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Muss ich bezahlen?
geschrieben von Finwe 
Im Falle der vergessenen Fahrerlaubnis recherchiert die Polizei sofort, ob man Inhaber derselben ist. Ebenfalls bei vergessenen Fahrzeugpapieren wird festgestellt, ob man den Halter korrekt angeben kann. Abonenten so zu behandeln ist eine Unverschämtheit.

Übrigens, was haltet ihr von dem Vorschlag der Grünen in Berlin, die Schwarzfahrer zu entkriminalisieren?
Re: Muss ich bezahlen?
21.08.2014 23:17
Nix. Wer eine Leistung in Anspruch nimmt, muss sie auch bezahlen.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Wenn die Grünen normalen Ladendiebstahl ebenfalls entkriminalisieren, gern.

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Zitat
B-V 3313
Nix. Wer eine Leistung in Anspruch nimmt, muss sie auch bezahlen.

Hallo B-V 3313,

es ging nicht darum, ob man die Leistung bezahlen muss, sondern ob ein Verstoß als Straftat verfolgt wird. Das ist ein fundamentaler rechtlicher Unterschied.


Persönlich geht es mir so: Wenn ich in einen Supermarkt gehe, ist mir völlig klar, dass ich alle Waren, die ich hinaustragen möchte, auch an der Kasse bezahlen muss. Dort kann ich auch eventuelle Gutscheine vorlegen.

Die Kasse ist aber der Knackpunkt: Als "Mittelhäufig-ÖPNV-Nutzer" habe ich folgendes Szenario:

Meist nutze ich Einzelfahrkarten, mal Tageskarten. Selten auch eine Monatskarte. Sehr oft nutze ich auch das "City-Ticket" (von DB-Fahrkarten mit Bahn-Card-Rabatt). Dies gibt es aber nur im innerdeutschen Fernverkehr (IC/ICE) über 100 Kilometer. Nicht aber bei kürzeren Verbindungen, nicht bei RE-Verbindungen von mehr als 100 Kilometern, die aus Fahrgastsicht ebenfalls Fernverkehr sind (steuerrechtlich übrigens schon ab 50 Kilometer), und auch nicht bei Auslandsverbindungen mit IC/ICE. Warum eigentlich nicht?

Zu allem kommt dann noch die Möglichkeit hinzu, irrtümlich eine falsche Fahrkarte zu kaufen.

Wenn man da nicht ständig alle Sinne beieinander hat, kann man schnell ohne gültige Fahrkarte unterwegs sein. Leute, die ein Abo haben oder so selten fahren, dass sie immer nur Einzelfahrkarten nutzen, können sich das eventuell nicht vorstellen.

Allerdings habe ich das Gefühl, dass die aktuelle Herangehensweise an Schwarzfahrer schon okay ist. Meiner Meinung nach muss eine wirkungsvolle Handhabe gegen Leute bestehen bleiben, die aus Prinzip schwarzfahren.


Aber: Wenn es im Supermarkt ein ähnliches Wirrwar an Tarifen und Bezahlmöglichkeiten gäbe, wäre ich vielleicht auch schon zum Ladendieb wider Willen geworden.

Stell Dir mal vor, Dein Supermarkt würde folgendes Angebot machen: Beim Kauf von mindestens 2 kg Fleisch darfst Du ein 100g-Glas Senf aus dem Regal nehmen, direkt in Deine Tasche stecken und ohne es dem Kassierer vorzuzeigen hinaustragen. Das gilt aber nur, wenn kein Geflügel dabei ist. Hinter den Kassen finden gelegentlich Taschenkontrollen statt. Dummerweise enthielten Deine Schweinswürstchen wider Erwarten auch etwas Geflügelfleich, und Du hast Dir die Zutatenliste nicht sorgfältig durchgelesen.

Genau so ist aber doch die Situation beispielsweise beim City-Ticket. Monatelang gab es den Widerspruch, dass das Ticket nun neu auch am Abfahrtsort auf dem Weg zum Bahnhof gültig sei, aber gleichzeitig noch in den Bedingungen stand, dass das City-Ticket nur gilt, wenn bereits der Zangenabdruck auf der Fahrkarte ist.

Ich möchte als Nutzer gerne zahlen, was zu zahlen ist, aber ich möchte im Irrtumsfall nicht gleich kriminalisiert werden.

Viele Grüße
Manuel



4 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.08.2014 02:23 von manuelberlin.
Zitat
manuelberlin
Stell Dir mal vor, Dein Supermarkt würde folgendes Angebot machen: Beim Kauf von mindestens 2 kg Fleisch darfst Du ein 100g-Glas Senf aus dem Regal nehmen, direkt in Deine Tasche stecken und ohne es dem Kassierer vorzuzeigen hinaustragen. Das gilt aber nur, wenn kein Geflügel dabei ist. Hinter den Kassen finden gelegentlich Taschenkontrollen statt. Dummerweise enthielten Deine Schweinswürstchen wider Erwarten auch etwas Geflügelfleich, und Du hast Dir die Zutatenliste nicht sorgfältig durchgelesen.

Ein schöner Vergleich!

Ich weiß ja nicht so genau, was mit "kriminalisieren" gemeint ist. Ich persönlich würde mich von einer Aufnahme meiner Personendaten nicht derartig fühlen. Und mehr passiert ja - neben der Ausstellung des Tickets - beim ersten Mal nicht, ist das soweit richtig? Aber spätestens beim dritten Mal ist Vorsatz zu vermuten und es wird auch Strafanzeige gestellt. Ab dem Punkt stelle ICH mir "kriminalisieren" vor. Das soll abgeschafft werden?

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Re: Muss ich bezahlen?
22.08.2014 01:51
Das mit den dreimal erwischt werden gilt soweit ich weiß aber nicht gesetzlich. Theoretisch könnte das Beförderungsunternehmen auch schon beim ersten Mal die Anzeige stellen. Wird aber wohl nicht gemacht, weil die StA wohl das Verfahren sofort einstellen könnte - mangels Tatverdacht. Den Vorsatz bei einem Mal nachzuweisen, ist praktisch nicht möglich. Und diesen braucht es, um die Beförderungserschleichung auch gerichtsfest zu beweisen. Auch spielt die Zeit eine Rolle, wird man oft kontrolliert (z. B. Südring, und kann man glaubhaft machen, diese Strecke täglich zu fahren) und in 5 Jahren dreimal erwischt, würde ich nicht von Vorsatz sprechen. Sinnvoller wäre vielleicht eine Staffelung des EBE (40 Euro, und wenn man innerhalb von 12 Monaten mehrmals erwischt wird, je zusätzlicher Kontrolle 10 Euro Aufschlag, wenn kein gültiger Fahrausweis vorgelegt wird, also 50 Euro, 60 Euro usw., die letzte Kontrolle läßt die 12 Monate erneut laufen).

Dennis
Jay
Re: Muss ich bezahlen?
22.08.2014 09:34
Zitat
drstar
Das mit den dreimal erwischt werden gilt soweit ich weiß aber nicht gesetzlich. Theoretisch könnte das Beförderungsunternehmen auch schon beim ersten Mal die Anzeige stellen. Wird aber wohl nicht gemacht, weil die StA wohl das Verfahren sofort einstellen könnte - mangels Tatverdacht. Den Vorsatz bei einem Mal nachzuweisen, ist praktisch nicht möglich. Und diesen braucht es, um die Beförderungserschleichung auch gerichtsfest zu beweisen. Auch spielt die Zeit eine Rolle, wird man oft kontrolliert (z. B. Südring, und kann man glaubhaft machen, diese Strecke täglich zu fahren) und in 5 Jahren dreimal erwischt, würde ich nicht von Vorsatz sprechen. Sinnvoller wäre vielleicht eine Staffelung des EBE (40 Euro, und wenn man innerhalb von 12 Monaten mehrmals erwischt wird, je zusätzlicher Kontrolle 10 Euro Aufschlag, wenn kein gültiger Fahrausweis vorgelegt wird, also 50 Euro, 60 Euro usw., die letzte Kontrolle läßt die 12 Monate erneut laufen).

Richtig. Theoretisch kann jedes Mal Anzeige erstattet werden. Hierzustadt wird nach dem 3. Mal von Vorsatz ausgegangen und Anzeige gestellt. Ich fände eine Staffelung auch sinnvoller und würde gerade beim ersten Mal auch deutlich mehr Kulanz vorsehen.

@Heidekraut: Warum unterschlägst du das fällige Bußgeld? Die vergessenen Dokumente kosten dich je 10 Euro. Kannst du dich nicht ausweisen, weil du auch den Personalausweis vergessen hast, dann musst du die Dokumente ebenfalls nachzeigen. Alles andere ist Kulanz der Beamten vor Ort, die im Gegensatz zu Kontrolleuren hoheitliche Aufgaben vollführen und diese Form der Kulanz zeigen dürfen.

--- Signatur ---
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Re: Muss ich bezahlen?
22.08.2014 12:49
Zitat
manuelberlin
Zu allem kommt dann noch die Möglichkeit hinzu, irrtümlich eine falsche Fahrkarte zu kaufen.

Ja, die gibts, kommt auch sehr häufig vor. Nur: Es ist in diesem Falle keine Straftat. Die setzt nämlich die Vorsätzlichkeit voraus. Und Vorsatz gibts bei Versehen nicht. Dann muss dir der Vorsatz auch noch nachgewiesen werden. Äußerst schwierig. Diejenigen vielen, die angeblich wegen Schwarzfahrens hinter Gittern sitzen, sitzen eigentlich wegen Nichtbezahlens der Strafe. Und diesen Umstand kann man auch nicht ausräumen, wenn man aus der Straftat Schwarzfahren eine Ordnungswidrigkeit macht.
Bußgeld kann immer verhängt werden, warum nicht auch beim Schwarzfahren. Die Grünen meinen, das reicht aus, die BVG aber nicht. Ich musste wegen einer vergessenen Fahrerlaubnis noch nie ein Bußgeld zahlen. Entscheidend war immer, dass ich im Besitz einer Fahrerlaubnis bin und nicht, dass ich sie mitführte.

Die BVG unterstellt ab dem dritten Mal, offenbar nicht nur innerhalb eines Jahres, sondern mind. innerhalb 1,5 Jahren, wenn nicht zwei, dass es sich um eine Straftat handelt und stellt Anzeige. Der Staatsanwalt muss ermitteln, ob es sich um eine Straftat handelt. Vermutlich spielt Vorsatz dabei eine Rolle. Die Unterstellung der BVG ist eigentlich eine Vorverurteilung ohne Beweis. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ich bin außerdem davon überzeugt, dass auch Supermärkte alles daran setzen, um Kunden nicht zu vergraulen, denn da gibt es starke Konkurrenz. Kulanz ist auch im Falle des Ladendiebstahls oft angesagt, so erteilt man Hausverbot und setzt ein Bußgeld ein, aber sieht öfter von einer Anzeige ab. Ähnlich läuft es bei nicht gedeckten Kartenzahlungen, wo man dann zwar die Karte sperrt, aber nicht verhindert, dass der Kunde treu bleibt. Sowas sollte sich auch die BVG mal überlegen, aber die hat ja keine Konkurrenz. Bin ich erst mal als Straftäter verurteilt, überlege ich mir schon, ob ich noch häufig den ÖPNV nutzen werde. Auf keinen Fall aber als zahlender Fahrgast. Also Bußgeld ist ok, gern auch gestaffelt nach Häufigkeit bei Wiederholungsfällen, aber Kriminalisierung ist nicht ok. Immerhin soll der ÖPNV attraktiv sein und Fahrgäste anlocken. Mit rüden Methoden wird das aber nix. Ganz abgesehen von dem enormen Aufwand der Justiz für 3 x 2 Euro Kurzstrecke = 6,- Euro gegen ein EBE von immerhin 120,- Euro. Ich finde das tut schon weh genug.

Das beste aber wäre der Nulltarif. Aber das hatten wir schon. ;-) Das kommt dann erst mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. ;-)



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.08.2014 23:19 von Heidekraut.
Zitat
Heidekraut
Ähnlich läuft es bei nicht gedeckten Kartenzahlungen, wo man dann zwar die Karte sperrt, aber nicht verhindert, dass der Kunde treu bleibt. Sowas sollte sich auch die BVG mal überlegen,

Du meinst also, wenn man einige Male während einer bestimmten Frist vorgibt, seine Monatskarte vergessen zu haben, sollte man mit einem befristeten Fahrverbot sanktioniert werden?
Re: Muss ich bezahlen?
23.08.2014 11:44
Zitat
Heidekraut
Die Grünen meinen, das reicht aus, die BVG aber nicht.

Jetzt macht die BVG also schon die Gesetze, ja? Selten sowas abwegiges gelesen...

Gut, dass es hier die Igno-Funktion gibt.

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Re: Muss ich bezahlen?
23.08.2014 13:04
Ich glaube, die ursprüngliche Frage von Finwe wurde mehr als ausführlich beantwortet und gemeldet hat er sich jetzt auch nicht mehr. Ich würde sagen, man könnte das hier beenden, bevor es wieder zu einem Sammelthread mutiert.
Das betrifft nicht mich,aber meine Schwester. Sie wollte nur eine Station mit der Tram fahren. Sie ist in Niemegker str. eingestigen mit den Kindern, ein Kind ist im Kinderwagen. Sie ist in den letzten Wagen eingestiegen und wollte den Fahrschein kaufen gehen. Straßenbahn ist losgefahren, der Kontrolleur stellte sich dazwischen und sagte es sei zuspät. Sie fuhr mit M16 aber auf Rechnung steht M8. Die Erzieherin kann als Zeuge sich stellen. Was kann meine Schwester dagegen tun? Erstens ist es unfair und zweitens könnten meine Neffen von 40€ besser profetieren, als es der BVG zu übergeben.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.08.2014 19:31 von Marzahner.
Re: Muss ich bezahlen?
26.08.2014 19:31
Was hat die vermeintliche Nationalität des Kontrolleurs damit zu tun? Diese Bemerkung finde ich ziemlich daneben.

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Zitat
B-V 3313
Was hat die vermeintliche Nationalität des Kontrolleurs damit zu tun? Diese Bemerkung finde ich ziemlich daneben.

Ich habe mein Beitrag korregiert,war nur voller Wut als ich es geschrieben habe. In dem Fall spielt die Natonalität wirklich keine Rolle, aber der Kontrolleur hat sich missverhalten, finde ich.
Hat deine Schwester das EBE vom Kontrolleur akzeptiert oder ist die Polizei eingeschaltet worden? Im ersten Fall würde ich so schnell wie möglich die BVG kontaktieren, damit nicht die üblichen Mahnverfahren losgehen.
Ob die BVG darauf reagiert weiß ich nicht, auch nicht welchen Straftatbestand ein falsches EBE erfüllt, den man bei der Polizei anzeigen könnte. Da wäre dann nämlich eine Möglichkeit gegeben, die Zeugenaussage ordentlich zu dokumentieren.
Re: Muss ich bezahlen?
29.08.2014 19:30
Falls nach dem Einsteigen der Versuch seitens der Kontrolleure unternommen wurde, den Fahrscheinerwerb zu unterbinden mit der Absicht, ein EBE ausstellen zu können, sollten die Tatbestände der Nötigung, falschen Verdächtigung sowie Verfolgung Unschuldiger erfüllt sein. Hier wollte ein Strafantrag bei der Amtsanwaltschaft Berlin geprüft werden. Diese ist in diesem Fall verpflichtet, zu ermitteln.

Dennis
Re: Muss ich bezahlen?
30.08.2014 11:58
Zitat
drstar
Falls nach dem Einsteigen der Versuch seitens der Kontrolleure unternommen wurde, den Fahrscheinerwerb zu unterbinden mit der Absicht, ein EBE ausstellen zu können, sollten die Tatbestände der Nötigung, falschen Verdächtigung sowie Verfolgung Unschuldiger erfüllt sein. Hier wollte ein Strafantrag bei der Amtsanwaltschaft Berlin geprüft werden. Diese ist in diesem Fall verpflichtet, zu ermitteln.

In den Niederflurfahrzeugen der Straßenbahn und beim Bus, sowie in modernisierten U-Bahnzügen besteht ja Videoüberwachung. Da sollte man also schon aus Eigeninteresse die Polizei einschalten, damit das Videomaterial gesichert wird, bevor es nach einem Tag überspielt wird. Damit lässt sich solch ein Kontrolletti-Verhalten nämlich nachweisen.
Re: Muss ich bezahlen?
30.08.2014 12:40
Ich glaube Marzahner kein Wort. "Nur eine Haltestelle" mit einer nicht existenten "M16" klingt stark danach, als hätte sich seine Schwester erst nach dem Bemerken der Kontrolle in Richtung Fahrscheinautomat aufgemacht. Da ist es dann eben zu spät und sie muss die 40€ berappen.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
def
Re: Muss ich bezahlen?
30.08.2014 12:59
Zitat
manuelberlin

Stell Dir mal vor, Dein Supermarkt würde folgendes Angebot machen: Beim Kauf von mindestens 2 kg Fleisch darfst Du ein 100g-Glas Senf aus dem Regal nehmen, direkt in Deine Tasche stecken und ohne es dem Kassierer vorzuzeigen hinaustragen. Das gilt aber nur, wenn kein Geflügel dabei ist. Hinter den Kassen finden gelegentlich Taschenkontrollen statt. Dummerweise enthielten Deine Schweinswürstchen wider Erwarten auch etwas Geflügelfleich, und Du hast Dir die Zutatenliste nicht sorgfältig durchgelesen.

Hallo Manuel,

ein sehr treffender Vergleich. Und hinzu kommen noch elementare Unterschiede zwischen verschiedenen Städten: in Köln und Hannover sind Fahrkarten von stationieren Automaten sofort entwertet, in Berlin nicht. In Dresden gilt ein 60-min-Ticket für 60 min, egal in welche Richtung, das angebliche 120-min-Ticket in Berlin gilt hingegen nur für eine Richtung, selbst wenn die Fahrt nach 10 min vorbei ist. In Leipzig kann man mit einer Tageskarte 24 Stunden fahren, in Berlin bis 3.00 Uhr morgens. In den meisten deutschen Städten gilt das Bahncard-City-Ticket fürs gesamte Stadtgebiet, in Berlin nur für den Bereich innerhalb der Ringbahn. Undundund. Die Schwierigkeiten nichtdeutschsprachiger Touristen sind da noch gar nicht angesprochen.

Denen macht man es übrigens auch nicht wirklich einfach. Man stelle sich einmal an den DB-Automaten in Schönefeld. Der überwiegende Anteil der Touristen sucht zunächst vergeblich in der Start-Ziel-Eingabe nach irgendeinem Berliner U-Bahnhof. Sehr viel logischer wäre es, dieses Feld "Fernverkehr" zu nennen, vielleicht mit der Ergänzung "Zielbahnhöfe außerhalb Berlins und Brandenburgs". Dementsprechend müsste das VBB-Logo "Nahverkehr" heißen.
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