Zur DSGVO 02.05.2018 13:22 |
Zitat
FOTOS DÜRFEN UNTER DER DSGVO NUR NOCH MIT SCHRIFTLICHER EINWILLIGUNG DER ABGEBILDETEN VERÖFFENTLICHT WERDEN. DAS GILT AUCH FÜR GRUPPENFOTOS AUF ÖFFENTLICHEN VERANSTALTUNGEN
DAS IST FALSCH.
Tatsächlich ist die Aufnahme und/oder Veröffentlichung von Personenfotos als Verarbeitung personenbezogener Daten zu werten, für die grundsätzlich die DSGVO eingreift.
Auf der Grundlage von Art. 85 DSGVO kann der nationale Gesetzgeber aber gesetzliche Ausnahmen und Abweichungen von der DSGVO vorsehen. Nach Aussagen verschiedener Europapolitiker, die bei der DSGVO mitgewirkt haben, ist das Kunsturhebergesetz (KUG) als enstprechende gesetzlichen Spezialregelung zu werten.
Damit bleibt es schlussendlich bei den altbewährten Vorgaben der §§ 22 und 23 KUG zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Fotos.
Selbst wenn man das für spezifische Verarbeitungsvorgänge anders sehen kann, so bleibt neben der Einwilligung stets auch die Legitimation über berechtigte Interessen, die aufgrund der vorzunehmenden Interessenabwägung sogar weitergehenden Spielraum als § 23 KUG schaffen könnte. Schlussendlich wird eine Person, die als Teil einer öffentlichen Veranstaltung fotografiert wird, vernünftigerweise erwarten müssen, auf diesem Bild auch veröffentlicht zu werden.
Auch dieses Thema, welches derzeit in diversen Facebookgruppen dramatisiert wird, wird sicher nicht so heiß gegessen werden, wie es gekocht wird.
Re: Zur DSGVO 02.05.2018 16:34 |
Re: Zur DSGVO 02.05.2018 17:32 |
Re: Zur DSGVO 02.05.2018 17:41 |
Re: Zur DSGVO 02.05.2018 18:04 |
Re: Zur DSGVO 03.05.2018 01:03 |
Re: Zur DSGVO 03.05.2018 01:42 |
Re: Zur DSGVO 03.05.2018 01:54 |
Zitat
Micha
Straßen schon, Personen nur noch mit deren ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung. Grund: mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung der EU) gelten ab 25.05.2018 digitale Fotos von erkennbar abgebildeten Personen als Erhebung und Verarbeitung zu schützender personengebundener Daten. Die bisher geltende und aus dem Urheberrecht kommende Reglung, dass z.B. bei Fotos von Straßenszenen die Einwilligung von dort zufällig auftauchender und für die fotografische Darstellung des eigentlichen Hauptmotives (Bauwerke, Busse, Straßenbahnen ...) unwesentlicher Personen nicht erforderlich ist, weil sie als fotografisches Beiwerk gelten, scheint damit zu entfallen.
Gruß
Micha
Re: Zur DSGVO 03.05.2018 07:56 |
Zitat
GraphXBerlin
Sorry, ich habe jetzt auf die Schnelle weder gefunden was DSGVO heißt, noch um was es eigentlich wirklich geht. Ich habe das ganze nur überflogen.
Ich darf also keine Straße mit Personen fotografieren?
Re: Zur DSGVO 03.05.2018 08:42 |
Zitat
Havelländer
Zitat
GraphXBerlin
Ich darf also keine Straße mit Personen fotografieren?
Doch das darfst du auch weiterhin ohne Einschränkungen, wenn du analog fotografierst oder digital und dann die Aufnahmen nur für dich behältst und niemandem zeigst.
Re: Zur DSGVO 03.05.2018 09:00 |
Re: Zur DSGVO 03.05.2018 11:10 |
Re: Zur DSGVO 03.05.2018 11:17 |
Zitat
S5 Mahlsdorf
Analog fotografieren.
Einscannen.
Zack fertig, Digitalfoto ohne personenbezogene Daten. ;-)
Aber mal im Ernst, das ist doch einfach nur peinlich und dermaßen realitätsfern... ich denke mal, dass spätestens nach dem ersten Gerichtsfall zum KunstUrhG zurückgekehrt wird, aber schöner wäre es, wenn man mal vorher drüber nachdenken würde, was solche Verordnungen für Folgen haben könnten.
Re: Zur DSGVO 03.05.2018 11:39 |
Re: Zur DSGVO 03.05.2018 13:29 |
Re: Zur DSGVO 04.05.2018 00:20 |
Zitat
Tradibahner
Ich glaub, einfach weiter machen wie bisher: [www.rechtambild.de]
Drei Anwälte = fünf Meinungen
Re: Zur DSGVO 04.05.2018 00:37 |
Zitat
manuelberlin
Umgekehrt finde ich Anmerkungen wie "analog fotografieren und dann einscannen, dann sind keine personenbezogenen Daten vorhanden" so "genial", dass mir die Spucke wegbleibt. Ja klar, durch "analog fotografieren und dann einscannen" verschwindet die Person aus dem Bild *augenroll*.
Re: Zur DSGVO 04.05.2018 01:26 |
Zitat
Tradibahner
Zitat
manuelberlin
Umgekehrt finde ich Anmerkungen wie "analog fotografieren und dann einscannen, dann sind keine personenbezogenen Daten vorhanden" so "genial", dass mir die Spucke wegbleibt. Ja klar, durch "analog fotografieren und dann einscannen" verschwindet die Person aus dem Bild *augenroll*.
Bei analogen Fotos fehlen tatsächlich Daten, die Exit-Daten zum Beispiel, was alles heutzutage in digitalen Fotos an Informationen gespeichert werden ...
Re: Zur DSGVO 04.05.2018 06:59 |
Zitat
Manuel
Das ist aber nicht wirklich der Punkt. Bei Digitalfotos kann man diese Daten (hierbei geht es ja um Tag und Uhrzeit und eventuell um Standortdaten) ebenfalls weglassen.
Re: Zur DSGVO 04.05.2018 07:51 |
Zitat
Philipp Borchert
Zitat
Manuel
Das ist aber nicht wirklich der Punkt. Bei Digitalfotos kann man diese Daten (hierbei geht es ja um Tag und Uhrzeit und eventuell um Standortdaten) ebenfalls weglassen.
Kann man? Wie denn?