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Am Ostkreuz kann weitergebaut werden
geschrieben von BahnInfo-Redaktion 
Wie die Deutsche Bahn in einer Presseinformation am 2. Oktober mitteilt, hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) den lang ersehnten Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Teil der Stadtbahnebene erteilt. Dies betrifft neben der S3 vor allem auch den Regional- und Fernverkehr in Richtung Frankfurt (Oder), Cottbus und Schönefeld sowie die Anbindung der Betriebswerke in Rummelsburg.

Neben der Einführung des S-Bahn-Richtungsbetriebs auf der Stadtbahnebene, wird auch für den Regionalverkehr der Linien RE1, RE2, RE7 und RB14 ein Bahnsteig geschaffen. Ein drittes Gleis dient der Werkanbindung an den Ostbahnhof. Zur Wiederherstellung des 3. Gleises muss der Bahndamm auf der südlichen Seite verbreitert werden.

Bereits in der Bauphase muss die Bahn den Lärmschutz der Anwohner verbessern. Vor Baubeginn muss eine 2 Meter hohe Lärmschutzwand an den S-Bahngleisen auf der Nordseite auf 314 Metern Länge installiert werden. Auf der Südseite, dem künftig verbreiterten Bahndamm, wird sie gar 510 Meter lang und muss aufstockbar sein.

Der Planfeststellungsbeschluss erlangt Rechtskraft, sofern innerhalb von vier Wochen keine Klagen von Berechtigten eingereicht werden.

Artikel geschrieben von Tom Gerlich



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.10.2012 16:05 von BahnInfo-Redaktion.
warum hast du nicht dort wie hier den Link der Pressemitteilung veröffentlicht? [www.deutschebahn.com]

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Hallo,

das EBA hat in den heutigen Tageszeitungen etwas bekanntgemacht:



Gruß, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Aha. Gibts ne Zusammenfassung?
Zitat

"DonChaos" am 12.10.2012 am 13.23 Uhr:

Aha. Gibts ne Zusammenfassung?

Nun, ich bin kein gelernter Übersetzer für EBA-Formulierungen in das Umgangssprachliche, und ich vermute, dass die

Zitat

Bekanntmachung der Planfeststellung für das Bauvorhaben "Umbau Bahnhof Ostkreuz" - Planfeststellungsabschnitt 2 - [...] in dem Streckenabschnitt EÜ Karlshorster Straße Süd (e) - EÜ Schlichtallee (a) Strecke 6004 (S-Bahn) Berlin Ostbf-Erkner (km 2,8+92 bis km 3,4+02), Strecke 6152 (F-Bahn) Bln Ostbf-Bln Rummelsbg Rgw (km 2,9+99 bis km 3,5+03), Strecke 6153 (F-Bahn) Bln Ostbf-Guben (DBGrenze) (km 2,9+98 bis km 3,5+04) [...] vom 19.09.2012

nicht noch mehr zusammengefasst werden kann. Ich kann aber einige mir auffallende Formulierungen noch einmal als Zitat hier einstellen (dann braucht sie keiner einzutippen):

Zitat

Der festgestellte Plan beinhaltet im Wesentlichen

- Rück- und lagegeänderter Neubau der Gleisanlagen (2 S-Bahn-, 3 Fernbahngleise) mit Oberbau, Tiefbau/Entwässerung und zugehörigem Kabeltiefbau einschließlich Erneuerung bzw. Um- und Neubau der zugehörigen Bahnstrom-, Oberleitungs-, Elektro-, Signal- und Telekommunikationsanlagen

- Rück- und Neubau der 5-gleisigen EÜ Karlshorster Straße/Süd

- Bahnbögensanierung mit Einbau einer lastverteilenden Stahlbetonplatte

- Erweiterung der Bahnbögen 1-21 als Betontrog aus Stahlbeton mit Betonauffüllung auf der Südseite der Bahnanlage

- Rück- und Neubau von Stützwänden

- Neubau von 2 Signalauslegern

- Neubau einer 2 m hohen beidseitig hochabsorbierenden Lärmschutzwand südlich des Fernbahngleises der Strecke 6152 von km 2,892 bis km 3,402 zum Schutz vor Baulärm

- Bau einer 2 m hohen gleisseitig hochabsorbierenden temporären Lärmschutzwand nördlich des äußeren S-Bahngleises der Strecke 6004 von km 3,088 bis km 3,402 zum Schutz vor Baulärm

- Teilrückbau eines angrenzenden Garagenkomplexes und einzelner massiver Hochbauten Dritter südlich der Bahnanlage

- Rückbau, Sicherung bzw. Umverlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Kabeltrassen verschiedener Leitungsträger

- Bau- und Rückbau von BE-Flächen einschließlich der erforderlichen Zuwegungen

Interessant ist noch dieser Passus:

Zitat

Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes und § 18e Abs.2 Satz 1 AEG hat die Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss keine aufschiebende Wirkung.

Außerdem gibt es für Interessierte einen Termin zur Einsichtnahme der Pläne:

Zitat

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans vom 23.10.2012 bis einschließlich 05.11.2012 zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen können wie folgt eingesehen werden:

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin,
Abt. Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung,
Alt-Friedrichsfelde 60,
10315 Berlin
Raum 2.1210 a, [...]

Der Planfeststellungsbeschluss kann eingesehen werden:

Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 15:00 Uhr,
Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und
Freitag von 8:00- 14:00 Uhr.

Hoffe, dies hilft Dir.

Gruß, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Zitat
DonChaos
Aha. Gibts ne Zusammenfassung?

Nun ja, streng genommen ist die von Thomas hier eingestellte Bekanntmachung schon eine Zusammenfassung - eben des bisher noch gefehlt habenden 2. Planfeststellungsbeschlusses zum Ostkreuz. :-)

Herr Baufeld (ob seine Eltern den Beruf ihres Sohnes bei der Hochzeit schon ahnten?) und sein Team werden aus dem Volltext dieses PFB, der leider bich nicht in der Datenbank des EBA verfügbar ist, wohl in den kommenden Wochen noch eine Pressemitteilung basteln und die Abendschau zum Dreh vor Ort einladen...

Vielleicht möchte DB ProjektBau ja auch einfach die mit der Bekanntmachung gestartete vierwöchige Klagefrist abwarten...?

Viele Grüße
Arnd
@Thomas: Bereits am 2.10. gab es eine Pressemitteilung der DB und darausfolgend den obenstehenden BahnInfo-Artikel von mir, der allerdings schon wieder auf die Mitte der 2. Seite abgerutscht war. Ich habe mir daher erlaubt deinen Beitrag und die Antworten entsprechend "umzuhängen". Damit ist auch Arnds Vermutung wiederlegt - die entsprechende PM gab es längst.

@Tradibahner: Wäre es möglich, dass du die Funktion des Mediums BahnInfo falsch verstanden hast? Journalistische Tätigkeit besteht nicht darin die Pressemitteilungen eines Unternehmens 1:1 weiterzuveröffentlichen. Vielmehr geht es darum die wichtigsten Aspekte herauszuziehen und ggf. auch "fehlende" Punkte kritisch zu hinterfragen. Hierbei entscheidet der Autor, was er wichtig findet und was er weglässt und auch wie ausführlich er das Thema behandelt. Da wir bei BahnInfo ehrenamtlich arbeiten, spielt natürlich der Zeitfaktor eine wichtige Rolle bei der Entscheidung ob und wie wir ein Thema veröffentlichen. In jedem Fall hat der Link zu einer PM (normalerweise) nichts in einem Artikel zu suchen.

Gruß, Tom Gerlich - Forummaster Berlin (& BahnInfo-Autor)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.10.2012 01:27 von Forummaster Berlin.
Zitat

Tom Gerlich alias "Forummaster Berlin" am 14.10.2012 um 1.24 Uhr:

Ich habe mir daher erlaubt, deinen Beitrag und die Antworten entsprechend "umzuhängen".

Ich danke Dir Tom (ich hatte diesen Beitrag tatsächlich nicht gesehen). Allerdings passt er meiner Meinung nach thematisch besser zum "Bauarbeiten zwischen Berlin Ostbahnhof und Berlin-Rummelsburg"-Thread.

Zitat

Arnd Hellinger am 13.10.2012 um 16.43 Uhr:

[...] der leider [...] nicht in der Datenbank des EBA verfügbar ist [...]

In der Bekanntmachung steht:

Zitat

Während des Auslegungszeitraumes kann der Planfeststellungsbeschluss auch über die Website des Eisenbahn-Bundesamtes www.eisenbahn-bundesamt.de eingesehen werden.

Er müsste also vom 23.10. bis zum 5.11.2012 dort zu finden sein.

Gruß, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Zitat
BahnInfo-Redaktion
Wie die Deutsche Bahn in einer Presseinformation am 2. Oktober mitteilt, hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) den lang ersehnten Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Teil der Stadtbahnebene erteilt. Dies betrifft neben der S3 vor allem auch den Regional- und Fernverkehr in Richtung Frankfurt (Oder), Cottbus und Schönefeld sowie die Anbindung der Betriebswerke in Rummelsburg.

Neben der Einführung des S-Bahn-Richtungsbetriebs auf der Stadtbahnebene, wird auch für den Regionalverkehr der Linien RE1, RE2, RE7 und RB14 ein Bahnsteig geschaffen. Ein drittes Gleis dient der Werkanbindung an den Ostbahnhof. Zur Wiederherstellung des 3. Gleises muss der Bahndamm auf der südlichen Seite verbreitert werden.

Das ist so nicht richtig und steht so auch nicht in der Pressemitteilung. Weder der südliche Teil der Stadtbahnebene am Ostkreuz noch der Regionalbahnsteig sind Bestandteil dieses Planfeststellungsbeschlusses. Diese Teile sind bereits Bestandteil des PFA 1. Der nun festgestellte PFA 2 betrifft lediglich den Abschnitt ab EÜ Karlshorster Straße Süd (einschließlich) Richtung Osten bis zur EÜ Schlichtallee (ausschließlich). Siehe auch Kilometer-Angaben in der Presseveröffentlichung.

Viele Grüße
André
Nun ist auch der Planfeststellungsbeschluss (aber leider wieder nur der Erläuterungsbericht, ohne Anlagen/Pläne) auf den EBA-Seiten online verfügbar:
http://www.eba.bund.de/

Viele Grüße
André
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