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Autist stirbt nachts in Brandenburg - und es gibt viele Fragen
geschrieben von M69 
Zitat
md95129
Seine Persönlichkeitsrechte sind jetzt also gewahrt, dafür ist er tot...

Ja, in Nordkorea würde er wahrscheinlich noch leben.

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Ich hab nen Bus und meine Busfahrerin heißt Layla, sie fährt schöner, schneller, weiter.
Zitat
md95129
Seine Persönlichkeitsrechte sind jetzt also gewahrt, dafür ist er tot...

Nein, verschiedene Menschen und Institutionen können ja in der Abwägung der Rechtsgüter zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen, ob das Risiko, die körperliche Unversehrtheit mit einer gewissen (hier leider eingetretenen) Wahrscheinlichkeit zu gefährden oder das Recht, seinen Standort nicht verfolgen zu lassen, höher gewichtet wird. Nichtsdestotrotz muss eine solche Bewertung jeweils vorgenommen und ggf. hinterfragt und überprüft werden.
Zitat
LariFari
Was für eine unfassbar traurige Geschichte. Mein tiefstes Mitgefühl gilt der Familie und allen, die diesen jungen Mann kannten.

Den betroffenen Lokführer hast du noch vergessen.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
LariFari
Was für eine unfassbar traurige Geschichte. Mein tiefstes Mitgefühl gilt der Familie und allen, die diesen jungen Mann kannten.

Den betroffenen Lokführer hast du noch vergessen.

Und wenn es eine Lokführerin war?

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Ich hab nen Bus und meine Busfahrerin heißt Layla, sie fährt schöner, schneller, weiter.
Zitat
Bäderbahn
Zitat
M69
Merkzeichen B und H

H = Hilflos
B = Begleitperson

Wenn so jemand wirklich kontrolliert wurde, den Ausweis vorgezeigt hat (mit Beiblatt), aber keine Begleitperson da war, dann ist da etwas sehr schief gelaufen.

Welcher Zugbegleiter kontrolliert denn die Merkzeichen? Wenn eine Begleitperson dabei ist, achtet er vielleicht auf das B, das mittig auf der Vorderseite prangt, die anderen Merkzeichen auf der Rückseite gehen ihn aber nichts an.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
B-V 3313
Zitat
M69
Wie kann es möglich sein das er trotz Personenfahndung und den Merkzeichen in seinem Fahrausweis die seine Einschränkung klar offenlegten in den vielen Stunden zigmal kontrolliert wird und dabei nicht entdeckt wurde?

Weder Zugpersonale noch andere Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen kriegen in Echtzeit 1:1 Bilder von Personenfahndungen. Dafür sind sie auch nicht zuständig. Übrigens auch nicht wenn es um Kriminelle geht, falls diese Frage kommt.

Hmm, dann sollte die ab Ende April vsl. amtierende Bundesregierung (für BPol und EdB/Bahnbus) bzw. der Senat (für Landespolizei und BVG) doch evtl. einmal in Überlegungen eintreten, dies zumindest hinsichtlich explizit als "hilf- und orientierungslos" gemeldeter Menschen zeitnah zu ändern. Bezüglich Krimineller stellte sich demgegenüber natürlich das Problem der fehlenden Eigensicherung der Mitarbeitenden - aber rechtlich könnten sie schon auch da im Sinne des "Jedermannsrechts" {Recht der vorläufigen Festnahme bis zum Eintreffen der Polizei) schon jetzt sehr wohl tätig werden oder zumindest entsprechende Meldungen an die Polizeien abgeben.

Zu Zeiten der Bundesbahn galt die Ausrede "nicht zuständig" übrigens auch nicht - da waren Betriebseisenbahner (m/w/d) nämlich als "nebenamtliche Bahnpolizeibeamte" explizit zu entsprechendem Tätigwerden verpflichtet. Möglicherweise hätte mensch halt doch nicht jede Regelung der alten Behördenbahn gedankenlos über Bord werfen sollen...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
B-V 3313
Zitat
M69
Wie kann es möglich sein das er trotz Personenfahndung und den Merkzeichen in seinem Fahrausweis die seine Einschränkung klar offenlegten in den vielen Stunden zigmal kontrolliert wird und dabei nicht entdeckt wurde?

Weder Zugpersonale noch andere Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen kriegen in Echtzeit 1:1 Bilder von Personenfahndungen. Dafür sind sie auch nicht zuständig. Übrigens auch nicht wenn es um Kriminelle geht, falls diese Frage kommt.

Hmm, dann sollte die ab Ende April vsl. amtierende Bundesregierung (für BPol und EdB/Bahnbus) bzw. der Senat (für Landespolizei und BVG) doch evtl. einmal in Überlegungen eintreten, dies zumindest hinsichtlich explizit als "hilf- und orientierungslos" gemeldeter Menschen zeitnah zu ändern. Bezüglich Krimineller stellte sich demgegenüber natürlich das Problem der fehlenden Eigensicherung der Mitarbeitenden - aber rechtlich könnten sie schon auch da im Sinne des "Jedermannsrechts" {Recht der vorläufigen Festnahme bis zum Eintreffen der Polizei) schon jetzt sehr wohl tätig werden oder zumindest entsprechende Meldungen an die Polizeien abgeben.

Zu Zeiten der Bundesbahn galt die Ausrede "nicht zuständig" übrigens auch nicht - da waren Betriebseisenbahner (m/w/d) nämlich als "nebenamtliche Bahnpolizeibeamte" explizit zu entsprechendem Tätigwerden verpflichtet. Möglicherweise hätte mensch halt doch nicht jede Regelung der alten Behördenbahn gedankenlos über Bord werfen sollen...

Gibt es denn für die ab Ende April vsl. amtierende Bundesregierung andere Kriminelle außer Omas gegen Rechts und Klimakleber?
Das ist ein richtig trauriger Fall, aber wenn man vom Personal erwartet, sich um vermeintlich oder tatsächlich hilflose Personen zu kümmern, dann fährt abends keine Ringbahn mehr und auch auf Bahnlinien mit doppelter Wende am Bahnsteig sieht es schlecht aus. Da liegt nämlich zuweilen in jedem zweiten Zug jemand, der nicht gut riecht und auf Ansprache nicht reagiert.
Zitat
Lopi2000
Zitat
md95129
Ein Apple Airtag für ca. 30Euro hätte das mit Sicherheit verhindert.

Ja, aber selbst wenn es hier möglicherweise lebensrettend gewesen wäre, wäre der Einsatz solcher Hilfsmittel, um Menschen zu verfolgen, auch ein ziemlich massiver Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte.

Ich glaube eine sorgfältige Abwägung hätte hier klar für das Airtag gesprochen.
Ist ja nicht so, daß die ganze Welt sieht wo er ist.
Zitat
Arnd Hellinger
Hmm, dann sollte die ab Ende April vsl. amtierende Bundesregierung (für BPol und EdB/Bahnbus) bzw. der Senat (für Landespolizei und BVG) doch evtl. einmal in Überlegungen eintreten, dies zumindest hinsichtlich explizit als "hilf- und orientierungslos" gemeldeter Menschen zeitnah zu ändern.

Die Polizei kann nur um Mithilfe bitten. Ich glaube auch kaum, dass ein normaler Fahrbediensteter eine solche Person erkennen kann. Dafür hat man keine Zeit.

Zitat
Arnd Hellinger
Zu Zeiten der Bundesbahn galt die Ausrede "nicht zuständig" übrigens auch nicht - da waren Betriebseisenbahner (m/w/d) nämlich als "nebenamtliche Bahnpolizeibeamte" explizit zu entsprechendem Tätigwerden verpflichtet.

Früher war mehr Lametta.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Lopi2000
Zitat
md95129
Ein Apple Airtag für ca. 30Euro hätte das mit Sicherheit verhindert.

Ja, aber selbst wenn es hier möglicherweise lebensrettend gewesen wäre, wäre der Einsatz solcher Hilfsmittel, um Menschen zu verfolgen, auch ein ziemlich massiver Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte.

JA klar...tolle Inschrift auf dem Grabstein:
"...sein Persönlichkeitsrecht blieb zeitlebens gewahrt!"
oder:
"Lieber tot als getrackt"

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