Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 26.04.2024 12:16 |
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Trittbrettfahrer
Folglich müsste man also entweder alle Fahrzeuge mit ähnlichen Lithium-Ionen-Akku verbieten oder alle gleichstellen und erlauben.
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 26.04.2024 14:31 |
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Lopi2000
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Trittbrettfahrer
Folglich müsste man also entweder alle Fahrzeuge mit ähnlichen Lithium-Ionen-Akku verbieten oder alle gleichstellen und erlauben.
Im Zweifel ja nicht nur alle Fahrzeuge sondern alle Lithium-Ionen-Akkus grundsätzlich, da es ja auch von Mobiltelefonen und Laptops Berichte über spontane Akkuentzündungen gibt.
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 26.04.2024 15:21 |
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Nemo
Es ist aber schon ein unterschied, ob ein kleiner Handyakku explodiert, oder ein großer von einem Fahrrad oder Roller.
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 26.04.2024 15:47 |
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Lopi2000
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Nemo
Es ist aber schon ein unterschied, ob ein kleiner Handyakku explodiert, oder ein großer von einem Fahrrad oder Roller.
Der erste kleine günstige eScooter, den ich auf der Mediamarkt-Website für 369 Euro finde, hat eine Akkukapazität von 7650 mAh, aktuelle iPhones liegen bei bis zu 4912 mAh und meine größere Powerbank, die ich auf Reisen mitnehme, hat 27000 mAh. Aus diesen Unterschieden lässt sich ein Verbot nicht wirklich begründen, zumal im Normalfall Handy oder Powerbank oft in einer größeren Tasche von einer größeren Brandlast aus Textilien und Papier umgeben sind, während die eScooter auf dem Boden stehen, bei dem die Verkehrsbetriebe bei der Fahrzeugkonfiguration auf eine geringe Brennbarkeit achten können (oder aufgrund von entsprechenden Sicherheitsnormen müssen).
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 26.04.2024 15:52 |
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Nemo
Allerdings braucht man keinen Roller, wenn man den ÖV benutzen möchte.
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 26.04.2024 23:01 |
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Lopi2000
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Nemo
Es ist aber schon ein unterschied, ob ein kleiner Handyakku explodiert, oder ein großer von einem Fahrrad oder Roller.
Der erste kleine günstige eScooter, den ich auf der Mediamarkt-Website für 369 Euro finde, hat eine Akkukapazität von 7650 mAh, aktuelle iPhones liegen bei bis zu 4912 mAh und meine größere Powerbank, die ich auf Reisen mitnehme, hat 27000 mAh. Aus diesen Unterschieden lässt sich ein Verbot nicht wirklich begründen, zumal im Normalfall Handy oder Powerbank oft in einer größeren Tasche von einer größeren Brandlast aus Textilien und Papier umgeben sind, während die eScooter auf dem Boden stehen, bei dem die Verkehrsbetriebe bei der Fahrzeugkonfiguration auf eine geringe Brennbarkeit achten können (oder aufgrund von entsprechenden Sicherheitsnormen müssen).
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 27.04.2024 10:12 |
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neuer
Es ist also trotzdem noch ein gravierender Unterschied in der Energiemenge zwischen Smartphone und Tretroller.
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 28.04.2024 15:03 |
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Alter Köpenicker
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neuer
Es ist also trotzdem noch ein gravierender Unterschied in der Energiemenge zwischen Smartphone und Tretroller.
Aber ist denn die Energiemenge tatsächlich für die Brennbarkeit eines Akkus ausschlaggebend? Die zweite Frage wäre, ob der Akku mit der größeren Kapazität doller brennt und einen verheerenderen Schaden anreichtet, als sein schwächerer Kollege. Ich meine, da kommt es doch ganz auf die Umstände an. Die gemeinsam mit Textilien und/oder Papier in einer Tasche transportierte Powerbank ist hier ein gutes Stichwort.
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 28.04.2024 21:34 |
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 28.04.2024 21:46 |
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 28.04.2024 22:13 |
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Alba Coach
Anders, warum soll die BVG die Mitnahme von E-Scootern zulassen. Sind E-Scooter nicht zum Fahren auf der Straße gemacht. Dann sollen die Leute es auch tun. Ich finde es schon mt den ganzen Fahrrädern grenzwertig. Mal davon abgesehen, dass ich mal behaupten würde, die wenigsten bezahlen für die Fahrradmitnahme.
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 28.04.2024 22:16 |
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 29.04.2024 07:29 |
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Alba Coach
Anders, warum soll die BVG die Mitnahme von E-Scootern zulassen. Sind E-Scooter nicht zum Fahren auf der Straße gemacht. Dann sollen die Leute es auch tun.
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 30.04.2024 09:49 |
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 30.04.2024 10:31 |
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 30.04.2024 10:50 |
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Lopi2000
Das ist eine ziemlich eindeutige Äußerung, die die rechtliche Durchsetzbarkeit des Verbots unmöglich machen dürfte. Wobei sich ja in Berlin ohnehin die Frage stellt, ob irgendjemand dieses Verbot durchsetzen wird und wenn ja, wer und wie? Zumindest sollte man sich hier, wenn man mit dem eScooter von der Beförderung ausgeschlossen wird, wohl eskalieren, bis die Polizei hinzugerufen wird, damit dies ordentlich dokumentiert wird und man dagegen vorgehen kann. (Vielleicht nicht als Alltagsroutine, aber um dieses Verbot wieder zu kippen, wäre es sicher zielführend.)
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 30.04.2024 11:01 |
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 30.04.2024 11:01 |
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 30.04.2024 11:05 |
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Lopi2000
Das ist eine ziemlich eindeutige Äußerung, die die rechtliche Durchsetzbarkeit des Verbots unmöglich machen dürfte. Wobei sich ja in Berlin ohnehin die Frage stellt, ob irgendjemand dieses Verbot durchsetzen wird und wenn ja, wer und wie? Zumindest sollte man sich hier, wenn man mit dem eScooter von der Beförderung ausgeschlossen wird, wohl eskalieren, bis die Polizei hinzugerufen wird, damit dies ordentlich dokumentiert wird und man dagegen vorgehen kann. (Vielleicht nicht als Alltagsroutine, aber um dieses Verbot wieder zu kippen, wäre es sicher zielführend.)
Re: E-Scooter Verbot bei der BVG ab 01. Mai 30.04.2024 12:44 |
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Flexist
Die BVG hat das Hausrecht.