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Mitnahme auf Umweltkarte
geschrieben von micha774 
Eine Frage zur Mitnahmemöglichkeit von Fahrgästen mit der Umweltkarte.

Wenn ich jemanden mitnehme, dieser vor mir aussteigt (also ich weiterfahre)
und AUF DEM BAHNSTEIG kontrolliert wird und dementsprechend keinen Fahrausweis hat,
ist er ein/e Schwarzfahrer/in?

Die Aussage "ich bin beim bekannten auf der Karte mitgefahren" gilt wohl nicht :-)

Oder müßte ich ihn/Sie theoretisch bis zum Ausgang mitbegleiten?

Mir fällt immer wieder auf, daß desöfteren nunmehr auch an Wochenenden kontrolliert wird,
wo diese Mitnahmeregelung greift.

Auch in einer völlig überfüllten U7 wurde letztens kontrolliert...

Nebenbei gefragt: Ist die Kontrolle auf dem Bahnsteig zulässig? Weil manche Personen
nur auf den Bahnsteig gehen um ihre Zeitung zu kaufen o.ä. ohne die BVG/S-Bahn
zu benutzen. Heißt es nicht offiziell:
"Der Bahnhof darf nur für die unmittelbare Benutzung der Fahrzeuge betreten werden"
Hallo,

wenn ich mich recht erinnere, sollte diese Regelung geändert werden. Ob das jetzt schon geschehen ist oder noch erfolgen soll, weiß ich aber leider nicht genau.

Mit freundlichen Grüßen,

Smiley
Ich hatte vor einiger Zeit mal einen auf dem Bahnsteig kontrollierenden Kontrolleur darauf angesprochen, was denn wohl wäre wenn. Der meinte nur, das wäre dann mein Problem.

Was ich allerdings nicht so richtig glaube. Das ist genau so eine Sache wie mit den Rundfahrten, man müßte es einfach mal knallhart drauf ankommen lassen. Aber da ich Monatskartenabbonent bin, werd ich wohl so bald nicht in die Situation kommen, irgendwas beweisen zu müssen. Außerdem hab ich keine Rechtschutzversicherung ... :-)

micha774 schrieb:
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> Oder müßte ich ihn/Sie theoretisch bis zum Ausgang mitbegleiten?

Auch praktisch, wenn du jedes Risiko vermeiden möchtest.
Die Tarifbestimmungen [www.vbbonline.de], hier besonders §6 (4), erkennst du mit Zustandekommen des Beförderungsvertrages an.

Der Besuch einer Verkaufsstelle auf dem Bahnsteig ist dagegen keine Fahrgastbeförderung im tariflichen Sinne. Nach den Bestimmungen muss ein Fahrausweis erst beim Betreten des Fahrzeugs vorhanden sein.

so long

Mario
Ich denke mal wenn du bei jemanden mitfährst und früher aussteigst und kontrolliert wirst kann dir nichts passieren.
Die Beförderungsbedingungen erlauben auch das Betreten des Bahnsteiges ohne Fahrschein jedoch nicht das herumlungern, aber darum gehts hier ja nicht.
Logital schrieb:
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> Ich denke mal wenn du bei jemanden mitfährst und
> früher aussteigst und kontrolliert wirst kann dir
> nichts passieren.

Da bist Du aber auf dem Holzdampfer.

Wenn die Kontrolleure direkt die aussteigenden Fahrgäste kontrollieren - das dürfen sie -, kannst Du in diesem Fall keine Fahrkarte vorweisen, bist aber mit dem Verkehrsmittel unterwegs gewesen und wirst damit als Schwarzfahrer gesehen. Jetzt kannst Du zwar anbringen, dass Du Mitfahrer warst, was ja auch stimmt, kannst es aber nicht beweisen, auch nicht nachträglich, womit Du schlechte Karten hast.

Jens
Fragt sich ob die Kontrolleure überhaupt auf Bahnsteigen kontrollieren dürfen. Wenn es in der S-Bahn einen Mülleimer für abgelaufene Fahrscheine gäbe (was es ja bei manchen Straßenbahnen gibt) und du diesen beim aussteigen dort reinwerfen würdest, hättest du alle Bedingungen des Beförderungsvertrages erfüllt und bist nicht schwarz gefahren.
Zumindest in Berlin gibts nirgendwo solche "Mülleimer" für Fahrkarten - die Fahrkarte darfst du erst beim Verlassen des Bahnhofs (bzw. der Haltestelle) wegwerfen.
Hallo

Jens Fleischmann schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wenn die Kontrolleure direkt die aussteigenden
> Fahrgäste kontrollieren - das dürfen sie -, kannst
> Du in diesem Fall keine Fahrkarte vorweisen, bist
> aber mit dem Verkehrsmittel unterwegs gewesen und
> wirst damit als Schwarzfahrer gesehen. Jetzt
> kannst Du zwar anbringen, dass Du Mitfahrer warst,
> was ja auch stimmt, kannst es aber nicht beweisen,
> auch nicht nachträglich, womit Du schlechte Karten
> hast.

Es kann doch wohl nicht sein, dass man da seine Unschuld beweisen muss. In einem Rechtsstaat gilt grundsätzlich immer, dass eine Schuld bewiesen werden muss und nicht umgekehrt. Wenn man später den Fahrscheininhaber, den man begleitet hat, als Zeugen nennen kann und dann notfalls auch dessen Fahrkarte vorweisen kann, dann müsste das doch auf jeden Fall reichen. Alles andere wäre meiner Ansicht nach grobes Unrecht!
Vielleicht sollte man da mal eine offizielle Stellungnahme der BVG erbitten?

Viele Grüße

Ulrich
Anonymer Benutzer
...
01.03.2006 16:54
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.01.2011 18:32 von 54E.
54E schrieb:
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> Da könnte ja jeder kommen und der Nachbar mit der
> übertragbaren Umweltkarte aussagen, dass man dann
> und wann zusammen gefahren ist, wie willst du das
> denn beweisen/ widerlegen können?

Dann sollen sie einfach im Zug kontrollieren und nicht auf dem Bahnsteig. Es kann doch wohl nicht sein, daß der Mitnehmende extra aussteigen und den Mitgenommenen bis zum Ausgang bringen und dann 10 oder mehr Minuten auf die nächste U-Bahn warten muß!
Anonymer Benutzer
...
01.03.2006 19:24
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.01.2011 18:30 von 54E.
54E schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die Regelung war ja damals auch so
> gedacht, dass beide Fahrgäste von A nach B fahren
> können und nicht das einer C aussteigt...

Das wäre mir nun allerdings neu. Kann man das irgendwo nachlesen?
Oso Blanco schrieb:
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> Dann sollen sie einfach im Zug kontrollieren und
> nicht auf dem Bahnsteig. Es kann doch wohl nicht
> sein, daß der Mitnehmende extra aussteigen und den
> Mitgenommenen bis zum Ausgang bringen und dann 10
> oder mehr Minuten auf die nächste U-Bahn warten
> muß!

Das finde ich auch. Was sollen denn noch Fahrscheinkontrollen auf den Bahnsteigen, wenn man Bahnsteige auch ohne Fahrkarte betreten darf, z. B. um am Kiosk was zu kaufen, oder jemanden abzuholen. Die Regelung Fahrschein bis zum Verlassen des Bahnhofs aufzuheben stammt doch aus Zeiten, in denen man Bahnsteige gar nicht ohne Fahrschein betreten durfte. Da waren auch Kontrollen auf den Bahnsteigen sinnvoll. Heute halte ich sie für unrecht, wenn dabei Personen in eine Kontrolle kommen können, die vielleicht gar nicht gefahren sind.
Wir können uns freilich darüber streiten, ob es sinnvoll ist das Betreten der Bahnsteige ohne Fahrschein zuzulassen, aber wenn man das zulässt, gehören Kontrollen ausschließlich in die Züge, wie ich finde.
Für den Fall, dass mir jetzt jemand erklären möchte, dass es nicht unrecht ist, weil es juristischen Vorschriften entspricht, möchte ich noch erwähnen, dass ich auch manches gültige Gesetz für unrecht halte, wenn es ungerecht oder schwachsinnig ist. Natürlich halte ich mich dann aber trotzdem daran.

Viele Grüße

Ulrich
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