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Sicherheit contra Datenschutz? Videoüberwachung in schleswig-holsteinischen Zügen
geschrieben von CARPE DIEM 
Die Videoüberwachung soll verschiedenen Zeitungsberichten zufolge künftig auch in den Zügen im nördlichsten deutschen Bundesland Standard werden: Lübecker Nachrichten / 01.03.2013 und shz-Verlagsgruppe / 02.03.2013

Bringt dies ein Mehr an Sicherheit oder (nur) die weitere Einschränkung von Persönlichkeitsrechten und Datenschutz? Oder liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen?

Wie ist die Meinung der Bahnfahrer in Nordelbien dazu?

| Bahnfahren | Das Leben in vollen Zügen genießen ... |
Naja in den 648.3 648.4 ist doch bereits eine Videoüberwachung vorhanden

Und ich denke die neuen Dosto Triebwagen bekommen auch welche. Das sollte heutzutage eigentlich Standort sein. Selbst die DT3 von der HOCHBAHN haben diese.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.03.2013 16:17 von cedric30003.
Wenn hat der Lint 4 eine Videoüberwachung welche aber ohne Funktion ist.

Mfg

Sascha Behn
Und wozu ist die dann da drin?
Na ja - bei der Hochbahn in Hamburg ist die Videoüberwachung seit Jahr und Tag in Betrieb - solange eindeutige Regelung bezüglich Dauer der Speicherung und Auswertung vorliegen sollte es da weniger Probleme geben - diese Sachen müssen halt nur geregelt werden. Datenschutz ist wichtig! Nichtsdestotrotz kann man, wenn man sich bemüht eine praktikable Lösung für alle finden!
Nun, eine Videoüberwachung ist allenfalls zur konkreten Tätersuche interessant, ansonsten soweit sicher, da das Material nicht zu anderen Zwecken als zur Strafverfolgung bei richterlicher Anordnung benutzt werden darf.
Deshalb ist zwar der Nutzen weiterhin umstritten, der Datenschutz aber erstmal gewährt.

Da gibt es bei der Bahn ganz andere Datenschutz-Baustellen als die Videoüberwachung, z.b. die Kundendaten:
[www.welt.de]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.03.2013 12:48 von BussHamburg001.
Zitat
BussHamburg001
Nun, eine Videoüberwachung ist allenfalls zur konkreten Tätersuche interessant, ansonsten soweit sicher, da das Material nicht zu anderen Zwecken als zur Strafverfolgung bei richterlicher Anordnung benutzt werden darf.
Deshalb ist zwar der Nutzen weiterhin umstritten, der Datenschutz aber erstmal gewährt.

Leider aber auch wirklich nur erstmal, denn während die erstmal geschaffenen Infrastrukturen des Überwachungsstaats mit Sicherheit Bestand haben, ist es schon optimistisch, den Bestand der entsprechenden Datenschutzgesetze überhaupt nur anzunehmen. Selbst in halbwegs demokratischen Strukturen lauern Law-and-Order-Lobbyisten doch nur auf den kleinsten Zwischenfall, um die Überwachungstechnik, aber auch die Kompetenzen der Überwacher stetig auszuweiten.

Die Gelder, die in diesem Bereich mangels faktischem Sicherheitszugewinn verbrannt werden, fehlen dann für eine reale Verbesserung / Aufrechterhaltung der Sicherheit etwa durch motiviertes, nicht unterbezahltes Personal. Immerhin springen dann aber ein paar Beraterverträge oder Vorstands-/Aufsichtsratsposten für die Politiker heraus, die sich für den Ausbau dieser Technik eingesetzt haben, genauso wie Anzeigen in den Medien geschaltet werden, die die o.g. Zwischenfälle kampagnenhaft aufbauschen und so die Stimmung pro Überwachung steuern.
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