Re: Schienenersatzverkehr (Qualität und Verbesserung?) 18.08.2024 00:15 |
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Lopi2000
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Jordinar
Laut Fahrplan gibt es stündlich 1 Bus zwischen BER und Bestensee und dies soll den RE2 RE7 und RB22 ersetzen.
In den meisten Ersatzverkehrsfahrplänen gibt es keine Information darüber, wie viele Busse für welche Tour eingesetzt werden. Es ist nur z.B. in Berlin üblich bei S-Bahn-Ersatzverkehren einen Fahrplan mit einem dichteren Takt zu veröffentlichen als der Takt der ausfallenden Bahnen wäre. Wo eine Fahrt in der Fahrplantabelle steht, können durch aus auch mehrere Busse unterwegs sein. In den letzten Monaten war es in meiner Erfahrung sogar so, dass die Zahl der Busse eher überdimensioniert war.
Re: Schienersatzverkehr ( Qualität und Verbesserung? 18.08.2024 01:29 |
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Alter Köpenicker
Ich empfehle einmal den Genuß des Schienenersatzverkehrs, wie er derzeit zwischen Zeuthen und Königs Wusterhausen erlebbar ist.
Auf dem Gefühlt 5 km langen Fußweg durch halb Zeuthen vom Bahnhof zur Bushaltestelle kommt einem natürlich schon der Bus gen Königs Wusterhausen, besetzt mit zwei Leuten, entgegen. 18 Minuten Wartezeit werden dann bei Ankunft an der Haltestelle bis zur Abfahrt des nächsten Busses prognostiziert. Dennoch kam nach einem Moment noch ein weiterer Wagen, mit dem man dann den ganzen Weg bis fast zum Bahnhof zurückfahren kann. Warum die Bushaltestelle soweit weg sein muß, scheint in der Natur der Sache zu liegen - in KW ist es auch nicht anders. Denn nachdem der Bahnhof Wildau angefahren worden ist (diese Haltestelle lag ausnahmsweise mal direkt vor dem Bahnhof), stoppt der Bus plötzlich irgendwo im nirgendwo und der Fahrer verkündet, das Fahrtziel erreicht zu haben. Und so geht es weiter auf Schusters Rappen, während sich der Bus leer auf den Weg Richtung Innenstadt machte.
Re: Schienersatzverkehr ( Qualität und Verbesserung? 18.08.2024 02:29 |
Re: Schienersatzverkehr ( Qualität und Verbesserung? 18.08.2024 02:31 |
Re: Schienersatzverkehr ( Qualität und Verbesserung? 18.08.2024 05:12 |
Re: Schienersatzverkehr ( Qualität und Verbesserung? 18.08.2024 11:49 |
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Heidekraut
>Bis aber der Ersatzbus dann einsetzt, ist meist schon der nächste planmäßige Bus abgefahren,
Gibt es keine Möglichkeit einen Ersatzbus immer in Reserve warten zu lassen, dort wo er eingesetzt werden muss? Denn wenn man ihn erst anfordern muss und der muss ja auch verfügbar sein, also kann keine anderen Aufgaben übernehmen. Das gleiche gilt vermutlich für den Fahrer.
Du machst aber eine wichtige arbeit und ich wusste gar nicht, dass es so einen Job gibt.
Re: Schienersatzverkehr ( Qualität und Verbesserung? 18.08.2024 11:50 |
Re: Schienersatzverkehr ( Qualität und Verbesserung? 18.08.2024 14:21 |
Re: Schienenersatzverkehr (Qualität und Verbesserung?) 19.08.2024 12:19 |
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Logital
In den an den Haltestellen ausgehangen SEV Fahrplänen von DB Regio Nordost ist die Anzahl eingesetzter Busse angegeben. Für den RE2 beispielsweise meist 2x 1,5 (für zwei Gelenkbusse).
Re: Schienenersatzverkehr (Qualität und Verbesserung?) 20.08.2024 13:37 |
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Jordinar
Der RE7 Bus BER -> Bestensee via KW fuhr auch, immer um :15, aber wurde nicht beauskunftet. Außerdem ist dieser Bus am BER beschriftet mit "RE7 Halbe / Senftenberg". Besser hätte dort draufstehen sollen "RE7 via Königs Wusterhausen und Bestensee nach Halbe mit Zuganschluss nach Senftenberg" oder etwas kürzer nur "RE7 Halbe via KW und Bestensee".
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Jordinar
Zusätzlich gab es ab Bestensee auch stündlich einen Bus "RB24 nach Schönefeld (alt)" - der ist fast komplett leer gefahren, stand auch in keiner Auskunft drin.
[...]
Re: Schienenersatzverkehr (Qualität und Verbesserung?) 22.08.2024 15:12 |
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Logital
Wann und wo hast du denn den gesehen?
Re: Schienenersatzverkehr (Qualität und Verbesserung?) 22.08.2024 15:47 |
Re: Schienersatzverkehr ( Qualität und Verbesserung? 22.08.2024 18:22 |
Re: Schienersatzverkehr ( Qualität und Verbesserung? 22.08.2024 18:35 |
Re: Schienersatzverkehr ( Qualität und Verbesserung? 22.08.2024 18:53 |
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stef487
Das mit den langen Wegen in Zeuthen und Königs Wusterhausen liegt daran:
[…]
Re: Schienersatzverkehr ( Qualität und Verbesserung? 07.09.2024 13:27 |
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Jumbo
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stef487
Das mit den langen Wegen in Zeuthen und Königs Wusterhausen liegt daran:
[…]
Wobei sich mir als Fahrgast da Fragen stellen:
Warum werden in Zeuthen nicht wenigstens SEV-Haltestellen am Südausgang des Bahnsteigs eingerichtet?
Und könnte man nicht in Königs Wusterhausen eine Ampelregelung aufbauen, die es den Bussen ermöglicht, verkehrtrum durch die Einbahnstraße zu fahren.
Als in Oranienburg das Fahrradparkhaus gebaut wurde, gab es sowas. Die Stralsunder Straße, die parallel zum Bahndamm verläuft, war Einbahnstraße Richtung Süden. In Höhe des Zugangs zum S-Bahnsteig gab es eine Ampel (Rot/Gelb/Grün), die eigentlich immer Grün zeigte – außer wenn ein Bus nach Norden fahren wollte. Der Bus musste in Höhe Krebststraße an der dortigen Ampel (ich glaube, die hatte Balkensignale, bin mir aber nicht sicher) anhalten und mit einer Fernbedienung seine Fahrtrichtung freischalten.
300m Fußweg in KW kommt laut Openstreetmap ganz gut hin, wenn der SEV dort hält, wo der Stadtbus Richtung Rosa-Luxemburg-Straße abfährt.
Re: Schienenersatzverkehr ( Qualität und Verbesserung? 07.09.2024 13:34 |
Re: Schienenersatzverkehr ( Qualität und Verbesserung? 07.09.2024 13:36 |
Re: Schienenersatzverkehr ( Qualität und Verbesserung? 07.09.2024 14:56 |
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marc224
Hier habt ihr mal eine kleinen Einblick, was die DB so für Strafen für nicht eingehalten Qualitätsstandards hat
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Vertragsbedingungen für die losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom Auftraggeber gestellten Omnibussen
§ 10 Vertragsstrafen, Bußgelder
(1) Wird eine abgerufene Fahrleistung vom AN nicht erbracht, ist dieser Ausfall einer Fahrleistung vertragsstrafenbewährt. Der AN verpflichtet sich in diesem Fall zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 EUR ab der 46. Minute eines ununterbrochenen Ausfalls. Die Vertragsstrafe erhöht sich um jeweils 100,00 Euro für jeweils weitere 45 Minuten Ausfall (Beispiele: bei 60 Minuten Ausfall beträgt die Vertragsstrafe 100,00 Euro, bei 95 und bei 120 Minuten Ausfall 200,00 Euro; bei 136 Minuten 300,00 Euro). Ein Ausfall der Fahrleistung ist nicht vertragsstrafenbewährt, wenn der AN nachweist, dass er den Ausfall der Fahrleistung nicht zu vertreten hat.
(2) Verstößt der AN schuldhaft während eines Betriebstages gegen eine der nachfolgend genannten Vertragspflichten, wird für jeden Einzelfall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe je nach Schwere und Ausmaß des Verstoßes gestaffelt wie folgt fällig:
- Kategorie a) EURO 50,00 netto (pro Tag)
- Kategorie b) EURO 250,00 netto (pro Tag)
- Kategorie c) EURO 500,00 netto (pro Tag) und zwar,
zu Kategorie a) wenn
bei Ausfall der automatischen Haltestellenansage keine manuelle Haltestellenansage vorgenommen wird,
das Fahrpersonal keine Fahrausweiskontrolle vorgenommen hat,
es trotz Ermahnung zu wiederholten Fahrgastbeschwerden wegen unhöflichen Verhaltens des Fahrpersonals kommt,
die Zustiegshilfen für Behinderte, insbesondere Rollstuhlfahrer/Innen nicht angeboten werden,
zu Kategorie b) wenn
die vorgeschriebene Linienführung nicht eingehalten wurde,
der vorgeschriebene Fahrplan nicht eingehalten wurde,
Fahrten verfrüht erfolgen, eine Verfrühung wird wie folgt definiert:
Fahrplanabweichung (sek) Echtzeit Fahrplanabweichung (min) RBL-Anzeige Definition -150 und mehr -3 und mehr verspätet -149 bis +89 -2 bis +1 pünktlich + 90 und mehr +2 und mehr verfrühtein nicht gemeldeter bzw. ein bereits abgelehnter Fahrer bzw. eine entsprechende Fahrerin eingesetzt wird,
zu Kategorie c) wenn
es zu Ausfall einer fahrplanmäßigen Leistung kommt, ohne dass die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) benachrichtigt wird,
Fahrpersonal eingesetzt wurde, das nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder
die Lenk- und Ruhezeiten gemäß den gesetzlichen Vorschriften (Fahrpersonalgesetz, Fahrpersonalverordnung, etc.) nicht beachtet wurden.
(3) Der AG kann die Vertragsstrafe mit dem zu zahlenden Entgelt aufrechnen.
(4) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Insbesondere bei Bußgeldern, die aufgrund von Vertragsverstößen des AN gegen den AG verhängt werden, hat der AN alle damit verbundenen Kosten zu tragen. Sollte der AG einen weiteren Schadensersatzanspruch gegen den AN geltend machen, so wird die seitens des AN geschuldete Vertragsstrafe auf diesen Schadensersatzanspruch angerechnet.
(5) Sollten aufgrund von Vertragsverstößen des AN Bußgelder gegen den AG verhängt werden, werden diese an den AN weitergeleitet und durch den AG auf Kosten des AN beglichen, wenn nicht der AN unverzüglich unter Angabe der Gründe mitteilt, dass Einspruch eingelegt werden soll. Wird seitens des AG Einspruch eingelegt, hat der AN die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Dem AG in Rechnung gestellte Kosten werden dem AN weiterberechnet. Der AG wird in diesen Fällen nicht die Rechtmäßigkeit der Bußgelder prüfen.
(6) Die Summe aller Vertragsstrafen sowie der Vertragsstrafen nach den Vertragsbedingungen BerlAVG (Anlage 1) ist begrenzt auf 5% der jährlichen Gesamtauftragssumme (netto) des AN pro Vertragsjahr.
Re: Schienenersatzverkehr ( Qualität und Verbesserung? 07.09.2024 15:07 |