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E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai
geschrieben von BusUndBahnAusBerlin 
Zitat
Trittbrettfahrer
Folglich müsste man also entweder alle Fahrzeuge mit ähnlichen Lithium-Ionen-Akku verbieten oder alle gleichstellen und erlauben.

Im Zweifel ja nicht nur alle Fahrzeuge sondern alle Lithium-Ionen-Akkus grundsätzlich, da es ja auch von Mobiltelefonen und Laptops Berichte über spontane Akkuentzündungen gibt.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Trittbrettfahrer
Folglich müsste man also entweder alle Fahrzeuge mit ähnlichen Lithium-Ionen-Akku verbieten oder alle gleichstellen und erlauben.

Im Zweifel ja nicht nur alle Fahrzeuge sondern alle Lithium-Ionen-Akkus grundsätzlich, da es ja auch von Mobiltelefonen und Laptops Berichte über spontane Akkuentzündungen gibt.

Es ist aber schon ein unterschied, ob ein kleiner Handyakku explodiert, oder ein großer von einem Fahrrad oder Roller. Außerdem geht der Trend bei der Bahn ja zum Smartfonzwang. Allerdings wäre ja ein Verbot des Smartfons in Zügen dann ja das erklärte Ziel der Bahn - der Beseitigung sämtlicher Möglichkeiten Fahrscheine zu erwerben und so Reduktion der Kosten in dieser Hinsicht auf 0.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Nemo
Es ist aber schon ein unterschied, ob ein kleiner Handyakku explodiert, oder ein großer von einem Fahrrad oder Roller.

Der erste kleine günstige eScooter, den ich auf der Mediamarkt-Website für 369 Euro finde, hat eine Akkukapazität von 7650 mAh, aktuelle iPhones liegen bei bis zu 4912 mAh und meine größere Powerbank, die ich auf Reisen mitnehme, hat 27000 mAh. Aus diesen Unterschieden lässt sich ein Verbot nicht wirklich begründen, zumal im Normalfall Handy oder Powerbank oft in einer größeren Tasche von einer größeren Brandlast aus Textilien und Papier umgeben sind, während die eScooter auf dem Boden stehen, bei dem die Verkehrsbetriebe bei der Fahrzeugkonfiguration auf eine geringe Brennbarkeit achten können (oder aufgrund von entsprechenden Sicherheitsnormen müssen).



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.04.2024 15:24 von Lopi2000.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Nemo
Es ist aber schon ein unterschied, ob ein kleiner Handyakku explodiert, oder ein großer von einem Fahrrad oder Roller.

Der erste kleine günstige eScooter, den ich auf der Mediamarkt-Website für 369 Euro finde, hat eine Akkukapazität von 7650 mAh, aktuelle iPhones liegen bei bis zu 4912 mAh und meine größere Powerbank, die ich auf Reisen mitnehme, hat 27000 mAh. Aus diesen Unterschieden lässt sich ein Verbot nicht wirklich begründen, zumal im Normalfall Handy oder Powerbank oft in einer größeren Tasche von einer größeren Brandlast aus Textilien und Papier umgeben sind, während die eScooter auf dem Boden stehen, bei dem die Verkehrsbetriebe bei der Fahrzeugkonfiguration auf eine geringe Brennbarkeit achten können (oder aufgrund von entsprechenden Sicherheitsnormen müssen).

Allerdings braucht man keinen Roller, wenn man den ÖV benutzen möchte. Ein Smartfon ist mittlerweile nach Ansicht der Bahn für die Benutzung ihrer Züge notwendig und im ÖV ist es zumindest für die ganzen Unwägbarkeiten nützlich und als tragbarer Fahrkartenautomat sogar praktisch. Natürlich hätte man die Elektrofahrräder auch verbieten müssen, wenn es wirklich um den Brandschutz gehen würde.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
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Nemo
Allerdings braucht man keinen Roller, wenn man den ÖV benutzen möchte.

Naja, bei der BVG schon, zumindest wenn man noch am gleichen Tag ankommen möchte. :)
Zitat
Lopi2000
Zitat
Nemo
Es ist aber schon ein unterschied, ob ein kleiner Handyakku explodiert, oder ein großer von einem Fahrrad oder Roller.

Der erste kleine günstige eScooter, den ich auf der Mediamarkt-Website für 369 Euro finde, hat eine Akkukapazität von 7650 mAh, aktuelle iPhones liegen bei bis zu 4912 mAh und meine größere Powerbank, die ich auf Reisen mitnehme, hat 27000 mAh. Aus diesen Unterschieden lässt sich ein Verbot nicht wirklich begründen, zumal im Normalfall Handy oder Powerbank oft in einer größeren Tasche von einer größeren Brandlast aus Textilien und Papier umgeben sind, während die eScooter auf dem Boden stehen, bei dem die Verkehrsbetriebe bei der Fahrzeugkonfiguration auf eine geringe Brennbarkeit achten können (oder aufgrund von entsprechenden Sicherheitsnormen müssen).

Die Ladung der Batterie des Elektrorollers bezieht sich jedoch auch eine Spannung von 36V, macht also etwa 280Wh. Die Angabe beim Handy (und auch Powerbank) jedoch in der Regel auf eine Einzige Lithium-Zelle mit 3,6V. Das iphone mit 4912 mAh schafft es somit trotzdem nur auf 17,6Wh. Es ist also trotzdem noch ein gravierender Unterschied in der Energiemenge zwischen Smartphone und Tretroller.
Zitat
neuer
Es ist also trotzdem noch ein gravierender Unterschied in der Energiemenge zwischen Smartphone und Tretroller.

Aber ist denn die Energiemenge tatsächlich für die Brennbarkeit eines Akkus ausschlaggebend? Die zweite Frage wäre, ob der Akku mit der größeren Kapazität doller brennt und einen verheerenderen Schaden anreichtet, als sein schwächerer Kollege. Ich meine, da kommt es doch ganz auf die Umstände an. Die gemeinsam mit Textilien und/oder Papier in einer Tasche transportierte Powerbank ist hier ein gutes Stichwort.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
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Alter Köpenicker
Zitat
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Es ist also trotzdem noch ein gravierender Unterschied in der Energiemenge zwischen Smartphone und Tretroller.

Aber ist denn die Energiemenge tatsächlich für die Brennbarkeit eines Akkus ausschlaggebend? Die zweite Frage wäre, ob der Akku mit der größeren Kapazität doller brennt und einen verheerenderen Schaden anreichtet, als sein schwächerer Kollege. Ich meine, da kommt es doch ganz auf die Umstände an. Die gemeinsam mit Textilien und/oder Papier in einer Tasche transportierte Powerbank ist hier ein gutes Stichwort.

Wenn sonst alle Parameter gleich sind, dann ist die Energiemenge das Entscheidende. Das Feuer interessiert es reichlich wenig, ob jetzt einzelne Zellen parallel oder in Reihe geschaltet sind.
Es ist ein Rückschritt für die umweltschonende Verkehrswende!
Ich kenne einige Leute, die für die erste und letzte Meile einen eScooter nutzen, weil es bis zum oder vom Bahnhof keine sinnvolle Alternative gibt (ja, Fahrradfahren geht natürlich).

Aber mit dem Fahrrad in die Öffis, vor allem im Berufsverkehr, ist kein Vergnügen.

So ein pauschalisiertes Verbot ist einfach für die Verkehrsunternehmen, aber nicht zielführend, da sich solche Brände im Promillebereich bewegen.
Eher müsste es für eScooter einen TÜV geben, der regelmäßig den Zustand überprüft.
Anders, warum soll die BVG die Mitnahme von E-Scootern zulassen. Sind E-Scooter nicht zum Fahren auf der Straße gemacht. Dann sollen die Leute es auch tun. Ich finde es schon mt den ganzen Fahrrädern grenzwertig. Mal davon abgesehen, dass ich mal behaupten würde, die wenigsten bezahlen für die Fahrradmitnahme.
Zitat
Alba Coach
Anders, warum soll die BVG die Mitnahme von E-Scootern zulassen. Sind E-Scooter nicht zum Fahren auf der Straße gemacht. Dann sollen die Leute es auch tun. Ich finde es schon mt den ganzen Fahrrädern grenzwertig. Mal davon abgesehen, dass ich mal behaupten würde, die wenigsten bezahlen für die Fahrradmitnahme.


Das könnte man denken, aber bei Kontrollen wird da natürlich intensiv drauf geachtet und selten hat mal jemand kein Ticket.
Ich habe meine Fahrrad-Monatskarte. Gerne würde ich ohne Fahrrad in den SPNV, aber wenn ich zu Kunden im Speckgürtel muss gibt es eben manchmal keine Alternative, als das Fahrrad in den Regio/Die S-Bahn mit zu nehmen. Wobei es natürlich ganz praktisch war, als ich am Dienstag wie immer nach Hennigsdorf musste, und wegen "Polizeieinsatz"/"Untersuchungen am Zug" 40 Minuten Zwangspause war, hab ichs mit dem Rad gerade so noch pünktlich von der Berliner Innenstadt zur Arbeit in Hennigsdorf geschafft. Allerdings dann dort keine Zeit mehr zum Essen vorher gehabt... Also dann am Freitag und heute wieder ganz normal mit Rad in der dann wieder pünktlichen Bahn.

Natürlich halte ich das E-Scooter-Verbot für komisch umgesetzt, aber da es ja nur um die BVG geht und die letzte Meile ja vor allem entlang von Regional- und S-Bahn-Strecken Relevanz hat, sehe ich aber auch kein großes Problem.
So hervorragend wie die BVG funktioniert, werden ab Mittwoch erstmal ein Haufen Kinder mit ihren Tretrollern aus den Bahnen verwiesen, während die üblichen Verdächtigen weiter kackdreist einsteigen und bei einer eventuellen Ansage einfach sitzenbleiben, bis der Fahrer achselzuckend die Türen schließt und weiter fährt, weil er sonst wegen der Verspätung eins auf den Deckel kriegt und die Security ohnehin nicht greifbar ist...
Zitat
Alba Coach
Anders, warum soll die BVG die Mitnahme von E-Scootern zulassen. Sind E-Scooter nicht zum Fahren auf der Straße gemacht. Dann sollen die Leute es auch tun.

Hm...E-Scooter als Zubringer...aus den Tiefen Panketals in die Berliner City...sehr gut machbar. E-Scooter für den Weg aus Panketal in die City...das wird schwierig.

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Sie befinden sich HIER.
So nun hat sich der TÜV-Verband zu dem Thema geäußert.
Pressemitteilung TÜV Verband
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BV3222
So nun hat sich der TÜV-Verband zu dem Thema geäußert.
Pressemitteilung TÜV Verband

Das ist eine ziemlich eindeutige Äußerung, die die rechtliche Durchsetzbarkeit des Verbots unmöglich machen dürfte. Wobei sich ja in Berlin ohnehin die Frage stellt, ob irgendjemand dieses Verbot durchsetzen wird und wenn ja, wer und wie? Zumindest sollte man sich hier, wenn man mit dem eScooter von der Beförderung ausgeschlossen wird, wohl eskalieren, bis die Polizei hinzugerufen wird, damit dies ordentlich dokumentiert wird und man dagegen vorgehen kann. (Vielleicht nicht als Alltagsroutine, aber um dieses Verbot wieder zu kippen, wäre es sicher zielführend.)
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Lopi2000
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BV3222
So nun hat sich der TÜV-Verband zu dem Thema geäußert.
Pressemitteilung TÜV Verband

Das ist eine ziemlich eindeutige Äußerung, die die rechtliche Durchsetzbarkeit des Verbots unmöglich machen dürfte. Wobei sich ja in Berlin ohnehin die Frage stellt, ob irgendjemand dieses Verbot durchsetzen wird und wenn ja, wer und wie? Zumindest sollte man sich hier, wenn man mit dem eScooter von der Beförderung ausgeschlossen wird, wohl eskalieren, bis die Polizei hinzugerufen wird, damit dies ordentlich dokumentiert wird und man dagegen vorgehen kann. (Vielleicht nicht als Alltagsroutine, aber um dieses Verbot wieder zu kippen, wäre es sicher zielführend.)

Besteht denn eine Beförderungspflicht für Fahrzeuge im ÖPNV? Also es ist klar, dass man Personen nicht so ohne weiteres von der Beförderung ausschließen kann. Bei allen anderen Dingen würde ich jetzt eher vermuten, dass da Vertragsfreiheit besteht. Die Fahrradmitnahme erfolgte ja auch nur auf Grund von politischem Druck. Ob es nun diesen politschen Druck erhöht, wenn sich die Leute massenhaft von der Polizei aus dem Bahnhof schmeißen lassen?

Nebenbei frage ich mich, ob wir etwas gewonnen haben, wenn die Leute nun mit dem Fahrrad in die Bahn einsteigen.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.04.2024 10:53 von Nemo.
Idealerweise setzen sich TÜV-Verband und VDV zusammen und arbeiten etwas aus. So wie derzeit, ziemlich willkürlich agierend und mit Holzhammer durchsetzend kann das nur nach hinten los gehen.

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Wieder mal ein Beispiel dafür, dass Fakten in der Berliner Verkehrspolitik keine Rolle mehr spielen.
Aber natürlich, die Grünen sind die Ideologen.
Zitat
Lopi2000
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BV3222
So nun hat sich der TÜV-Verband zu dem Thema geäußert.
Pressemitteilung TÜV Verband

Das ist eine ziemlich eindeutige Äußerung, die die rechtliche Durchsetzbarkeit des Verbots unmöglich machen dürfte. Wobei sich ja in Berlin ohnehin die Frage stellt, ob irgendjemand dieses Verbot durchsetzen wird und wenn ja, wer und wie? Zumindest sollte man sich hier, wenn man mit dem eScooter von der Beförderung ausgeschlossen wird, wohl eskalieren, bis die Polizei hinzugerufen wird, damit dies ordentlich dokumentiert wird und man dagegen vorgehen kann. (Vielleicht nicht als Alltagsroutine, aber um dieses Verbot wieder zu kippen, wäre es sicher zielführend.)

Die BVG hat das Hausrecht.
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Flexist
Die BVG hat das Hausrecht.

Auch die Anwendung des Hausrechts will diskriminierungsfrei begründet sein. So wenig wie nach Einschätzung des TÜV vom Brandrisiko bleibt, dürfte die Begründung ähnlich "leicht" fallen wie ein Verbot gelber Krawatten oder blauer Socken.
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