:-) eine Meinungsäußerung in einem Forum ist, selbst wenn sie detaillierte rechtliche Ausführungen enthält, nie Rechtsberatung - weder von einem Juristen, noch von einem Normalsterblichen. Das kommt von einem Juristen und stellt keine Rechtsberatung dar… Spaß beiseite, ich sehe alles, was Sie geschrieben haben, genauso wie Sie. Viele Grüßevon Maatisis - Deutschlandforum
Dass man auch früher fahren kann, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Ich habe ja nur darauf hingewiesen, dass das aus juristischer Sicht der Wortlaut der Passage in den Beförderungsbedingungen der Bahn nicht hergibt. Oft gibt es eine abweichende Praxis, die auf allgemeinen Kulanzerwägungen beruht und gelegentlich gibt es dann Ärger, wenn ein Zugbegleiter das dann mal im Einzelfall andervon Maatisis - Deutschlandforum
Moin, viele Regelungen in diesem Zusammenhang sind hier den meisten sicher klar. Natürlich darf man die Reiseroute zwischen Start- und Zielbahnhof ändern und natürlich kann man höherwertige Züge nehmen etc. Aaaaaber…. Frage: WANN kann man fahren? Kann man bei einem Zugausfall auch schon am Vortag der geplanten Reise fahren? Oder zwei Tage danach? Die Regelungen zum Wegfall des Zugbindungvon Maatisis - Deutschlandforum