Re: Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau? 25.09.2013 17:18 |
Zitat
T6Jagdpilot
Wer unterwegs ein und aussteigen will und das zu jeder Zeit, soll sich ne Taxe nehmen.
T6JP
Re: Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau? 25.09.2013 17:27 |
Zitat
DaniOnline
Aus meiner Sicht müsste bei Verkehrsbehinderungen mit einer Standzeit ab 10 Minuten (also wirklich 10 Minuten stehen seit der letzten Bewegung) die Möglichkeit gegeben werden, Fahrgäste aussteigen zu lassen, sofern es die äußere Umgebung ermöglicht, gefahrlos den Fußweg zu erreichen.
Re: Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau? 25.09.2013 18:40 |
Zitat
Pedalritter
Zitat
T6Jagdpilot
Wer unterwegs ein und aussteigen will und das zu jeder Zeit, soll sich ne Taxe nehmen.
T6JP
Darum geht es nicht, scheinbar willst du das nicht verstehen! Es kann nicht sein, daß ein im Stau(!!!) stehender Busfahrer seine Fahrgäste nicht eigenmächtig aussteigen lassen darf, nur weil ein paar Betonköpfe aus der Vollkaskoecke das nicht wollen! Ich persönlich sehe nicht ein, daß mir ein BVG-Schreibtischtäter meine Zeitgestaltung vorschreibt.
Hier Vergleiche mit der Stadtautobahn zu ziehen, zeugt - mit Verlaub - von minderem Intellekt!
Re: Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau? 25.09.2013 19:19 |
Re: Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau? 25.09.2013 20:40 |
Zitat
Pedalritter
Zitat
T6Jagdpilot
Zitat
Pedalritter
Stau und Stillstand sind also keine Extremsituation und es ist laut betrieblicher Anweisungen gerechtfertigt, daß ich als Fahrgast 500m vor meiner Zielhaltestelle für 10-20 Minuten "gefangen" bin?
Nein, das ist es nicht(Extremsituation) !
Und ja, es ist gerechtfertigt, das Du warten musst.
T6JP
Na mit der Einstellung gewinnt man sicher neue Kunden ...
Re: Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau? 26.09.2013 00:29 |
Zitat
T6Jagdpilot
Der "Schreibtischtäter" hat sich bei der Ausarbeitung der Vorschriften nämlich auch an Gesetze und Versicherungsvorschriften zu halten.
Was früher eben halt ging, ist heute unmöglich-
eben wie ein user hier zutreffend schrieb, Ergebnis solcher Sachen wie der "heisse Kaffee".
Re: Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau? 26.09.2013 11:26 |
Re: Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau? 26.09.2013 11:50 |
Re: Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau? 26.09.2013 14:05 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Eine Sache, die ich bis heute nicht verstehen kann, wo man es doch mit "mündigen Bürgern" zu tun hat.Zitat
drstar
Verletzt sich nämlich ein Fahrgast beim Aussteigen, haftet der Fahrer für diesen Umstand, eben weil das Verletzungsrisiko beim Aussteigen an anderen Stellen als Haltestellen grundsätzlich als erhöht einzustufen ist.
Re: Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau? 26.09.2013 14:33 |
Zitat
Grenko
Nur mal so theoretisch: Die Tür öffnet sich und es ist ein Grünstreifen mit 15cm hohem Gras oder Unkraut. Egal ob jung oder alt, der Fahrgast steigt aus und im Gras liegt eine nicht ersichtliche Flasche ein Stück hochkantiges Holz usw, usw...
Der Fahrgast tritt unglücklich auf diesen Gegenstand, knickt mit dem Fußgelenk um und fällt. Nun hat der Fahrgast einen Bänderriss oder noch schlimmer einen: das Fußgelenk ist dadurch schwer verletzt. Spätestens nach einer Woche fragt die Krankenkasse, völlig gerechtfertigt, wo, wann und unter welchen Umständen dieser Unfall passiert ist. Warum wohl?
Die Krankenkasse versucht bei Fremdverchulden sich die Kosten zurückzuholen. Nämlich bei der BVG.
Re: Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau? 26.09.2013 14:50 |
Re: Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau? 26.09.2013 15:21 |
Wenn das so einfach wäre hätten die Unfallaufnahmen kaum noch etwas zu tun.Zitat
Und genau diesen Umstand prangere ich an. Offensichtliche Gefahrenpotentiale sollte jeder Mensch erkennen und eigenverantwortlich sich darauf einstellen können - Der berühmte heiße Kaffee ist hier das beste Beispiel. Oder auch zu erwartende Glätte bei Minustemperaturen.
Den Einwand lasse ich gelten. Entweder die BVG setzt sich über etwas hinweg. Oder die Versicherung balanciert am Rand des Schwachsinns...Zitat
Dann erkläre mir mal, warum so etwas nach 20 Uhr in den Tarifgebieten B und C nicht passieren kann.
(Nach meinem laienhaften Verständnis scheint mir das Risiko im Dunkeln eher höher sein. Oder wenn ein gewisses Maß an Alkohol im Spiel ist, tendenziell auch eher nach 20 Uhr)
Re: Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau? 26.09.2013 15:26 |
Re: Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau? 26.09.2013 16:09 |
Re: Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau? 26.09.2013 16:14 |
Re: Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau? 26.09.2013 17:29 |
Im Bereich C laut VBB-Tarif bereits ab 19 Uhr.Zitat
Grenko
Den Einwand lasse ich gelten. Entweder die BVG setzt sich über etwas hinweg. Oder die Versicherung balanciert am Rand des Schwachsinns...Zitat
Dann erkläre mir mal, warum so etwas nach 20 Uhr in den Tarifgebieten B und C nicht passieren kann.
(Nach meinem laienhaften Verständnis scheint mir das Risiko im Dunkeln eher höher sein. Oder wenn ein gewisses Maß an Alkohol im Spiel ist, tendenziell auch eher nach 20 Uhr)
Zitat
Ein Ausstieg ist nicht zulässig,
– wenn gemäß § 12 Absatz 1 StVO Halteverbot besteht,
– wenn in zweiter Reihe gehalten werden müsste,
– auf Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften,
– bei Schnee- und Eisglätte sowie
– an Baustellen bzw. anderen gefährlichen oder unübersichtlichen Stellen.
Die Entscheidung obliegt in jedem Fall dem Betriebspersonal.
Tja, es wäre in der Tat so einfach. Ist aber von diversen Seiten nicht gewollt, gerade im "Angstland" Deutschland.Zitat
Grenko
Wenn das so einfach wäre hätten die Unfallaufnahmen kaum noch etwas zu tun.
Re: Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau? 26.09.2013 19:06 |
Zitat
Global Fisch
Zitat
Grenko
Nur mal so theoretisch: Die Tür öffnet sich und es ist ein Grünstreifen mit 15cm hohem Gras oder Unkraut. Egal ob jung oder alt, der Fahrgast steigt aus und im Gras liegt eine nicht ersichtliche Flasche ein Stück hochkantiges Holz usw, usw...
Der Fahrgast tritt unglücklich auf diesen Gegenstand, knickt mit dem Fußgelenk um und fällt. Nun hat der Fahrgast einen Bänderriss oder noch schlimmer einen: das Fußgelenk ist dadurch schwer verletzt. Spätestens nach einer Woche fragt die Krankenkasse, völlig gerechtfertigt, wo, wann und unter welchen Umständen dieser Unfall passiert ist. Warum wohl?
Die Krankenkasse versucht bei Fremdverchulden sich die Kosten zurückzuholen. Nämlich bei der BVG.
Dann erkläre mir mal, warum so etwas nach 20 Uhr in den Tarifgebieten B und C nicht passieren kann.
(Nach meinem laienhaften Verständnis scheint mir das Risiko im Dunkeln eher höher sein. Oder wenn ein gewisses Maß an Alkohol im Spiel ist, tendenziell auch eher nach 20 Uhr)
Re: Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau? 26.09.2013 19:07 |
Zitat
Giovanni
...
Zitat
...
Die Entscheidung obliegt in jedem Fall dem Betriebspersonal.