Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 20:17 |
Zitat
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße“ in den Bezirken Pankow und Lichtenberg von Berlin
Bekanntmachung vom 29.06.2021 – SenUVK IV E 15 – P 2020-0041
Telefon: (030) 9025-1565 oder (030) 9025-0, intern 925-1565
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben als Vorhabenträgerin die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit den §§ 1 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG BE) sowie in Verbindung mit §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße“ in den Bezirken Pankow und Lichtenberg von Berlin beantragt.
Mit dem Vorhaben soll die bestehende Straßenbahnstrecke in der Oderbruchstraße und der Hohenschönhauser Straße von Landsberger Allee bis zur Haltestelle Hohenschönhauser Straße/Weißenseer Weg barrierefrei ausgebaut werden. Die Straßenbahn wird dabei in der Mittellage soweit als möglich getrennt vom KFZ-Verkehr auf einem eigenen, unabhängigen Bahnkörper geführt. Durch die Trassenführung auf eigenem Bahnkörper entstehen Richtungsfahrbahnen; dadurch und durch die barrierefreien Haltestellen ergeben sich größere Veränderungen im Straßenraum, so dass 40 Straßenbäume gefällt werden.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglich-keitsprüfung nach § 5 Absatz 1, 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), da die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, IV E 1 als zuständige Behörde im Rahmen der Vorprüfung nach § 9 Absatz 3 UVPG das Nichtbestehen einer Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht festgestellt hat. Diese Feststellung ist nicht selbständig nach § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG anfechtbar. Die Begründung kann nach § 5 Absatz 2 UVPG unter www.berlin.de/planfeststellungen/ sowie im UVP-Portal des Landes Berlins und in den ausgelegten Planunterlagen eingesehen werden.
Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden überwiegend landeseigene Flächen – hier wiederum öffentliches Straßenland – der Gemarkungen Lichtenberg und Prenzlauer Berg beansprucht. Ein anteiliger Grunderwerb ist nur bei drei Flurstücken der Gemarkung Lichtenberg, Flur 114 vorgesehen.
Der Plan für das eingangs bezeichnete Bauvorhaben (Erläuterungsbericht und Pläne sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen bestehend aus: Verfügung der Planfeststellungsbehörde zum Verzicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP-Bericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan einschließlich Maßnahmenkartei, vorhabenbezogene Einzelfallprüfung der Vorhabenträgerin, Schalltechnisches Gutachten, Erschütterungstechnisches Gutachten, Baulärmgutachten) und die Bekanntmachung werden entsprechend der §§ 2, 3 des Planungssicherstellungsgesetzes – PlanSiG im Internet unter:
www.berlin.de/planfeststellungen/
vom 26. Juli bis 25. August 2021
sowie im UVP-Portal des Landes Berlin.
Um eine physische Inaugenscheinnahme der o.g. Planunterlagen als zusätzliches Informationsangebot zu ermöglichen, erfolgt eine Auslegung der Planunterlagen vom 26. Juli bis einschließlich 25. August 2021 in den Bezirksämtern Pankow und Lichtenberg von Berlin. Eine Einsichtnahme kann nur nach vorheriger Vereinbarung eines Termins per Telefon, oder per E-Mail beim
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste
Storkower Straße 97, 10407 Berlin
E-Mail: stefan.brost@ba-pankow.berlin.de
Tel.: 030 90295 3465 oder 030 90295 3466
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit
Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
Tel.: 030 90296 8005
erfolgen. Es sind die jeweils aktuell am Tag der Einsichtnahme geltenden Bestimmungen hinsichtlich der Öffnungszeiten, Zutritts- und Abstandsregeln sowie Hygienevorschriften zu beachten.
Falls Erläuterungen und Auskünfte zu den Planunterlagen gewünscht werden, besteht die Möglichkeit, sich bei der Vorhabenträgerin – Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), E-Mail: torsten.jetzke@bvg.de – zu informieren.
Hinweise
Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Anerkannte Vereinigungen nach § 2, 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden Planunterlagen und (einschlägigen) Sachverständigengutachten. Sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.
Einwendungen und Stellungnahmen müssen das Bauvorhaben bezeichnen sowie den geltend gemachten Belang und dessen Beeinträchtigung erkennen lassen.
Die Einwendungen und Stellungnahmen sind bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis einschließlich 8. September 2021 (maßgebend ist der Eingang in der Verwaltung) bei der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, IV E 1, Postanschrift: Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin (während der Auslegungszeit auch am Auslegungsort) schriftlich oder zur Niederschrift oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten Signatur im Sinne des Vertrauensdienstegesetzes (VDG) i. V. m. der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 versehen an die E-Mail-Adresse post@senuvk.berlin.de erheben. Abgaben von Erklärungen zur Niederschrift können ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (Tel: (030) 9025 1565) abgegeben werden.
Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind nach Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist nach § 73 Absatz 4 VwVfG ausgeschlossen.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenden Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen nach § 17 Absatz 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.
Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG.
Die Anhörungsbehörde kann auf eine förmliche Erörterung nach § 29 Absatz 1a PBefG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 PlanSiG verzichten.
Falls ein Erörterungstermin stattfindet, wird dieser zu gegebener Zeit gesondert ortsüblich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Sofern eine Erörterung stattfindet, werden rechtzeitig erhobene Einwendungen in einem Termin erörtert, der zu gegebener Zeit noch ortsüblich bekannt gemacht wird.
Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen und Stellungnahmen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt.
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu den Akten zu geben ist.
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
Über die Zulässigkeit des Vorhabens und über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und an diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung nach § 74 Absatz 5 VwVfG ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach § 28a Absatz 1 PBefG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht nach § 28a Absatz 3 PBefG an dem vom Plan betroffenen Flächen zu.
Die Erhebung dieser Daten erfolgt entsprechend der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o.g. Planfeststellungsverfahren werden die von Ihnen erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von uns erhoben, gespeichert und verarbeitet. Ihre persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit beurteilen zu können. Wir können die Daten an die Planfeststellungsbehörde, die Vorhabenträgerin und ihre mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Einwendungen und Stellungnahmen weiterreichen. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i. V. m. § 3 Satz 1 Berliner Datenschutzgesetz. Die Hinweise zum Datenschutz sind mit ausgelegt und auch im Internet unter: www.berlin.de/sen/uvk/service/formulare/datenschutz/
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 21:24 |
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 21:26 |
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 21:26 |
Zitat
Die Straßenbahn wird dabei in der Mittellage soweit als möglich getrennt vom KFZ-Verkehr auf einem eigenen, unabhängigen Bahnkörper geführt. Durch die Trassenführung auf eigenem Bahnkörper entstehen Richtungsfahrbahnen; dadurch und durch die barrierefreien Haltestellen ergeben sich größere Veränderungen im Straßenraum, so dass 40 Straßenbäume gefällt werden.
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 21:57 |
Zitat
def
Wo steht denn da was von Mittelbahnsteigen?
Zitat
Die Straßenbahn wird dabei in der Mittellage soweit als möglich getrennt vom KFZ-Verkehr auf einem eigenen, unabhängigen Bahnkörper geführt. Durch die Trassenführung auf eigenem Bahnkörper entstehen Richtungsfahrbahnen; dadurch und durch die barrierefreien Haltestellen ergeben sich größere Veränderungen im Straßenraum, so dass 40 Straßenbäume gefällt werden.
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 22:10 |
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Bd2001
Sind jetzt Mittelbahnsteige der neue Berliner Standard?
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 22:11 |
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 22:16 |
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Bd2001
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def
Wo steht denn da was von Mittelbahnsteigen?
Zitat
Die Straßenbahn wird dabei in der Mittellage soweit als möglich getrennt vom KFZ-Verkehr auf einem eigenen, unabhängigen Bahnkörper geführt. Durch die Trassenführung auf eigenem Bahnkörper entstehen Richtungsfahrbahnen; dadurch und durch die barrierefreien Haltestellen ergeben sich größere Veränderungen im Straßenraum, so dass 40 Straßenbäume gefällt werden.
Weiter geht es im Text: "Für das Vorhaben wird die bereits in Mittelage geführte Straßenbahntrasse im Bereich der Haltestellen zur Aufnahme der Mittelbahnsteige aufgeweitet." Quelle [www.uvp-verbund.de]
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 22:21 |
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Arnd Hellinger
Da auf M5 und M6 noch die nächsten 30 Jahre Einrichter (GT6 und nach deren Ableben/Verkauf F8E) verkehren werden, kann man im hier gegenständlichen Abschnitt kaum Mittelbahnsteige anlegen, möchte man sich mit Linksverkehr und zwei Gleiskreuzen keine zusätzlichen Zwangspunkte einhandeln...
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 22:21 |
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 22:30 |
Zitat
B-V 3313
Hoffentlich ist das ein "Textfehler" und man meint nur, dass die (Seiten-)Bahnsteige auch in der Mittellage sind.
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 22:31 |
Zitat
Alter Köpenicker
Und natürlich sind für diese Strecke wieder Rasengleise angedacht. Das mag ja ganz gut und schön sein, wenn man sich darum auch mal kümmern würde. Noch nirgendwo habe ich solche vergammelten Rasengleise gesehen, wie hierzustadt.
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 23:00 |
Zitat
def
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Alter Köpenicker
Und natürlich sind für diese Strecke wieder Rasengleise angedacht. Das mag ja ganz gut und schön sein, wenn man sich darum auch mal kümmern würde. Noch nirgendwo habe ich solche vergammelten Rasengleise gesehen, wie hierzustadt.
Lieber "vergammelte" Rasengleise als das, was z.B. in Wien Standard ist.
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 23:20 |
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 23:20 |
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 23:34 |
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 23:36 |
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def
Vielleicht könnte man im Rahmen der Weiterentwicklung des Neuen Berliner Straßenbahngleises auf andere Rasen-/Gras-/Pflanzenarten setzen, die längerer Trockenheit besser gewachsen sind (jedoch natürlich auch die betrieblichen Anforderungen eines Straßenbahnbetriebs erfüllen).
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 23:50 |
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B-V 3313
In der Oderbruchstraße/ Hohenschönhauser Straße ist ein eigener Gleiskörper wohl eher machbar, aber ist denn die Berliner Gleisbauweise wirklich eine entsiegelte Fläche oder ist das "nur" eine Rasenfläche in einer Betonwanne?
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 23.07.2021 23:59 |
Zitat
Bd2001
Zitat
def
Vielleicht könnte man im Rahmen der Weiterentwicklung des Neuen Berliner Straßenbahngleises auf andere Rasen-/Gras-/Pflanzenarten setzen, die längerer Trockenheit besser gewachsen sind (jedoch natürlich auch die betrieblichen Anforderungen eines Straßenbahnbetriebs erfüllen).
Man kann auch auf technische Lösungen setzen.
Re: Planfeststellung für das „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße” 24.07.2021 00:05 |
Zitat
Bd2001
Zitat
def
Vielleicht könnte man im Rahmen der Weiterentwicklung des Neuen Berliner Straßenbahngleises auf andere Rasen-/Gras-/Pflanzenarten setzen, die längerer Trockenheit besser gewachsen sind (jedoch natürlich auch die betrieblichen Anforderungen eines Straßenbahnbetriebs erfüllen).
Man kann auch auf technische Lösungen setzen.