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PFA16: EBA erteilt Planfeststellungsbeschluss für Verschwenk
geschrieben von nvf 
Hier der Artikel auf Nordbayern.de:

[www.nordbayern.de]

Auch wenn Fürth alle Mittel dagegen ausschöpfen will, gibt es nun Hoffnung, dass in absehbarer Zeit ein akzeptabler S-Bahn-Verkehr bis Erlangen und ggf auch Forchheim möglich wird.

Gruß,
Wolfgang
[www.nahverkehr-franken.de]
Sehe ich nicht so, sondern ganz im Gegenteil. Es wird eine Flut von Klagen geben, die Bauern wollen nicht verkaufen, und was dann passiert, wenn man seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht hat, hat man ja bei der Strecke zwischen Thon-Wegfeld gesehen. Und wenn die Bahn die Zahlen nicht rausrücken will, warum alle anderen Strecken nicht in Fragen kommen, dann wird sie vor Gericht genauso untergehen.

Ich sehe hier jetzt eher eine Beschäftigung der Gerichte für die nächsten Jahre.
Also ich bin ja selten pro-Fürth aber bei diesen Fall schon. Das aufgeben intakter Bahninfrastruktur ohne Not kann ich einfach nicht nachvollziehen. Ich stelle mir manchmal vor, wie es sein könnte, wenn die Bahn nicht auf der (m. E. eigentlich sinnlos gewordenen) Trassenänderung bestehen würde, sondern an einer Verzögerungsminimierung gearbeitet hätte:

Man hätte wohl erstmal alle Zeit und Kraft in den sichereren Abschnitt gesteckt, die Fühter S-Bahnausfahrt wäre in Betrieb, Unterfarrnbach wäre fertig, ferner wären die zusätzlichen Gleise mit einen zusätzlichen Behelfshaltepunkt Stadeln mit anschließender Üst/Abw Stadeln (mit Containerstellwerk vor Ort) versehen, sodass man die Störanfälligkeit der S-Bahn schonmal bis dahin alleine dadurch senken kann, das z.B die Zwangskreuzung am Esig Fürth wegfällt, und gleichzeitig, ohne unumkehrbare Fakten zu schaffen, die Neuplanung im Bereich Vach in der dafür erforderlichen Zeit durchziehen kann, und eben soviel nutzt, wie maximal geht. Bei Elterdorf hätte man das Gegenstück geplant und würde es jetzt gerade, in der aktuellen Bauphase mit einbauen, um gleich ab erreichen von Erlanger Grund wieder viergleisig zu fahren. Und die Bahn selbst wäre mit den Umplanungen wohl mindestens auch schon zur Hälfte fertig, da die Fürther Position ja schon länger bekannt ist, und hätte sich mit Fürth ggf. auf eine Beteiligung an den Umplanungskosten geeinigt, damit die Kosten der verworfenen Erstplanung wieder teilweise drin sind, und Fürth hätte diesen Beitrag gerne geleistet, weil es ja weiß, das dadurch genau seine Interessen gefördert und berücksichtigt sind.

Tja und was haben wir wirklich? Geistergleise, eine ewige Baustelle, und noch viele Jahre Stillstand vor uns, in denen man Fürth die ungliebte Trasse durch die Macht des faktischen aufzwängen versucht, und indem man Fürth als Alleintäter und Alleinverantwortlichen für Verzögerungen beim S-Bahnbau an den Pranger stellt, wie das ja schon aus manchen Kommentaren unter dem Artikel hervorgeht.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Zitat
kukuk
... und was dann passiert, wenn man seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht hat, hat man ja bei der Strecke zwischen Thon-Wegfeld gesehen. Und wenn die Bahn die Zahlen nicht rausrücken will, warum alle anderen Strecken nicht in Fragen kommen, dann wird sie vor Gericht genauso untergehen.

Das ist so nicht vergleichbar. Die Verzögerung bei "am Wegfeld" gab es vor Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses.

Gruß,
Wolfgang
[www.nahverkehr-franken.de]
Zitat
nvf
Das ist so nicht vergleichbar. Die Verzögerung bei "am Wegfeld" gab es vor Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses.

Laut der NN letztes Jahr war ein Grund mit, das man mit der Enteignung von einem notwendigen Gründstück vor Gericht gescheitert ist, weil man Alternativen nicht genügend bedacht hat oder nicht wirklich nachweisen konnte, warum es genau diese Strecke und somit dieses Grundstück sein muß. Daher waren dann Umplannungen notwendig.

Laut diversen Zeitungsartikeln wollen die Stadt Fürth und sonstige Gegner wie Bauern genau mit diesem Urteil die Enteignung der notwendigen Grundstücke für den Verschwenk verhindern. Was nützt es der Bahn, wenn sie eine Planfeststellung haben, aber die Grundstücke nicht besitzen und sie mit der Enteignung, und darauf wird es ja hinauslaufen, auch vor Gericht scheitern?

Ich sehe da schon einige parallelen.
Warum will die Bahn denn eigentlich (unbedingt) den Schwenk?
Zitat
kukuk
Laut diversen Zeitungsartikeln wollen die Stadt Fürth und sonstige Gegner wie Bauern genau mit diesem Urteil die Enteignung der notwendigen Grundstücke für den Verschwenk verhindern. Was nützt es der Bahn, wenn sie eine Planfeststellung haben, aber die Grundstücke nicht besitzen und sie mit der Enteignung, und darauf wird es ja hinauslaufen, auch vor Gericht scheitern?

Ich sehe da schon einige parallelen.

Dem Planfeststellungsverfahren ging ein Anhörungsverfahren voran, indem es einen Dialog zwischen Bauherr und Betroffenen gibt. Das Anhörungsverfahren lief für den Verschwenk in den 1990er Jahren, wobei auch viele Wünsche der Stadt Fürth mit eingeplant wurden (z.B. die genaue Lage des Hp Steinach). Die Ergebnisse aus dem Anhörungsverfahren flossen ins Planfeststellungsverfahren ein. Nun ist Fürth anderer Meinung.
Wir werden sehen, was gebaut werden wird ... ich tippe auf Verschwenk mit Stainach.

Gruß,
Wolfgang
[www.nahverkehr-franken.de]
Von Steinach würde zumindest Teppichhändler und Möbelmarkt profitieren die dort ansässig sind... aber sonst?

Ich sehe das ähnlich wie die Stadt Fürth das es eigentlich keinen Verschwenk braucht, da sollte man lieber einen Kleinbus von Vach Bahnhof nach Steinach fahren lassen evtl. wieder via. Kleingründlach, m.E. hätte man davon dann schon mehr als von einem S-Bahnanschluss, aber nein, den 80er Bus hat man ja "damals" auf Bedarfstaxi umstellen müssen, das Ende vom Lied kennt man ja -> Einstellung, heute wäre sowas vllt. wieder etwas worüber man sich bei der INFRA Fürth oder VAG Nürnberg doch mal wieder Gedanken machen sollte oder evtl. ginge sowas sogar als Privatkonzession (mit VGN Tarif) etwa von APZ Reisen oder anderen Firmen?

Wie dem auch sei, wäre ich jemand bei der Bahn, ich hätte auch erstmal ohne Verschwenk geplant.

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
Zitat
kukuk
Laut diversen Zeitungsartikeln wollen die Stadt Fürth und sonstige Gegner wie Bauern genau mit diesem Urteil die Enteignung der notwendigen Grundstücke für den Verschwenk verhindern. Was nützt es der Bahn, wenn sie eine Planfeststellung haben, aber die Grundstücke nicht besitzen und sie mit der Enteignung, und darauf wird es ja hinauslaufen, auch vor Gericht scheitern?

Mussten für den Höffner eigentlich auch Grundstücke Enteignet werden?

Meines Erachtens hat sich Fürth mit diesem Projekt selbst ein Ei gelegt. Denn gegen den Bau dieses riesigen Möbelhauses hatte man am ende ja auch nichts einzuwenden.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.02.2014 09:01 von marco2206.
Zitat
nvf
Dem Planfeststellungsverfahren ging ein Anhörungsverfahren voran, indem es einen Dialog zwischen Bauherr und Betroffenen gibt. Das Anhörungsverfahren lief für den Verschwenk in den 1990er Jahren, wobei auch viele Wünsche der Stadt Fürth mit eingeplant wurden (z.B. die genaue Lage des Hp Steinach). Die Ergebnisse aus dem Anhörungsverfahren flossen ins Planfeststellungsverfahren ein. Nun ist Fürth anderer Meinung.
Wir werden sehen, was gebaut werden wird ... ich tippe auf Verschwenk mit Stainach.

Es ist definitiv falsch, dass Fürth erst in jüngerer Zeit anderer Meinung ist, auch wenn das oft so vermittelt wird. Seit 1993 ist die Stadt Fürth mehrheitlich und seit 1998 einstimmig gegen den Verschwenk und genau so lange ist dies auch allen Beteiligten, auch der DB, bekannt. Seit damals wäre genug Zeit zur Umplanung gewesen. Die 20 Jahre Verzögerung sind fast ausschließlich Bahn-verursacht (Finanzierungs- und Legitimierungs-Probleme). Die von der Bahn aufgezwungene Verschwenk-Planung wurde von der Stadt Fürth lediglich konstruktiv begleitet, für den Fall, dass man sie nicht verhindern kann.
Zitat
marco2206

Mussten für den Höffner eigentlich auch Grundstücke Enteignet werden?

Meines Erachtens hat sich Fürth mit diesem Projekt selbst ein Ei gelegt. Denn gegen den Bau dieses riesigen Möbelhauses hatte man am ende ja auch nichts einzuwenden.
Beim Höffner war mal die Rede von der Enteignung eines Sperrgrundstücks (siehe hierzu Wikipedia). Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet sehr wohl zwischen einerseits Eigentum, das bewirtschaftet wird und andererseits Eigentum, das nur zum Zweck der Verhinderung eines Projekts erworben wird.

Die Stadt Fürth hat sich mit dem Höffnerbau auch kein Ei gelegt. Denn entgegen einschlägiger Behauptungen (die durch ständige Wiederholung auch nicht richtiger werden) ging es der Stadt Fürth beim S-Bahn-Verschwenk nie um Flächen nördlich von Steinach, wo der Höffner steht, sondern vor allem um Flächen südlich von Steinach, besser gesagt östlich an Stadeln angrenzend. Insbesondere im Bereich der Wäsig als geschützter Landschaftsteil im Zuge des Projekts Sandachse Franken (#24). Das ist genau da, wo der Verschwenkdamm von Westen her auf die BAB73 zulaufen soll. Die Kosten für die Pflege der Sandachsen-Biotope sind seit langem jährlich im Haushalt der Stadt Fürth verbucht, da wird also der Umweltschutz nicht vorgeschoben, sondern die Stadt investiert da wirklich laufend in die Biotoppflege.

Wie das vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgeht, da bin ich mal gespannt. Nicht so wegen dem Naturschutz (obwohl die Frage nach den Grenzen kommunaler Selbstverwaltung auch spannend ist), sondern inwiefern das Garzweiler II Urteil vom BVerfG eine Rolle spielen wird. Weil die Bahn die nötigen Enteignungen nicht in die NKA aufgenommen hat, kann sie ja schlecht nachweisen, warum die qualitativ und quantitativ deutlich drastischeren Eingriffe in das Grundrecht auf Eigentum beim Verschwenk (im Vergleich zur Bestandstrasse) für die S1 Nürnberg Nord notwendig sein sollten.

Das wird auf jeden Fall ein Urteil mit Präzedenzwirkung. Verliert die Bahn, wird sich bei DB Netze/Projektbau grundsätzlich was ändern müssen. Gewinnt die Bahn, dann hat sie für die Zukunft quasi einen Freifahrtschein für so ziemlich alles was Infrastrukturerrichtung angeht.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.02.2014 07:24 von Hirnheiner.
Inzwischen steht der Planfeststellungsbeschluss für den Verschwenk im Internet:

www.fuerth.de
Unabhängig davon um welche Flächen es der Stadt Fürth nun geht - der Höffner an diesem Standort liefert am Ende den Befürwortern ein Argument für den Verschwenk, auch wenn die meisten Höffner-Kunden eh mit dem Auto kommen werden.

Ein Standort den eh niemand als Fürth (so wie es halt verwaltungstechnisch auf dem Papier steht) wahrnimmt sondern (der Realität entsprechend) als irgendwo zwischen Fürth und Erlangen.

Da wäre es im Sinne der Glaubhaftigkeit und der Ernsthaftigkeit der Bemühungen gegen den Verschwenk auf jeden Fall sinnvoll gewesen, den Höffner-Bau weit draußen vor der Stadt nicht zu genehmigen.
... leider waren sich die planer nicht mal zu schade, den standort für höffner mit der kommenden guten öpnv-erschließung zu begründen ...
... von der zumindest bisher nicht das Geringste zu bemerken ist.
Ob für einen wegen Veränderung der Sachlage sinnlosen Schwenk Zwangsenteignungen wirksam durchgeführt werden können, bezweifel ich. Ich bin allerdings auf dem (rechtlichen) Stand der damals unwirksamen Enteignungen für die Daimler-Teststrecke. Mit freundlichen Grüßen.
... in der planfeststellung steht nun drin, dass das gewerbegebiet jetzt von der stadt fürth "in anderer form" durch die ansiedlung von fachmärkten realisiert wurde ... auch die straßenerschließung des haltepunkts ist mit diesem bebauungsplan schon geschaffen worden ...
Fürth hat Klage eingereicht.:

[www.nordbayern.de]
Mein Bauchgefühl sagt mir, daß die Bahn den Verschwenk bauen wird und er in wenigen Jahren befahren wird.
Es scheint los zu gehen ...

[ted.europa.eu]

Gruß,
Wolfgang
[www.nahverkehr-franken.de]
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