Re: Muss ich bezahlen? 21.08.2014 23:13 |
Re: Muss ich bezahlen? 21.08.2014 23:17 |
Re: Muss ich bezahlen? 21.08.2014 23:23 |
Re: Muss ich bezahlen? 22.08.2014 00:36 |
Zitat
B-V 3313
Nix. Wer eine Leistung in Anspruch nimmt, muss sie auch bezahlen.
Re: Muss ich bezahlen? 22.08.2014 01:22 |
Zitat
manuelberlin
Stell Dir mal vor, Dein Supermarkt würde folgendes Angebot machen: Beim Kauf von mindestens 2 kg Fleisch darfst Du ein 100g-Glas Senf aus dem Regal nehmen, direkt in Deine Tasche stecken und ohne es dem Kassierer vorzuzeigen hinaustragen. Das gilt aber nur, wenn kein Geflügel dabei ist. Hinter den Kassen finden gelegentlich Taschenkontrollen statt. Dummerweise enthielten Deine Schweinswürstchen wider Erwarten auch etwas Geflügelfleich, und Du hast Dir die Zutatenliste nicht sorgfältig durchgelesen.
Re: Muss ich bezahlen? 22.08.2014 01:51 |
Re: Muss ich bezahlen? 22.08.2014 09:34 |
Zitat
drstar
Das mit den dreimal erwischt werden gilt soweit ich weiß aber nicht gesetzlich. Theoretisch könnte das Beförderungsunternehmen auch schon beim ersten Mal die Anzeige stellen. Wird aber wohl nicht gemacht, weil die StA wohl das Verfahren sofort einstellen könnte - mangels Tatverdacht. Den Vorsatz bei einem Mal nachzuweisen, ist praktisch nicht möglich. Und diesen braucht es, um die Beförderungserschleichung auch gerichtsfest zu beweisen. Auch spielt die Zeit eine Rolle, wird man oft kontrolliert (z. B. Südring, und kann man glaubhaft machen, diese Strecke täglich zu fahren) und in 5 Jahren dreimal erwischt, würde ich nicht von Vorsatz sprechen. Sinnvoller wäre vielleicht eine Staffelung des EBE (40 Euro, und wenn man innerhalb von 12 Monaten mehrmals erwischt wird, je zusätzlicher Kontrolle 10 Euro Aufschlag, wenn kein gültiger Fahrausweis vorgelegt wird, also 50 Euro, 60 Euro usw., die letzte Kontrolle läßt die 12 Monate erneut laufen).
Re: Muss ich bezahlen? 22.08.2014 12:49 |
Zitat
manuelberlin
Zu allem kommt dann noch die Möglichkeit hinzu, irrtümlich eine falsche Fahrkarte zu kaufen.
Re: Muss ich bezahlen? 22.08.2014 23:00 |
Re: Muss ich bezahlen? 23.08.2014 09:30 |
Zitat
Heidekraut
Ähnlich läuft es bei nicht gedeckten Kartenzahlungen, wo man dann zwar die Karte sperrt, aber nicht verhindert, dass der Kunde treu bleibt. Sowas sollte sich auch die BVG mal überlegen,
Re: Muss ich bezahlen? 23.08.2014 11:44 |
Zitat
Heidekraut
Die Grünen meinen, das reicht aus, die BVG aber nicht.
Re: Muss ich bezahlen? 23.08.2014 13:04 |
Re: Muss ich bezahlen? 26.08.2014 19:27 |
Re: Muss ich bezahlen? 26.08.2014 19:31 |
Re: Muss ich bezahlen? 26.08.2014 21:09 |
Zitat
B-V 3313
Was hat die vermeintliche Nationalität des Kontrolleurs damit zu tun? Diese Bemerkung finde ich ziemlich daneben.
Re: Muss ich bezahlen? 29.08.2014 18:15 |
Re: Muss ich bezahlen? 29.08.2014 19:30 |
Re: Muss ich bezahlen? 30.08.2014 11:58 |
Zitat
drstar
Falls nach dem Einsteigen der Versuch seitens der Kontrolleure unternommen wurde, den Fahrscheinerwerb zu unterbinden mit der Absicht, ein EBE ausstellen zu können, sollten die Tatbestände der Nötigung, falschen Verdächtigung sowie Verfolgung Unschuldiger erfüllt sein. Hier wollte ein Strafantrag bei der Amtsanwaltschaft Berlin geprüft werden. Diese ist in diesem Fall verpflichtet, zu ermitteln.
Re: Muss ich bezahlen? 30.08.2014 12:40 |
Re: Muss ich bezahlen? 30.08.2014 12:59 |
Zitat
manuelberlin
Stell Dir mal vor, Dein Supermarkt würde folgendes Angebot machen: Beim Kauf von mindestens 2 kg Fleisch darfst Du ein 100g-Glas Senf aus dem Regal nehmen, direkt in Deine Tasche stecken und ohne es dem Kassierer vorzuzeigen hinaustragen. Das gilt aber nur, wenn kein Geflügel dabei ist. Hinter den Kassen finden gelegentlich Taschenkontrollen statt. Dummerweise enthielten Deine Schweinswürstchen wider Erwarten auch etwas Geflügelfleich, und Du hast Dir die Zutatenliste nicht sorgfältig durchgelesen.