Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 13.05.2021 05:52 |
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Henning
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Alter Köpenicker
Zitat
Henning
Aus diesem Grund müssen die Straßen- und Stadtbahnen so umgerüstet werden, dass der Fahrer den Fahrschalter alle 15 Sekunden einmal betätigen muss. Ansonsten wird der Zug automatisch gebremst.
Das stelle ich mir gerade bei Langsamfahrstellen oder Bremsvorgängen ziemlich schwierig vor. Besser ist da doch das altbewährte System, bei dem ein separater Sifa-Taster alle 30 Sekunden losgelassen werden muß.
Warum sollte dies deiner Meinung nach bei Langsamfahrstellen oder Bremsvorgängen ziemlich schwierig sein?
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 13.05.2021 06:19 |
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 13.05.2021 09:00 |
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T6Jagdpilot
Versagen von einigen Sicherungssystemen sind eher auf den Köln-Bonner Raum beschränkt,-)
Da gabs doch 1999 ? auch so einen "netten" Vorfall mit einem Siemensprototypen im Tunnel,
der einiges an gefaltetem KVB-Blech hinterließ...
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 13.05.2021 12:21 |
Zitat
AlMi
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Wutzkman
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der weiße bim
Zitat
Nordender
Frage: Gibt es technische Assistenzsysteme beim Bus, die Fahruntauglichkeit bemerken könnten?
Das ist in den geltenden Regelwerken nicht vorgesehen.
Entschuldige bitte, aber das ist keine Antwort auf die Frage...
Dann möchte ich die Erläuterungen von Mario präzisieren:
Nein.
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 13.05.2021 14:47 |
Zitat
Wutzkman
Beim Lkw gibt es durchaus technische Assistenzsysteme, die eine Fahruntauglichkeit bemerken, z.B. Alkoholerkennung vor Fahrtantritt, oder Müdigkeitserkennung während der Fahrt. Und es gibt keinen Grund, warum diese nicht auch in Bussen zum Einsatz kommen können.
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 13.05.2021 15:00 |
Zitat
B-V 3313
Bei welchem Fahrzeug soll denn jede Betätigung des Fahrschalters zur Beschleunigung führen?
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 13.05.2021 15:03 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
Wutzkman
Beim Lkw gibt es durchaus technische Assistenzsysteme, die eine Fahruntauglichkeit bemerken, z.B. Alkoholerkennung vor Fahrtantritt, oder Müdigkeitserkennung während der Fahrt. Und es gibt keinen Grund, warum diese nicht auch in Bussen zum Einsatz kommen können.
Bei Omnibussen des Stadtverkehrs in Deutschland ist sowas nicht vorgeschrieben.
Alkoholkontrollen beim Fahrpersonal nach dem Zufallsprinzip werden durchaus vorgenommen, und die Einhaltung der gesetzlichen Pausen ist mittels Tachoscheibe oder Datenspeicher kontrollierbar. Mehr wird nicht verlangt.
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 13.05.2021 15:42 |
Zitat
Wutzkman
Zitat
AlMi
Zitat
Wutzkman
Zitat
der weiße bim
Zitat
Nordender
Frage: Gibt es technische Assistenzsysteme beim Bus, die Fahruntauglichkeit bemerken könnten?
Das ist in den geltenden Regelwerken nicht vorgesehen.
Entschuldige bitte, aber das ist keine Antwort auf die Frage...
Dann möchte ich die Erläuterungen von Mario präzisieren:
Nein.
Dann muss ich die Erläuterungen von Mario möglicherweise revidieren. Beim Lkw gibt es durchaus technische Assistenzsysteme, die eine Fahruntauglichkeit bemerken, z.B. Alkoholerkennung vor Fahrtantritt, oder Müdigkeitserkennung während der Fahrt. Und es gibt keinen Grund, warum diese nicht auch in Bussen zum Einsatz kommen können.
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 13.05.2021 15:47 |
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Alter Köpenicker
Zitat
B-V 3313
Bei welchem Fahrzeug soll denn jede Betätigung des Fahrschalters zur Beschleunigung führen?
Ich ging natürlich davon aus, daß sich der Fahrschalter in Nullstellung befindet, wie es ja bei den von mir skizzierten Szenarien üblich ist (Erreichen der Höchstgeschwindigkeit, Bremsvorgang). Dennoch halte ich es für keine gute Idee, alle 15 Sekunden daran herumzunesteln, um dem Fahrzeug gegenüber zu signalisieren, ob man noch bei Sinnen ist. Da favorisiere ich ganz klar einen separaten Schalter.
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 13.05.2021 16:38 |
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Der Fonz
Sicherlich sind diese in gewissen Maße sinnvoll, die Reisebusbranche sollte damit ausgerüstet werden, hätten sie aber das aktuelle Unglück hier in der Stadt verhindern können?
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 13.05.2021 16:39 |
Zitat
Jay
Denkbar wäre auch ein zusätzliches Pedal, das mit dem linken Fuß betätigt werden muss.
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 13.05.2021 17:38 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
Jay
Denkbar wäre auch ein zusätzliches Pedal, das mit dem linken Fuß betätigt werden muss.
Angesichts der Tasache, dass nicht jeder Bus ein Automatikgetriebe hat, ist das sogar undenkbar.
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 13.05.2021 17:47 |
Zitat
Jay
Da ist sie wieder, die typische "Alles oder nichts"-Keule.
Zitat
Jay
Sind Busfahrer deiner Meinung nach zu doof unterschiedliche Fahrzeuge unterschiedlich zu bedienen? Wieviele Linienbusse setzt die BVG so mit Schaltgetriebe ein?
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 13.05.2021 17:54 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
Jay
Da ist sie wieder, die typische "Alles oder nichts"-Keule.
Richtig, da darf es keinen Unterschied geben.
Zitat
Jay
Sind Busfahrer deiner Meinung nach zu doof unterschiedliche Fahrzeuge unterschiedlich zu bedienen? Wieviele Linienbusse setzt die BVG so mit Schaltgetriebe ein?
Auch wenn es den Berlinern schwer fällt das einzusehen, aber die BVG ist nicht der Nabel der Welt.
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 13.05.2021 17:59 |
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 13.05.2021 19:57 |
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Logital
Zitat
T6Jagdpilot
Versagen von einigen Sicherungssystemen sind eher auf den Köln-Bonner Raum beschränkt,-)
Da gabs doch 1999 ? auch so einen "netten" Vorfall mit einem Siemensprototypen im Tunnel,
der einiges an gefaltetem KVB-Blech hinterließ...
Vielleicht wars kein Versagen von Sicherungssystemen, aber hatten wir in Alt Köpenick nicht auch schon mal den Fall eines bewusstlosen Bimfahrers bei langsamer Fahrt?
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 13.05.2021 22:16 |
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der weiße bim
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Wutzkman
Beim Lkw gibt es durchaus technische Assistenzsysteme, die eine Fahruntauglichkeit bemerken, z.B. Alkoholerkennung vor Fahrtantritt, oder Müdigkeitserkennung während der Fahrt. Und es gibt keinen Grund, warum diese nicht auch in Bussen zum Einsatz kommen können.
Bei Omnibussen des Stadtverkehrs in Deutschland ist sowas nicht vorgeschrieben.
Alkoholkontrollen beim Fahrpersonal nach dem Zufallsprinzip werden durchaus vorgenommen, und die Einhaltung der gesetzlichen Pausen ist mittels Tachoscheibe oder Datenspeicher kontrollierbar. Mehr wird nicht verlangt.
Zitat
Der Fonz
Sicherlich sind diese in gewissen Maße sinnvoll, die Reisebusbranche sollte damit ausgerüstet werden, hätten sie aber das aktuelle Unglück hier in der Stadt verhindern können?
Zitat
B-V 3313
Nein, das hätten sie nicht. Das scheint klassischer Aktionismus zu sein.
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 13.05.2021 22:32 |
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Wutzkman
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Es wurde nicht danach gefragt, was bei Deutschlands Stadtverkehren vorgeschrieben ist.
Zitat
Wutzkman
Soso, Aktionismus also. Wo genau fand denn der von kritisierte Aktionismus statt? Oder gab es etwa gar keinen und du hast dir das nur zurecht gelegt, um dagegen sein zu können?
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 14.05.2021 17:51 |
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Wutzkman
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Es wurde nicht danach gefragt, was bei Deutschlands Stadtverkehren vorgeschrieben ist.
Re: Gesperrter Vordereinstieg - Ein Sicherheitsrisiko? 14.05.2021 18:33 |
Zitat
der weiße bim
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Wutzkman
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Es wurde nicht danach gefragt, was bei Deutschlands Stadtverkehren vorgeschrieben ist.
Etwas in Serienkraftfahrzeuge einzubauen, was weder vorgeschrieben, noch hinreichend geprüft und nicht zugelassen ist, führt zum Erlöschen der Fahrzeugzulassung. Mit dem Kauf und dem Einsatz typgeprüfter Fahrzeuge erfüllt der Betreiber alle gesetzlichen Forderungen. Niemand kann ihm einen Vorwurf machen, ein Sicherheitsrisiko einzugehen.
Die Ausstattung wird sich mit dem weiteren Stand der Forschung und Technik sicherlich ändern. Es ist Sache der Aufsichtsbehörden, die Vorschriften dahingehend anzupassen - oder eben nicht.