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BVG testet MAN Lion's City 5- Türer Gelenkbus.
geschrieben von berliner 
Zitat
der weiße bim
[...] nur die Politiker können, eine Mehrheit vorausgesetzt, das Recht des zahlenden Fahrgasts auf freie Sicht ins Personenbeförderungsgesetz aufnehmen. [...]

Was hat das denn da drin zu suchen?! Wer zwingt die BVG, alles zu machen, das nicht explizit verboten ist?

Die U-Bahn-Folien sind übrigens bereits ein Verstoß gegen den Verkehrsvertrag. Interessiert die BVG ja auch nicht, solange es nicht finanziell geahndet wird.
Zitat
DonChaos
Wer zwingt die BVG, alles zu machen, das nicht explizit verboten ist?

Wer wohl soll "die schwarze Null" in der BVG-Bilanz um jeden Preis erreichen und halten? Aufsichtsrat und Vorstand.
Die Gesetze müssen sie jedoch beachten, daher müsste ein Werbeverbot oder Fahrgastrecht verbindlich geregelt werden. Die EU hat schon kleinlichere Dinge beschlossen.

Zitat
DonChaos
Die U-Bahn-Folien sind übrigens bereits ein Verstoß gegen den Verkehrsvertrag.

Der Berliner Nahverkehrsplan 2014 - 2018 enthält die Festlegung:
Zitat
NVP Berlin 2014-2018, Kapital II.3.3.2

Der ungehinderte Blick der Fahrgäste durch die Wagenfenster ist zur Orientierung nötig.
Fensterbeklebungen dürfen daher grundsätzlich nur auf einem Teil der gesamten Fensterfläche eines Fahrzeugs angebracht
werden. Die verwendeten Beklebungen sowie bedruckte Anti-Scratching-Folien sollen höchstmögliche Transparenz aufweisen.
Die Erkennbarkeit als ÖPNV-Fahrzeug darf durch Werbegrafik nicht eingeschränkt werden.

Der BVG-Verkehrsvertrag bezieht sich auf die Festlegungen im Nahverkehrsplan:
Zitat
Anlage 1, Teil 1, Tabelle Qualitätsmerkmale

Fahrzeuggestaltung - frei durchsichtige Glasscheiben

Definition: Es gelten die Anforderungen des Nahverkehrsplans gemäß Anlage 10.
Beklebung mit Außenwerbefolien höchstmöglicher Transparenz (Sicht vom Fahrgastraum aus).
Diese ist aktuell auf max. 25 % der Fensterfläche je Fahrzeug (Beklebung mit Window-Graphics-Folie) zu beschränken.
BVG wird vor Änderungen dieser Quote Einvernehmen mit dem Aufgabenträger herstellen.

Erfüllungskontrolle: BVG führt eine Liste mit Angabe der beklebten Fahrzeuge und des Umfangs der beklebten
Fensterfläche. Der Aufgabenträger kann diese Liste jederzeit einsehen.

Demnach wird die "Anti-Scrtching-Folie" nur im NVP, nicht im Verkehrsvertrag erwähnt. Woraus sollte sich sonst ein Verstoß herleiten?

so long

Mario
Re: Folienverbot?
22.01.2016 17:12
"Höchst mögliche Transparenz". Die höchst mögliche Transparenz ist unzweifelhaft eine Transparenz von 100 %.

Dann wäre da noch: "Fensterbeklebungen dürfen daher grundsätzlich nur auf einem Teil der gesamten Fensterfläche eines Fahrzeugs angebracht werden."
Ein Teil der gesamten Festerfläche ist unzweifelhaft NICHT 100 %, jedoch sind bei den meisten U-Bahnfahrzeugen 100 % der Fensterfläche des Fahrgastraumes mit nicht-volltransparenten Folien beklebt.

Jetzt kommt bestimmt gleich, dass man ja zwischen den Toren durchgucken könne, demnach dürfe man auch alle Fenster fast komplett deckend weiß bedrucken, wenn nur irgendwo ein Pixel frei bleibt.
Na, wer will diesen Argumentationsweg beschreiten? Mario? Jemand anderes?
Interessant. Vielleicht sollte man künftig die gleiche Anzahl Brandenburger Tore wie derzeit applizieren, allerdings auf dutzende kleine Aufkleber verteilt. Das wäre zwar arbeitsintensiver und dem Scratchschutz nicht sehr zuträglich, aber Don könnte dann deutlich besser aus der U-Bahn auf die dunklen Tunnelwände gucken. :-) Die Fensterbeklebung hätte sich zumindest in Richtung 100 % Transparenz bewegt. An Vollwerbungen störe ich mich auch, aber die dämlichen Brandenburger Tore verhindern mir die Sicht nicht mehr, als es seinerzeit die zerkratzten Scheiben taten.
Re: Folienverbot?
22.01.2016 17:33
Zitat
DonChaos
Na, wer will diesen Argumentationsweg beschreiten? Mario? Jemand anderes?

Ichichich.. ;)
Es heißt zwar einerseits "höchst mögliche Transparenz", gleichzeitig heißt es aber auch "bedruckte Anti-Scratching-Folien". Da in diesem Kontext ein unsichtbarer Druck nicht sinnvoll wäre, dürfte die anzustrebende Lösung irgendwo zwischen "irgendwo ein Pixel frei" und "irgendwo ein Pixel gedruckt" liegen. Die geforderte "höchst mögliche Transparenz" deutet darauf hin, dass eine Tendenz zu letzterem gewünscht ist. Die Brandenburger Tore dürften doch geschätzt maximal 5-10 % der Fensterfläche bedecken, insofern ist diese gewünschte Tendenz schon zu erkennen.
Re: Folienverbot?
22.01.2016 18:01
Weiter oben stand ja noch: "Der ungehinderte Blick der Fahrgäste durch die Wagenfenster ist zur Orientierung nötig."

Das erforderliche Lesen des Stationsnamens ist gestört, egal welche Fläche das störende Muster einnimmt.

Die ersten Anti-Scratching-Folien waren getönt. In dem Zusammenhang ist "größt mögliche Transparenz" ebenfalls sinnstiftend.

Aber nungut, die Diskussion haben wir auch schon dutzendfach durch. Die autofahrenden Fahrgasthasser und servicegedankenbefreiten Betriebsangehörigen haben die eine Meinung, die mit dem dreistelligen IQ eine andere. Zurück zum Bus.
Re: Folienverbot?
22.01.2016 19:24
Wurde denn mittlerweile geklärt, wozu der Bus 5 Türen braucht? Nach meinen Beobachtungen wird bei Gelenkbussen in Berlin oft genug nicht einmal die 3.Tür genutzt (außer von den bösen anarchistischen Hinteneinsteigern). Wer vorne einsteigt, setzt sich vorne hin oder stellt sich auf die mittlere Plattform und verteidigt diesen Platz bis zum letzten Blutstropfen. So stapeln sich im vorderen Teil die Leute während hinten noch Sitzplätze zu haben sind. Aber man kommt nicht hin...^^
Etwas verspätete hier noch die

Zitat
Pressemitteilung der BVG
*BVG testet neuen „Schlenki“ von MAN*

Die Berliner Verkehrsbetriebe testen auch in diesem Jahr einen neuen Bus
-den MAN-Gelenkbus „Lion’s City GL“ des deutschen Herstellers MAN Truck
& Bus AG. Der Gelenkbus, der am heutigen Dienstag von der BVG
vorgestellt wurde, wird ab sofort für knapp zwei Wochen zum Test auf die
Berliner Straßen geschickt. Während des Tests wird der Bus auf der Linie
TXL zwischen Flughafen Tegel und Alexanderplatz für Fahrgäste zur
Verfügung stehen.

Der dreiachsige Gelenkbus ist 18,75 Meter lang und misst eine Höhe von
2,88 Meter. Insgesamt bringt er ein zulässiges Gesamtgewicht von 28
Tonnen auf die Waage. Zirka 100 Fahrgäste finden in dem Fahrzeug Platz.
Zum Sitzen stehen den Fahrgästen 39 feste Plätze und sechs Klappsitze
zur Verfügung.

Der „Lion’s City GL“ verfügt über fünf Schwenktüren, ist barrierefrei
und an der mittleren Tür befindet sich ein Mehrzweckabteil für
zweiRollstühle und Eltern mit einem Kinderwagen. Des Weiteren sorgt ein
lichtdurchlässiger Faltenbalg für mehr Helligkeit im Bereich des
Gelenks. Der Bus senkt sich rund einen Zentimeter tiefer als
vergleichbare Gelenkbusse und ist mit einer Klimaanlage ausgestattet.

Beste Grüße
Harald Tschirner


Zwei Bilder: bei den außen angebrachten Drucken historischer Fahrzeuge ist auch der SD-Prototyp 2514 verewigt.

Eine besonders kuriose Sitzanordnung findet man im Heck über den Motoranlagen.

Beste Grüße
Harald Tschirner


Zitat
Lopi2000
Den lichtdurchlässigen Faltenbalg habe ich mal in Hamburg in einem Bus gesehen und fand es ganz angenehm. Es wäre allerdings mal interessant zu wissen, wie dies nach einigen Jahren Einsatz und im Herbst aussieht. Wenn es einen erhöhten Pflegeaufwand erfordert, dort keine "Schmuddelecke" entstehen zu lassen, kann man auch gut drauf verzichten.

Das ist Wagen 7361 aus 2013...

Gruß Ingo
Zitat
berliner
Zitat
Logital
"Nachteil an der fünften Tür ist leider, wenn die Nebelmaschine arbeitet, wird der Innenraum mit gedüngt."

Bitte was?

Bei den neuen Bussen, kommt aus dem Motorraum öfter mal Qualm. Einer schrieb mal, es ist die Standheizung. Wenn die Tür aufgeht, und dieser Vorgang gerade stattfindet, kann sehr viel ekliger Qualm in den Bus gelangen.

Ich verstehe auch nicht, warum man das Abgasendrohr der Zusatzheizung nicht zum Dach führt. Dieses ist ein recht dünnes Rohr, weil keinerlei den Abgasstrom bremsenden Schalldämfungselemente verbaut werden müssen.

Bei Bussen mit Turmmotor sollte das kein Problem sein, weil der Motorraum ja eh bis nach oben reicht.

Gruß Ingo
Bei diesen erhöhten Sitzen denk ich, irgendwie automatisch an Kindersitze.
Zitat
INW

Das ist Wagen 7361 aus 2013...

Im Bus lief heute ein Imagefilm von MAN, wo dieser Bus auftauchte.

BTW: Bin ich bisher der einzige, dem zwei verschiedene Sitzbezüge im Bus aufgefallen sind?

Ansonsten hab ich noch eine kurze Mitfahrt aufgenommen:
Youtu.be



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.01.2016 20:36 von VT 646.
Zitat
INW
Ich verstehe auch nicht, warum man das Abgasendrohr der Zusatzheizung nicht zum Dach führt. Dieses ist ein recht dünnes Rohr, [...]

Der Druckverlust in Rohren nimmt aber proportional mit der Länge zu und ist weiterhin proportional zum Kehrwert des Durchmessers.

Übersetzt: In langen und dünnen Rohren ist die Reibung am größten und damit auch der Strömungswiderstand...

Gruß
Salzfisch
Zitat
INW
Zitat
berliner
Zitat
Logital
"Nachteil an der fünften Tür ist leider, wenn die Nebelmaschine arbeitet, wird der Innenraum mit gedüngt."

Bitte was?

Bei den neuen Bussen, kommt aus dem Motorraum öfter mal Qualm. Einer schrieb mal, es ist die Standheizung. Wenn die Tür aufgeht, und dieser Vorgang gerade stattfindet, kann sehr viel ekliger Qualm in den Bus gelangen.

Ich verstehe auch nicht, warum man das Abgasendrohr der Zusatzheizung nicht zum Dach führt. Dieses ist ein recht dünnes Rohr, weil keinerlei den Abgasstrom bremsenden Schalldämfungselemente verbaut werden müssen.

Bei Bussen mit Turmmotor sollte das kein Problem sein, weil der Motorraum ja eh bis nach oben reicht.

Aus der Einbauanleitung 8der bei den aktuellen fahrzeugen der BVG verbauten Standheizung
"– Das Abgasrohr muss fallend verlegt werden, entstehendes
Kondensat muss abfließen können."
(http://www.spheros.de/Media/Documents/5417/EA_Thermo__DE_EN_FR_2015_05_63425G.pdf)

Im Normalfall qualmt es ja auch nicht so, irgendwas ist dann mit der Heizungsanlage nicht in Ordnung.

___
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