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T6Jagdpilot
Dann veranschauliche ich man was ich unter Parkplätzen am Straßenrand verstehe:
Zitat
StVO, §12, Abs. 4 (Auszug)
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
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PassusDuriusculus
Sind das nicht meist die selben? Sind doch die Autofahrer die, die krakelen, wenn Fahrräder StVO-konform auf der Fahrbahn fahren...Zitat
T6Jagdpilot
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Alter Köpenicker
Zitat
tramfahrer
Es gibt doch keine Anspruch auf Parkraum.
Dennoch wird genau dieser Anspruch gerne und oft lautstark erhoben.
Andere erheben oft und lautstark Ansprüche auf Radwege......
T6JP
;-)
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T6Jagdpilot
Zitat
PassusDuriusculus
Sind das nicht meist die selben? Sind doch die Autofahrer die, die krakelen, wenn Fahrräder StVO-konform auf der Fahrbahn fahren...Zitat
T6Jagdpilot
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Alter Köpenicker
Zitat
tramfahrer
Es gibt doch keine Anspruch auf Parkraum.
Dennoch wird genau dieser Anspruch gerne und oft lautstark erhoben.
Andere erheben oft und lautstark Ansprüche auf Radwege......
T6JP
;-)
Die Autofahrer "krakelen" vor allem dann, wenn trotz Radweg vom Radler auf der Straße gefahren wird.
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Ja, nicht nur in Berlin sondern bundesweit gilt § 12 BauNVO:
"(1) Stellplätze und Garagen sind in allen Baugebieten zulässig, soweit sich aus den Absätzen 2 bis 6 nichts anderes ergibt.
(2) In Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten und allgemeinen Wohngebieten sowie Sondergebieten, die der Erholung dienen, sind Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig."
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Heidekraut
Um mal vom Thema abzuweichen. In meinem Rechtsverständnis fehlen hier einige Definitionen:
Zitat
Ja, nicht nur in Berlin sondern bundesweit gilt § 12 BauNVO:
"(1) Stellplätze und Garagen sind in allen Baugebieten zulässig, soweit sich aus den Absätzen 2 bis 6 nichts anderes ergibt.
(2) In Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten und allgemeinen Wohngebieten sowie Sondergebieten, die der Erholung dienen, sind Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig."
Was ist ein Baugebiet, was eine Kleinsiedlung, was ein reines Wohngebiet, was ein allgemeines Wohngebiet, und was ein Sondergebiet? Wie grenzt man die ab?
Re: Kampagne der S-Bahn Berlin "Let's do this Verkehrswende Ding" 23.10.2023 15:44 |
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def
Ich bewundere Deine Geduld. Wenn jemand aus § 12 eines Rechtstextes zitiert und es noch nicht mal schafft, den Text zu googeln (Überraschung: der Text beginnt nicht mit § 12, und die Definition der angeblich nicht definierten Begriffe ist in § 1ff finden), gehe ich nicht von einem wirklichen Interesse an der Diskussion aus.
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Heidekraut
Ich sehe in sowas nur wieder die Gefahr, dass die Verkehrsplanung in den unterschiedlichen Wohnlagen ableitet, dass die Bewohner unterschiedliche Ansprüche auf Verkehr haben dürfen. Die einen dürfen Parkplätze haben, die anderen Fahrrad- oder Busspuren. Und dann dürfen sie klagen, wenn sie der Meinung sind, diese nicht ertragen zu müssen. Finde ich kontraproduktiv aus verkehrstechnischer Sicht.
Re: Kampagne der S-Bahn Berlin "Let's do this Verkehrswende Ding" 24.10.2023 01:33 |
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Lopi2000
Die Definition, was welches Gebiet ist, erfolgt entweder über Bebauungspläne, in denen dann jeder Quadratmeter Fläche einer bestimmten Gebietskategorie zugeordnet wird, oder im Rahmen der Baugenehmigung, in der u.a. geprüft werden muss, ob das beantragte Bauvorhaben sich "nach Art und Maß der baulichen Nutzung" in seine Umgebung einfügt. Dafür wird sich die entsprechende Umgebung nach den vorhandenen Nutzungen angeschaut und geprüft, ob die beantragte Nutzung darin vorgesehen ist.