Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 16.06.2015 08:28 |
Zitat
DonChaos
Zitat
Jay
Da stellt sich aber die Frage, wozu man die neuen Fahrzeuge nach dem Baukastenprinzip anschafft, wenn man dann die Synergieeffekte nicht nutzt? Nach einer Schulung auf dem langen Flexity-Zweirichter sollte eigentlich eine Einweisung für die beiden anderen Typen ausreichen. [...]Zitat
Flexist
Nein. Der F6 hat genau die gleichen Daten im Computer wie ein F8. Für den F6 existiert auch die nicht vorhandene 5. Tür (mal als Beispiel). Und die Fahrer müssen lernen wie sie auch mit dieser Technik umgehen müssen.
Genau dafür sollte ja die Einweisung da sein, die Jay angesprochen hat. Aber ein Extra-Führerschein mit Extra-Fahrschule und Extra-Prüfung ist für zwei Fahrzeuge, die fast identisch zum bereits bestandenen Fahrzeugführerschein sind, ist lächerlich. Lä-cher-lich!
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 16.06.2015 08:34 |
Zitat
tramfahrer
Zitat
Jay
Die Führerscheinpflicht (Klasse B) für Straßenbahnfahrer ist eine rein betriebliche Vorgabe der BVG ohne rechtliche Notwendigkeit. Die StVO-Kenntnisse werden in der Fahrschule sowieso vermittelt und in schriftlichen Prüfung überprüft. Wer mit der Begründung "fehlender Führerschein" abgelehnt wird, wird diskriminiert und hätte daher vor dem Arbeitsgericht durchaus Chancen.
Das kann so nicht stimmen. Warum verlangt dann die Polizei bei einem Unfall (unabhängig wer Verursacher ist) immer den Führerschein (der Klasse B) des Fahrers? Wäre sicher ungünstig wenn er dann keinen hat.
Die Straßenbahn fährt schliesslich auch im Straßenland, also nimmt man an der StVO teil. Die Fahrschule der BVG geht die StVO durch und prüft diese auch. Diese Prüfung hat aber nichts mit der Prüfung der Klasse B gemeinsam (Bewertungskriterien sind anders) und kann diese somit nicht ersetzen. Von daher ist ein vorhandener Führerschein sicher keine selbstauferlegte Spassbedingung der BVG.
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 16.06.2015 08:37 |
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 16.06.2015 08:37 |
Zitat
tramfahrer
Bei einem Unfall zwischen Straßenbahn und einen PKW/LKW/etc verlangt die Polizei immer auch den Führerschein der Klasse B des Fahrers/der Fahrerin. Das ist gängige Praxis!
Autofahrer erlernen den Umgang mit Schienen in der Führerscheinprüfung.
Die BVG kann aber nicht die Prüfung der StVO ersetzen und das macht sie auch nicht. Jeder Fahrer muss aber die StVO beherschen für die Teilnahme am Straßenverkehr.
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 16.06.2015 09:02 |
Zitat
Maju1999
Was ist mit 9036? Wann wird der denn geliefert? oder ist der schon da?
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 16.06.2015 10:43 |
Zitat
T6Jagdpilot
Zitat
tramfahrer
Bei einem Unfall zwischen Straßenbahn und einen PKW/LKW/etc verlangt die Polizei immer auch den Führerschein der Klasse B des Fahrers/der Fahrerin. Das ist gängige Praxis!
Autofahrer erlernen den Umgang mit Schienen in der Führerscheinprüfung.
Die BVG kann aber nicht die Prüfung der StVO ersetzen und das macht sie auch nicht. Jeder Fahrer muss aber die StVO beherschen für die Teilnahme am Straßenverkehr.
Wie schon gesagt, ist mir so noch nicht passiert.
Es besteht auch keine Mitführpflicht des Führerscheins B,C usw. beim Führen einer Straßenbahn!
Nur der Personal und Dienstausweis muß mitgeführt werden.
T6JP
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 16.06.2015 12:21 |
Zitat
T6Jagdpilot
Zitat
tramfahrer
Bei einem Unfall zwischen Straßenbahn und einen PKW/LKW/etc verlangt die Polizei immer auch den Führerschein der Klasse B des Fahrers/der Fahrerin. Das ist gängige Praxis!
Autofahrer erlernen den Umgang mit Schienen in der Führerscheinprüfung.
Die BVG kann aber nicht die Prüfung der StVO ersetzen und das macht sie auch nicht. Jeder Fahrer muss aber die StVO beherschen für die Teilnahme am Straßenverkehr.
Wie schon gesagt, ist mir so noch nicht passiert.
Es besteht auch keine Mitführpflicht des Führerscheins B,C usw. beim Führen einer Straßenbahn!
Nur der Personal und Dienstausweis muß mitgeführt werden.
T6JP
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 16.06.2015 12:41 |
Zitat
Jay
Es ist die Pflicht des Unternehmens die notwendigen Kenntnisse zu schulen und zu prüfen. Dazu gehört bei Teilnahme am Straßenverkehr auch die StVO! Dieser Nachweis wird durch das Vorlegen der Fahrberechtigung erbracht. Bestehen Zweifel, muss der Betrieb die entsprechende Schulung durch seine Unterlagen nachweisen.
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 16.06.2015 18:46 |
Zitat
Tramy1
Zitat
485er-Liebhaber
Du brauchst meines Wissens für jede Flexity (F6Z/F8E/F8Z) eine Ausbildung.
Für jedes Fahrzeug und jede Fahrzeugzugbildung wird eine Berechtigung benötigt.
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 22.06.2015 15:21 |
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 27.06.2015 12:08 |
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 27.06.2015 15:41 |
Zitat
benny96
F8Z 9036 ist in Berlin.
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 27.06.2015 20:25 |
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 28.06.2015 19:49 |
Zitat
Triebfahrzeugführer
Zitat
benny96
F8Z 9036 ist in Berlin.
Ja, steht in BT-Mar...
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 07.07.2015 16:52 |
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 08.07.2015 07:09 |
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 09.07.2015 10:09 |
Zitat
485er-Liebhaber
Nee, bis Ende Dezember 2015 sollen alle F8Z ausgeliefert sein, so ist der Plan. ;)
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 09.07.2015 10:12 |
Zitat
DonChaos
Zitat
485er-Liebhaber
Nee, bis Ende Dezember 2015 sollen alle F8Z ausgeliefert sein, so ist der Plan. ;)
Da gehe ich jetzt mal nicht von aus.
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 09.07.2015 10:46 |
Zitat
485er-Liebhaber
Nee, bis Ende Dezember 2015 sollen alle F8Z ausgeliefert sein, so ist der Plan. ;)
Zitat
DonChaos
Da gehe ich jetzt mal nicht von aus.
Zitat
485er-Liebhaber
Könntest du das auch erläutern? Rein rechnerisch müssten alle F8Z bis Dezember da sein, außer es wird nicht geliefert in einem Monat.
Wenn du mehr weiß, bin ich ganz Ohr.
Re: Flexity F8Z Serienlieferung (II) 09.07.2015 11:12 |