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Beschilderung am U-Bahnhof Bayerischer Platz
geschrieben von Bahnmeier 
Vor ein paar Tagen habe ich auf dem U4-Bahnsteig gesehen, das auch nach Inbetriebsnahme des Aufzuges über den Sitzbänken immer noch die Beschilderungen aus den achtziger Jahren vorhanden ist, nur Piktogramme wegen des Aufzuges wurden hinzugeklebt. Sind diese Beschilderungen denkmalgeschützt, weshalb sie dort aul einzigste noch im Berliner U-Bahnnetz vorhanden sind?
Es gibt m.E. auch noch weitere Stationen, an denen Wegeleitungen zu finden sind, die nicht der heute üblichen BVG-Optik entsprechen. Ich meine, z.B. Hansaplatz gibt es so etwas. Und die Station dürfte auch tatsächlich unter Denkmalschutz stehen.

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Zitat
Bahnmeier
Vor ein paar Tagen habe ich auf dem U4-Bahnsteig gesehen, das auch nach Inbetriebsnahme des Aufzuges über den Sitzbänken immer noch die Beschilderungen aus den achtziger Jahren vorhanden ist, nur Piktogramme wegen des Aufzuges wurden hinzugeklebt. Sind diese Beschilderungen denkmalgeschützt, weshalb sie dort aul einzigste noch im Berliner U-Bahnnetz vorhanden sind?

Es geht in der Tat um Denkmalschutz.

Viele Grüße
Arnd
Aber steht auch die Beschilderung auf dem U-Bahnhof Bayerischer Platz unter DEnkmalschutz? Immerhin ist die über 70 Jahre jünger als der Bahnhof (1910 eröffnet)! Und z. B, Hansaplatz ist auch nicht mehr die Originalbeschilderung, jedoch ist die neue an die heutige BVG-Optik angelehnt, nur halt wurden dort anderen Farbtöne gewählt.
Zitat
Philipp Borchert
Es gibt m.E. auch noch weitere Stationen, an denen Wegeleitungen zu finden sind, die nicht der heute üblichen BVG-Optik entsprechen. Ich meine, z.B. Hansaplatz gibt es so etwas. Und die Station dürfte auch tatsächlich unter Denkmalschutz stehen.

Schloßstr.
Zitat
Bahnmeier
Aber steht auch die Beschilderung auf dem U-Bahnhof Bayerischer Platz unter DEnkmalschutz? Immerhin ist die über 70 Jahre jünger als der Bahnhof (1910 eröffnet)! Und z. B, Hansaplatz ist auch nicht mehr die Originalbeschilderung, jedoch ist die neue an die heutige BVG-Optik angelehnt, nur halt wurden dort anderen Farbtöne gewählt.

Maßgeblich ist in der Regel der Zustand bzw. die Ausstattung eines Gebäudes zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Maßgeblich ist in der Regel der Zustand bzw. die Ausstattung eines Gebäudes zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung.

Naja, dann müsste in vielen Bahnhöfen aber das DAISY abgebaut werden und moderne Fahrkartenautomaten, Notrufsäulen und gelb-weiße Entwerter sind auch nicht überall passend.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Bahnmeier
Aber steht auch die Beschilderung auf dem U-Bahnhof Bayerischer Platz unter DEnkmalschutz? Immerhin ist die über 70 Jahre jünger als der Bahnhof (1910 eröffnet)! Und z. B, Hansaplatz ist auch nicht mehr die Originalbeschilderung, jedoch ist die neue an die heutige BVG-Optik angelehnt, nur halt wurden dort anderen Farbtöne gewählt.

Maßgeblich ist in der Regel der Zustand bzw. die Ausstattung eines Gebäudes zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung.

Genau. Der U4-Bahnsteig Bayerischer Platz wurde bereits in den 1980ern unter Schutz gestellt, der ehemalige Portalbau und die U7 z.B. nicht.
Bei vielen "überformten" Bauwerken wird der Zustand der letzten Änderungen mitberücksichtigt.
Manchmal sind es ganze Streckenabschnitte, manchmal nur Teile eines Bahnhofs, die denkmalgeschützt sind. So sind z.B. die Portale des U-Bahnhofs Strausberger Platz in den Häuserzeilen von 1952 geschützt, während der Bahnhof mit der modernen Sanierung von 2003 nicht mehr in eine Schutzkategorie passt.

Natürlich können Alois Riegls Denkmalwerte sich auch "ändern" bzw. dem aktuellen Nutzen gegenübergestellt und die Schutzwürdigkeit angepasst oder auch entzogen werden (Erinnerungswert vs Gebrauchswert), so wird bei "nötigen" Änderungen wie DAISY, dem Blindenleitsystem oder dem barrierefreien Ausbau der Stationen eng mit dem Denkmalschutzamt zusammengearbeitet.

Da ich an den Denkmalschutzbegründungen für einige der Rümmler-Bahnhöfe 2015/16 mitgearbeitet habe, habe ich auch den Wiki-Eintrag Liste der Berliner U-Bahnhöfe die Spalte Denkmal mit eingepflegt, da die -zwar hilfreiche- Karte des Geoportals längst nicht komplett ist (so fehlen hier u.a. die U5 Bahnhöfe Tierpark bis Hönow; ausgenommen Kienberg), ebenso ist die Denkmaldatenbank nicht vollständig; auch die ausführliche Begründungen oder der Zeitpunkt der Inschutzstellung ist dort leider nicht nachzulesen.


Das ist mir langfristig zu kurz gedacht.
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Zitat
B-V 3313
Zitat
Arnd Hellinger
Maßgeblich ist in der Regel der Zustand bzw. die Ausstattung eines Gebäudes zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung.

Naja, dann müsste in vielen Bahnhöfen aber das DAISY abgebaut werden und moderne Fahrkartenautomaten, Notrufsäulen und gelb-weiße Entwerter sind auch nicht überall passend.

Da gilt dasselbe wie für Aufzüge, Brandschutz oder Blindenleitsysteme - betriebsnotwendige Modernisierung kann mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden,

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Da gilt dasselbe wie für Aufzüge, Brandschutz oder Blindenleitsysteme - betriebsnotwendige Modernisierung kann mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden,

Das gilt erst recht für die Beschilderung.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Ich frage mich, weshalb dort ein neues Schild installiert werden soll, wenn durch das aufgeklebte Piktogramm der Information genüge getan ist.
Kostet doch bloß wieder unnötig Geld.

Gruß, Martin
Zitat
U4forever
Ich frage mich, weshalb dort ein neues Schild installiert werden soll, wenn durch das aufgeklebte Piktogramm der Information genüge getan ist.
Kostet doch bloß wieder unnötig Geld.

Gruß, Martin

Aufkleber mag die BVG nicht, weil irgendwelche 'Kunden' Spaß daran haben sie wieder abzukratzen. Daher werden Aufkleber eigentlich nur bei temporären Änderungen verwendet und sonst die Schilder komplett getauscht.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
B-V 3313
Zitat
Arnd Hellinger
Da gilt dasselbe wie für Aufzüge, Brandschutz oder Blindenleitsysteme - betriebsnotwendige Modernisierung kann mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden,

Das gilt erst recht für die Beschilderung.

Aber nicht, wenn der Beschilderung durch die Rauhut-Behörde selbst Denkmalwert zugesprochen wurde...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Aber nicht, wenn der Beschilderung durch die Rauhut-Behörde selbst Denkmalwert zugesprochen wurde...

Dem ist aber nicht so, sie kann verändert werden.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.04.2023 20:56 von B-V 3313.
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