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Trauriger Busunfall mit einem Feuerwehrlöschfahrzeug
geschrieben von Heiko T. 
Laut Artikel bei Abendblatt.de (http://mobil.abendblatt.de/hamburg/polizeimeldungen/article2053476/18-Verletzte-auf-Grindelallee-Fahrer-stellt-sich.html) fordert in der heutigen "Bild"-Ausgabe Wieland Schinnenburg, "FDP"-"Verkehrsexperte", die Installation von Gurten in Linienbussen. Wer wolle, könne sich dann anschnallen.

Mich wundert nicht, dass bei der FDP auch die "Verkehrsexperten" keine Ahnung von ihrem "Fach"gebiet haben, insbesondere der Auslastung der M5...
Zitat
Herbert
Laut Artikel bei Abendblatt.de (http://mobil.abendblatt.de/hamburg/polizeimeldungen/article2053476/18-Verletzte-auf-Grindelallee-Fahrer-stellt-sich.html) fordert in der heutigen "Bild"-Ausgabe Wieland Schinnenburg, "FDP"-"Verkehrsexperte", die Installation von Gurten in Linienbussen. Wer wolle, könne sich dann anschnallen.

... davon war ja schon öfters in diesem Thema die Rede.
Zitat
Herbert
Laut Artikel bei Abendblatt.de (http://mobil.abendblatt.de/hamburg/polizeimeldungen/article2053476/18-Verletzte-auf-Grindelallee-Fahrer-stellt-sich.html) fordert in der heutigen "Bild"-Ausgabe Wieland Schinnenburg, "FDP"-"Verkehrsexperte", die Installation von Gurten in Linienbussen. Wer wolle, könne sich dann anschnallen.
WIRD NICHT PASSIEREN! Tut mir leid, wenn ich das "schreien" muss, aber wenn dieser "Verkehrsexperte" auch wirklich ein Experte ist, dann wird er feststellen, dass es auch etwas wie "Stehplätze" in Stadtbussen gibt, wo eine Gurtpflicht unmöglich umzusetzen ist. Der Herr Schinnenburg sollte lieber denken, bevor er spricht, aber bei der FDP wäre das wohl zuviel verlangt.

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.10.2011 14:20 von Ringbahn.
INW
Busunfälle...
10.10.2011 20:00
Zitat
Ringbahn
WIRD NICHT PASSIEREN! Tut mir leid, wenn ich das "schreien" muss, aber wenn dieser "Verkehrsexperte" auch wirklich ein Experte ist, dann wird er feststellen, dass es auch etwas wie "Stehplätze" in Stadtbussen gibt, wo eine Gurtpflicht unmöglich umzusetzen ist. Der Herr Schinnenburg sollte lieber denken, bevor er spricht, aber bei der FDP wäre das wohl zuviel verlangt.

Wie wäre es, wenn man sämtliche Bürgerschaftsabgeordnete, Senatoren, alle hohen "Behördentiere" usw., die normalerweise in der S-Klasse nicht vorne links sitzen, mal dazu auffordert, freiwillig einen Monat HVV zu fahren -- meinetwegen auch mit den erforderlichen Personenschützern drumherum???

Speziell der Herr Sch. von der F.-Partei sollte mal einen Fahrsicherheitskurs mitmachen müssen, wie ihn viele Busfahrer im Rahmen ihrer Führerscheinerhaltung (Fortbildungspflicht) machen müssen. Entweder der geht da ausgehungert hin oder ihr könnt schon mal 'ne Regentonne als K.tütenersatz in den Bus stellen...
So viel Müll, wie der schon in Sachen ÖPNV verzapft hat...
Ich glaube, der kann noch nicht mal 'nen O530 von 'nem A76 unterscheiden, obwohl letzterer 4m kürzer ist... Der sieht nur Großes Auto... viele Fenster drin... muß'n Bus sein...

Gruß Ingo



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.10.2011 20:01 von INW.
Re: Busunfälle...
27.11.2011 14:08
Das Ergebnis wurde bis heute noch nicht wirklich veröffentlicht oder? Ich kann nur aus Erfahrung sagen, daß die Feuerwehr, Rettungswagen, Polizei etc. sehr oft im letzten Moment oder ab und zu gar nicht das Horn einschalten, wenn die über Rot donnern. Mir wäre auch schon zig mal so ein "bekloppter" Feuerwehrwagen fast in den Bus gerast, weil der das Horn zu spät anschaltete. Ich glaube hätte die Feuerwehr das Horn rechtzeitig oder überhaupt angehabt, wäre es nicht dazu gekommen.
INW
Re: Busunfälle...
27.11.2011 14:21
Zitat
Der Frosch
Das Ergebnis wurde bis heute noch nicht wirklich veröffentlicht oder? Ich kann nur aus Erfahrung sagen, daß die Feuerwehr, Rettungswagen, Polizei etc. sehr oft im letzten Moment oder ab und zu gar nicht das Horn einschalten, wenn die über Rot donnern. Mir wäre auch schon zig mal so ein "bekloppter" Feuerwehrwagen fast in den Bus gerast, weil der das Horn zu spät anschaltete. Ich glaube hätte die Feuerwehr das Horn rechtzeitig oder überhaupt angehabt, wäre es nicht dazu gekommen.

Es gibt im Rettungdienst Situationen, da darfst Du aufgrund des Krankheitsbildes absolut nicht mit Horn fahren, sonst flippt der Patient endgültig aus und droht vitalfunktionstechnisch sonstwohin wegzurutschen. Trotzdem solltest Du tunlichst schon vor 10 Minuten im Krankenhaus gewesen sein. Selber vor vielen Jahren als 3.Mann aufm RTW erlebt...

Allerdings: Was das späte Horneinschalten angeht, das habe ich auch schon zur Genüge im Hamburger Westen beobachten dürfen. Viele Fahrer, besonders die der Feuerwehr, sind gehalten tageszeitbedingt möglichst leise zu fahren, aber dennoch tief zu fliegen.

Wer tagsüber im dicken Berufsverkehr die Disco zu spät anmacht, hat als Fahrzeugführer selber schuld. Da hat man als Autofahrer das Radio vielleicht gerade solaut, daß man dieses gegen das voll pustende Gebläse noch hören kann. Und wenn Du dann formatfüllend nur noch einen blau blinkenden Gassenräumer im Spiegel siehst, kannst Du oft gar nicht mehr ausweichen, weil die Autos vor Dir erstmal weg müssen, damit Du freie Bahn schaffen kannst.
Andererseits muß man nicht zwingend beispielsweise auf der gesamten Länge des Canyons in Rissen die Preßluftmusik durchlaufen lassen...

Gruß Ingo
Re: Busunfälle...
28.11.2011 11:56
Zitat
INW

Es gibt im Rettungdienst Situationen, da darfst Du aufgrund des Krankheitsbildes absolut nicht mit Horn fahren, sonst flippt der Patient endgültig aus und droht vitalfunktionstechnisch sonstwohin wegzurutschen. Trotzdem solltest Du tunlichst schon vor 10 Minuten im Krankenhaus gewesen sein. Selber vor vielen Jahren als 3.Mann aufm RTW erlebt...


Dann gibt es wohl nur solche Patienten...;)
INW
Re: Busunfälle...
28.11.2011 14:27
Zitat
Der Frosch
Zitat
INW
Es gibt im Rettungdienst Situationen, da darfst Du aufgrund des Krankheitsbildes absolut nicht mit Horn fahren,[...]

Dann gibt es wohl nur solche Patienten...;)

Schon verstanden.

Was ich als Autofahrer erlebe mit zu später gezogenem Horn (der Schalter dafür wird meist gedreht fürs Blaulicht und gezogen fürs Horn), ist jedoch, daß bei vielen solchen Fahrten zwei gleich gekleidete Personen vorne sitzen...

Nur so nebenbei: An der Kreuzung Osdorfer Landstraße/Rugenbarg/Langelohstraße hätte sich vor etwa 2 Wochen Tonndorf fast wiederholt: Eine 15m-Keule auf der M21 hat sich Grün "organisiert", vor dem Bus waren ca. 20 Sekunden lang keine anderen Autos in der Kreuzung. Ein "einsetzender" RTW samt Begleitung durch den Löschzug war auf dem Weg in Richtung Iserbrook. Wegen des busbedingten Staus vor der Ampel sind die 4 orangenen Autos über die Gegenfahrbahn gefahren (die dortige Verkehrsinsel ist mit einem massiven "Umsteigerschutzzaun" versehen), der für die Feuerwehr von rechts kommende Bus konnte nichts sehen, da vorne an der Kreuzung ein blickdichter Lkw stand. Nun, da der Bus ja Grün hatte, ist er zügig in die Kreuzung eingefahren. Der RTW hatte nur das Elektrohorn an, die folgenden ELW/HLF/DL hatten ihre Preßluftmusik noch nicht an, weil noch zu weit weg. So war natürlich programmiert, daß der bremsende Bus den geradeauswollenden RTW blockieren würde und der RTW wiederum verhindern würde, daß der lange Bus frei abbiegen konnte. Da waren aber auch schon die übrigen Krawallbrüder aufgelaufen und machten fleißig Krach... Die Fahrzeuge hatten sich berührungsfrei verkeilt. Es blieb dem RTW nichts anderes übrig, als einige Meter zurückzusetzen, um den Bus abbiegen zu lassen.

Andererseits kenne ich aus dem Gewerbe aber auch den Spruch "Musik anmachen und hinten anstellen. Irgendwann wird die Musik langweilig und die Leute machen Platz.". So agierte ein mir bekannter Feuerwehrfahrer besonders im Bereich Hauptbahnhof jahrelang.

Gruß Ingo
Re: Busunfälle...
28.11.2011 20:00
Ingo - egal wie, auch für Einsatzfahrzeuge gelten die üblichen Verkehrsregeln. Sie haben lediglich mit blauem Licht und Martinshorn die Möglichkeit, andere Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam zu machen, so dass diese nach Möglichkeit den Weg freimachen können (woraufhin die Einsatzfahrzeuge sich auch über gewisse Regeln hinwegsetzen können).

In der Konsequenz heisst das, dass ein Einsatzfahrzeug nicht automatisch freie Fahrt hat, sondern sich genauso mit der aktuellen Verkehrssituation auseinandersetzen muss wie alle anderen Fahrzeuge auch. Wenn kein Platz ist, dann muss man eben auch mal warten oder auch mal zurücksetzen.

Und wenn aus irgendwelchen Gründen das Martinshorn nicht verwendet werden kann, dann dürfte das in den meisten Fällen eben heissen, dass es schwieriger wird, andere Fahrzeugführer auch sich aufmerksam zu machen. Da bleibt wohl nur die Abwägung, welches des kleinere Übel ist.

Tobias
INW
Re: Busunfälle...
29.11.2011 12:18
Zitat
McPom
Ingo - egal wie, auch für Einsatzfahrzeuge gelten die üblichen Verkehrsregeln. Sie haben lediglich mit blauem Licht und Martinshorn die Möglichkeit, andere Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam zu machen, so dass diese nach Möglichkeit den Weg freimachen können (woraufhin die Einsatzfahrzeuge sich auch über gewisse Regeln hinwegsetzen können).

Ich habe in diesem Zusammenhang nie etwas anderes behauptet.

Mich kotzt nur manchmal die Unwissenheit (und teilweise auch Ignoranz) der auf derartigen Fahrzeugen eingesetzten Personale an, die meinen "oh, geil, die Karre hat Blaulicht, jetzt hab ich immer Vorfahrt". Das Problem tritt besonders dann auf, wenn Ehrenamtliche ans Steuer gelassen werden -- selber erlebt...

Wer einen solchen Job beruflich macht, hat sich im Laufe der Zeit sowieso schon vier bis sechs zusätzlich Augen antrainiert.

Zitat
McPom
In der Konsequenz heisst das, dass ein Einsatzfahrzeug nicht automatisch freie Fahrt hat, sondern sich genauso mit der aktuellen Verkehrssituation auseinandersetzen muss wie alle anderen Fahrzeuge auch. Wenn kein Platz ist, dann muss man eben auch mal warten oder auch mal zurücksetzen.

Ich habe mal einen höhergestellten Mitarbeiter einer der staatlichen BOS-Firmen gefragt: Die §35 StVO (Sonderrechte) und §38 StVO (Wegerecht) steht über allem. Die Fahrer sollen -- auch wenn die Kreuzung offensichtlich frei ist und alle Fahrzeuge offensichtlich den Vorrang des anderen akzeptiert haben, kurz anhalten (wie es die StVO bei einem Stop-Schild vorsieht) und erst dann weiterfahren. Denn es könnte ja von hinten noch einer angerast kommen, der seine Fahrzeuginnenraumdisco so aufgerissen hat, daß er selbst ein in den Innenraum gehaltenes Preßlufthorn nicht hören kann...

Zitat
McPom
Und wenn aus irgendwelchen Gründen das Martinshorn nicht verwendet werden kann, dann dürfte das in den meisten Fällen eben heissen, dass es schwieriger wird, andere Fahrzeugführer auch sich aufmerksam zu machen. Da bleibt wohl nur die Abwägung, welches des kleinere Übel ist.

Da kann man andere immer noch mit Fernlichtblinken auf sich aufmerksam machen -- meistens funktioniert das.

EDITh hat sich über einen sachlich unvollständigen Satz beschwert.

Gruß Ingo



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.11.2011 22:29 von INW.
Re: Busunfälle...
29.11.2011 20:32
Zitat
McPom
Ingo - egal wie, auch für Einsatzfahrzeuge gelten die üblichen Verkehrsregeln. Sie haben lediglich mit blauem Licht und Martinshorn die Möglichkeit, andere Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam zu machen, so dass diese nach Möglichkeit den Weg freimachen können (woraufhin die Einsatzfahrzeuge sich auch über gewisse Regeln hinwegsetzen können).
Es ist doch ein klein wenig komplexer:
Zum einen sieht das Gesetz die "Sonderrechte" nach § 35 StVO vor, die für Polizei, Feuerwehr und andere gelten, wenn sie hoheitlich tätig sind (das heißt, es muss nicht unbedingt ein Notfall vorliegen). Wenn man Sonderrechte in Anspruch nimmt, gelten die Regelungen der StVO nicht, d.h. ich darf dann schneller fahren oder auch über rote Ampeln. Zur Inanspruchnahme der Sonderrechte brauche ich keine Lichtorgel und Konzert.

Blaulicht und (!) Martinshorn sind im "Wegerecht" des § 38 StVO geregelt. Die Benutzung ordnet an, dass "alle Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen" haben. Das Wegerecht darf nur unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden, nämlich um Menschenleben zu retten, oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. D.h. zum einem Unfall mit Blechschaden, bei dem keine Gefährdung von der Unfallstelle ausgeht, darf die Polizei (wenn ihr das entsprechend mitgeteilt wurde) keine Blaufahrt machen....

Wenn die Feuerwehr zu einem Brand fährt (das gilt entsprechend für die Polizei bei den entsprechenden Einsatzlagen), nimmt sie beides in Anspruch, nämlich die Sonderrechte, um so schnell wie möglich zur Einsatzstelle zu kommen und die Wegerechte, um die anderen Verkehrsteilnehmer zur Seite zu scheuchen.

Der "Hammer" für die Einsatzkräfte ist die Regelung des § 35 Abs. 8 StVO: "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden." Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Verhältnismäßigkeit.

Die Rechtsprechung geht bei vielen Blaulichtunfällen davon aus, dass der entsprechende Fahrer nicht die Verhältnismäßigkeit "gebührend" berücksichtigt hat und ihn deswegen zumindest eine (Teil)Schuld trifft.

Aus eigener praktischer Erfahrung weiß ich, dass bei laufenden Blaulicht und Martinshorn viele Verkehrsteilnehmer völlig irrational handeln. Ich habe es z.B. erlebt, dass mir auf der Überholspur einer vor die Karre zog, obwohl er vor sich freie Bahn hatte.

Besonders heikel sind da immer Kreuzungen. Hier kann man nur empfehlen, sich bei vollem Konzert vorsichtig "reinzutasten". Drängeln bringt in der Regel nix, von daher ist der Spruch "hinten anstellen und abwarten" leider pratische Realität.
Re: Busunfälle...
04.12.2011 22:14
Zitat
jacobsensw
Es ist doch ein klein wenig komplexer:
Zum einen sieht das Gesetz die "Sonderrechte" nach § 35 StVO vor, die für Polizei, Feuerwehr und andere gelten, wenn sie hoheitlich tätig sind (das heißt, es muss nicht unbedingt ein Notfall vorliegen). Wenn man Sonderrechte in Anspruch nimmt, gelten die Regelungen der StVO nicht, d.h. ich darf dann schneller fahren oder auch über rote Ampeln. Zur Inanspruchnahme der Sonderrechte brauche ich keine Lichtorgel und Konzert.

Natürlich ist es komplexer. Was ich eigentlich meinte ist folgendes: Die Straßenverkehrsordnung sorgt für ein geregeltes Miteinander der Verkehrsteilnehmer. Jeder Fremdkörper - und dazu zählen auch Einsatzfahrzeuge - ist da natürlich ein Problem, führt er doch erstmal zu ungeordneten, chaotischen Reaktionen. Und genau damit müssen die Einsatzfahrzeuge rechnen. Nur weil man Sonderrechte hat, verschwinden die anderen Verkehrsteilnehmer eben nicht.

Tobias
INW
Re: Busunfälle...
05.12.2011 00:12
Zitat
McPom
Natürlich ist es komplexer. Was ich eigentlich meinte ist folgendes: Die Straßenverkehrsordnung sorgt für ein geregeltes Miteinander der Verkehrsteilnehmer. Jeder Fremdkörper - und dazu zählen auch Einsatzfahrzeuge - ist da natürlich ein Problem, führt er doch erstmal zu ungeordneten, chaotischen Reaktionen. Und genau damit müssen die Einsatzfahrzeuge rechnen. Nur weil man Sonderrechte hat, verschwinden die anderen Verkehrsteilnehmer eben nicht.

Deswegen habe ich mir folgendes Reaktionsschema angewöhnt: Fuß vom Gas -- orten, von wo das Einsatzfahrzeug kommt und wo es hin will -- ggf. Platz machen (oder halt einfach stehenbleiben). Ebenso weiche ich auch nicht sofort aus, wenn hinter mir während der Fahrt ein schneller fahrendes Einsatzfahrzeug auftaucht und sich in meinem Fahrweg zB eine Busbucht zum Ausweichen anbietet, da wird dann reingefahren. Oder ich zeige dem Einsatzfahrzeug durch Setzen des rechten Blinkers an, daß ich es wahrgenommen habe.

Viele Autofahrer machen jedoch erstmal hektisch nach rechts oder links Platz, bemerken aber nicht, daß das Einsatzfahrzeug beispielsweise auf der zuvor freien Linksabbiegespur durchfahren könnte. Oder es wird ziemlich rabiat abgebremst und fast angehalten, obwohl es situationsbedingt viel besser wäre, bis zur nächsten Ausweichmöglichkeit vorzufahren.

Gruß Ingo
Re: Busunfälle...
10.01.2012 18:52
Es gibt etwas neues über den HOCHBAHN Gelenkbus 7851.

Man hat das Fahrzeug in der Mitte getrennt, das neue Vorderteil ist bereits in Hamburg angekommen und nun kommt da das Heckteil von 7851 ran.
Der Wagen wird nun zusammengeführt und bekommt dann die Wagen Nr. 7863.
Re: Busunfälle...
10.01.2012 21:08
Zitat
Heiko T.
Es gibt etwas neues über den HOCHBAHN Gelenkbus 7851.

Man hat das Fahrzeug in der Mitte getrennt, das neue Vorderteil ist bereits in Hamburg angekommen und nun kommt da das Heckteil von 7851 ran.
Der Wagen wird nun zusammengeführt und bekommt dann die Wagen Nr. 7863.

Dann war das wohl das Schlenki-Vorderteil, dass in Hummelsbüttel über Weihnachten stand
Re: Busunfälle...
10.01.2012 21:18
Genau, allerdings ohne Geschenkpapier...steht ja fast jede Woche so etwas da rum.
Re: Busunfälle...
11.01.2012 01:31
7851 wird wiederaufgebaut und reaktiviert? Vielleicht habe ich es verpasst, aber ich bin davon ausgegangen, dass 7851 als Totalschaden abgeschrieben wird.

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator
Re: Busunfälle...
11.01.2012 07:02
Es ist eben nicht der komplette 7851, sondern nur das Heckteil.
So etwas gab es schon einmal bei der HOCHBAHN, das war beim Gelenkbus 7213 so, wo komplett der hintere Teil ersetzt wurde.
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