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Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau?
geschrieben von Ruhlebener 
Zitat
T6Jagdpilot

Wer unterwegs ein und aussteigen will und das zu jeder Zeit, soll sich ne Taxe nehmen.

T6JP

Darum geht es nicht, scheinbar willst du das nicht verstehen! Es kann nicht sein, daß ein im Stau(!!!) stehender Busfahrer seine Fahrgäste nicht eigenmächtig aussteigen lassen darf, nur weil ein paar Betonköpfe aus der Vollkaskoecke das nicht wollen! Ich persönlich sehe nicht ein, daß mir ein BVG-Schreibtischtäter meine Zeitgestaltung vorschreibt.
Hier Vergleiche mit der Stadtautobahn zu ziehen, zeugt - mit Verlaub - von minderem Intellekt!

Gruß
Markus

*** Berlins Straßen sind zu wichtig um sie dem ÖPNV allein zu überlassen ***
Zitat
DaniOnline
Aus meiner Sicht müsste bei Verkehrsbehinderungen mit einer Standzeit ab 10 Minuten (also wirklich 10 Minuten stehen seit der letzten Bewegung) die Möglichkeit gegeben werden, Fahrgäste aussteigen zu lassen, sofern es die äußere Umgebung ermöglicht, gefahrlos den Fußweg zu erreichen.

Natürlich liegt das bei den Oberflächenverkehrsmitteln im Ermessen des Fahrers oder der Fahrerin. Starre Zeiten kann man nicht für jeden Einzelfall definieren.
Das persönliche Risiko aus der Berufstätigkeit und damit im Zusammenhang zu treffenden Entscheidungen lässt sich durch eine entsprechende Versicherung begrenzen, wovon viele Mitarbeiter Gebrauch machen. Unter gewissen Umständen (leider nicht mehr generell) beteiligt sich sogar der Arbeitgeber daran.

Wie hier schon gesagt, eine freundliche Anfrage an den Fahrzeugführer führt in den meisten Fällen zur gewünschten Reaktion. So hab ich das früher auch gehandhabt und nie irgendwelchen Ärger gehabt.

so long

Mario
Zitat
Pedalritter
Zitat
T6Jagdpilot

Wer unterwegs ein und aussteigen will und das zu jeder Zeit, soll sich ne Taxe nehmen.

T6JP

Darum geht es nicht, scheinbar willst du das nicht verstehen! Es kann nicht sein, daß ein im Stau(!!!) stehender Busfahrer seine Fahrgäste nicht eigenmächtig aussteigen lassen darf, nur weil ein paar Betonköpfe aus der Vollkaskoecke das nicht wollen! Ich persönlich sehe nicht ein, daß mir ein BVG-Schreibtischtäter meine Zeitgestaltung vorschreibt.
Hier Vergleiche mit der Stadtautobahn zu ziehen, zeugt - mit Verlaub - von minderem Intellekt!

Mag ja sein das Du es persönlich nicht einsehen willst-
Der "Schreibtischtäter" hat sich bei der Ausarbeitung der Vorschriften nämlich auch an Gesetze und Versicherungsvorschriften zu halten.
Was früher eben halt ging, ist heute unmöglich-
eben wie ein user hier zutreffend schrieb, Ergebnis solcher Sachen wie der "heisse Kaffee".

Und die Stadtautobahn ist willkürlich als Beispiel gewählt-
ebenso gibt es Zeitgenossen, die nicht einsehen können, das ein im Stau stehendes ÖPNV Fahrzeug nicht der eigne PKW ist,
in dem man schalten und walten kann wie man will.
Auf der Stadtautobahn kannst darfst Du bei Stau auch nicht einfach ausm Auto raus,
selbst wenn Du zu Fuss irgendwo gleich ins sichere kommen würdest.
Das hat nichts mit IQ zu tun, sondern mit Realität,
die in Sachen ÖPNV so mancher Benutzer zu erkennen seine Schwierigkeiten hat.

T6JP



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.09.2013 21:24 von T6Jagdpilot.
Wenn aber ein Fahrgast auf eigene Faust raus will und der Fahrer dies nicht zuläßt
kommt der Fahrgast dann auch als "Schreibtischtäter" daher und wird auf "Freiheitsberaubung" machen oder (was ja leider nicht selten ist) die Faust sprechen lassen ;-)
Zitat
Pedalritter
Zitat
T6Jagdpilot
Zitat
Pedalritter
Stau und Stillstand sind also keine Extremsituation und es ist laut betrieblicher Anweisungen gerechtfertigt, daß ich als Fahrgast 500m vor meiner Zielhaltestelle für 10-20 Minuten "gefangen" bin?

Nein, das ist es nicht(Extremsituation) !
Und ja, es ist gerechtfertigt, das Du warten musst.

T6JP

Na mit der Einstellung gewinnt man sicher neue Kunden ...

Wo zu neue Kunden? Man muß zum Teil zusehen, die bisherigen weg zu bekommen...
Zitat
T6Jagdpilot
Der "Schreibtischtäter" hat sich bei der Ausarbeitung der Vorschriften nämlich auch an Gesetze und Versicherungsvorschriften zu halten.
Was früher eben halt ging, ist heute unmöglich-
eben wie ein user hier zutreffend schrieb, Ergebnis solcher Sachen wie der "heisse Kaffee".

Du möchtest uns also ernsthaft erzählen, dass die BVG eine Haftpflichtversicherung hat, die den Fahrer schützt, wenn er nach 20 Uhr im Dunkeln im fließenden Verkehr ohne Haltestelle anhält und Fahrgäste aussteigen lässt? Und wenn der Fahrer im stehenden Verkehr die Türen öffnet, dann sagt diese Versicherung "Nö, das war grob fahrlässig vom Fahrer, das zahlen wir nicht?" Wer solche Policen abschließt, hat ganz eindeutig einen Hirnschaden, und zwar keinen kleinen...
Dem wird wohl so sein. Ich meine mich auch an Einschränkungen diesbezgl. zu erinnern, sinngemäß: Der Fahrer darf (und muß) bei Gründen, welche einen gefahrlosen Aus- bzw. Zustieg nicht ermöglichen, dem Aus- bzw. Zustiegswunsch nicht nachkommen. Hier geht es aber darum, daß der Fahrer beim Anhalten versucht, den Bus in eine Position zu bringen, in der nach Möglichkeit dem Fahrgastwunsch nachgekommen werden kann. Bei einem Stau ist das nunmal nicht der Fall. Also mal wieder ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen.

Dennis
Als vor einigen Monaten Obama in Berlin war, stand ich eine Viertel Stunde zwischen Jungfernheide und Jakob-Kaiser-Platz im X9. Dort wurde uns angeboten auszusteigen.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Zitat
drstar
Verletzt sich nämlich ein Fahrgast beim Aussteigen, haftet der Fahrer für diesen Umstand, eben weil das Verletzungsrisiko beim Aussteigen an anderen Stellen als Haltestellen grundsätzlich als erhöht einzustufen ist.
Eine Sache, die ich bis heute nicht verstehen kann, wo man es doch mit "mündigen Bürgern" zu tun hat.

Nur mal so theoretisch: Die Tür öffnet sich und es ist ein Grünstreifen mit 15cm hohem Gras oder Unkraut. Egal ob jung oder alt, der Fahrgast steigt aus und im Gras liegt eine nicht ersichtliche Flasche ein Stück hochkantiges Holz usw, usw...
Der Fahrgast tritt unglücklich auf diesen Gegenstand, knickt mit dem Fußgelenk um und fällt. Nun hat der Fahrgast einen Bänderriss oder noch schlimmer einen: das Fußgelenk ist dadurch schwer verletzt. Spätestens nach einer Woche fragt die Krankenkasse, völlig gerechtfertigt, wo, wann und unter welchen Umständen dieser Unfall passiert ist. Warum wohl?
Die Krankenkasse versucht bei Fremdverchulden sich die Kosten zurückzuholen. Nämlich bei der BVG.
Man kann noch viele Beispiele bringen. In Amerika wird bei solch einer Sache sofort und knallhart verklagt. Ibn Deutschland neurdings auch schon Mode.
Daher würde ich die Sache "Fahrer öffnet mal eben schnell die Tür und läßt alle aussteigen" nicht so locker sehen.
Und genau diesen Umstand prangere ich an. Offensichtliche Gefahrenpotentiale sollte jeder Mensch erkennen und eigenverantwortlich sich darauf einstellen können - Der berühmte heiße Kaffee ist hier das beste Beispiel. Oder auch zu erwartende Glätte bei Minustemperaturen.
Zitat
Grenko

Nur mal so theoretisch: Die Tür öffnet sich und es ist ein Grünstreifen mit 15cm hohem Gras oder Unkraut. Egal ob jung oder alt, der Fahrgast steigt aus und im Gras liegt eine nicht ersichtliche Flasche ein Stück hochkantiges Holz usw, usw...
Der Fahrgast tritt unglücklich auf diesen Gegenstand, knickt mit dem Fußgelenk um und fällt. Nun hat der Fahrgast einen Bänderriss oder noch schlimmer einen: das Fußgelenk ist dadurch schwer verletzt. Spätestens nach einer Woche fragt die Krankenkasse, völlig gerechtfertigt, wo, wann und unter welchen Umständen dieser Unfall passiert ist. Warum wohl?
Die Krankenkasse versucht bei Fremdverchulden sich die Kosten zurückzuholen. Nämlich bei der BVG.

Dann erkläre mir mal, warum so etwas nach 20 Uhr in den Tarifgebieten B und C nicht passieren kann.

(Nach meinem laienhaften Verständnis scheint mir das Risiko im Dunkeln eher höher sein. Oder wenn ein gewisses Maß an Alkohol im Spiel ist, tendenziell auch eher nach 20 Uhr)
Dazu passt die Ausstattung der S-Bahnsteige mit gelben Warnschildern, die wohl "Achtung, Bahnsteigkante" bedeuten. Durch die Vollkasko.Mentalität soll den Leuten das Denken abgewöhnt werden. Und Versicherungen wollen bekanntlich nur Beiträge kassieren aber nicht zahlen.....schöne Sache

**** Viele Grüße **** bleibt gesund !
Zitat

Und genau diesen Umstand prangere ich an. Offensichtliche Gefahrenpotentiale sollte jeder Mensch erkennen und eigenverantwortlich sich darauf einstellen können - Der berühmte heiße Kaffee ist hier das beste Beispiel. Oder auch zu erwartende Glätte bei Minustemperaturen.
Wenn das so einfach wäre hätten die Unfallaufnahmen kaum noch etwas zu tun.

Zitat

Dann erkläre mir mal, warum so etwas nach 20 Uhr in den Tarifgebieten B und C nicht passieren kann.
(Nach meinem laienhaften Verständnis scheint mir das Risiko im Dunkeln eher höher sein. Oder wenn ein gewisses Maß an Alkohol im Spiel ist, tendenziell auch eher nach 20 Uhr)
Den Einwand lasse ich gelten. Entweder die BVG setzt sich über etwas hinweg. Oder die Versicherung balanciert am Rand des Schwachsinns...
Hat mal jmd diese angebliche Versicherungsfußangel mal auf solch einer Police gesehen, oder wird hier wieder, wie üblich, nur Hörensagen wiedergekäut?
Na ist doch ganz simpel. Die Versicherung sichert das regulierte Betriebsgeschehen ab. Die BVG legt fest was Betriebsgeschehen ist. Wenn der Fahrer was macht was mit dem theoretsichen Betriebsvorgaben nichts zu tun hat, ducken sich alle weg, ätsch selbst schuld! Da gehts nicht um hell oder dunkel, Sinn oder Unsinn, sondern nur um das in meinem zweiten Satz festgelegte Prinzip.
Und wenn die BVG festlegen würde, dass morgen alle durch die Dachluken aussteigen, dann wäre das das versicherte Betriebsgeschehen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.09.2013 16:11 von Logital.
Das bedeutet wohl, es wird nicht mehr lange dauern das die Feuerwehr die Leute mit Leitern aus dem Bus rettet, wenn dieser mit Panne auf der Straße stehen bleibt.
Deutschland, das Land der Doofen und Bekloppten!

Gruß
Markus

*** Berlins Straßen sind zu wichtig um sie dem ÖPNV allein zu überlassen ***
Zitat
Grenko
Zitat

Dann erkläre mir mal, warum so etwas nach 20 Uhr in den Tarifgebieten B und C nicht passieren kann.
(Nach meinem laienhaften Verständnis scheint mir das Risiko im Dunkeln eher höher sein. Oder wenn ein gewisses Maß an Alkohol im Spiel ist, tendenziell auch eher nach 20 Uhr)
Den Einwand lasse ich gelten. Entweder die BVG setzt sich über etwas hinweg. Oder die Versicherung balanciert am Rand des Schwachsinns...
Im Bereich C laut VBB-Tarif bereits ab 19 Uhr.

Zitat

Ein Ausstieg ist nicht zulässig,
– wenn gemäß § 12 Absatz 1 StVO Halteverbot besteht,
– wenn in zweiter Reihe gehalten werden müsste,
– auf Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften,
– bei Schnee- und Eisglätte sowie
– an Baustellen bzw. anderen gefährlichen oder unübersichtlichen Stellen.
Die Entscheidung obliegt in jedem Fall dem Betriebspersonal.

In der Praxis dürfte der BVG-Bus in vielen Fällen in der zweiten Reihe stehen, aber auch Halteverbot ist nicht unwahrscheinlich.
Zitat
Grenko
Wenn das so einfach wäre hätten die Unfallaufnahmen kaum noch etwas zu tun.
Tja, es wäre in der Tat so einfach. Ist aber von diversen Seiten nicht gewollt, gerade im "Angstland" Deutschland.
Zitat
Global Fisch
Zitat
Grenko

Nur mal so theoretisch: Die Tür öffnet sich und es ist ein Grünstreifen mit 15cm hohem Gras oder Unkraut. Egal ob jung oder alt, der Fahrgast steigt aus und im Gras liegt eine nicht ersichtliche Flasche ein Stück hochkantiges Holz usw, usw...
Der Fahrgast tritt unglücklich auf diesen Gegenstand, knickt mit dem Fußgelenk um und fällt. Nun hat der Fahrgast einen Bänderriss oder noch schlimmer einen: das Fußgelenk ist dadurch schwer verletzt. Spätestens nach einer Woche fragt die Krankenkasse, völlig gerechtfertigt, wo, wann und unter welchen Umständen dieser Unfall passiert ist. Warum wohl?
Die Krankenkasse versucht bei Fremdverchulden sich die Kosten zurückzuholen. Nämlich bei der BVG.

Dann erkläre mir mal, warum so etwas nach 20 Uhr in den Tarifgebieten B und C nicht passieren kann.

(Nach meinem laienhaften Verständnis scheint mir das Risiko im Dunkeln eher höher sein. Oder wenn ein gewisses Maß an Alkohol im Spiel ist, tendenziell auch eher nach 20 Uhr)

Ich gehe davon aus, das der Fahrer beim Haustürsevice immer noch das letzte Wort hat wo er die Tür öffnet,
d.h an einem einsehbaren Abschnitt des Bordsteins.
Mitten in der Dunklen Pampa würde ich das Ausbooten des Fahrgastes ablehnen.

T6JP
Zitat
Giovanni
...
Zitat

...
Die Entscheidung obliegt in jedem Fall dem Betriebspersonal.

Na da haben wir es doch ... :-)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.09.2013 17:38 von Denyo.
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