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der Metro-Konzern scheint es in Sachen "Metro" weiterhin ernst zu meinen: Nach mehreren Internetseiten-Inhabern ist nun die BVG dran, am "neuen" Metro-Konzept passt denen das Metro nicht so ganz, so dass man gerichtlich gegen die BVG vorgeht.
Dazu stand in der Berliner Zeitung:
"Metro will keine Metro-Linien
Der Handelskonzern droht mit Rechtsstreit gegen die BVG / Hamburger Hochbahn wurde bereits verklagt
Dass es die Metro wirklich ernst meint, hat sie schon einige Male unter Beweis gestellt. So klagt der Konzern, zu dem Saturn, Real und Kaufhof gehören, vor dem Landgericht Hamburg gegen die Hamburger Hochbahn. Dieses Verkehrsunternehmen setzt bereits seit einiger Zeit Metrobusse ein - wie in Berlin vorgesehen als Premiumangebot mit dichten Fahrplänen und einem eigenen Liniennetz. Auch mit den Stadtwerken München, die im Dezember zehn Metrobuslinien eröffnen wollen, ist die Metro im Clinch.
Ein anderer Namensrechtsstreit wurde bereits zu Gunsten der Düsseldorfer Aktiengesellschaft entschieden. In Nordrhein-Westfalen darf der vorgesehene Ersatz für die Magnetschnellbahn Metrorapid nicht Metro-Express heißen. Stattdessen wird die neue Regionallinie zwischen Dortmund und Köln nun "Rhein-Ruhr-Express" getauft.
Gegen die Gratiszeitung Metro, die außerhalb von Deutschland in 37 Ausgaben verteilt wird, geht der Handelskonzern ebenfalls gerichtlich vor. Ein U-Bahn-Fan, der eine Internetseite namens "Nürnberg-Metro" betrieb, erhielt von der Metro-Rechtsabteilung eine Unterlassungserklärung. Ein ähnliches Schicksal erlitt ein Buchautor, der den Namen ebenfalls verwandte.
Die Metro-Anwälte und die BVG-Juristen kennen sich schon: Vor dem Landgericht Hamburg führt das Handelsunternehmen bereits einen Namensrechtsstreit gegen die Berliner. Stein des Anstoßes ist die BVG-Metrocard - ein Tarifangebot, das zur Nutzung des Nahverkehrs und von Car-Sharing-Autos berechtigte, inzwischen aber längst wieder abgeschafft worden ist. Am 26. Januar 2000 meldete die BVG den Namen beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Metro legte Widerspruch ein und zog schließlich vor Gericht, weil die Behörde ihrer Auffassung nicht folgen wollte.
Am 24. August gab es in Hamburg eine mündliche Verhandlung. "Wir sind optimistisch", sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Vorstandschef Andreas von Arnim, einst bei Unilever mit Marken wie "Rama" oder "Du darfst" befasst, unterstreicht dies. Der Begriff Metro sei schützenswert, so lange es um den Einzelhandel geht. Doch für den Nahverkehr wäre ein solcher Namensschutz wohl kaum vertretbar. Die BVG-Rechtsabteilung verweist zudem auf das Protokoll der ersten Gerichtsverhandlung. Danach gehen die Richter derzeit offenbar nicht davon aus, dass die BVG die Metro-Namensrechte verletzt hat.
Am 16. November will das Landgericht Hamburg seine Entscheidung verkünden, eine Entscheidung, die mit Spannung erwartet wird. Denn nach Einschätzung der BVG-Juristen wird sie Präzedenzcharakter haben. Das bedeutet: Es ist zu erwarten, dass der Richterspruch andere Entscheidungen beeinflusst - nicht nur das noch ausstehende Urteil zum Streit mit der Hamburger Hochbahn, sondern auch das weitere Vorgehen des Handelskonzerns im Fall der BVG-Me-trolinien. Vorerst jedoch bleibt der Konzern hart: Sobald der neue Produktname beim Patent- und Markenamt zur Eintragung vorliegt, will er dagegen Widerspruch einlegen."
Quelle: [
www.berlinonline.de]
MfG
Martin