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Flexity F8Z Serienlieferung (II) - Thema beendet (Lieferlos abgeschlossen)
geschrieben von Schienenfahrzeug 
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DonChaos
Zitat
Jay
Da stellt sich aber die Frage, wozu man die neuen Fahrzeuge nach dem Baukastenprinzip anschafft, wenn man dann die Synergieeffekte nicht nutzt? Nach einer Schulung auf dem langen Flexity-Zweirichter sollte eigentlich eine Einweisung für die beiden anderen Typen ausreichen. [...]
Zitat
Flexist
Nein. Der F6 hat genau die gleichen Daten im Computer wie ein F8. Für den F6 existiert auch die nicht vorhandene 5. Tür (mal als Beispiel). Und die Fahrer müssen lernen wie sie auch mit dieser Technik umgehen müssen.

Genau dafür sollte ja die Einweisung da sein, die Jay angesprochen hat. Aber ein Extra-Führerschein mit Extra-Fahrschule und Extra-Prüfung ist für zwei Fahrzeuge, die fast identisch zum bereits bestandenen Fahrzeugführerschein sind, ist lächerlich. Lä-cher-lich!

Da stimme ich mal zu.

Die Fahrschule ist einer der größten Bremser im Betrieb.
Es ging nichtmal, dem Werkstattpersonal welches sich mit Entstörung wohl gut auskennt,
zu früheren Zeiten den Kt4Dt einzustempeln, wenn die KT und T6 Berechtigung schon vorhanden war...
Hatte so ein "t" einen VU im Südostraum, musste d.ö. auf Personal mit der Berechtigung dafür gewartet werden....

T6JP
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tramfahrer
Zitat
Jay
Die Führerscheinpflicht (Klasse B) für Straßenbahnfahrer ist eine rein betriebliche Vorgabe der BVG ohne rechtliche Notwendigkeit. Die StVO-Kenntnisse werden in der Fahrschule sowieso vermittelt und in schriftlichen Prüfung überprüft. Wer mit der Begründung "fehlender Führerschein" abgelehnt wird, wird diskriminiert und hätte daher vor dem Arbeitsgericht durchaus Chancen.

Das kann so nicht stimmen. Warum verlangt dann die Polizei bei einem Unfall (unabhängig wer Verursacher ist) immer den Führerschein (der Klasse B) des Fahrers? Wäre sicher ungünstig wenn er dann keinen hat.
Die Straßenbahn fährt schliesslich auch im Straßenland, also nimmt man an der StVO teil. Die Fahrschule der BVG geht die StVO durch und prüft diese auch. Diese Prüfung hat aber nichts mit der Prüfung der Klasse B gemeinsam (Bewertungskriterien sind anders) und kann diese somit nicht ersetzen. Von daher ist ein vorhandener Führerschein sicher keine selbstauferlegte Spassbedingung der BVG.

Hat die Pol bei mir noch nie verlangt. Würden sie auch nicht bekommen, wenn ich eine Bimmel führe.
( Soll ich vllt. noch rechts ranfahren,den Motor ausmachen, Hände aufs Dach..??. ;-)

Außerdem gibt es genügend Altfahrer, die haben keinen Führerschein B oder C,
weil er zu DDR und Nachwendezeiten keine Vorraussetzung für den Erwerb des Bimmelscheins war, so wie heutzutage.

T6JP
Was ist mit 9036? Wann wird der denn geliefert? oder ist der schon da?
Zitat
tramfahrer
Bei einem Unfall zwischen Straßenbahn und einen PKW/LKW/etc verlangt die Polizei immer auch den Führerschein der Klasse B des Fahrers/der Fahrerin. Das ist gängige Praxis!

Autofahrer erlernen den Umgang mit Schienen in der Führerscheinprüfung.
Die BVG kann aber nicht die Prüfung der StVO ersetzen und das macht sie auch nicht. Jeder Fahrer muss aber die StVO beherschen für die Teilnahme am Straßenverkehr.

Wie schon gesagt, ist mir so noch nicht passiert.
Es besteht auch keine Mitführpflicht des Führerscheins B,C usw. beim Führen einer Straßenbahn!
Nur der Personal und Dienstausweis muß mitgeführt werden.

T6JP
Zitat
Maju1999
Was ist mit 9036? Wann wird der denn geliefert? oder ist der schon da?

Wenn 9035 erst kam, wird 9036 nicht schon da sein ... ;)

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Zitat
T6Jagdpilot
Zitat
tramfahrer
Bei einem Unfall zwischen Straßenbahn und einen PKW/LKW/etc verlangt die Polizei immer auch den Führerschein der Klasse B des Fahrers/der Fahrerin. Das ist gängige Praxis!

Autofahrer erlernen den Umgang mit Schienen in der Führerscheinprüfung.
Die BVG kann aber nicht die Prüfung der StVO ersetzen und das macht sie auch nicht. Jeder Fahrer muss aber die StVO beherschen für die Teilnahme am Straßenverkehr.

Wie schon gesagt, ist mir so noch nicht passiert.
Es besteht auch keine Mitführpflicht des Führerscheins B,C usw. beim Führen einer Straßenbahn!
Nur der Personal und Dienstausweis muß mitgeführt werden.

T6JP

Richtig. Bei keinem meiner bisherigen Verkehrsunfälle wurde der Führerschein verlangt. Einer davon war mit einem Kleintransporter, den die Polizei als LKW eingestuft hat. Perso und Fahrberechtigung reichen. Zudem waren Fahrzeugtyp und Fahrzeugnummer gefragt.

Nochmal: Es ist die Pflicht des Unternehmens die notwendigen Kenntnisse zu schulen und zu prüfen. Dazu gehört bei Teilnahme am Straßenverkehr auch die StVO! Dieser Nachweis wird durch das Vorlegen der Fahrberechtigung erbracht. Bestehen Zweifel, muss der Betrieb die entsprechende Schulung durch seine Unterlagen nachweisen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
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T6Jagdpilot
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tramfahrer
Bei einem Unfall zwischen Straßenbahn und einen PKW/LKW/etc verlangt die Polizei immer auch den Führerschein der Klasse B des Fahrers/der Fahrerin. Das ist gängige Praxis!

Autofahrer erlernen den Umgang mit Schienen in der Führerscheinprüfung.
Die BVG kann aber nicht die Prüfung der StVO ersetzen und das macht sie auch nicht. Jeder Fahrer muss aber die StVO beherschen für die Teilnahme am Straßenverkehr.

Wie schon gesagt, ist mir so noch nicht passiert.
Es besteht auch keine Mitführpflicht des Führerscheins B,C usw. beim Führen einer Straßenbahn!
Nur der Personal und Dienstausweis muß mitgeführt werden.

T6JP

Du schreibst es. Ich kenne zu genüge Fahrer und Fahrerinnen, die haben keinen Führerschein für PKW oder LKW oder Motorrad usw.! Die würden dann ja alle dann ohne Führerschein fahren der Klasse B! Totaler Misst, wenn einer schreibt, das dieser Pflicht ist. Das sind alles Kollegen der BVB, die damals schon keinen Führerschein hatten und bis heute auch keinen machen mussten.

GLG.................Tramy1
Zitat
Jay
Es ist die Pflicht des Unternehmens die notwendigen Kenntnisse zu schulen und zu prüfen. Dazu gehört bei Teilnahme am Straßenverkehr auch die StVO! Dieser Nachweis wird durch das Vorlegen der Fahrberechtigung erbracht. Bestehen Zweifel, muss der Betrieb die entsprechende Schulung durch seine Unterlagen nachweisen.

Genau dazu erlässt der Betriebsleiter (gemäß BOStrab §8) Dienstanweisungen, in denen die Ausbildung der Fahrbediensteten (BOStrab §12) genau geregelt wird. Diese Anweisungen müssen der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Bei der BVG gilt eine "Dienstanweisung zur Aus- und Weiterbildung von Fahrbediensteten Straßenbahn" aus dem Jahr 2010, die zuletzt im Mai ergänzt wurde.

so long

Mario
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Tramy1
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485er-Liebhaber
Du brauchst meines Wissens für jede Flexity (F6Z/F8E/F8Z) eine Ausbildung.

Für jedes Fahrzeug und jede Fahrzeugzugbildung wird eine Berechtigung benötigt.

Die Ausbildung erfolgt auf einem Fahrzeug und geprüft wird einmal auf Einrichter und Zweirichter.
Ich war heute auf dem Alex zum Jubiläumsfest der Strassenbahn. Da stand auch der F8Z 9035 mit frischem Abnahmedatum 22.06.15 ! Damit wird er bald in Dienst gestellt.
Übrigens: Der F8Z 9036 steht im Hof Marzahn !
F8Z 9036 ist in Berlin.
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benny96
F8Z 9036 ist in Berlin.

Deine Euphorie in Ehren, aber lese mal den Beitrag direkt über deinen heute !! Fällt Dir was auf ?
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benny96
F8Z 9036 ist in Berlin.

Ja, steht in BT-Mar...
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Triebfahrzeugführer
Zitat
benny96
F8Z 9036 ist in Berlin.

Ja, steht in BT-Mar...

Und auch das steht im ersten Post zu diesem Thema…..

Viele Grüße, Rico
Mal eine Frage in die Runde:

Mitlerweile ist 9037 ausgeliefert worden - und wir haben Anfang Juli. Wenn nun in diesem Monat 9038 kommt und weiterhin jeden Monat 2 Fahrzeuge ausgeliefert werden, dann sollte bis Ende des Jahres die Auslieferung der F8Z abgeschlossen werden können. Ist dies realistisch, denn eigentlich sollten die letzten 4 Fahrzeuge Anfang 2016 erst kommen?
Daten hier entnommen

LG

Im Untergrund liegen Tunnel ;-)
Nee, bis Ende Dezember 2015 sollen alle F8Z ausgeliefert sein, so ist der Plan. ;)

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
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485er-Liebhaber
Nee, bis Ende Dezember 2015 sollen alle F8Z ausgeliefert sein, so ist der Plan. ;)

Da gehe ich jetzt mal nicht von aus.
Zitat
DonChaos
Zitat
485er-Liebhaber
Nee, bis Ende Dezember 2015 sollen alle F8Z ausgeliefert sein, so ist der Plan. ;)

Da gehe ich jetzt mal nicht von aus.

Könntest du das auch erläutern? Rein rechnerisch müssten alle F8Z bis Dezember da sein, außer es wird nicht geliefert in einem Monat.
Wenn du mehr weiß, bin ich ganz Ohr.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
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485er-Liebhaber
Nee, bis Ende Dezember 2015 sollen alle F8Z ausgeliefert sein, so ist der Plan. ;)
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DonChaos
Da gehe ich jetzt mal nicht von aus.
Zitat
485er-Liebhaber
Könntest du das auch erläutern? Rein rechnerisch müssten alle F8Z bis Dezember da sein, außer es wird nicht geliefert in einem Monat.
Wenn du mehr weiß, bin ich ganz Ohr.

Hm. Zwischen den Zeilen lesen ist wohl doch schwieriger. Also schön. Ich gehe davon aus, dass die Lieferungen bis Jahresende nicht in Verzug kommen und alles so ausgeliefert wird. Trotzdem gehe ich NICHT davon aus, dass bis Jahresende ALLE F8Z ausgeliefert sein werden.

Ich hoffe, das war jetzt deutlich genug, da nun nur noch eine mögliche Schlussfolgerung übrig bleibt.
Dieses Thema wurde beendet.