Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Neue Verbotspiktogramme an der Straßenbahn
geschrieben von Logital 
Das Problem sind nicht die Gummiparagrafen, sondern dass selbst gegen eindeutige Verstöße nicht eingeschritten wird. Ob Rauchen auf Bahnsteigen oder der Transport von Riesenkälbern äh Hunden ohne Maulkorb und Leine oder stinkbesoffene Schnapsleichen - selbst wenn sich mal sogenanntes "Sicherheitspersonal" blicken lässt, wird einfach stillschweigend woanders hingeschaut.
Zitat
Jumbo
In was für Gefäßen werden eigentlich die Getränke an den Automaten in diesen roten Doppelstock-Zügen verkauft?

Kalte Getränke kommen in verschlossenen Flaschen daher und heiße in offenen Plastebechern, die gerade bei Kurvenfahrten nicht sicher zurück zum Sitzplatz transportiert werden können, insbesondere wenn dabei auch noch Wagenübergänge passiert werden müssen.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Moritz Platz
In den Beförderungsbedingungen steht "KONSUMIEREN". Weist du nicht was das heißt? Du kannst dein Flens auf und zu machen wie du willst, wenn du das als Genießen bezeichnen möchtest. Trinken (konsumieren) darfst du nicht.

Moment mal, da steht aber:

"Verkehrsmittel mit (...) offenen Getränken betreten bzw. diese während der Fahrt zu konsumieren"

Das bedeutet, man darf keine offenen Getränke mit hineinnehmen und keine offenen Getränke während der Fahrt zu sich nehmen.
Von "geschlossenen" Getränken, z.B. eine Wasserflasche oder auch das Flens, bei der man nach dem Trinken wieder den Deckel raufschraubt, steht da nichts.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.07.2012 12:40 von S5 Mahlsdorf.
Zitat
S5 Mahlsdorf
Moment mal, da steht aber:

"Verkehrsmittel mit (...) offenen Getränken betreten bzw. diese während der Fahrt zu konsumieren"

Das bedeutet, man darf keine offenen Getränke mit hineinnehmen und keine offenen Getränke während der Fahrt zu sich nehmen.
Von "geschlossenen" Getränken, z.B. eine Wasserflasche oder auch das Flens, bei der man nach dem Trinken wieder den Deckel raufschraubt, steht da nichts.

Um des Inhalts eines geschlossenen Behälters habhaft zu werden, ist es zwingend notwendig, ihn zu öffnen. Man kann also kein Wasser aus einer ständig verschlossenen Flasche zu sich nehmen. Öffnet man die Flasche, hat man ein offenes Getränk, nimmt man nun einen Schluck zu sich, konsumiert man. Ein geschlossenes Getränk während der Fahrt zu sich zu nehmen, ist zwar gestattet, jedoch technisch nicht möglich.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Jumbo
Zitat
Jay
Die gängigen Kaffee-Produkte die auf den Bahnsteigen so verkauft werden, dürfen dagegen eigentlich nur außerhalb der Fahrzeuge genossen werden.

In was für Gefäßen werden eigentlich die Getränke an den Automaten in diesen roten Doppelstock-Zügen verkauft?
Und wird bei Benutzung dieser Automaten geprüft, nach welchen Beförderungsbedingungen (sprich: mit was für einem Fahrschein) man gerade unterwegs ist...

Nein, wozu? Das ist eine Sache der Hausordnung, nicht des Beförderungvertrages. In den Regionalzügen ist das Konsumieren von Speisen und Getränken ja nicht verboten. Das ist nur bei der BVG und (IIRC) bei der S-Bahn der Fall.
Zitat
Vollring über Westkreuz
Ob die nun angeklebt werden oder nicht, die Leute werden weiterhin in den Bussen und Bahnen fressen und saufen essen und trinken
Richtig es bleibt wie es ist.
Die Aufkleber haben nur eine Alibi Funktion von Seiten der BVG nach der Art: "Wir tun etwas".
Theoretisch könnten Straßenbahnfahrer den Straßenbahnverkehr zum erliegen bringen wenn der Versuch unternommen wird die Beförderungsbestimmungen durchzusetzen.
Praktisch bringt es nichts mit Alkis zu diskutieren, sie werden weiter saufen.
Wer Hunger hat zieht sich weiterhin in Transportkisten seine Dönerschnitte rein, egal wie verdreckt die Kiste ist.
Hunde werden weiter ohne Maulkorb transportiert.
Zitat
S5 Mahlsdorf
Moment mal, da steht aber:

"Verkehrsmittel mit (...) offenen Getränken betreten bzw. diese während der Fahrt zu konsumieren"

Dann wartet doch einfach, bis der Zug / Bus hält. Dann ist es ja nicht mehr während der Fahrt. /Korinte aus

Bäderbahn
Zusammenfassung:
Der Staat verbietet per Gesetz das Rauchen auf U-Bahnhöfen und in Fahrzeugen des ÖPNV.
Die BVG verbietet: Rauchen (siehe oben), Essen und Trinken in Fahrzeugen, Herumlungern auf den Bahnhöfen, Betteln, Durchwühlen der Abfallbehälter, Hunde ohne Leine und Beißkorb, das Nachspringen wenn sich die Türen schließen.......

Die BVG unternimmt exakt nichts um die eigenen Verbote durchzusetzen. Deshalb fahren wir (meine Frau, Tochter und ich) nachts jetzt Taxe.
Zitat
Stichbahn
[...]
Gibt es nicht auch einen "Herumlunger-Bestimmung", in der der Aufenthalt auf Bahnhöfen untersagt wird, wenn man nicht unmittelbar eine Fahrt antreten möchte? Bspw. wenn jemand länger auf einen Bekannten auf dem Bahnsteig wartet, wird er wohl kaum des Bahnhofs verwiesen. Es sind eben Bestimmungen die für den Fall der Fälle eingepflegt wurden und entsprechend auch tagtäglich Anwendung findet.

Leider, leider muss ich dir da widersprechen.

Beispielsweise im Bahnhof Rathaus Spandau wurde ich vor ca. 1 1/2 Jahren von zwei mehr oder minder netten Securitas-Typen des Bahnsteiges verwiesen, weil ich mich auf eine Bank auf dem Ankunfts-Bahnsteig gesetzt und nicht den Anstand besessen habe nach 5 Minuten von allein dort wieder zu verschwinden.
Auch meine Erklärungsversuche halfen nichts...
Also: Sag niemals nie, es gibt immer Mitarbeiter die entweder Langeweile haben oder Ihren Job einfach zu genau ausführen... ;-)

LG: Metropolitan
___________________
"Oftmals sich wiegen und danach leben, wird Dir lange Gesundheit geben."
Zitat
Global Fisch
Zitat
Jumbo
In was für Gefäßen werden eigentlich die Getränke an den Automaten in diesen roten Doppelstock-Zügen verkauft?
Und wird bei Benutzung dieser Automaten geprüft, nach welchen Beförderungsbedingungen (sprich: mit was für einem Fahrschein) man gerade unterwegs ist...

Nein, wozu? Das ist eine Sache der Hausordnung, nicht des Beförderungvertrages. In den Regionalzügen ist das Konsumieren von Speisen und Getränken ja nicht verboten. Das ist nur bei der BVG und (IIRC) bei der S-Bahn der Fall.

Doch, doch, dass man das gerade am Automaten im Zug gekaufte Getränk nicht konsumieren darf, während der Zug fährt (danke Bäderbahn), ist in § 4 Abs. 2 Nr. 11 der Beförderungsbedingungen geregelt.
Gesetze sollten nie um ihrer selbst Willen erlassen und durchgesetzt werden. Wenn der Gesetzgeber etwas regelt, dann steckt dahinter meist eine Absicht (es gibt auch einen schönen lateinischen Fachbegriff hierfür, der mir aber leider entfallen ist).

Es geht unter dem Strich doch nicht darum, das Verweilen auf dem Bahnsteig oder den Verzehr von Getränken und Speisen zu unterbinden, sondern dafür zu sorgen, dass andere Fahrgäste nicht belästigt (Geruch, Schmutz etc.) werden und die Anlagen und Fahrzeuge sauber bleiben.
In diesem Rahmen sollte das Recht umgesetzt werden und man hat laut geltendem Recht ja auch alle Mittel dazu, dieses einfach zu machen. Wenn nun in einem fast leeren Zug jemand vorsichtig einen Schluck aus einer Cola-Flasche nimmt, ist doch dagegen nichts einzuwenden. Wenn man unbedingt heißen Kaffee im Gewühls der Rushhour trinken muss, dann sieht die Sache anders aus. Ergo heißt es doch: Rücksicht nehmen für die Fahrgäste und beim Personal die Regelungen so anzuwenden, dass das Ziel erfüllt wird (da kann man dann schon mal ein Auge zudrücken - Das spart mehr Ressourcen als eine komplexe, aber 100% gerechte Regelung)
@BF 8821: Danke für diesen Beitrag!

Und natürlich macht es einen gravierenden Unterschied, ob ich eine Flasche kurz zum Trinken öffne und dann wieder verschließe, oder die ganze Zeit eine offene Flasche mit mir herumschleppe. Letztere stellen viele Zeitgenossen ja auch gerne auf dem Boden ab und wundern sich dann, wenn sie plötzlich völlig unerwartet umkippt und ihren Inhalt auf Sitz oder Boden entleert. Bei einer geschlossenen Flasche muss man sich dafür schon ziemlich dämlich anstellen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jumbo
Zitat
Global Fisch
Zitat
Jumbo
In was für Gefäßen werden eigentlich die Getränke an den Automaten in diesen roten Doppelstock-Zügen verkauft?
Und wird bei Benutzung dieser Automaten geprüft, nach welchen Beförderungsbedingungen (sprich: mit was für einem Fahrschein) man gerade unterwegs ist...

Nein, wozu? Das ist eine Sache der Hausordnung, nicht des Beförderungvertrages. In den Regionalzügen ist das Konsumieren von Speisen und Getränken ja nicht verboten. Das ist nur bei der BVG und (IIRC) bei der S-Bahn der Fall.

Doch, doch, dass man das gerade am Automaten im Zug gekaufte Getränk nicht konsumieren darf, während der Zug fährt (danke Bäderbahn), ist in § 4 Abs. 2 Nr. 11 der Beförderungsbedingungen geregelt.

4 Abs. 2 der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn handelt von Sparpreisen und hat keine Nr. 11.
Zitat
Global Fisch
Zitat
Jumbo
Doch, doch, dass man das gerade am Automaten im Zug gekaufte Getränk nicht konsumieren darf, während der Zug fährt (danke Bäderbahn), ist in § 4 Abs. 2 Nr. 11 der Beförderungsbedingungen geregelt.

4 Abs. 2 der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn handelt von Sparpreisen und hat keine Nr. 11.
Berechtigter Einwand, dass ich nicht genau geschrieben habe, auf welche Beförderungsbedingungen ich mich bezogen habe. Ich meine diese Beförderungsbedingungen, die Vertragsbestandteil werden, wenn man einen VBB-Fahrausweis erwirbt.
Zitat
Möckernbrücke
Moin, werden die Aufkleber auch an allen Türen von U-Bahnen angebracht?
Heute auf der U9 gesichtet: DTW 2528 / 2529 mit Aufkleben innen und außen
Nur halten tut sich keiner daran.

GLG.................Tramy1
... richtig! Grade vorhin aufm nach Hause Weg im NAchtbus wieder erlebt: Busfahrer winkt Touristen mit offenen Bierflaschen in den Bus mit der Mahnung: "Passen Sie nur auf das Bier auf, dass das nicht umkippt...!".

Was hat Vorrang: BVG-Ordnung oder Hausrecht des Busfahrers?

LG: Metropolitan
___________________
"Oftmals sich wiegen und danach leben, wird Dir lange Gesundheit geben."
Zitat
Metropolitan
"Passen Sie nur auf das Bier auf, dass das nicht umkippt...!".

Das wäre ja auch zu Schade drum. Baut keine Scheiße mit Bier!


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat

Was hat Vorrang: BVG-Ordnung oder Hausrecht des Busfahrers?
Mündliche Nebenabsprachen dürfte mMn über BVG-Ordnung stehen ;)
... wie schon jemand schrieb: Wenn ich von meinem Arbeitgeber minimale Unterstützung erwarten darf und mir eventuell noch selber nen Anwalt nehmen darf, lasse ich das auch bleiben und sehe zu, dass ich Dienst nach Vorschrift mache. Der Fisch stinkt ja wohl definitiv vom Kopf her.

Im Übrigen:
Zitat
Moritz Platz
Zusammenfassung:
Der Staat verbietet per Gesetz das Rauchen auf U-Bahnhöfen und in Fahrzeugen des ÖPNV.
Die BVG verbietet: Rauchen (siehe oben), Essen und Trinken in Fahrzeugen, Herumlungern auf den Bahnhöfen, Betteln, Durchwühlen der Abfallbehälter, Hunde ohne Leine und Beißkorb, das Nachspringen wenn sich die Türen schließen.......

Die BVG unternimmt exakt nichts um die eigenen Verbote durchzusetzen. Deshalb fahren wir (meine Frau, Tochter und ich) nachts jetzt Taxe.
1+
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen