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Verkauf von gebrauchten Straßenbahnen und U-Bahnen an Privatperson für Ausstellungen
geschrieben von Tramy1 
Zitat
manuelberlin
Zitat
BVG-Fuchs
Hallo Manuel, genau deinen Gedankengang hatte ich auch. Zusätzlich seine Arbeitszeit, Gebühr für Entsorgung von Giftstoffen usw. Dann der Transport und Kran. Zum Schluss hast du dann was im Garten was binnen 2 Jahren durchgefault ist, weil wahrscheinlich nichtmal der Lack EU tauglich ist...

Es bleibt also ein Traum.

Hallo BVG-Fuchs,

das alles ja. Aber es muss anscheinend auch andere legale Wege geben. Wie kommen sonst Museumsbahn-Vereine an Fahrzeuge - auch an solche, die nur als Ersatzteilspender dienen sollen?

Ich vermute, die Realität liegt irgendwo zwischen dem, was in dem veröffentlichen Schreiben dargestellt wurde und "einfach abholen und in den Garten stellen lassen". Letzteres ist wahrscheinlich heute tatsächlich nicht mehr möglich. Wer wirklich ein Fahrzeug haben will, sollte sich vielleicht über entsprechende Vereine schlau machen.

Die BVG wird sicherstellen wollen und müssen, dass Du nicht nur den Schrott verwerten willst und sich der giftige Rest in zwei Jahren in irgendeiner zufällig abgebrannten Scheune wiederfindet.

Viele Grüße
Manuel

Hallo,

wie ich schon schrieb. Wenn das, was die anderen loswerden wollen, Überwachungsbedürftiger Abfall ist, das ist ein Waggon, oder eine Straßenbahn sicherlich, muss der Abfall nachweislich von einem zertifizierten Entsorger entsorgt werden. Dieser Entsorger kann allerdings des Entsorgungsgut weiterverkaufen, entweder zur materiellen Verwertung, z. B. bei Metallschrott, oder zur weiteren Nutzung. Wenn der neue Nutzer nachweisen kann, dass er den Gegenstand zweckgemäß und umweltverträglich weiternutzen kann.

Wenn Herr Müller,Meyer,Schulze noch aus Uropas Zeiten einen alten Waggon als Hütte im Garten hat und diese Hütte entfernen möchte, kann er das einerseits tun, indem er den Waggon als Ware mit Nutzwert betrachtet, und ihn zur Weiternutzung anbietet, dann können z. B. Museumsbahnen zugreifen. Betrachtet er den Waggon aber als Ware, welche keinen Nutzwert mehr besitzt, dann muss er einen Entsorger beauftragen, den Waggon zu entsorgen, bzw. ihn im bringen, in diesem Moment ist der Waggon zu Abfall geworden, der nur von einem, ich wiederhole mich, zertifizierten Entsorger entsorgt werden darf. Er muss nachweisen, dass er in der Lage ist, die anfallenden Stoffe fachgerecht weiterzuverarbeiten, bzw. weiter zu entsorgen. So ist es auch mal dem VVM in Aumühle und Schönberg ergangen, er brauchte altbrauchbare Schwellen. Die DB darf keine Holzschwellen an Dritte veräußern, da alte Schwellen ja offensichtlich entsorgt werden müssen, warum demontiert man sie sonst?
Der VVM konnte alte Schwellen dann aber von einem Entsorger beziehen, da der VVM denm Entsorger nachweisen konnte, dass er in der Lage ist, solche Schwellen sinngemäß zu verwenden, und es auch darf. Wiederum konnte der VVM dann dem Entsorger seine eigenen Schwellen zur Entsorgung übergeben, denn der Entsorger ist der Einzige, der die Schwellen annehmen kann und auch darf, allerdings muss er eben nachweisen, dass er Abfälle wie Holzschwellen auch entsorgen darf.

Beispielsweise wenn ein Entsorger 10 Waggons kauft, dann zerlegt er diese, und sammelt den anfallenden Eisenschrott, bis z. B. sein Sammelplatz voll ist. Da er den Eisenschrott seltenst selber weiterverarbeiten kann, wird er ihn an einen größeren Schrotthändler abgeben, oder gar an ein Stahlwerk. Da kann aber auch der Privatmann wieder zuschlagen, soweit der Schrotthändler an Privatleute abgiebt. Eisenschrott ist nämlich immer noch Abfall, aber er ist kein überwachungsbedürftiger Abfall. Ist ein Künstler nun in der Lage aus alten Blechen und ein paar Schrauben ein Kunstwerk zu basteln, ist es auch kein Abfall mehr, erst wieder dann, wenn sich der Eigentümer sich dem Schrott erneut entledigen möchte.

Kurz gefasst, Was Abfall ist, und was nicht, ist eine so komplexe Frage, dass dort sogar manche Anwälte und Gerichte Probleme bei der Einschätzung haben.
Zitat
Jay
Als die BVG vor ein paar Jahren die Wagen offiziell auf der Innotrans angeboten hat, wollte sie nach meiner Erinnerung 12.000€ für einen B6 haben.
... Beim B6 bin ich mir recht sicher mit dem Preis. Bei KT4D und T6 meine ich es waren 150.000€ und 120.000€, aber da kann ich mich auch irren.

Ja, solche Preise wurden vor Jahren mal genannt.

Die 42 KT4DtM für Stettin kosten zusammen 450.000€ (ca. 10.714€ pro Wagen).
Die 30 T6A2M für Dnipropetrowsk kosten zusammen inklusive Transport und Umspurung ca. 1,4 Mio. Euro (ca. 46.667€ pro Wagen).

Dementsprechend sollte ein B6A2M 1.000 - 3.000€ kosten.
Ahh jetzt kommen wir eher in unsere Preisklasse ;-)
Wär schon ne coole Partyhütte, die nicht jeder hat. Aber der Transport dürfte wohl teurer werden. Naja, und der Papierkram...
.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.02.2014 17:23 von kruppe.
Zitat
kruppe
Dazu fällt mir dieser alte Fred wieder ein:

[www.bahninfo-forum.de]

Besonders interessant finde ich daran auch, dass der damalige Moderator Jens Fleischmann offenbar ebenfalls die Namen aus dem Posting entfernt hat. Da kann sich jetzt jeder angesichts der aktuellen Wellen selbst eine Meinung zu gewissen Vorgängen bilden. :-(

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