Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 09.05.2012 11:44 |
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 09.05.2012 17:01 |
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 09.05.2012 17:13 |
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 09.05.2012 19:41 |
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 09.05.2012 19:43 |
Zitat
cedric30003
Solche Tickets sind aber NICHT ÜBERTRAGBAR
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 09.05.2012 23:24 |
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 10.05.2012 08:24 |
Zitat
cedric30003
Solche Tickets sind aber NICHT ÜBERTRAGBAR
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 10.05.2012 13:51 |
Zitat
Lopi2000
Und da man sie verschenken kann, spricht rechtlich auch nichts dagegen, wenn jemand, der am Bahnhof "so rumsteht" jemandem, der ihm ein wenig Bargeld geschenkt hat, als Dankeschön ein buntes Stückchen Papier schenkt, dass dieser dann als Fahrkarte einsetzt.
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 10.05.2012 16:46 |
Zitat
jwn
Schenkungen können nur unentgeltlich sein. Was du beschreibst ist ganz klar ein Kauf (§433 BGB). Dass die beiden anderer Meinung sind ist dabei völlig unschädlich.
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 10.05.2012 17:54 |
Zitat
Lopi2000
Das mag rechtlich schon zutreffend sein, nur wird es (von wenigen Einzelfällen & Testkäufen abgesehen) kaum nachweisbar sein, da weder ein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt noch Fahrkarte oder Geld ihre physischen Eigenschaften verändern.
Zitat
Lopi2000
Unabhängig davon, ob es nun legitim, moralisch fragwürdig oder was auch immer ist, ist diesem Fahrscheinhandel rechtlich kaum beizukommen. Zumindest nicht weiter als das Hausrecht der Verkehrsbetriebe reicht. Deshalb wird ja auch nur darüber aufgeklärt und keine Kontrolle, Festnahme oder ähnliches erwähnt.
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 10.05.2012 19:35 |
Zitat
jwn
Man muss übrigens noch nicht einmal Ebay bemühen, um festzustellen, dass es einen Markt für solche Karten gibt. An Fahrkartenautomaten bilden sich manchmal richtige Trauben regulärer Fahrgäste die mit Karten handeln oder "Fahrgemeinschaften" bilden.
Zitat
jwn
Und wenn am Ende in einem Zug die Hälfte der Einzelpassagiere sich in Fünfergrüppchen sammelt, dann funktioniert das Konzept doch einfach nicht.
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 10.05.2012 21:45 |
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 11.05.2012 00:19 |
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 11.05.2012 17:09 |
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 22.05.2012 21:30 |
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 22.05.2012 22:01 |
Zitat
Bei einer Tageskarte mit Namensangabe hat der Fahrgast einen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen vorzuzeigen. Tageskarten ohne Namensangabe sind übertragbar. Die Weitergabe von Tageskarten während der Fahrt sowie der Weiterverkauf von benutzten Tageskarten sind nicht gestattet. Entgegen diesen Bestimmungen weitergegebene Fahrkarten sind ungültig.
Werden Tageskarten entsprechend der tariflichen Angebotsgestaltung von mehreren Personen benutzt, so müssen sie gemeinsam fahren. Ein Austausch von mitfahrenden Personen während der Fahrt ist nicht zulässig.
Zitat
Bei einer 3-Tage-Karte mit Namensangabe hat der Fahrgast einen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen vorzuzeigen. Die 3-Tage-Karte ohne Namensangabe ist übertragbar.
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 23.05.2012 00:47 |
Zitat
bt
Im aktuellen HVV-Gemeinschaftstarif vom 1. Januar 2012 heißt es im Teil B ("Tarifbestimmungen"), Punkt 2 ("Bartarif") unter 2.2 ("Tageskarten")
Zitat
Bei einer Tageskarte mit Namensangabe hat der Fahrgast einen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen vorzuzeigen. Tageskarten ohne Namensangabe sind übertragbar. Die Weitergabe von Tageskarten während der Fahrt sowie der Weiterverkauf von benutzten Tageskarten sind nicht gestattet. Entgegen diesen Bestimmungen weitergegebene Fahrkarten sind ungültig.
Werden Tageskarten entsprechend der tariflichen Angebotsgestaltung von mehreren Personen benutzt, so müssen sie gemeinsam fahren. Ein Austausch von mitfahrenden Personen während der Fahrt ist nicht zulässig.
und unter 2.3 ("3-Tage-Karte")
Zitat
Bei einer 3-Tage-Karte mit Namensangabe hat der Fahrgast einen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen vorzuzeigen. Die 3-Tage-Karte ohne Namensangabe ist übertragbar.
Tageskarten und 3-Tage-Karten des HVV-Tarifs sind also in der Regel übertragbar. Online erworbene Tageskarten sind eine Ausnahme von dieser Regel.
Herzliche Grüße von bt
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 23.05.2012 12:50 |
Das steht zwar nirgendwo drauf, ist aber in der Tat die Regel, jedenfalls innerhalb des HVV. Der normale Gelegenheitsfahrer kauft sich die HVV-Tageskarte am Automaten oder im Bus. Dort gibt es überhaupt kein Feld, wo ein Name des Karteninhabers angegeben werden muss. Such mal hier in HH einen HVV-Automaten, sei es von der S-Bahn, oder von der Hochbahn, wo du einen HVV-Fahrschein (z.B. einen Einzelfahrschein oder eine Tageskarte) mit Feld für eine verpflichtende Namensangabe bekommst. Dasselbe im Bus, egal ob, bei der Hochbahn jedenfalls, ein EFAD 1 oder EFAD 2 verbaut ist. Dass dies also die Regel ist, ist nichts anderes als eine logische Schlussfolgerung.Zitat
Biene
Das verstehe ich nicht. Wo steht, dass Tageskarten ohne Namensangabe "die Regel" sind?
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 24.05.2012 11:57 |
Zitat
Ringbahn
Das steht zwar nirgendwo drauf, ist aber in der Tat die Regel, jedenfalls innerhalb des HVV. Der normale Gelegenheitsfahrer kauft sich die HVV-Tageskarte am Automaten oder im Bus. Dort gibt es überhaupt kein Feld, wo ein Name des Karteninhabers angegeben werden muss. Such mal hier in HH einen HVV-Automaten, sei es von der S-Bahn, oder von der Hochbahn, wo du einen HVV-Fahrschein (z.B. einen Einzelfahrschein oder eine Tageskarte) mit Feld für eine verpflichtende Namensangabe bekommst. Dasselbe im Bus, egal ob, bei der Hochbahn jedenfalls, ein EFAD 1 oder EFAD 2 verbaut ist. Dass dies also die Regel ist, ist nichts anderes als eine logische Schlussfolgerung.Zitat
Biene
Das verstehe ich nicht. Wo steht, dass Tageskarten ohne Namensangabe "die Regel" sind?
Re: Polizeiaktion gegen gebrauchten Fahrkartenverkauf 26.05.2012 16:19 |
ZitatBei einer Tageskarte mit Namensangabe hat der Fahrgast einen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen vorzuzeigen.Tageskartenohne Namensangabesind übertragbar. Die Weitergabe von Tageskarten während der Fahrt sowie der Weiterverkauf von benutzten Tageskarten sind nicht gestattet. Entgegen diesen Bestimmungen weitergegebene Fahrkarten sind ungültig.
Werden Tageskarten entsprechend der tariflichen Angebotsgestaltung von mehreren Personen benutzt, so müssen sie gemeinsam fahren. Ein Austausch von mitfahrenden Personen während der Fahrt ist nicht zulässig.
ZitatBei einer 3-Tage-Karte mit Namensangabe hat der Fahrgast einen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen vorzuzeigen.Die 3-Tage-Karteohne Namensangabeist übertragbar.