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Achtung: unverschämte Fahrplanänderungen bei DBRegio
geschrieben von Harald Tschirner 
Hat eigentlich mal jemand einen Blick in die Fahrdienstvorschrift geworfen?
RiL 408, Modul Züge fahren 408.0261
Zugfahrten durchführen, Ziffer 6 "Züge vorzeitig ab- oder durchlassen"
"Züge, die Reisende befördern und deren Abfahrtzeiten veröffentlicht sind, dürfen Sie
nicht vor der angegebenen Zeit ablassen. "


Da eine Veröffentlichung erst am 11.1. erfolgt, sind bis dahin Abfahrten vor dem veröffentlichten (d.h. alten) Plan ein Verstoß gegen die Fahrdienstvorschrift.


Und wenn das Ganze angeblich so dringend ist: Warum hat man es nicht schon ein paar Tage/Wochen früher angekündigt/umgesetzt?
Und warum nutzt man nicht die Möglichkeiten, die man zur Fahrgastinformation hat?
Zitat
485er-Liebhaber
Okay, ich hatte vergessen, dass man lieber zwei Wochen wartet, bis es jeder weiß, und man dafür immer zu spät fährt. Ganz super Idee !
Normalerweise ist man ja auch nicht eher am Bahnhof, und 6 Minuten bei einer Verbindung, ist richtig repäsentativ, wenn alle anderen 1-2 Minuten haben. Am besten wir warten einen Monat, damit die Fahrgäste sich daran gewöhnen ... Und dann ändert man es.

PS: Ich bin auf der Sarkasmustaste ausgerutscht.

Viel Spaß beim "eine Minute früher" am Bf. Griebnitzsee stehen. Kannst ja dann dem 1-2 min früher vorbeifahrenden Zug hinterherwinken der eigentlich halten sollte.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
485er-Liebhaber
Das ist doch echt hier ein Witz, wegen ein paar Minuten regt man sich hier so auf ? Und nennt die Fahrplanänderungen unverschämt ?

Ihr mögt wollt lieber, dass angesagt wird, dass Züge verspätet sind. Das muss man ganz ehrlich nicht verstehen.

Mit Verlaub, aber bist du Nutzer von Verkehrsmitteln, die Fahrpläne veröffentlichen? Scheinbar nicht, sonst würdest so etwas nicht schreiben!

Nochmal zum Mitdenken: wenn Abfahrzeiten schriftlich veröffentlicht sind, dann hat man die gefälligst so lange einzuhalten, bis alle schriftlichen Veröffentlichungen geändert sind. Und wenn auf diesen Drucksachen steht, dass sie bis Dezember 2013 gelten, dann hat man verdammt nochmal bis zu diesem Zeitpunkt mit Änderungen, die Verkehrsmittel früher abfahren lassen, und seien es nur ein paar Minuten, zu warten! Dies gilt insbesondere für Verkehrsmittel, die nicht alle paar Minuten fahren, sondern bei denen ein Versäumen des Zuges o.ä. möglicherweise zu einem erheblichen Zeitverlust führen kann.

Wer sich an solche Regeln nicht hält, oder halten kann, ist m.E. nicht nur unfähig einen brauchbaren Fahrplan zu erstellen, der hat auch das Recht verloren, einen Verkehrsbetrieb zu führen und sollte schnellstens wegen eben dieser Unfähigkeit disqualifiziert werden!

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
Giovanni
Hat eigentlich mal jemand einen Blick in die Fahrdienstvorschrift geworfen?
RiL 408, Modul Züge fahren 408.0261
Zugfahrten durchführen, Ziffer 6 "Züge vorzeitig ab- oder durchlassen"
"Züge, die Reisende befördern und deren Abfahrtzeiten veröffentlicht sind, dürfen Sie
nicht vor der angegebenen Zeit ablassen. "


Da eine Veröffentlichung erst am 11.1. erfolgt, sind bis dahin Abfahrten vor dem veröffentlichten (d.h. alten) Plan ein Verstoß gegen die Fahrdienstvorschrift.


Und wenn das Ganze angeblich so dringend ist: Warum hat man es nicht schon ein paar Tage/Wochen früher angekündigt/umgesetzt?
Und warum nutzt man nicht die Möglichkeiten, die man zur Fahrgastinformation hat?

Die 408 ist leider keine gesetzliche Verordnung o.ä. und man wird sicher argumentieren, dass man die neuen Abfahrzeiten ja veröffentlicht hat, z.B. in der besagten Pressemitteilung.

Ähnliche Dinge kommen ja bei Bauarbeiten auch immer wieder vor, da ist es auch schlimm genug, aber zumeist nur vorübergehend. Hier aber stimmen veröffentlichte Drucksachen für fast ein Jahr nicht mehr!

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
485er-Liebhaber
Normalerweise ist man ja auch nicht eher am Bahnhof, und 6 Minuten bei einer Verbindung, ist richtig repäsentativ, wenn alle anderen 1-2 Minuten haben.

Also noch mal für die ganz Langsamen: Wenn z.B. jemand in oder um Golm herum wohnt, in Berlin-Charlottenburg arbeitet, und normalerweise mit dem Zug um 7.06 Uhr ab Golm nach Berlin fährt, und jetzt diesen Zug verpasst, weil der ohne Vorwarnung oder Fahrplanaushang 3 Minuten früher fährt. Dann muss dieser jemand auf den nächsten Bus warten, hoffen dass der pünktlich ist, in Charlottenhof in den RE hechten und kommt eine halbe Stunde später in Charlottenburg an.

Im besten Fall hat er einen Chef, der sagt, "kein Ding, gehst halt heute 'ne halbe Stunde später." Man hat also nicht nur den Ärger und den Stress mit dem Fahrweg, sondern dazu auch noch 30 Minuten länger Dienst. Für nix.

Im schlechteren Fall ist man die Ablösung für irgendeinen Nachtdienst gewesen. Macht sich übrigens besonders gut, wenn es einen Kollegen aus dem fahrenden Gewerbe trifft, der wegen möglicher Überschreitung der Lenkzeit nicht einfach weiterfahren darf. Hat die BVG/S-Bahn für solche Fälle eigentlich Pufferzeiten oder stellt der Kollege dann einfach sein Fahrzeug ab und schmeißt die Fahrgäste raus? Auf jeden Fall hat man da nicht nur Ärger und Mehrarbeit, sondern auch die Kollegen finden das ganz toll.

Hervorragend macht es sich auch, wenn durch solche spotanen Fahrplanänderungen Termine platzen.
Zitat
Giovanni
Hat eigentlich mal jemand einen Blick in die Fahrdienstvorschrift geworfen?
RiL 408, Modul Züge fahren 408.0261
Zugfahrten durchführen, Ziffer 6 "Züge vorzeitig ab- oder durchlassen"
"Züge, die Reisende befördern und deren Abfahrtzeiten veröffentlicht sind, dürfen Sie
nicht vor der angegebenen Zeit ablassen. "

Könnte jemand diesen Absatz mal den Prinzen bei der ODEG zukommen lassen? Der ODEG-CityShuttle RE4 fährt seit der Übernahme der ODEG immer wieder gern ein bis zwei Minuten zu früh ab.
Das finde ich, nur mal nebenbei gesagt, wirklich unverschämt - ganz im Gegensatz dazu, dass irgendein Zug nach Ankündigung eine Minute früher irgendwo abfährt.

Zitat

Da eine Veröffentlichung erst am 11.1. erfolgt, sind bis dahin Abfahrten vor dem veröffentlichten (d.h. alten) Plan ein Verstoß gegen die Fahrdienstvorschrift.

a) Wären die veränderten Fahrtzeiten bislang nicht veröffentlicht worden, würden wir das hier nicht diskutieren können.
b) Es heißt Konzernrichtlinie, nicht Fahrdienststrafgesetzbuch.

Zitat

Und wenn das Ganze angeblich so dringend ist: Warum hat man es nicht schon ein paar Tage/Wochen früher angekündigt/umgesetzt?

Das wäre natürlich eleganter gewesen, aber das lässt sich nun auch nicht mehr ändern.

Zitat

Und warum nutzt man nicht die Möglichkeiten, die man zur Fahrgastinformation hat?

Und das ist dann auch eigentlich der einzige Punkt, den man tatsächlich als "unverschämt" bezeichnen könnte.

Grüße
Nic
Zitat
Nicolas Jost
Könnte jemand diesen Absatz mal den Prinzen bei der ODEG zukommen lassen? Der ODEG-CityShuttle RE4 fährt seit der Übernahme der ODEG immer wieder gern ein bis zwei Minuten zu früh ab.
Das finde ich, nur mal nebenbei gesagt, wirklich unverschämt - ganz im Gegensatz dazu, dass irgendein Zug nach Ankündigung eine Minute früher irgendwo abfährt.

Kurze Mail an den VBB. Wird deine Behauptung bestätigt gibt's für die benannten Fahrten kein Geld an die ODEG...
Selbstverständlich ist die janze Sache nicht gerade perfekt gelaufen, was die Informationen angeht!
Aber das einige hier den Weltuntergang nachholen wollen, finde ick doch mehr als unangemessen. Zumindestens in der Fahrplanauskunft ist neben den Fahrzeiten der Achtungsbutton, der darauf hinweist, das die Verbindung früher verkehrt. Und wurde letztens nicht erst moniert, das die S-Bahn es nicht fertig bringt, bei Störungen auf ihrer Startseite zu verständigen, damit auch genügend Leute davon erfahren?! Und jetzt hat auf einmal fast keiner mehr Internet...naja, im Kreis drehen können wa alle janz jut.
Zitat
jan1144
Selbstverständlich ist die janze Sache nicht gerade perfekt gelaufen, was die Informationen angeht!
Aber das einige hier den Weltuntergang nachholen wollen, finde ick doch mehr als unangemessen. Zumindestens in der Fahrplanauskunft ist neben den Fahrzeiten der Achtungsbutton, der darauf hinweist, das die Verbindung früher verkehrt. Und wurde letztens nicht erst moniert, das die S-Bahn es nicht fertig bringt, bei Störungen auf ihrer Startseite zu verständigen, damit auch genügend Leute davon erfahren?! Und jetzt hat auf einmal fast keiner mehr Internet...naja, im Kreis drehen können wa alle janz jut.

Sehe ich auch so. Sowohl in den Online-Versionen der VBB-Fahrinfo, als auch in DB-Hafas sind die Zusatzhinweise enthalten. Ich habe zwar - glücklicherweise durch die Beiträge hier - auch erst jetzt von den Änderungen erfahren, aber nun bin ich für Montag vorbereitet. Und nu is gut hier ;-)

Nachtrag: In der BVG-Online-Auskunft fehlen diese Zusatzhinweise.

Viele Grüße von Matze



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.01.2013 09:16 von Matze.
Zitat

"Züge, die Reisende befördern und deren Abfahrtzeiten veröffentlicht sind, dürfen Sie nicht vor der angegebenen Zeit ablassen. "
Wurden sie doch. Zumal die RIL reichlich unpraktikabel ist. Soll der Tf bei jedem Halt aussteigen, nach dem gelben Papier suchen, nachschauen ob er los fahren darf, feststellen, er hätte schon vor zehn Minuten abfahren sollen, wieder einsteigt, und weiter rasen? Für den Tf gilt der Buchfahrplan und wenn der geändert ist fährt er eben nach dem neuen.

Zitat

Und wenn das Ganze angeblich so dringend ist: Warum hat man es nicht schon ein paar Tage/Wochen früher angekündigt/umgesetzt?
Weil man erst mal feststellen muss, dass was nicht optimal läuft, das ganze Ändern muss, dabei u.U. auch andere Züge noch verschieben muss, dann alles ggf. drucken muss (sofern kein EBULA vorhanden) und dann auch noch alles an die Lokführer verteilen. Das da noch Weihnachten und Neujahr dazwischen lag wird die Sache nicht beschleunigt haben. Am Ende muss das noch zur Marketing/Kommunikationsabteilung und zu DB Fernverkehr zwecks in die Datenbank einpflegen. Da man aber gerne so schnell wie möglich die unbefriedigende Situation abschaffen möchte (Die Verspätungen dürften wohl richtig ins Geld gehen) wählt man eben den nächst möglichen Zeitpunkt aus.

Zitat

Nochmal zum Mitdenken: wenn Abfahrzeiten schriftlich veröffentlicht sind, dann hat man die gefälligst so lange einzuhalten, bis alle schriftlichen Veröffentlichungen geändert sind. Und wenn auf diesen Drucksachen steht, dass sie bis Dezember 2013 gelten, dann hat man verdammt nochmal bis zu diesem Zeitpunkt mit Änderungen, die Verkehrsmittel früher abfahren lassen, und seien es nur ein paar Minuten, zu warten! Dies gilt insbesondere für Verkehrsmittel, die nicht alle paar Minuten fahren, sondern bei denen ein Versäumen des Zuges o.ä. möglicherweise zu einem erheblichen Zeitverlust führen kann.
Ein Unterjähriges Fahrplanändern ist völlig normal. Nach deiner These dürfte man noch nicht man den kleinen Fahrplanwechsel durchführen...

Zitat

Wer sich an solche Regeln nicht hält, oder halten kann, ist m.E. nicht nur unfähig einen brauchbaren Fahrplan zu erstellen, der hat auch das Recht verloren, einen Verkehrsbetrieb zu führen und sollte schnellstens wegen eben dieser Unfähigkeit disqualifiziert werden!
Schon mal einen Fahrplan erstellt? Ein Fahrplan ist eine Art von Kunst, mit unwägbaren Komplikationen, Zusammenhängen, technischen Unsauberkeiten, den Versuch möglichst viele Züge unter zu bekommen bei gleichzeitiger hoher Robustheit. Ein Fahrplan lebt auch, man stellt fest das es irgendwo nicht optimal läuft und versucht ihn dort etwas anzupassen, an einer anderen Stelle wird einem gesagt dass man so sehr schleicht und strafft die Fahrzeiten. Es ist wahnsinnig schwierig einen guten, optimierten, robusten Fahrplan aus dem "nichts" zu erstellen wenn man über keinerlei Erfahrungen aus dem Vorjahr(en) verfügt.
Da kann es schon mal vorkommen dass man nach einigen Wochen Nachsteuern muss weil man die Pünktlichkeit eines anderen Zuges falsch eingeschätzt hat, die Signalsichtzeiten für ein bestimmtes Signal falsch angesetzt waren, der Fahrdienstleiter just in dem Moment sich um 4 Züge gleichzeitig kümmern muss... Dazu die unsauberen Berechnungsprogramme (fast alles erfolgt über empirisch ermittelte Formeln).
Das hat nichts mit Unfähigkeit zu tun, das hat was mit Erfahrung zu tun - was geht und was geht eben nicht.

Zitat

Die 408 ist leider keine gesetzliche Verordnung o.ä. und man wird sicher argumentieren, dass man die neuen Abfahrzeiten ja veröffentlicht hat, z.B. in der besagten Pressemitteilung.
Die 408 ist aber quasi gleichbedeutend zu einem Gesetz ;)

Zitat

Im schlechteren Fall ist man die Ablösung für irgendeinen Nachtdienst gewesen. Macht sich übrigens besonders gut, wenn es einen Kollegen aus dem fahrenden Gewerbe trifft, der wegen möglicher Überschreitung der Lenkzeit nicht einfach weiterfahren darf. Hat die BVG/S-Bahn für solche Fälle eigentlich Pufferzeiten oder stellt der Kollege dann einfach sein Fahrzeug ab und schmeißt die Fahrgäste raus?
Hängt davon ab. In der Regel gibt es ja gesetzliche Vorschriften zum Thema Lenkzeiten, Arbeitszeiten, Schichtzeiten. Und meistens gibt es auch noch eine "Ausnahmeregelung" wo man länger arbeiten bzw. fahren darf. Zum Teil werden Schichten bis an die absolute Schmerzgrenze geplant, mit z.B. 11 Minuten Pufferzeit bis zum absoluten Ende der Ausnahmeregelungen. Dann heißt es wirklich nur noch: Abstellen, Fahrzeug sichern, heimfahren.

Generell: Die Änderungen sind m.E. sinnvoll. Nur dass - wieder einmal - nicht alle Kommunikationswege genutzt wurden, ist schlecht. Wer weiß? Vielleicht fährt gerade ein Mitarbeiter von Station ohne Service durchs Land und überklebt an allen Vitrinen die hier angesprochenen Veränderungen?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.01.2013 09:50 von Chep87.
Zitat
Chep87
Zitat

"Züge, die Reisende befördern und deren Abfahrtzeiten veröffentlicht sind, dürfen Sie nicht vor der angegebenen Zeit ablassen. "
Wurden sie doch. Zumal die RIL reichlich unpraktikabel ist. Soll der Tf bei jedem Halt aussteigen, nach dem gelben Papier suchen, nachschauen ob er los fahren darf, feststellen, er hätte schon vor zehn Minuten abfahren sollen, wieder einsteigt, und weiter rasen? Für den Tf gilt der Buchfahrplan und wenn der geändert ist fährt er eben nach dem neuen.
Ein Buchfahrplan ist nicht öffentlich - aber ja: Die Schuldfrage wäre vermutlich beim Ersteller des Buchfahrplans zu suchen.

Zitat

Zitat

Und wenn das Ganze angeblich so dringend ist: Warum hat man es nicht schon ein paar Tage/Wochen früher angekündigt/umgesetzt?
Weil man erst mal feststellen muss, dass was nicht optimal läuft, das ganze Ändern muss, dabei u.U. auch andere Züge noch verschieben muss, dann alles ggf. drucken muss (sofern kein EBULA vorhanden) und dann auch noch alles an die Lokführer verteilen. Das da noch Weihnachten und Neujahr dazwischen lag wird die Sache nicht beschleunigt haben.
EBuLa ist auf allen planmäßigen und üblichen Ersatzfahrzeugen vorhanden - gedruckte Fahrpläne (mit Fahrzeiten) werden deshalb nicht mehr auf Vorrat angefertigt.
Im Fall einer EBuLa-Störung ist der Ersatzfahrplan zu benutzen - Zeiten und Halte werden im Rahmen der Fahrplanmitteilung diktiert.

Zitat

Am Ende muss das noch zur Marketing/Kommunikationsabteilung und zu DB Fernverkehr zwecks in die Datenbank einpflegen. Da man aber gerne so schnell wie möglich die unbefriedigende Situation abschaffen möchte (Die Verspätungen dürften wohl richtig ins Geld gehen) wählt man eben den nächst möglichen Zeitpunkt aus.
Genau das einpflegen in die Datenbank erfolgt ja nicht rechtzeitig - und das ist mit das Hauptproblem!

Zitat

Zitat

Die 408 ist leider keine gesetzliche Verordnung o.ä. und man wird sicher argumentieren, dass man die neuen Abfahrzeiten ja veröffentlicht hat, z.B. in der besagten Pressemitteilung.
Die 408 ist aber quasi gleichbedeutend zu einem Gesetz ;)
Genau.
Aber zur Veröffentlichung der Fahrzeiten gehören m.e. der Fahrplanaushang am Bahnhof und das vom EVU vorgesehene Informations/Buchungssystem bzw das europäische Fahrplancenter (da praktisch alle Informations/Buchungssysteme auf die Datenbank des europäischen Fahrplancenters setzen).

Zitat

Generell: Die Änderungen sind m.E. sinnvoll. Nur dass - wieder einmal - nicht alle Kommunikationswege genutzt wurden, ist schlecht. Wer weiß? Vielleicht fährt gerade ein Mitarbeiter von Station ohne Service durchs Land und überklebt an allen Vitrinen die hier angesprochenen Veränderungen?
Ist StuS dafür zuständig?
Beim Austausch der gelben Abfahrtspläne vermutlich - die werden aber erst noch gedruckt/erstellt...

Baustelleninfos müssen m.e. vom EVU angebracht werden, zumindest habe ich in den StuS-AGB nur etwas von Platz für Informationen, nicht aber vom Anbringen der Informationen durch StuS gelesen.
Es ist mit unverständlich, wie man hier fordern kann - ich bin ein Bahninfo-User, ich weiß alles besser als der VBB, die DB, ODEG, ... - den alten Fahrplan dabei zu belassen, sodass Züge zu spät sind, der Fahrplan nciht stabil ist und der Zustand weiterhin schlecht bleibt.
Plötzlich informiert sich wieder keiner über den Fahrplan, sonst tun es doch immer alle. Das widerspricht sich doch.

Das von Nicolast Jost genannte Beispiel - kann ich im Übrigen bestätigen - finde ich viel schlimmer. Ist auch der selbe Sachverhalt, Züge fahren früher ab, Leute müssen dann eine Stunde warten. In den Beispielen von 6 Minuten ist es Griebnitzsee, da fährt ja überhaupt nichts.
Aber mit dem Unterschied, dass die Bahn den fahrplan geändert hat und die ODEG fährt, wann sie nun Lust hat.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Bei dem komplexen Fahrplansystem des VBB, ist es ja nicht nur die eine Minute.
Eventuell müssen noch weitere Busfahrpläne verändert werden wg. Anschlußsicherung?!

-Läßt sich das in dieser kurzen Zeit mit den Dienstzeiten anpassen
-kommt man nicht in Konflikt mit dem Tarifvertrag und und und?

Zum Spaß oder um die Fahrgäste macht das die Bahn sicher nicht...... oder? ;-)

Will man es positiv sehen, könnte man sagen
"Kompliment DB das ihr mal kurzfristig reagiert!"
Zitat
Vogtland-Express
Noch unglücklicher ist, dass nur die Fahrgäste die Info erhalten die in Bahnforen lesen oder sämtliche Pressemeldungen der Deutschen Bahn lesen. Zumindest am heutigen Freitag, wo man die meisten Fahrgäste mit dieser Information erreichen könnte war auf den betreffenden Linien und deren Bahnhöfen nichts von der Information zu erfahren. Noch nicht einmal auf dem Bahnhof Griebnitzsee, wo am Wochenende keine Regionalzüge halten.

Also ich habe am Freitag in einem Zug der RB 22 ein Infoblättchen mit den (unverschämten) Änderungen ergattern können. Unglücklich finde ich allerdings eher, das da nur Zugnummern stehen und keine Uhrzeiten. Wer weiß schon, ob er mit RB 28807 fährt...
Habe heute gegen 9:30 in den Nachrichten auf Antenne Brandenburg sogar einen Hinweis auf morgen gehört.
Zitat
Matze
Und nu is gut hier ;-)

Solange es irgendwo einen gedruckten Fahrplan (z.B. Streckenfahrplanblättchen) mit den falschen Angaben gibt, an denen sich jemand orientieren könnte, der darauf vertraut, dass die Angabe "gültig bis Dezember 2013" stimmt, solange is beileibe nich jut!

Natürlich ist es gut, dass man auf Probleme reagiert. Es darf aber nicht zu Lasten von Fahrgästen gehen, die wegen früherer Abfahrten u.U. ihre Züge verpassen. Beispiele, was das zur Folge haben kann, wurden ja bereits genannt. Und es würde mich mal interessieren, welcher Prozentsatz an Fahrgästen sich wirklich im Internet über aktuelle Änderungen informiert, vor allem dann, wenn er eindeutige Drucksachen in der Hand hat und darauf vertraut, dass man der Bahn ja vertrauen kann!

Immerhin schreibt nun auch die Presse darüber:

[www.tagesspiegel.de]

Zitat:
"Betroffen sind die Linien RE 7 (Dessau–Wünsdorf-Waldstadt), RB 20 (Potsdam–Birkenwerder), RB 21 (Wustermark–Griebnitzsee/Berlin) sowie RB 22 (Flughafen Schönefeld–Griebnitzsee/Berlin). Die Züge fahren künftig bis zu sechs Minuten früher ab, einige Züge der RB 21 und RB 22 halten nicht mehr in Griebnitzsee."

Ein Schelm, der böses dabei denkt: das sind alles "Talent2"-Linien...

Nachdem die Züge nun einige Jahre Verspätung haben, wollen sie diese wohl durch Verfrühungen abbauen!

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat

Im schlechteren Fall ist man die Ablösung für irgendeinen Nachtdienst gewesen. Macht sich übrigens besonders gut, wenn es einen Kollegen aus dem fahrenden Gewerbe trifft, der wegen möglicher Überschreitung der Lenkzeit nicht einfach weiterfahren darf. Hat die BVG/S-Bahn für solche Fälle eigentlich Pufferzeiten oder stellt der Kollege dann einfach sein Fahrzeug ab und schmeißt die Fahrgäste raus? Auf jeden Fall hat man da nicht nur Ärger und Mehrarbeit, sondern auch die Kollegen finden das ganz toll.

Um die Frage schnell zu beantworten: Ja, genauso läufts im schlimmsten Fall. Mitten auf der Strecke müssten alle Fahrgäste aussteigen und der Wagen wird bei nächster Gelegenheit abgestellt. So wird / wurde es schon am U+S Bhf. Rathaus Steglitz gehandhabt wie mir ein langjähriger Busfahrer, mit dem ich morgens oft bei Dahlback gequatscht habe, erzählt. Ich fragte ihn was eigentlich passiert wenn seine Ablösung nicht da ist ? Er sagte er wartet noch eine kurze Zeit und irgendwann muß er den Wagen vor dem Kreisel abstellen, abschließen und hinterlegt den Schlüssel an einen verabredeten Punkt (Globetrotter o.ä.)
Klingt unvorstellbar, ist aber anders nicht möglich.

Gruß
Carsten
Verfrühungen bei "Die Bahn": [twitter.com]

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Zitat
Joe
Also ich habe am Freitag in einem Zug der RB 22 ein Infoblättchen mit den (unverschämten) Änderungen ergattern können. Unglücklich finde ich allerdings eher, das da nur Zugnummern stehen und keine Uhrzeiten. Wer weiß schon, ob er mit RB 28807 fährt...
na, derjenige, der auf die blauen Zielanzeiger auf den Bahnsteigen guckt - ach nee, da stehts ja auch nicht mehr
Zitat

Solange es irgendwo einen gedruckten Fahrplan (z.B. Streckenfahrplanblättchen) mit den falschen Angaben gibt, an denen sich jemand orientieren könnte, der darauf vertraut, dass die Angabe "gültig bis Dezember 2013" stimmt, solange is beileibe nich jut!
Wird halt in einer Nacht- und Nebelaktion alle Bahnsteig-Abfahrtsblätter geändert. Schon passt es wieder ... Und so lange E-Tinte noch nicht Massentauglich ist, so lange ist der Kunde eh selber dafür zuständig, sich den Zettel neu zu holen (die nach deiner Vorstellung eh von Sonntag auf Montag auszutauschen sind)
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