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Verkauf von gebrauchten Straßenbahnen und U-Bahnen an Privatperson für Ausstellungen
geschrieben von Tramy1 
Für alle, die daran Denken, sich eine Straßenbahn oder U-Bahn zu kaufen bei der BVG:

Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren.

Somit können wir Ihnen folgende Antwort übermitteln:

Grundsätzlich begrüßen wir ausdrücklich die Idee einen ausrangierten Straßenbahnwagen als Ausstellungsstück nutzen zu wollen, wenn da nicht die Gesetzgebung zu beachten wäre.

Gerne möchten wir Ihnen – entsprechend einer Analyse des verantwortlich zuständigen Bereiches – deren Stellungnahme zur Kenntnis geben:

„Die Entscheidung über den Verkauf von Straßenbahnen und U-Bahnen durch die BVG ist davon abhängig, welchen Verwendungszweck der Käufer vorgesehen hat. Folgende Verwendungszwecke sind denkbar:

Wiederverwendung der Bahn für den ursprünglichen Zweck (Fahrgastbeförderung, mit der Fahrgastbeförderung zusammenhängende Ausbildungs- und Übungszwecke)
Verwertung der Bahn für andere Zwecke (z. B. Imbisslokal, Gartenunterkunft, Spielgerät, Ausstellungsstück)
Demontage der Bahn mit nachfolgender Verwertung bzw. Beseitigung der Bauteile (hierzu zählt auch die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Bauteilen als Ersatzteile für andere Bahnen)

Zu 1)

Verkauf somit nur an Unternehmen, die die Bahn wieder für den ursprünglichen Zweck einsetzen wollen.

Zu 2) und 3)

Hier gilt die Bahn als „Abfall“ gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz. Diese Altfahrzeuge sind als gefährlicher Abfall eingestuft. Ihre Entsorgung muss daher behördlich genehmigt werden und unterliegt der elektronischen Nachweisführung gemäß Nachweisverordnung. Der Entsorger muss in der Lage sein, die Verwertung bzw. Beseitigung ordnungsgemäß durchzuführen. Die Überlassung von Straßen- und U-Bahnwagen, die als Abfall gelten, erfolgt daher nur an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe (nach entsprechender vorheriger behördlicher Genehmigung) und muss in allen anderen Fällen, wie. Z. B. als Verwendung als Ausstellungsstück, abgelehnt werden.“

Wir bedauern Ihnen keine andere Nachricht geben zu können und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

[...]

Somit ist es Privatpersonen nicht möglich, ein Fahrzeug zu Kaufen.

Edit Forummaster: Personenbezogene Daten entfernt.

GLG.................Tramy1



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.01.2013 00:00 von Forummaster Berlin.
Es wäre vielleicht nett, wenn Du die persönlichen Daten der Dame aus dem Zitat entfernen würdest.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Es wäre vielleicht nett, wenn Du die persönlichen Daten der Dame aus dem Zitat entfernen würdest.

Das ist die zuständige für den Verkauf. So auch auf der Seite der BVG zu lesen (Name und Kontakt Daten).

GLG.................Tramy1



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.01.2013 18:34 von Tramy1.
Nach den Forenregeln nicht zu beanstanden, schließlich wird hier niemand diskreditiert.

Inhatlich finde ich es interessant. Wer kontrolliert denn bei einem Weiterverkauf ins Ausland, dass die Fahrzeuge dort sauber entsorgt werden (...)?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.01.2013 18:33 von bansh84.
Zitat
bansh84
...
Inhatlich finde ich es interessant. Wer kontrolliert denn bei einem Weiterverkauf ins Ausland, dass die Fahrzeuge dort sauber entsorgt werden (...)?

Die Kontrolle gilt nur fürs Inland/ EU denke ich.
Ausserdem wird m.Vermutung nach ein im Ausland sitzender Betrieb zwar nicht vom Verkaufenden "gezwungen"
den zukünftigen Verwendungszweck in den Kaufvertrag aufzunehmen-der Verkäufer wird sich aber absichern.

Als damals 5104 zu einem Verwerter ausserhalb Berlins ging,
soll das einen fürchterlichen Papierkrieg entfesselt haben, weil die Fuhre über eine Bundeslandgrenze ging..
Mit sowas können Beamte und andere Schreiberlinge ihre Bürostube bis zur letzten Tintenpatrone verteidigen.
Währendessen ehmalige Kiesgruben mit Müll verfüllt wurden, und Asbest in Radwegen auftauchte...

T6JP
Also nen Wagen über einen Strohmann im Ausland kaufen oder über ein Verwertungsunternehmen. Versteh' ich das richtig? Aber ne Zahl wär echt mal sehr interessant. Wieviel Kilo€ sollen es denn sein?
Es wird ja eine Verwendung als Laube angegeben. Also muss ich einen Verwerter beauftragen das Gerät abzuholen und mir zu verkaufen oder sehe ich das falsch?

Danke tramy das du dir die Mühe gemacht hast.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.01.2013 20:09 von BVG-Fuchs.
Als die BVG vor ein paar Jahren die Wagen offiziell auf der Innotrans angeboten hat, wollte sie nach meiner Erinnerung 12.000€ für einen B6 haben.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
bansh84
Nach den Forenregeln nicht zu beanstanden, schließlich wird hier niemand diskreditiert.
Nach Forenregeln nicht, aber laut BDSG. Zudem verletzt das Veröffentlichen von eMails die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person.

Auch wenn die gute Dame auf bvg.de gelistet ist, so besteht keinerlei Grund, hier ihre persönlichen Daten zu posten.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.01.2013 20:15 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Hast du noch andere Preise für Rollmaterial im Hinterkopf? Wäre super ;-)
Zitat
BVG-Fuchs
Hast du noch andere Preise für Rollmaterial im Hinterkopf? Wäre super ;-)

Das sollte auch irgendwo in den Tiefen des Forums auffindbar sein. Beim B6 bin ich mir recht sicher mit dem Preis. Bei KT4D und T6 meine ich es waren 150.000€ und 120.000€, aber da kann ich mich auch irren.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Ui ok. Für meine Laube brauch ich keinen Antrieb, also reicht ein B6 :-)
Zitat
BVG-Fuchs
Es wird ja eine Verwendung als Laube angegeben. Also muss ich einen Verwerter beauftragen das Gerät abzuholen und mir zu verkaufen oder sehe ich das falsch?

Danke tramy das du dir die Mühe gemacht hast.

Hallo BVG-Fuchs,

wenn die Auskunft so richtig ist, wirst Du einen zertifizierten Verwerter damit beauftragen müssen, alle Gefahrstoffe aus der Bahn zu entfernen und dies zu dokumentieren.

Neben den Kosten ist dann die Frage, was danach von der Bahn noch übrig bleibt.


Ich habe mal in einem Fernsehmagazin einen Beitrag über die Idee gesehen, an Unfallschwerpunkten, beispielsweise an Landstraßen, Autowracks als abschreckende Beispiele aufzustellen.

Es hat sich dann herausgestellt, dass die Beseitigung aller Gefahrstoffe, wie Kraftstoff, Motor- und Getriebeöl, Bremsflüssigkeit, Kühlflüssigkeit, Batterie, diverse elektronische Bauelemente usw. für den Zweck viel zu aufwendig wäre - und auch kaum möglich, ohne das Autowrack komplett zu zerlegen und damit den Zweck zu verfehlen. Am Ende stört sich noch jemand am Schmierfett in Radlagern und an den Türscharnieren.


Ich frage mich allerdings, wie eine Bahn zum Museumsfahrzeug werden kann, insbesondere dann, wenn das Fahrzeug für lange Zeit nicht eingesetzt, sondern nur konserviert werden soll. Oder wie Museen das Thema handhaben beziehungsweise handhaben müssen.

Viele Grüße
Manuel

p.s. Ich sehe es auch so, dass die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten der BVG-Mitarbeiterin hier im Forum einen Verstoß gegen das BDSG darstellt.
Zitat
BVG-Fuchs
Ui ok. Für meine Laube brauch ich keinen Antrieb, also reicht ein B6 :-)
Wenn es nicht unbedingt BVG sein muss: Auch mal bei anderen Unternehmen fragen. Die Preise schwanken offenbar stark je nach Steuerung und Zustand. So hat Leipzig unmodernisierte Wagen mal für nur 999 DM verkauft...
Hallo Manuel, genau deinen Gedankengang hatte ich auch. Zusätzlich seine Arbeitszeit, Gebühr für Entsorgung von Giftstoffen usw. Dann der Transport und Kran. Zum Schluss hast du dann was im Garten was binnen 2 Jahren durchgefault ist, weil wahrscheinlich nichtmal der Lack EU tauglich ist...

Es bleibt also ein Traum.
Zitat
manuelberlin

(...)
Ich frage mich allerdings, wie eine Bahn zum Museumsfahrzeug werden kann, insbesondere dann, wenn das Fahrzeug für lange Zeit nicht eingesetzt, sondern nur konserviert werden soll. Oder wie Museen das Thema handhaben beziehungsweise handhaben müssen.
(...)
Viele Grüße
Manuel

Hallo,

die Beantwortung der Frage hat mit dem Abfallüberwachungsgesetz zu tun. Dieses greift erst, wenn Du Dich von etwas entledigen möchtest. Sei es das benutzte, oder unbenutzte Stück Klopapier, der Mixer in der Küche, der Toaster, das Auto, oder sogar das Haus. Willst Du z.B. Dein Auto behalten, ist es Dein Eigentum, willst Du es allerdings loswerden, mit dem Hintergedanken es ganz loszuwerden, dann ist es Abfall und es greift das Gesetz. Denkst Du allerdings, es zu verkaufen, weil es vielleicht erst 1 Jahr alt ist, oder es ein Oldtimer ist, greift das Gesetz auch nicht. Das Gesetz kann aber auch greifen, wenn der Verdacht entsteht, dass Handelsgut nur als Handelsgut behandelt wird, weil es günstiger ist, sich dessen zu entledigen, als vom gleichen Gut, der Abfall ist. Ein Beispiel:

Ein Container voller Altreifen, ist ein Container voll Abfall, der Überwachungsbedürftig ist, ein findiger Geschäftsmann könnte nun an einen Strohmann , diesen Containerinhalt nach, z. B. Afrika, verkaufen, natürlich gibt er nicht an, dass es Altreifen sind, sondern Reifen, die noch nutzbar sind, wenn der Zoll nichts beanstandet, und auch sonst keiner was merkt, oder sagt, dann geht der Container nach Afrika, ggf. werden Zollgebühren fällig, und in Afrika werden die Reifen dann in einem großen "Osterfeuer" verbrannt. Kommt nun von den Deutschen Behörden jemand hinter diese Masche, geht ein großes Hallo los, der Containerinhalt muss dann von einem zertifizierten Entsorger fachgerecht entsorgt werden und dafür entstehen Kosten, die erstere Variante für manch skrupellosen Geschäftsmann lukrativer erscheinen lassen. Aber zurück zum Thema, das Gesetz greift also erst dann, wenn Du Dich einer Sache entledigen möchtest, und eine weitere Verwendung der Sache im Urzustand, Beispiel Auto, ausschließt, deshalb kannst Du ein Betriebsfahrzeug ohne Probleme hinterstellen, wenn Du in der Lage bist, es umweltverträglich zu tun.
Zitat
BVG-Fuchs
Hallo Manuel, genau deinen Gedankengang hatte ich auch. Zusätzlich seine Arbeitszeit, Gebühr für Entsorgung von Giftstoffen usw. Dann der Transport und Kran. Zum Schluss hast du dann was im Garten was binnen 2 Jahren durchgefault ist, weil wahrscheinlich nichtmal der Lack EU tauglich ist...

Es bleibt also ein Traum.

Hallo BVG-Fuchs,

das alles ja. Aber es muss anscheinend auch andere legale Wege geben. Wie kommen sonst Museumsbahn-Vereine an Fahrzeuge - auch an solche, die nur als Ersatzteilspender dienen sollen?

Ich vermute, die Realität liegt irgendwo zwischen dem, was in dem veröffentlichen Schreiben dargestellt wurde und "einfach abholen und in den Garten stellen lassen". Letzteres ist wahrscheinlich heute tatsächlich nicht mehr möglich. Wer wirklich ein Fahrzeug haben will, sollte sich vielleicht über entsprechende Vereine schlau machen.

Die BVG wird sicherstellen wollen und müssen, dass Du nicht nur den Schrott verwerten willst und sich der giftige Rest in zwei Jahren in irgendeiner zufällig abgebrannten Scheune wiederfindet.

Viele Grüße
Manuel
@Forummaster Berlin

Die Daten stehen ganz Offiziell Online und diese Dame ist nun mal die Entsprechende Ansprechperson und somit verstoße ich weder gegen Forumregeln noch Datenschutz. Siehe hier: [www.bvg.de]

Somit ist das Entfernen der Daten völlig überflüssig. Wenn sich jetzt einer findet, der einen holen möchte und zu denen gehört, der das kann, muss er nicht den Umweg über BVG.de nehmen und hat somit sofort diesen Kontakt, wie auf BVG.de.

GLG.................Tramy1



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.01.2013 23:00 von Tramy1.
Lieber Tramy1,

erstens es ist mir ziemlich egal was auf irgendeiner Seite der BVG steht, denn hier ist das BahnInfo-Forum und BahnInfo gehört NICHT zur BVG.

Zweitens liegt mir keine Genehmigung der BVG zur Veröffentlichung des Briefwechsels vor. Insofern sind Antwortschreiben von Verkehrsunternehmen, so sie denn hier unbedingt veröffentlicht werden müssen, grundsätzlich annonymisiert einzustellen. Nur dann werden sie durch uns geduldet.

Drittens denke ich mir normalerweise etwas dabei, wenn ich einen Beitrag editiere (siehe 1. & 2.). Das Gelöschte ohne Rückfrage wieder einzufügen ist dann ein klassisches Eigentor das mir noch genau eine Option übrig lässt...

Mit freundlichem Gruß,
Tom Gerlich - Forummaster Berlin
Ich frage mich gerade, ob Joey ein Smartphone ins Dschungelcamp geschmuggelt hat... ;-)
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