Re: Aus- und Neubau der Straßenbahnstrecke in Mahlsdorf 05.05.2025 17:21 |
Zitat
GraphXBerlin
Da wird dann ab und zu zu unrecht gehupt.
Das hat dann aber eher weniger mit Wissen oder Unwissen der StVO zu tun.
Re: Aus- und Neubau der Straßenbahnstrecke in Mahlsdorf 05.05.2025 17:39 |
Zitat
Ingolf
Zitat
GraphXBerlin
Da wird dann ab und zu zu unrecht gehupt.
Das hat dann aber eher weniger mit Wissen oder Unwissen der StVO zu tun.
Gibt es denn überhaupt ein "Recht", als Autofahrer jemanden von der Straße "wegzuhupen", weil es kein Auto ist ???
[www.bussgeldkatalog.org]
[www.bussgeldrechner.org]
Re: Aus- und Neubau der Straßenbahnstrecke in Mahlsdorf 05.05.2025 19:38 |
Weghupen geht genauso wenig wie andere Autofahrer anhupen weil zu langsam ö.ä.Zitat
Ingolf
Zitat
GraphXBerlin
Da wird dann ab und zu zu unrecht gehupt.
Das hat dann aber eher weniger mit Wissen oder Unwissen der StVO zu tun.
Gibt es denn überhaupt ein "Recht", als Autofahrer jemanden von der Straße "wegzuhupen", weil es kein Auto ist ???
[www.bussgeldkatalog.org]
[www.bussgeldrechner.org]
Re: Aus- und Neubau der Straßenbahnstrecke in Mahlsdorf 05.05.2025 23:32 |
Zitat
GraphXBerlin
Die wenigsten Radfahrer kennen die StVO... und schon drehen wir uns wieder im Kreis eines vermeidbaren blöden Kommentares.Zitat
PassusDuriusculus
... Nur kennen die wenigsten Autofahrer die StVO und hupen, wenn man bei "Fußweg - Fahrrad frei" StVO-konform auf der Fahrbahn fährt, weil man kein Fußgänger behindern möchte und halt auch irgendwann ankommen möchte.
Re: Aus- und Neubau der Straßenbahnstrecke in Mahlsdorf 06.05.2025 20:52 |
Ja, und wie gesagt, wenn neben dem Gehweg kein deutlicher Radweg zu sehen ist dürfte kein Autofahrer einen Grund haben zu hupen. Aus vereinzelte Idioten denen sowieso alles im Weg steht und zu langsam unterwegs ist.Zitat
PassusDuriusculus
Zitat
GraphXBerlin
Die wenigsten Radfahrer kennen die StVO... und schon drehen wir uns wieder im Kreis eines vermeidbaren blöden Kommentares.Zitat
PassusDuriusculus
... Nur kennen die wenigsten Autofahrer die StVO und hupen, wenn man bei "Fußweg - Fahrrad frei" StVO-konform auf der Fahrbahn fährt, weil man kein Fußgänger behindern möchte und halt auch irgendwann ankommen möchte.
Das ist aber ein anderes Problem. Mir geht es um den konkreten Fall, dass Räder auf der Straße fahren dürfen.
Re: Aus- und Neubau der Straßenbahnstrecke in Mahlsdorf 08.05.2025 09:42 |
Admin |
Zitat
Jay
Rechnen wir doch einfach mal nach: Zweigleisige Straßenbahnstrecke mit passendem Gleismittenabstand kommt auf 5,50m. Angesetzte Regelfahrstreifenbreite 2x 3,25m ergibt 6,50m. Du willst mir also ernsthaft erklären, der 1m Spielraum brächte keine Optionen?
Re: Aus- und Neubau der Straßenbahnstrecke in Mahlsdorf 08.05.2025 10:49 |
Zitat
Christian Linow
Zitat
Jay
Rechnen wir doch einfach mal nach: Zweigleisige Straßenbahnstrecke mit passendem Gleismittenabstand kommt auf 5,50m. Angesetzte Regelfahrstreifenbreite 2x 3,25m ergibt 6,50m. Du willst mir also ernsthaft erklären, der 1m Spielraum brächte keine Optionen?
Na, dann rechnen wir doch einfach mal nach. In dem relevanten Abschnitt misst der gesamte verfügbare Querschnitt an seiner engsten Stelle 13,86 m. Um Messtoleranzen konservativ zu begegnen, gehe ich von 13,80 m aus. Die Mindestbreite von Radfahrstreifen liegt bei jenen 1,85 m, die auch in der offiziellen Planung berücksichtigt werden sollen. Ob handtuchbreite Gehwege zugunsten beidseitiger separater Radverkehrsanlagen letztlich besser wären, als das Radfahren auf einer Straßenseite auf dem Gehweg zu legalisieren, darf jeder selbst bewerten.
[...]
Re: Aus- und Neubau der Straßenbahnstrecke in Mahlsdorf 08.05.2025 16:08 |
Admin |
Zitat
Jay
Ein so enger Straßenraum erfordert Kompromisse in der Gestaltung. Selbstverständlich kann auch bei Radverkehrsanlagen begründet abgewichen werden. Passiert in dieser Stadt vielerorts an Stellen, wo es nicht notwendig ist. Ein 1,5m breiter Schutzstreifen bei weitgehendem MIV-Ausschluss (Anlieger frei) wäre aus meiner Sicht ein gangbarer Weg. Die Gehwege sind dann noch immer sehr schmal, aber wer illegal auf dem Gehweg radelt, tut das ganz sicher nicht wegen 30 Zentimetern. Von daher bleibe ich bei meiner Ursprungseinschätzung, dass ich lieber mein Strandtuch einmal quer über den Gehweg lege, als mich "erlaubt" sackhaarbreit (um in deinem Jargon zu bleiben) umfahren zu lassen.
Meine Rechnung:
Zitat
Jay
Die Gehwege sind dann noch immer sehr schmal, aber wer illegal auf dem Gehweg radelt, tut das ganz sicher nicht wegen 30 Zentimetern.
Re: Aus- und Neubau der Straßenbahnstrecke in Mahlsdorf 08.05.2025 16:39 |
Re: Aus- und Neubau der Straßenbahnstrecke in Mahlsdorf 09.05.2025 06:35 |
Zitat
Christian Linow
Radfahrende mit hohem Schutzbedürfnis würden sich ebenso wenig auf einen in Anbetracht der Gesamtumstände dermaßen schmalen Radfahrstreifen trauen, wie auf der Fahrbahn zu radeln.
Re: Aus- und Neubau der Straßenbahnstrecke in Mahlsdorf 09.05.2025 10:50 |
Re: Aus- und Neubau der Straßenbahnstrecke in Mahlsdorf 09.05.2025 10:58 |
Zitat
def
Wie sieht es denn eigentlich aktuell in deutschen Richtlinien mit Zweirichtungsradwegen aus? Die dürften zwar breiter als ein Radweg, aber schmaler als zwei Einrichtungsradwege für beide Richtungen sein.
Re: Aus- und Neubau der Straßenbahnstrecke in Mahlsdorf 09.05.2025 11:34 |
Zitat
Christian Linow
Zitat
Jay
Ein so enger Straßenraum erfordert Kompromisse in der Gestaltung. Selbstverständlich kann auch bei Radverkehrsanlagen begründet abgewichen werden. Passiert in dieser Stadt vielerorts an Stellen, wo es nicht notwendig ist. Ein 1,5m breiter Schutzstreifen bei weitgehendem MIV-Ausschluss (Anlieger frei) wäre aus meiner Sicht ein gangbarer Weg. Die Gehwege sind dann noch immer sehr schmal, aber wer illegal auf dem Gehweg radelt, tut das ganz sicher nicht wegen 30 Zentimetern. Von daher bleibe ich bei meiner Ursprungseinschätzung, dass ich lieber mein Strandtuch einmal quer über den Gehweg lege, als mich "erlaubt" sackhaarbreit (um in deinem Jargon zu bleiben) umfahren zu lassen.
Meine Rechnung:
Freilich erfordert ein derart knappes Straßenland Kompromisse. Allerdings geht der Nutzen einer letzten Endes viel zu schmalen Radverkehrsanlage irgendwann gen null, erst recht in diesem speziellen Fall. Mit 1,50 m ist der von Dir vorgesehene Radfahrstreifen so knapp kalkuliert, dass er Fahrfehler und Stürze unter Umständen nicht verzeiht, was unmittelbar neben einer Straßenbahntrasse eine ganz besondere Qualität hat. Des Weiteren animiert er andere Verkehrsteilnehmer zum regelwidrigen Überholen. Denn auch entlang an Radfahrstreifen gilt der Mindestüberholabstand von 1,50 m, was dort jedoch in der Praxis oft untergeht. Wie unangenehm und gefährlich das ist, kenne ich aus Düsseldorfs Benderstraße.
Selbst ohne das widerrechtlich geparkte Fahrzeug ist es so eng, dass mich die überholende Straßenbahn freiwillig zum Anhalten bringt.
Zitat
CL
Zitat
Jay
Die Gehwege sind dann noch immer sehr schmal, aber wer illegal auf dem Gehweg radelt, tut das ganz sicher nicht wegen 30 Zentimetern.
Genau, Radfahrende mit hohem Schutzbedürfnis würden sich ebenso wenig auf einen in Anbetracht der Gesamtumstände dermaßen schmalen Radfahrstreifen trauen, wie auf der Fahrbahn zu radeln. Ergo landen sie in beiden Varianten auf dem Gehweg, letzterer in Deinem Exempel nur noch knapper ausfällt als in den visualisierten Planungen.
Re: Aus- und Neubau der Straßenbahnstrecke in Mahlsdorf 09.05.2025 13:57 |
Zitat
Anfrage der Abgeordneten Oda Hassepaß und Stefan Ziller (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 10.4.2025 und Antwort vom 29.4.2025: Tram-Verkehrslösung Mahlsdorf - wie geht es weiter?
Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Vorbemerkung der Abgeordneten: Gemäß S19-21107 teilte der Senat im Dezember 2024 mit, dass das Planfeststellungsverfahren nach einigen Nachbesserungen beginnen könne.
Frage 1: Welche Dokumente fehlen noch für den Start des Planfeststellungsverfahrens der Tram-Verkehrslösung Mahlsdorf und wie lange wird ihre Erstellung dauern?
Frage 2: Wann ist mit der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens der Tram-Verkehrslösung Mahlsdorf durch die Planfeststellungsbehörde zu rechnen?
Antwort zu 1. und 2.: Die bisher zur Verfügung gestellten Unterlagen der Vorhabenträgerin, der BVG, mussten vor der Auslegung noch einmal überarbeitet werden. Die Anhörungsbehörde geht nach den Aussagen der BVG aktuell davon aus, dass ihr die überarbeiteten Unterlagen Ende April zugehen. Nach Übermittlung der überarbeiteten Antragsunterlagen wird die Anhörungsbehörde die Auslegungsfähigkeit der Unterlagen prüfen und bei positiver Prüfung das Verfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz unverzüglich einleiten.
.
Re: Aus- und Neubau der Straßenbahnstrecke in Mahlsdorf 09.07.2025 07:00 |
Zitat
"marc-j" am 5.7.2025 um 22.15 Uhr im Diskussionsfaden "Ausbau des Straßenbahnnetzes unter CDU-SPD-Senat (2023-2026)":
Peter Neumann
Endlosprojekt Straßenbahn Mahlsdorf: 24 Jahre für 1,7 Kilometer Tramstrecke [...]
[www.berliner-zeitung.de]
.
Zitat
Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) vom 10.6.2025 und Antwort vom 30.6.2025: Verkehrslösung Mahlsdorf (IV)
Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1: Seit wann liegen der Anhörungsbehörde die überarbeiteten Unterlagen der Vorhabenträgerin BVG für das Planfeststellungsverfahren für den Straßenbahnaus- bzw. -neubau zwischen Knoten Rahnsdorfer Straße und Bahnhof Mahlsdorf vor?
Frage 2: Konnten diese bereits vollständig geprüft werden? Wenn nein, warum nicht? Bis wann werden die überarbeiteten Unterlagen vollständig geprüft sein?
Antwort zu 1. und 2.: Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der zuständigen Anhörungsbehörde nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) liegt noch keine abschließend überarbeitete Unterlage vor. Die BVG teilt hierzu mit: "Aktuell erfolgt die Einarbeitung der Prüfhinweise [der Anhörungsbehörde]. Die überarbeitete Planfeststellungsunterlage wird voraussichtlich im Juli 2025 durch die BVG eingereicht."
Frage 3: Wann wird das Planfeststellungsverfahren für den Straßenbahnaus- bzw. -neubau zwischen Knoten Rahnsdorfer Straße und Bahnhof Mahlsdorf voraussichtlich offiziell eröffnet werden können?
Antwort zu 3.: Mit Antragsstellung der BVG am 21.11.2024 auf Planfeststellung nach § 28 PBefG wurde das Verfahren begonnen. Nach Übermittlung der überarbeiteten Antragsunterlagen wird die Anhörungsbehörde die Auslegungsfähigkeit der Unterlagen prüfen und bei positiver Prüfung das Verfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz weiterführen.
Frage 4: Mit welcher Bauzeit rechnen Senat und BVG aktuell? Wann soll die Inbetriebnahme planmäßig erfolgen?
Antwort zu 4.: Die BVG teilt hierzu mit: "Der Baubeginn wird abhängig von der Bearbeitungszeit der Stellungnahmen und Einwendungen, der Dauer bis zur Ausstellung des Planfeststellungsbeschlusses und unter der Annahme, dass keine umfangreichen Änderungen oder erneuten Auslegungen erforderlich werden, sowie ohne Berücksichtigung möglicher klagerechtlicher Verfahren, voraussichtlich im Jahr 2028 möglich sein. Voraussetzung für den Straßenbahnneu- und -ausbau im Ortskern Mahlsdorf ist, dass die Maßnahme zum Neubau der Straße 'An der Schule' weitestgehend abgeschlossen sein muss, um die Straße 'An der Schule' bereits während der Bauzeit zur Umleitung des Kfz-Verkehrs nutzen zu können. Die Bauzeit wird ca. zwei Jahre betragen, so dass eine Inbetriebnahme frühestens Ende 2029 bzw. im Jahr 2030 möglich ist."
Frage 5: Wie ist der aktuelle Stand des laufenden Planfeststellungsverfahrens für den Straßenneubau "An der Schule" in Mahlsdorf?
Frage 6: Wie viele Einwendungen und Stellungnahmen sind nach der öffentlichen Auslegung hierzu eingegangen und wie ist der Stand der Bearbeitung?
Antwort zu 5. und 6.: Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Zuge der Auslegung der Planunterlagen für das Straßenbauvorhaben "Straße An der Schule" sind 150 Einwendungen (von insgesamt 481 einwendenden Personen) und 45 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Diese wurden der Vorhabenträgerin, der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Tiefbau übergeben und befinden sich aktuell in der Auswertung.
Frage 7: Wann ist der Erörterungstermin vorgesehen?
Antwort zu 7.: Aufgrund des aktuellen Bearbeitungsstandes kann nach derzeitiger Einschätzung ein Erörterungstermin frühestens für das IV. Quartal 2025 avisiert werden.
Frage 8: Bis wann rechnet der Senat voraussichtlich mit dem Planfeststellungsbeschluss und wann soll der Baubeginn erfolgen?
Antwort zu 8.: Der aktuelle Verfahrensschritt ist im Straßenbauvorhaben die Auswertung der Einwende und Stellungnahmen der Behörden für die nachfolgende Erörterung. Werden aus der Auswertung Änderungen an den Plänen erforderlich, sind die maßgeblichen Behörden erneut zu beteiligen und ggf. eine weitere Auslegung erforderlich. Nach abgeschlossener Erörterung werden die nicht erledigten Einwende von der Anhörungsbehörde der Planfeststellungsbehörde übergeben, die die öffentlichen und privaten Belange abwägt und die Entscheidung mit Begründung in ihrem Planfeststellungsbeschluss darlegt. Ohne Berücksichtigung dieser sich ggf. wiederholender Prozesse und möglicher Klageverfahren ist die früheste Schätzung für einen Planfeststellungsbeschluss im ersten Halbjahr 2027 anzusetzen. Der früheste Baubeginn ist im III. Quartal 2027 avisiert.
.