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Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau?
geschrieben von Ruhlebener 
Zitat
Denyo
Zitat
Giovanni
Zitat
Grenko
...
Die Entscheidung obliegt in jedem Fall dem Betriebspersonal.

Na da haben wir es doch ... :-)
Genau, ich würde ihm auch die Entscheidung überlassen: "Würden Sie mir bitte die Tür öffnen, dann könnten Sie sitzen bleiben, oder soll ich selbst die Tür entriegeln und öffnen, dann müssten Sie allerdings anschließend kurz aufstehen."

Das Betriebspersonal entscheidet, ich bin draußen und allen geht es gut...

Ich wäre sogar bereit, sofern es technisch möglich ist, zur Schonung des Betriebspersonals, die Innennotöffnung an die äußere "zu übergeben":

1) inneren Hahn öffnen,
2) Tür öffnen
3) äußeren Hahn öffnen
4) inneren Hahn schließen
5) Tür von außen schließen
6) äußeren Hahn schließen

Funktioniert das?

Gruß
Salzfisch
Zitat
T6Jagdpilot
Wie mein Vorschreiber richtig erwähnt, darf ausser in Notsituationen u.ä. die Tür nicht ausserhalb von Hst. geöffnet werden.
Wurden zu Zeiten der Schilderung von Ruhlebener Fahrer fürs Mitdenken nicht bestraft,
muß heut der Kutscher davon ausgehen, das er angepi...wird,

Ich glaube, hier wird wieder etwas heißer gegessen, als es gekocht wird. Beispielsweise am Bf. Köpenick gehen regelmäßig schon kurz hinter der Parrisiusstraße die Bustüren auf, wenn absehbar ist, daß das Erreichen der Haltestelle noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird und das ist auch gut so.
Zitat
Salzfisch

Ich wäre sogar bereit, sofern es technisch möglich ist, zur Schonung des Betriebspersonals, die Innennotöffnung an die äußere "zu übergeben":

1) inneren Hahn öffnen,
2) Tür öffnen
3) äußeren Hahn öffnen
4) inneren Hahn schließen
5) Tür von außen schließen
6) äußeren Hahn schließen

Funktioniert das?

Gruß
Salzfisch
Viel zu kompliziert. Bei Fahrzeugen, die auch aussen einen Nothahn haben, kann der Nothahn auch durch den Fahrer an seinem Arbeitsplatz wieder geschlossen werden. Dazu muss er nur seine Hand bewegen.
Zitat
drstar
Dem wird wohl so sein. Ich meine mich auch an Einschränkungen diesbezgl. zu erinnern, sinngemäß: Der Fahrer darf (und muß) bei Gründen, welche einen gefahrlosen Aus- bzw. Zustieg nicht ermöglichen, dem Aus- bzw. Zustiegswunsch nicht nachkommen. Hier geht es aber darum, daß der Fahrer beim Anhalten versucht, den Bus in eine Position zu bringen, in der nach Möglichkeit dem Fahrgastwunsch nachgekommen werden kann.

Anders formuliert: Niemand kann verlangen, auf der Linksabbiegerspur mal eben auszusteigen. Wenn der Fahrer rechts ranfahren kann, dann sollte der Ausstieg eigentlich möglich sein. (Hat diesen Service irgendwer hier eigentlich schon einmal erfolgreich in Anspruch genommen?)

Zitat

Bei einem Stau ist das nunmal nicht der Fall. Also mal wieder ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen.

Wenn alles steht, sind wir aber doch auf der sicheren Seite.

Grüße
N.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.09.2013 07:26 von Nicolas Jost.
Hab das schon ein paar mal gemacht, aber mir erlebt dass das ein anderer macht.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Seite 17 des heutigen Tagesspiegels (online nicht gefunden): "BVG korrigiert sich: Aussteigen beim Bus im Stau ist doch erlaubt" - "wenn besondere Umstände es rechtfertigen" - "Gefährdung [...] muß ausgeschlossen sein" - "die Entscheidung treffe immer das Fahrpersonal".

Geht also doch.
Zitat
Denyo
Zitat
Giovanni
Zitat
Grenko
...
Die Entscheidung obliegt in jedem Fall dem Betriebspersonal.

Na da haben wir es doch ... :-)

Bitte Zitat korrigieren! Obiges habe ich nicht geschrieben!
Zitat
Nicolas Jost
Hat diesen Service irgendwer hier eigentlich schon einmal erfolgreich in Anspruch genommen?

Eine Kollegin, wohnhaft irgendwo zwischen den Haltestellen S-Bf. Adlershof und Bf. Schöneweide, nimmt ihn regelmäßig im N65er in Anspruch.
Zitat
Ruhlebener
Seite 17 des heutigen Tagesspiegels (online nicht gefunden): "BVG korrigiert sich: Aussteigen beim Bus im Stau ist doch erlaubt" - "wenn besondere Umstände es rechtfertigen" - "Gefährdung [...] muß ausgeschlossen sein" - "die Entscheidung treffe immer das Fahrpersonal".

Geht also doch.

Damit wäre doch alles geklärt :)

Meine neue Webseite: [www.schmuckwissen.net]
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Nicolas Jost
Hat diesen Service irgendwer hier eigentlich schon einmal erfolgreich in Anspruch genommen?

Eine Kollegin, wohnhaft irgendwo zwischen den Haltestellen S-Bf. Adlershof und Bf. Schöneweide, nimmt ihn regelmäßig im N65er in Anspruch.

Oh, das ist doch der kuriose Abschnitt wo der Bus seltener als die S-Bahn hält. ;)

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
So, ich hatte gestern mal diese Unterhaltung mit einem Bekannten geführt, der selbst BVG-Busfahrer ist.
Grundsätzlich ist es tatsächlich Ermessenssache, mit dem großen Aber:
Läßt der Busfahrer aussteigen, haftet er grundsätzlich erstmal auch, falls was passiert. Im Einzelfall unterliegt das dann wohl einer Prüfung. Rücksprache mit Leitstelle ist ebenso möglich.
Er handhabt es so: Nach einer gewissen Zeit bietet er, falls das Risiko nicht zu hoch ist, an, vorn an der ersten Tür auszusteigen. Die hinteren Türen gibt er grundsätzlich nur an Haltestellen frei. An der vorderen Tür hat er Rückspiegel und kann so Fahrgäste warnen, falls z. B. ein Radfahrer oder Moped oder was auch immer angeschossen kommt. Grundsätzlich ist es keine Freiheitsberaubung, das konnte er mit versichern, und das glaube ich ihm auch.

Dennis
Zitat
drstar
So, ich hatte gestern mal diese Unterhaltung mit einem Bekannten geführt, der selbst BVG-Busfahrer ist. [...] Grundsätzlich ist es keine Freiheitsberaubung, das konnte er mit versichern, und das glaube ich ihm auch.

Wow. Kennt der sich auch in Kartellrecht aus?
Der entsprechende Satz fängt mit "Grundsätzlich" an, was im Juristendeutsch nichts anderes als "falls keine andere Regelung vorgeht" oder "falls keine anderen Interessen überwiegen" zu verstehen ist :)
Zitat
Grenko
Zitat
Denyo
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Giovanni
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Grenko
...

Bitte Zitat korrigieren! Obiges habe ich nicht geschrieben!

Tschuldigung. Da is wohl die Zitate-Funktion ein wenig überfordert gewesen. Habs geändert.
Man stelle sich vor, die BVG verbietet das aussteigen zwischen den Haltestellen,
bietet aber weiterhin Haustürservice an ;-)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.09.2013 20:36 von micha774.
Zitat
DonChaos
Zitat
drstar
So, ich hatte gestern mal diese Unterhaltung mit einem Bekannten geführt, der selbst BVG-Busfahrer ist. [...] Grundsätzlich ist es keine Freiheitsberaubung, das konnte er mit versichern, und das glaube ich ihm auch.

Wow. Kennt der sich auch in Kartellrecht aus?

Was hat das Kartellrecht mit dem Strafrecht zu tun? Es geht um die Frage, wie das Nicht-Öffnen der Türen in der vom Thread-Eröffner gestellten Situation zu werten ist. Und dabei kommt es in der Tat zu einer Abwägung, eben ob man die Fahrgäste bewußt einem höheren Risiko beim unplanmäßigen Verlassen des Fahrzeugs aussetzt oder eben versucht (bzw. hofft), die Situation eben durch verzögertes Weiterfahren zu entschärfen.
Ich bin mir zudem recht sicher, daß in so einem Falle die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren gegen den Busfahrer eröffnen würde. (Es sei denn, der Bus wurde nach Stunden immer noch nicht geräumt, aber dann dürfte auch das VU ordentlich eins übergebraten bekommen)

Dennis
Selbstverständlich darf und muss der Fahrer entscheiden ob und wann er die Türen aufmacht. Wenn der Bus z.B. links eingeordnet steht und rechts der Verkehr noch fließt, muss man eben aushalten. Beim Jagdpiloten hatte man aber im 1.Beitrag den Eindruck, als dürfte der Fahrer die Türen grundsätzlich nicht öffnen ohne großen Ärger zu riskieren. Und das wäre vor dem Hintergrund der 20-Uhr-Regel komplett hirnrissig.
Zitat
drstar
Was hat das Kartellrecht mit dem Strafrecht zu tun?
Ich vermute hier eine Anspielung auf Deine sprachliche Unsicherheit hinsichtlich des Gebrauchs von Präpositionen und (deklinierten) Personalpronomen... ;-)

Gruß
Salzfisch
Zitat
Salzfisch
Zitat
drstar
Was hat das Kartellrecht mit dem Strafrecht zu tun?
Ich vermute hier eine Anspielung auf Deine sprachliche Unsicherheit hinsichtlich des Gebrauchs von Präpositionen und (deklinierten) Personalpronomen... ;-)

Ich denke, es handelt sich um eine Anspielung darauf, daß eine Person in ihrer Eigenschaft als Busfahrer hier so verläßlichen juristischen Rat erteilt: Wenn sie sich im Strafrecht so gut auskennt, warum dann nicht auch im Kartellrecht?
Ich weiß ja nicht, als was ihr arbeitet und wo, aber gerade auf außergewöhnliche Dinge werden Arbeitnehmer für gewöhnlich hingewiesen, und daß ein Bus mal liegenbleiben bzw. im Stau stehen kann, ist durchaus vorhersehbar. Also kann man wohl davon ausgehen, daß die BVG die Fahrern schon vorher für eine solche Situation "impft" (ich habe meinen Bekannten zwar nicht so genau hiernach gefragt, aber ich gehe stark davon aus, daß es so zutrifft). Aber gut, wenn ich hier für sachliche Antworten solche Kommentare kassiere, werde ich mich wohl demnächst hier abmelden.

Dennis
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