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Turmstraße: Kommt der Tram was in die Quere?
geschrieben von BahnInfo-Redaktion 
Zitat
der weiße bim
Zurück nach Berlin: Im Rangierbereich der Gleisverbindung Turmstraße wäre ein signalisierter Übergang praktisch ständig Rot für die Fußgänger, da er 4x in 5 Minuten von langsam fahrenden 40-m-Wagen passiert wird.
Also ich zähle da nur zwei Fahrten in 5 Minuten. Alle 5 Minuten fährt eine Bahn in die Kehranlage. Und alle 5 Minuten fährt auch wieder eine raus.

Zitat
der weiße bim
Der Vergleich mit der Dircksenstraße ist plausibel, diese liegt aber in einer Fußgängerzone, während die Turmstraße zum übergeordneten Straßennetz gehört.
Aber auch ein übergeordnetes Straßennetz lässt nicht signalisierte Überwege zu. Gerade die Kombination aus einige signalisierten Überwegen (für alle, die Signalisierung brauchen) und nicht signalisierten Überwegen an vielen Stellen ermöglicht eine hohe Querungsmöglichkeit der Straße für die meisten Verkehrsteilnehmer bei gutem Verkehrsfluss (auch für den ÖV und das Rad).

Und vor allem darf man nicht vergessen. Direkt daneben ist die doppelte Kreuzungsweiche, die Tram hat da ohnehin nur 20km/h, die Turmstraße ist einspurig plus Radweg, da könnte man also recht simpel in drei Etappen zu Fuß oder mit dem Rad queren.
Zitat
TomB
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Stichbahn
Siehe auch in der aktuellen Kiezzeitschrift "Ecke Turmstraße", S. 5: [www.turmstrasse.de]

(Herausgeber, wenn auch nicht inhaltlich verantwortlich, ist übrigens das Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung.)

Das ist doch stark.
Man plant also den Überweg ein, weil er OK ist und fällt dafür sogar mindestens einen Baum.

Dann lässt man den Überweg wieder weg.

Der dort dargestellte Zusammenhang ist falsch. Die Gründe für diese Baumfällung lagen an anderer Stelle.
Ich empfehle Schülerlotsen! ;-)
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Arnd Hellinger
Wieviele Personen außerhalb des MIV haben denn dort vor dem Gleisbau die Straße überquert? So wahnsinnig weit ist es zum nächsten offiziellem Überweg ja nun auch nicht..

Entgegen der Aussage von hansaplatz wurde dieser "Korridor" schon stark genutzt, ist er - neben seinem Status als Ergänzungsnetz - der Zugang vom Westfälischen Viertel zum Rathaus und zur Markthalle (bzw. gewährleistete einfach einen gesicherten Übergang auf die andere Seite).

Und ja, 2 x 150m mögen gemeinhin ja "nicht so schlimm sein", aber aus dem aus dem Westfälischen Viertel verlängert sich leider auch der Weg zur Haltestelle (Turmstraße statt Alt Moabit [bzw. U Turmstraße statt Rathaus Tiergarten oder Ottostraße] - und nein, der neue 245 erschließt dann andere Relationen) - da schmälert dieser Schildbürgerstreich die Vorteile der Tram schon deutlich...
Ich frage mich ehrlich gesagt auch, wo das Problem ist. Man nimmt halt die Gitter und asphaltiert die Gleise so, dass man queren kann. Dann nennt man das ganze halt nicht "Fußgängerquerung" (oder wie auch immer). Diese Überregulierung bei Straßenbahnstrecken ist doch einfach albern...
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def
Ich frage mich ehrlich gesagt auch, wo das Problem ist. Man nimmt halt die Gitter und asphaltiert die Gleise so, dass man queren kann. Dann nennt man das ganze halt nicht "Fußgängerquerung" (oder wie auch immer). Diese Überregulierung bei Straßenbahnstrecken ist doch einfach albern...

Meine Vermutung ist eher, dass es da schlicht um Forderungen der Unfallkasse geht, um deren Haftpflichten zu minimieren. Da der Laden aus Steuer- und Beitragsgeldern finanziert wird, besteht halt irgendwo auch daran ein öffentliches Interesse.

Viele Grüße
Arnd
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Arnd Hellinger
Zitat
def
Ich frage mich ehrlich gesagt auch, wo das Problem ist. Man nimmt halt die Gitter und asphaltiert die Gleise so, dass man queren kann. Dann nennt man das ganze halt nicht "Fußgängerquerung" (oder wie auch immer). Diese Überregulierung bei Straßenbahnstrecken ist doch einfach albern...

Meine Vermutung ist eher, dass es da schlicht um Forderungen der Unfallkasse geht, um deren Haftpflichten zu minimieren. Da der Laden aus Steuer- und Beitragsgeldern finanziert wird, besteht halt irgendwo auch daran ein öffentliches Interesse.

Müsste man dann nicht auch alle von Bussen befahrenen Straßen eingittern?

Es ist völlig absurd, wie einerseits Nicht-Probleme zu riesigen Gefahren hochgejazzt werden und tatsächliche Gefahren, die alle paar Wochen zu Verletzten oder gar Toten führen, völlig egal sind.
Hallo zusammen!

Zitat
Philipp Borchert
Zitat
Mario
(...) dass dieses Problem bei der Planfeststellung, die allerdings für Berliner Verhältnisse recht zügig vonstatten ging, nicht richtig erkannt wurde.

Vielleicht ja gerade deshalb. Das eigentliche Problem scheint ja der fehlende Platz für eine Aufstellfläche beiderseits der Straßenbahnstrecke zu sein.

So sieht das im Übersichtsplan zum Planfeststellungsbeschluss aus. Da sind durchaus die nötigen Aufstellflächen vorhanden und eingeplant. Und es sind, wie M48er schon korrekt angemerkt hat, nicht vier, sondern nur zwei Fahrten innerhalb von 5 Minuten - so wie in der Dircksenstraße und an jeder anderen Stelle mit 5-Minuten-Takt auch. Daher wirkt das Problem auf mich ebenfalls völlig konstruiert.

Nebenbei legt der Plan nahe, dass im Zusammenhang mit dem Überweg tatsächlich ein Baum gefällt werden musste, nämlich an der südöstlichen Ecke Turmstraße/Thusneldaallee. Ohne die (tatsächlich auch gebaute und damit heute vorhandene) Aufstellfläche zwischen Fahrbahn und Gleiskörper hätte nämlich die Fahrbahn der Turmstraße (und damit auch die Schleppkurve an der Ecke) nach Norden verschoben werden können.

Die ganze Angelegenheit lässt auch die seit vielen Wochen ruhenden Arbeiten an der Bordsteinkante an genau dieser Ecke Turmstraße/Thusneldaallee in einem neuen Licht erscheinen (siehe mein Fotoupdate im Baustellenthread vom 28. August).



Viele Grüße
Manuel
Moinsen

Zitat
manuelberlin
Hallo zusammen!

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Philipp Borchert
Zitat
Mario
(...) dass dieses Problem bei der Planfeststellung, die allerdings für Berliner Verhältnisse recht zügig vonstatten ging, nicht richtig erkannt wurde.

Vielleicht ja gerade deshalb. Das eigentliche Problem scheint ja der fehlende Platz für eine Aufstellfläche beiderseits der Straßenbahnstrecke zu sein.

So sieht das im Übersichtsplan zum Planfeststellungsbeschluss aus. Da sind durchaus die nötigen Aufstellflächen vorhanden und eingeplant. Und es sind, wie M48er schon korrekt angemerkt hat, nicht vier, sondern nur zwei Fahrten innerhalb von 5 Minuten

Als Ergänzung noch:
  1. Dort war im Planfeststellungsbeschluss gar keine Ampel vorgesehen, sie kann also auch nicht dauernd "rot" leuchten. Damit ist auch eine Forderung, an einer solchen Stelle "in einem Rutsch" die gesamte Straße queren zu können, hinfällig, denn an nicht LSA-geregelten Stellen mit getrennten Richtungsfahrbahnen kann man das naturgemäß nicht einrichten.
  2. Dort sind im PFB auf beiden Seiten zwischen Fahrbahn und Straßenbahngleis 3 Meter Aufstellungsfläche vorgesehen gewesen.
  3. (für hansaplatz) Dort war im PFB keine Kreuzungsmöglichkeit für PKW mehr vorgesehen, nur für Radfahrende und zu Fuß gehende.

Zitat
Arnd Hellinger
Dennoch hielte ich es für keine gute Idee, deswegen jetzt die Inbetriebnahme auf St. Nimmerlein zu verschieben. Man sollte die Strecke jetzt eröffnen und dann in aller Ruhe nach einer für Alle brauchbaren Lösung suchen - ohne Anwälte und Verwaltungsgericht...

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es im Interesse der Verbände ist, mit einer Klage eine Verschiebung der Eröffnung zu erzielen - denn das schadet nur allen und bringt den Betroffenen rein gar nichts: Aktuell ist der Übergang schon versperrt, eine Änderung daran würde wohl frühestens nach gerichtlichem Entscheid erfolgen, also in ferner Zukunft. Eine Lösung sollte aber zügig (nicht "in aller Ruhe") gesucht und umgesetzt werden und definitiv nicht auf die Eröffnung des Weiterbaus in einigen Jahren (also den genannten St. Nimmerlein) verschoben werden. Und vielleicht ist hier auch eine "Aufsichtsbeschwerde" angebracht, denn das Vorgehen der Behörde(n) scheint schon arg grenzwertig wenn nicht gar vorsätzlich rechtswidrig zu sein - und das kann in der Form dann auch nicht mit Überlastung entschuldigt werden. Die von dir zurecht angemerkte Lösungssuche hätte inhaltlich spätestens angestoßen werden müssen, als die Änderung beschlossen wurde. Stattdessen wurde anscheinend versucht, die Änderung unter den Teppich zu kehren, möglicherweise um den PFB nicht zu gefährden (wobei man ja diesen durch die Änderung selbst gefährdet hat).

Zitat
hansaplatz
Ich habe da offensichtlich etwas missverstanden. Ich habe es so interpretiert, dass man sich über die fehlende Querungsmöglichkeit per se aufregt, für alle Verkehrsteilnehmenden. Da der Fokus aber auf der wegfallenden Querungsmöglichkeit für Fußgänger liegt, kann man der Argumentation schon besser folgen. Ein reelles Problem sehe ich hier aber nach wie vor nicht, da die Hauptrichtung der Fußgänger hier entlang der Turmstraße liegt, weniger im Querungsrichtung. Und abgesehen von diesem neuen Stück gibt es wie gesagt mehr als genug Möglichkeiten der Querung.

Sorry, was hat denn die Hauptverkehrsrichtung bittesehr für diejenigen, die an der Stelle queren wollen für eine Bedeutung? Die Kreuzung war bisher die mit Abstand relevanteste Querung der Turmstraße für das südlich gelegene Westfälische Viertel, die benachbarten Querungen Bredowstraße, Ottostraße/Oldenburger Str. und Bremer Straße wurden deutlich weniger stark frequentiert. Lediglich die Querung direkt am U-Bhf. Turmstraße hatte mehr Fußgängerverkehr, dort kann man aber die Straße Alt-Moabit nicht vernünftig queren. Ja, viele Verkehrsbeziehungen sind weiterhin ohne Umweg möglich, andere (vor allem zum Rathaus und zur Markthalle) benötigen aber einen Umweg zwischen 60m (für zu Fuß gehende) und 200-500m (für Radfahrende). Hinzu kommt, dass dort eine Radroute die Turmstraße quert und die Parallelstraßen zwischen Strom- und Beusselstraße wegen Kopfsteinpflaster für den Radverkehr wenig attraktiv sind, selbst wenn man zwischen Bremer Straße und Stromstraße die Turmstraße schiebend oder regelwiedrig fahrend quert.

Es gibt in Berlin hunderte Stellen, wo man legal eine Straßenbahnstrecke zu Fuß oder mit dem Rad queren darf, ohne das eine LSA die Querung regelt - bei weit höheren Fahrgeschwindigkeiten der Straßenbahn als bei Einfahrt in eine Kehranlage. Es ist nicht nur mir schleierhaft, was hier die außerordentliche Gefahr sein soll, die eine solche Behinderung anderer rechtfertigen soll. Um es mit den Worten von hansaplatz zu formulieren: "Das letzte, was wir brauchen, sind Interessenverbände, die zwar tolle Interessen vertreten, aber unfähig sind, über den Tellerrand zu schauen." - das trifft hier jedoch alleinig auf BVG sowie evtl. auf die TAB zu.

Die Begründug zur Ablehnung von Einsprüchen bezieht übrigens explizit die nun entfallene Querung ein, und die vermeintliche "Sicherheitsproblematik" war zum Zeitpunkt des PFB bekannt und wurde von der BVG auch vorgebracht, war also keineswegs neu. Folglich kann es sich eigentlich nur um eine nachträgliche Neubewertung eines bekannten Aspekts handeln:

Auszug aus dem PFB, B.VI.4.19
[Stellungnahme der BVG]
"Die Vorhabenträgerin erwidert hierauf [...] Eine Überfahrbarkeit der Gleisanlagen in Höhe des Knotenpunkts Turmstraße/Jonasstraße/Thusnelda-Allee sei bei der Planung geprüft worden. Eine Verschiebung der Aufstellanlage mit zusätzlicher Querungsmöglichkeit der Turmstraße für Radfahrende führe zu einer Verlängerung und zusätzlichen Behinderung der Kehrvorgänge der Straßenbahn. Da die Straßenbahn im 5-Minuten-Takt verkehre und für das Kehren der Züge nur zwei Gleise zur Verfügung stünden, wäre der Kehrvorgang zeitlich nicht mehr verlässlich durchzuführen. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass eine zusätzliche Überfahrt aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Lichtsignalanlage erfordere, die einen zusätzlichen Zeitverlust beim Kehren bedeuten würde.

In geradlinier Verbindung zwischen Thusnelda Allee [sic!] und Jonasstraße bliebe eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger erhalten. Eine zusätzliche, neue Überquerung mit Lichtsignalisierung in Höhe der Bredowstraße liege in zumutbarer, fußläufiger Entfernung.

Die angesprochene Fahrradroute verliefe zwar heute durch die Jonasstraße, müsse aber, da die Jonasstraße an der Bugenhagenstraße ende, durch diese und die Bremer Straße fortgesetzt werden. Sowohl die Jonas- als auch die Bugenhagenstraße seien gepflastert und mit dem Rad nicht komfortabel zu befahren. Aus Norden kommend sei daher die Fahrt durch die Bremer Straße bis zur Turmstraße und weiter durch die Thusnelda-Alle ebenso möglich und wegen der glatteren Fahrbahn ohnehin zu bevorzugen, wenn die Querung der Turmstraße an der Bremer Straße wie geplant ermöglicht würde. Eine zusätzliche Querungsmöglichkeit der Turmstraße in Höhe der Jonasstraße - Thusnelda-Allee sei daher nicht erfoderlich.

Die Querung einer Betriebsanlage der Straßenbahn, wie für den Bereich der Kehranlage durch Anlegen von Pfaden gefordert, sei aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zulässig. Zudem sei die Querung der Anlage durch die dort stehende Straßenbahn nicht möglich [...]."


meine Anmerkungen:
  • bis zur geplanten, aber jetzt wegfallenden Querung sind laut Plan 64m Aufstellgleis vorhanden, dort stehende Straßenbahnen würden den entfallenen Übergang also nicht blockieren sondern höchstens (wenn denn 60m-Züge eingesetzt würden) eine zusätzliche Querung auf der westlichen Seite der Kreuzung verhindern
  • die Beschreibung der Fahrbahnoberfläche in der Jonasstr. und Bugenhagenstr. war zum Zeipunkt des PFB sachlich falsch, siehe unten
  • die Querung an der Bredowstraße ist nicht neu, neu ist dort lediglich die LSA
  • ich wüsste gerne mal, welche Vorschriften es zwingend verbieten, dass dort eine Querungsmöglichkeit eingerichtet wird, an anderen, mitunter wesentlich unübersichtlicheren Stellen aber nicht dazu führen, sofort eine Querung zu unterbinden

[Ab hier der Beschluss der Planfeststellungsbehörde, nicht mehr Stellungnahme der BVG]
"Die Einwände werden zurückgewiesen. [...] Insgesamt sind in der Turmstraße von der Stromstraße bis zur Bremer Straße 6 Querungen für Fußgänger vorhanden, von denen 4 mit einer LSA ausgestattet sind. Das Straßenbahnvorhaben sieht 7 Querungsmöglichkeiten vor, von denen 4 m it einre LSA ausgestattet sind. Die Querungsstellen befinden sich an gleicher Stelle. lediglich der Fußgängerüberweg an der östlichen Seite des Mathilde-Jacob-Platzes wurde wegen der Kehranalge auf die westliche Seite des Platzes verlegt. In Verlängerung der Wilhenshavener Straße sieht der Plan auch auf der Westseite einen Fußgängerberweg vor. Das Angebot zur Querung der Turmstraße hat sich damit durch das Vorhaben verbessert.

Bei der Fahrradroute handelt es sich um eine Nebenstrecke, die von Süden über die Thusnelda-Alle kommend die Turmstraße kreuzt und über die Jonasstraße weitergeleitet wird. Am Ende der Jonasstraße fürht die Fahrradroute über die Bugenhagenstraße in die Bremer Straße. Zurecht weist die Vorhabenträgerin darauf hin, dass die Jonasstraße mit Kopfsteinpflaster belegt ist und zum Radfahren schlecht geeignet ist. [Anmerkung dazu: das war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beschlusses bereits sachlich falsch, die Jonasstraße, Bremer Straße, Bugenhagenstr. und Arminiusstraße um die Markthalle waren zu dem Zeitpunkt längst saniert, lediglich die Arminiusstraße weist noch Kopfsteinpflaster aus, ist inzwischen aber Fußgängerzone. Das kurze Stück Kopfsteinfplaster in der Jonasstraße im Kreuzungsbereich Arminiusstraße ist neu gepflastert, vollkommen eben und bequem befahrbar]. Da die Bremer Straße mit Asphalt belegt und mit dem Fahrrad gut zu befahren ist, sieht das Vorhaben in Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vor, den Radweg aus der Thusnelda-Allee kommend bereits in der Turmstraße bis zur Bremer Straße zu führen. Für die aus der Tusnelda-Alle kommenden Fahrradfahrenden sieht der Plan in Verlägerung der Thusnelda-Alle eine Querungsmöglichkeit des Bahnkörpers vor. Somit kann auch die Fahrbeziehung für Radfahrende aufrechterhalten werden. Die Vernetzung der Gebiete südlich der Turmstraße mit dem nördlichen Gebiet wird durch die Straßenbahn nicht weiter beeinträchtigt, als dies ohnehin schon der Fall ist.
Aufgrund der Nähe zur Fahrbahnquerung für Radfahrende aus der Thusnelda-Alle wurde auch der östliche Fußgängerüberweg in Verlängerung der Thusnelda-Alle aufrechterhalten während der westliche Fußgängerberweg des Knotenpunktes zugunsten der Kehranlage aufgegeben wurde. [...] Zudem sieht der Plan am westlichen Ende des Mathilda-Jacob-Platzes im Bereich des Kontens Turmstraße/Bremer Straße einen zusätzlichen lichtsignalgeregelten Fußgängerüberweg vor [...]."


meine Anmerkungen:
  • An der Einmündung Bremer Straße ist bisher nicht erkennbar dass eine Lichtsignalanlage vorgesehen ist.
  • Die Straßen rund um die Markthalle wurden alle noch vor dem Erlass des PFB saniert, lediglich die inzwischen zur Fußgängerzone umfunktionierte Arminiusstraße sowie der Kreuzungsbereich der Arminiusstraße mit den Nachbarstraßen sind wieder mit Kopfsteinplaster versehen, diese kurzen Stücke sind aber neu gepflastert, sehr eben und die Fugen zwischen den Steinen verklebt. Im Ergebnis ist das Pflaster sehr gut mit dem Rad befahrbar, der restliche Teil der Straßen ist vollständig asphaltiert.
  • Mit dem Wegfall der Querung kann auch unter wohlwollendsten Interpretationen nicht mehr von einer Verbesserung für zu Fuß gehende gesprochen werden, denn die einzig "neue" Querung befindet sich ca. 10m (!) neben einer bereits vorhandenen.
  • Mit der Streichung der Querung für zu Fuß gehende und Radfahrende ist die obige Argumentation zur Ablehnung der Einwände sachlich fehlerhaft und müsste neu geprüft werden, die Radroute ist von Süd nach Nord unterbrochen und nicht mehr durchgängig befahrbar. Eine Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde scheint bei der Änderung nicht mehr erfolgt zu sein, falls doch wäre ich an dem Ergebnis und der Begründung interessiert.

Die dortige Radroute ist aus Richtung Norden kommend weiterhin ohne Umweg nutzbar. Für Radfahrende aus der Thusnelda-Allee, die links oder geradeaus fahren wollen (also der Radroute folgend) ist die nächste legale Querungsmöglichkeit ohne abzusteigen und zu schieben an der Stromstraße (ca. 500m Umweg und etliche zusätzliche Ampeln). Die neu mit Ampel versehene Querung an der Bredwostraße scheint mir für belebtere Zeiten etwas schmal um den gesamten Querungsverkehr des jetzt gestrichenen Überwegs aufzunehmen und sie zusätzlich guten Gewissens mit dem Rad fahrend mitzunutzen, zumal auf beiden Straßenseiten keinerlei Aufstellfläche vorhanden ist, die die Verkehrsteilnehmer der Hauptverkehrsrichtungen nicht behindert - weder auf den dort sehr engen Gehwegen, noch auf der Fahrbahn für Fahrräder (aktuell mit Bauzäunen ist der Übergang definitiv zu schmal). Und zukünftig nutzen diese Querung noch zahlreiche zusätzliche Fußgänger auf dem Weg von bzw. zur Haltestelle. Mit anderen Worten: eine Querung für Radfahrende ist dort offentsichtlich weder erlaubt noch vorgesehen. Man hätte diese als Ausgleich wenigstens auch für Radfahrende verbreitern können (die notwendige Aufstellfläche für abbiegende Räder wäre aber schwierig geworden) statt ersatzlos einfach einen recht ordentlich frequentierten Übergang völlig ersatzlos zu streichen. Für Radfahrende aus der Wilhelmstraße, Bredowostraße, Jonasstraße oder auf der westwärts führenden Fahrbahn der Turmstraße (dort sind zwei Banken, mehrere Ärztehäuser, Apotheken etc.), die links in die Thusnelda-Allee und ggf. weiter in die Krefelder Str. abbiegen wollen, bedeutet der Entfall der Querung weiterfahrt bis zur neuen Querung an der Bremer Straße und wenden, insgesamt ca. 200m Umweg. Diese Verkehrsbeziehungen sind aber nicht Teil der Radroute.
Im Tagesspiegel Checkpoint von heute wird erwähnt, dass es eine Anfrage von Taylan Kurt (Grüne) zu dieser Querung gibt. Vielleicht mag die jemand mal suchen (ich habe gerdae keine Zeit dazu).
Moin.

Heute wurde eine parlamentarische Anfrage nebst Antworten zum Thema veröffentlicht:

Zitat

Anfrage des Abgeordneten Taylan Kurt (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 10.7.2023 und Antwort vom 23.8.2023: M10 Verlängerung in Moabit - haben Radfahrende und zu Fuß Gehende jetzt das Nachsehen?

Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.

Frage 1: Ist der Senatsverwaltung bekannt, dass im Zuge des Baus der Straßenbahnstrecke vom Hauptbahnhof zum U-Bhf. Turmstraße der ursprünglich geplante Überweg für Radfahrende und zu Fuß Gehende von der Thusneldaallee zur Jonasstraße nicht hergestellt wird?

a) Im Planfeststellungsbeschluss (14.12.2020) geht der Senat davon aus, dass der Übergang aufgrund der trennenden Wirkung der Straßenbahn an Bedeutung gewinnt (S. 101). Geht die Senatsverwaltung weiterhin davon aus?

b) Wenn dem nicht so ist, wieso hat die Senatsverwaltung ihre Einschätzung geändert? Wurde dabei die Perspektive für zu Fuß Gehende und Radfahrenden mit einbezogen, welche infolge des fehlenden Überwegs eine erhebliche Wegverlängerung in Kauf nehmen müssen?

Frage 3: Ist der Senatsverwaltung weiter bekannt, dass dieser Überweg Bestandteil der Planfeststellung vom 14.12.2020 der Neubaustrecke sowie im zugehörigen Lageplan 5 eingetragen ist und im textlichen Teil B VI des Beschlusses mehrfach Erwähnung findet?

Frage 4: Wann erfolgte die Änderung der Ausführungsplanung hinsichtlich dieses Überwegs und auf wessen Veranlassung?

Antwort zu 1., 3. und 4.: Die Fragen 1, 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Ja, der Sachverhalt ist dem Senat bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 6 verwiesen.

In der vertieften Ausführungsplanung stellte die Straßenverkehrsbehörde Sicherheitsrisiken für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerrinnen und Radfahrer beim Queren des besonderen Bahnkörpers (im Zweirichtungsverkehr) im Bereich Jonasstraße - Thusnelda-Allee fest.

Mit Schreiben vom 7.7.2023 bestätigt die Vorhabenträgerin BVG, dass der Überweg Thusnelda-Allee nicht aufgegeben, sondern die Umsetzung lediglich aufgeschoben wurde und sichert gleichzeitig die Realisierung zu, wenn die Verlängerung der Straßenbahnstrecke in Richtung Jungfernheide zur Ausführung kommt. Dies wird möglich, da dann ein fahrplanmäßiges Kehren der Züge an dieser Stelle entfallen wird.

Die Planfeststellungsbehörde akzeptiert die mit Schreiben der BVG vom 7.7.2023 zeitlich verschobene Umsetzung dieses Überweges. Sofern der Bau nicht bis 2028 realisiert ist, ist bei der Planfeststellungsbehörde ein Antrag auf Änderung einzureichen.

Frage 2: Trifft es zu, dass die früher auf der Ecke Thusneldaallee/Turmstraße stehende Linde (Baum Nr. 264) ausschließlich für die Straßenumbauten gefällt wurde, die wegen des geplanten Überwegs notwendig waren?

Antwort zu 2.: Nein.

Frage 5: Sind durch die gegebenenfalls nach Vergabe der Bauleistungen und dem Baubeginn erfolgte Änderung der Planung Mehrkosten entstanden? Wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort zu 5.: Ob Mehrkosten entstanden sind, kann nach Auskunft der BVG erst nach Projektabschluss ermittelt werden.

Frage 6: Ist der Senatsverwaltung bekannt, dass die Änderungen zur Ausführung der Arbeiten gegen § 76 VerwVerfG verstoßen?

a) Wieso wurde es unterlassen, eine erneutes Planfeststellungsverfahren durchzuführen, wie dies nach VerwVerfG geboten ist?

Antwort zu 6.: Der Planfeststellungsbeschluss vom 14.12.2020 ist weiterhin gültig. Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 1, 3 und 4 verwiesen.

Frage 7: Welche Gründe sind für die Senatsverwaltung zentral oder bekannt, dass die Ausführungsplanung im Nachhinein geändert wurde?

a) Im Falle von Sicherheitsbedenken: Wie bewertet der Senat die Sicherheitsverhältnisse im Vergleich zur Straßenbahnendstelle in der Dircksenstraße, die seit mehr als zehn Jahren und weitgehend gleichen Voraussetzungen in Betrieb ist?

Antwort zu 7.: Eine Vergleichbarkeit zur Dircksenstraße besteht aus fachlicher Sicht nicht und unterliegt grundsätzlich den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten. Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 1, 3 und 4 verwiesen.

Frage 8: Ist damit zu rechnen, dass der genannte Überweg noch innerhalb der öffentlich kommunizierten Bauzeit bis einschließlich Q3 2023 hergestellt wird?

a) Wenn ja, mit welchen zusätzlichen Kosten ist damit zu rechnen?

b) Wenn nein, wie begründet sich die ablehnende Haltung der Senatsverwaltung?

Antwort zu 8.: Nein. Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 1, 3 und 4 verwiesen.

Frage 9: Wie wird die nun aktualisierte Radwegeführung zwischen der Rathenower Straße und dem U-Bhf. Turmstraße aussehen?

a) Bei welchen Abschnitten prüft der Senat, ob der Radweg mit Pollern oder sonstigen Barrieren vor dem Zuparken geschützt werden kann?

b) Wie verfährt der Senat mit den Vorschlägen des Straßen- und Grünflächenamts Mitte, dass konkrete Abschnitte bei den Radwegen vorgeschlagen hat, die geschützt werden sollen?

c) Wann werden diese beschieden? Sofern dies abgelehnt wird, wie wird dies begründet?

Antwort zu 9a.: Aktuell erfolgt eine Prüfung auf zusätzliche Protektion des Radfahrstreifens seitens der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf der Basis der Vorschläge des Bezirksamts Mitte.

Antwort zu 9b.: Entsprechende Vorschläge des Straßen- und Grünflächenamts Mitte liegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vor, betreffen in der Turmstraße aber nur einen kurzen Abschnitt.

Antwort zu 9c.: Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 9a und 9b verwiesen.
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Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Zitat

der Überweg Thusnelda-Allee nicht aufgegeben, sondern die Umsetzung lediglich aufgeschoben wurde und sichert gleichzeitig die Realisierung zu, wenn die Verlängerung der Straßenbahnstrecke in Richtung Jungfernheide zur Ausführung kommt.
....
Der Planfeststellungsbeschluss vom 14.12.2020 ist weiterhin gültig. Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 1, 3 und 4 verwiesen.

Sie sagen, dass gemäß PFB gebaut wird, aber erst, wenn (nicht: falls) die Straßenbahn verlängert wird. Das ist sachlich falsch. Erstens ist gar nicht klar, ob diese Straßenbahn gebaut wird (NKU könnte <1 sein oder man könnte es aus den Vorhaben streichen) und 2. besteht hier kein Sachzusammenhang. Schöne neue Welt. Das ist jedenfalls juristisch angreifbar, wird aber nix bringen, da jetzt eine Gefährdungssituation im Raum steht und sehr wichtig, die Gefährdung ist natürlich nicht vergleichbar:
Zitat

Eine Vergleichbarkeit zur Dircksenstraße besteht aus fachlicher Sicht nicht
Realsatire :)
Zitat
TomB
Zitat

der Überweg Thusnelda-Allee nicht aufgegeben, sondern die Umsetzung lediglich aufgeschoben wurde und sichert gleichzeitig die Realisierung zu, wenn die Verlängerung der Straßenbahnstrecke in Richtung Jungfernheide zur Ausführung kommt.
....
Der Planfeststellungsbeschluss vom 14.12.2020 ist weiterhin gültig. Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 1, 3 und 4 verwiesen.

Sie sagen, dass gemäß PFB gebaut wird, aber erst, wenn (nicht: falls) die Straßenbahn verlängert wird. Das ist sachlich falsch. Erstens ist gar nicht klar, ob diese Straßenbahn gebaut wird (NKU könnte <1 sein oder man könnte es aus den Vorhaben streichen) und 2. besteht hier kein Sachzusammenhang. Schöne neue Welt. Das ist jedenfalls juristisch angreifbar, wird aber nix bringen, da jetzt eine Gefährdungssituation im Raum steht und sehr wichtig, die Gefährdung ist natürlich nicht vergleichbar:
Zitat

Eine Vergleichbarkeit zur Dircksenstraße besteht aus fachlicher Sicht nicht
Realsatire :)

Dochdoch, da besteht ein Zusammenhang. Wenn die Verlängerung nach Jungfernheide bis 2028 gebaut wird, lässt die Planfeststellungsbehörde 5 Gerade sein und drückt alle Hühneraugen zu. Wenn nicht, möge man doch bitte eine Änderung der Planfeststellung beantragen.

--- Signatur ---
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Zitat
Jay
Zitat
TomB
Zitat

der Überweg Thusnelda-Allee nicht aufgegeben, sondern die Umsetzung lediglich aufgeschoben wurde und sichert gleichzeitig die Realisierung zu, wenn die Verlängerung der Straßenbahnstrecke in Richtung Jungfernheide zur Ausführung kommt.
....
Der Planfeststellungsbeschluss vom 14.12.2020 ist weiterhin gültig. Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 1, 3 und 4 verwiesen.

Sie sagen, dass gemäß PFB gebaut wird, aber erst, wenn (nicht: falls) die Straßenbahn verlängert wird. Das ist sachlich falsch. Erstens ist gar nicht klar, ob diese Straßenbahn gebaut wird (NKU könnte <1 sein oder man könnte es aus den Vorhaben streichen) und 2. besteht hier kein Sachzusammenhang. Schöne neue Welt. Das ist jedenfalls juristisch angreifbar, wird aber nix bringen, da jetzt eine Gefährdungssituation im Raum steht und sehr wichtig, die Gefährdung ist natürlich nicht vergleichbar:
Zitat

Eine Vergleichbarkeit zur Dircksenstraße besteht aus fachlicher Sicht nicht
Realsatire :)

Dochdoch, da besteht ein Zusammenhang. Wenn die Verlängerung nach Jungfernheide bis 2028 gebaut wird, lässt die Planfeststellungsbehörde 5 Gerade sein und drückt alle Hühneraugen zu. Wenn nicht, möge man doch bitte eine Änderung der Planfeststellung beantragen.

Ob man wenn man vor's Verwaltungsgericht zieht ein Urteil bis 2028 bekommt?

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Und das hält man an den verantwortlichen Stelle für akzeptabel - die Schaffung einer neuen Barriere für Fußgängerinnen und Fußgänger für die Dauer von mindestens fünf Jahren, weil auf ein Mal wenig nachvollziehbare Sicherheitsbedenken gegen die ursprünglich abgenickte Planung entstanden sind?

Das einzig gute an der Sache wäre, wenn dadurch der Druck, die Strecke schnellstmöglich weiter zu bauen, gegeben wäre.

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Zitat
Philipp Borchert
Und das hält man an den verantwortlichen Stelle für akzeptabel - die Schaffung einer neuen Barriere für Fußgängerinnen und Fußgänger für die Dauer von mindestens fünf Jahren, weil auf ein Mal wenig nachvollziehbare Sicherheitsbedenken gegen die ursprünglich abgenickte Planung entstanden sind?

Das einzig gute an der Sache wäre, wenn dadurch der Druck, die Strecke schnellstmöglich weiter zu bauen, gegeben wäre.

Ich wäre schon von einem BauBEGINN 2028 in Richtung Jungfernheide überrascht.

Vielleicht mal ein Tipp für extra3, sich der Sache anzunehmen... Bahnübergänge sind dort ja ein gern gesehenes Thema, und hier geht es ja eigentlich genau darum.
Zitat
Philipp Borchert
Und das hält man an den verantwortlichen Stelle für akzeptabel - die Schaffung einer neuen Barriere für Fußgängerinnen und Fußgänger für die Dauer von mindestens fünf Jahren, weil auf ein Mal wenig nachvollziehbare Sicherheitsbedenken gegen die ursprünglich abgenickte Planung entstanden sind?

Blöderweise kann man das Queren der Fußgänger im Weichenbereich nicht verhindern - man tut sicher etwas für die Sicherheit, wenn die Leute das dann dort machen.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Ich versteh nicht, warum man nicht solche Drängelgitter, oder wie das heißt, errichten kann, wie sie an jeder Haltestele zu finden sind. Erhöht die Aufmerksamkeit, verhindert einfaches Durchbrettern oder gedankenloses queeren. Wer auf den Gleiswechselverkehr aufmerksam aufpasst, dem wird auch nichts passieren.
Zitat
Heidekraut
Ich versteh nicht, warum man nicht solche Drängelgitter, oder wie das heißt, errichten kann, wie sie an jeder Haltestele zu finden sind. Erhöht die Aufmerksamkeit, verhindert einfaches Durchbrettern oder gedankenloses queeren. Wer auf den Gleiswechselverkehr aufmerksam aufpasst, dem wird auch nichts passieren.

Das Problem ist hier dass die Bahn auf beiden Gleisen in beide Richtungen verkehren kann. Durch einen derartigen Z-Übergang würde der Blick daher evtl. in die falsche Richtung gelenkt.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 31.08.2023 16:51 von Nemo.
Zitat
Nemo
Zitat
Heidekraut
Ich versteh nicht, warum man nicht solche Drängelgitter, oder wie das heißt, errichten kann, wie sie an jeder Haltestele zu finden sind. Erhöht die Aufmerksamkeit, verhindert einfaches Durchbrettern oder gedankenloses queeren. Wer auf den Gleiswechselverkehr aufmerksam aufpasst, dem wird auch nichts passieren.

Das Problem ist hier dass die Bahn auf beiden Gleisen in beide Richtungen verkehren kann. Durch einen derartigen Z-Übergang würde der Blick daher evtl. in die falsche Richtung gelenkt.


Der Blick bei Drängelgittern wird doch aber vor allem auf das Gitter und andere Drängelgittergänger gelenkt. Wer mit Kinderwagen, Fahrrädern o.ä. diese passiert, schaut größtenteils auf die extrem enge Führung und also nach unten. Und ob man sie mag oder nicht: in der Moabiter Lebensrealität mit vielen jungen Familien kommen immer mehr Lastenräder vor. Für sie sind die Gitter meist überhaupt nicht zu passieren.

Sowohl in der Lösung "keine Querung" als auch "mit Drängelgittern" wird die Realität doch vor allem dazu führen, dass auf dem Gehweg der südlichen Turmstraße zur Bremer Straße gefahren werden wird. Das ist wiederum misslich.
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