: [www.lto.de] Im Ergebnis steht ein solcher Schadensersatz Lokführern wohl zu. Interessanterweise könnte wohl auch eine Versicherung des Lokführers - z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung- Ansprüche gegen die Erben geltend machen.

Schon allein der Gedanke grenzt an Zynismus!
Als ob die Hinterbliebenen nicht schon genug belastet wären … es gibt NICHTS, das sich juristisch damit festigen lässt. Wie sollte das auch aussehen? „Passt auf eure Bekannten/Verwandten besser auf?“ Absurd!
Zu jedem Verbot muss es eine nicht verbotene Möglichkeit geben. Da ich nicht über Schienen laufen darf, muss ich die Fußgängertreppe nehmen. In diesem Fall aber gibt es keine „Fußgängertreppe“. Schuld allein wäre nur der, der sich vor den Zug wirft. Den kann man in den meisten Fällen aber nicht mehr haftbar machen. Hört endlich auf immer einen Schuldigen zu suchen!

D

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.
Zitat
Stahldora
Zitat
Peterl
Achja: Ich bin zufällig über einen Fall gestolpert, bei dem ein Lokführer vor dessen Zug ein Mann Suizid beging und seitdem unter Alpträumen und Kopfschmerzen leidet Schadenersatz von den Erben des Mannes haben möchte: [www.lto.de] Im Ergebnis steht ein solcher Schadensersatz Lokführern wohl zu. Interessanterweise könnte wohl auch eine Versicherung des Lokführers - z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung- Ansprüche gegen die Erben geltend machen.

Schon allein der Gedanke grenzt an Zynismus!
Als ob die Hinterbliebenen nicht schon genug belastet wären … es gibt NICHTS, das sich juristisch damit festigen lässt. Wie sollte das auch aussehen? „Passt auf eure Bekannten/Verwandten besser auf?“ Absurd!
Zu jedem Verbot muss es eine nicht verbotene Möglichkeit geben. Da ich nicht über Schienen laufen darf, muss ich die Fußgängertreppe nehmen. In diesem Fall aber gibt es keine „Fußgängertreppe“. Schuld allein wäre nur der, der sich vor den Zug wirft. Den kann man in den meisten Fällen aber nicht mehr haftbar machen. Hört endlich auf immer einen Schuldigen zu suchen!

D

Richtig! Zumal ich noch nicht gehört habe, dass dadurch Kopfschmerzen oder Alpträume gelindert wurden.
Zitat
Blaschnak
Richtig! Zumal ich noch nicht gehört habe, dass dadurch Kopfschmerzen oder Alpträume gelindert wurden.

Da frage mal Leute, die in der Schuldenfalle sitzen. Ein Lokführer, der seinen Verpflichtungen wegen Arbeitsunfähigkeit nicht mehr nachkommen kann, gerät dort sehr schnell hinein.
Wenn durch Verschulden eines Menschen ein anderer einen Schaden erleidet, ist dieser dafür vom anderen haftbar zu machen, nach seinem physischen Ende eben aus seinem Vermögen. Natürlich haften nicht die Hinterbliebenen, erben jedoch unter Umständen weniger.

so long

Mario
Zitat
Stahldora
Zu jedem Verbot muss es eine nicht verbotene Möglichkeit geben.

Wie mag da die erlaubte Variante eines Banküberfalls ausschauen? Verfassen und Überbringen eines Bittbriefes? Einen Kredit aufnehmen?


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Ich glaube grundsätzlich ist es sehr richtig, dass derjenige der einen Schaden verursacht auch für diesen aufkommt. Hier geht es offensichtlich potenziell nicht nur um "immatrielle Schäden" (wobei diese wohl oft die schlimmsten sind) sondern auch um "harte" Schäden wie Berufsunfähigkeit, Umschulungskosten etc..

Insofern ist ein Anspruch des Geschädigten (Lokführer) gegen den Schädiger (Selbstmörder) wohl denke ich für jedermann sichtbar korrekt.

Ab hier kommt dann das Erbrecht ins Spiel, welches NOTWENDIGERWEISE vorsieht, dass die Erben nicht nur das Vermögen bekommen sondern auch die Schulden. Wer das nicht möchte muss das Erbe ausschlagen. Aber das dürfte ja eigentlich allgemein bekannt sein, oder?

Ob man als Geschädigter (hier: Lokführer) diesen Anspruch nun auch geltend macht ist dann natürlich nochmal eine andere Frage. Zumindest wenn die Erben Vermögen vererbt bekommen haben, kann ich dem Lokführer daraus keinen Vorwurf machen.



4 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.03.2012 18:17 von peterl.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Stahldora
Zu jedem Verbot muss es eine nicht verbotene Möglichkeit geben.

Wie mag da die erlaubte Variante eines Banküberfalls ausschauen? Verfassen und Überbringen eines Bittbriefes? Einen Kredit aufnehmen?

Die erlaubte Variante heißt hier massenweises Geldanlegen in Schrottimmobilien und andere wertlose Wertpapiere.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
*Bitte löschen*



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.03.2012 10:42 von peterl.
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