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Tarifrecht - Frage
geschrieben von Daniel Vielberth 
Zitat
Rob66
Diese *******, die wissen das wohl ganz genau, dass viele ne Zeitkarte in N haben..... keine Ahnung....
So, in meiner Ecke stand noch ein Fahrrad und der Besitzer ist schon in Mögeldorf Richtung Toilette verschwunden.

Also ich mein, mir fällt das auch bei den normalen Schaffner auf, meist kommen die erst außerhalb von 100/200, selten innerhalb dieser Zonen, entweder ist das nur Zufall oder keine Ahnung...

Ich denke mal Schaffner/DB Sicherheit kennen ja die Zonen, sprich die fangen dann eben an außerhalb von 100/200 in der Hoffnung vllt. paar schwarze Schafe zu erwischen die mit 100/200 mal eine Haltestelle außerhalb des Gültigkeitsgebiet fahren wollen ohne drauf zu zahlen.

Theoretisch hätten sie aber einen 40ger kassieren dürfen, denn du hattest ein Ticket wo nur zwischen Hbf. und Aufseßplatz gegolten hätte, wie du das am DB Automaten gezogen hast ist mir allerdings schleierhaft, da hättest du auch Laufamholz als Startbahnhof deklarieren können, so flexibel ist der DB Automat dann doch... Hbf-Aufseßplatz hört sich eher nach VAG Automat an...

Das sicherste ist natürlich immer nach Möglichkeit ein Tagesticket odgl. beim Lotto-Laden oder Kundenbüro, das müsstest du da dann nur flux in Laufamholz abstempeln.

Ich hatte auch schon mal einen Schaffner der mir das Ticket mit seiner Schaffnerzange entwertet hat, also wenn man mit den Leuten spricht dann machen die das auch meist und verlangen kein EBE...

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
Zweimaliger Irrtum kann ich nur sagen:

Punkt 1: am DB-Automaten hat rob66 recht, dort kann man nur vom Startbahnhof aus Karten lösen. Einzige Möglichkeit, gezielt Preisstufe K wählen, dann erscheint als start zwar HBF als start, aber als "Ziel" Kurzstrecke.

VAG-Automaten hingegen lassen die Kurzstrecke m.W sogar ohne Eingabe des Startpunktes ziehen.

2. Wenn dem Kontrolleur plausibel erklärt wird, das er sich bei der Kurzstrecke um eine aus technischen Gründen nicht anders lösbare Karte handelt, und er sich uneinsichtig zeigt (was zu bezweifeln wäre) wäre das ein klarer Fall für Beschwerden, mit guten Erfolgschancen, Recht zu bekommen. Wenn der sog. Anschlussfahrschein überbezahlt wäre, und man anders an die K nicht rankommt, muss ggf. eine K mit falschen Ziel akzeptiert werden. Natürlich darf die K nicht zuvor benutzt worden sein, was aber anhand der Lösezeit (sollte dann kurz vor Abfahrt des Zuges sein) nachvollziehbar ist.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Re: Tarifrecht - Frage
30.11.2011 11:43
Zitat
Rob66
Heißt das jetzt weil ich monatlichen Bankeinzug habe, greifen sie mir am 01.01. in die Tasche, und andere die gleich voraus auf ein Mal bezahlt haben nicht? Das kann ja nicht sein.
Das ist ja total ungerecht.
Man könnte ja auch argumentieren, dass ein Vorauszahler der VAG ein sehr kostengünstiges Darlehen gibt, das jetzt nicht mit Mehrkosten belohnt wird. Eine Art Vergünstigung eben.

Wenn jemand heute einen Artikel in einem Laden kauft, am nächsten Tag jemand den Artikel mit 20% kauft, ist das dann auch ungerecht?

Zitat

Warum kann man am Automaten nicht einfach eine Karte von bis lösen?
Das habe ich mich auch gefragt, als ich in den VGN gezogen bin. Auch dass Karten oft bereits gestempelt sind, also ab Kauf gültig, halte ich für sehr unflexibel.
Zitat
Efchen
Das habe ich mich auch gefragt, als ich in den VGN gezogen bin. Auch dass Karten oft bereits gestempelt sind, also ab Kauf gültig, halte ich für sehr unflexibel.

Ja das stimmt, wobei, dieses Problem lässt sich umgehen in dem man eben zum nächsten Lotto-Laden oder zum Kundenbüro geht, dort gibt es die Karten dann auch in ungestempelter Form.

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
UHM
Re: Tarifrecht - Frage
30.11.2011 21:32
Sorry, aber da bist Du auch im Irrtum Daniel.

Zur Sache:
Ich glabe nicht, daß am Südausgang irgendwo ein VAG-Automat ist, die nächsten dürften wohl evtl. an der neuen Straßenbahnhaltestelle Celtisplatz sein. Also wird es wohl ein DB-Automat gewesen sein.
Die DB-Automaten können sehr wohl die geforderte Fahrkartenart ausstellen, ich habe das jetzt extra an einem anderen DB-Automaten ausprobiert. Hier die 4 Schritte, wie man zur Fahrkarte kommt:

-> VGN
-> VGN-Anschlußfahrschein
-> Kurzstrecke
-> Bezahlen

Im Bild wie es vor dem Bezahlen aussieht. Das einzige was mich daran stört ist die Anzeige des Endezeitpunkt der Gültigkeit: man könnte ja auch erst 3 h mit der Zeitkarte fahren und dann würde der Gültigkeitszeitraum der Karte eigentlich erst dann loslaufen.
Insofern gibt es kein technisches Problem, Rob hätte ohne Probleme die richtige Fahrkarte an einem DB-Automat auch am Südausgang lösen können. Leider lesen viele halt nur bis zum ersten Punkt im Menü und was danach kommt interessiert sie nicht, deswegen sind auch viele mit falschen Fahrkarten unterwegs.

Tschö
UHM


Zitat
UHM

Ich glabe nicht, daß am Südausgang irgendwo ein VAG-Automat ist, die nächsten dürften wohl evtl. an der neuen Straßenbahnhaltestelle Celtisplatz sein. Also wird es wohl ein DB-Automat gewesen sein.

Kann der DB-Automat wirklich explizit Aufseßplatz als Ziel ausspucken?
Das mag ich jetzt grad mal in Frage stellen, normal kennt der doch nur Bahnhöfe, ich wüsste jetzt nicht das zum Aufseßplatz Züge oder S-Bahnen fahren *verwirrt guckt*

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
UHM
Re: Tarifrecht - Frage
01.12.2011 00:15
Hm, auch wieder wahr. Eventuell war er an einem anderen Ausgang? Aber im Bahnhof denke ich nicht, daß es überhaupt VAG-Automaten gibt. Höchstens in der Königstorpassage bei der U-Bahn.
Andererseits kann die Bahn-Technik oft mehr als man annimmt. Die DB-Auskunft kennt ja auch alle VAG-Bushaltestellen, warum dann nicht auch die Automaten? Muß ich mal schauen, ob die neuen DB-Automaten den Aufseßplatz kennen ...

Tschö
UHM



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.12.2011 00:18 von UHM.
An UHM

OK, wenn über Anschlussschein auch geht, das kannte ich so noch nicht, bzw. da hab ich immer nur Stufe 2er gesehen. Ich kenne am DB-Automaten nur die Variante, eben direkt die Preisstufe zu wählen, eben K, und dann steht auf der Karte zwar Start Hauptbahnhof aber statt des Zieles Preisstufe K. Das gilt ja auch. Wobei ich mir grade nicht sicher bin, nicht das diese Funktion mit dem letzten Update wieder rausgeflogen ist. Werde ich morgen mal ausprobieren.

Ansonsten, was Ziele betrifft: Herrnhütte und Flughafen sind in den DB-Automaten auch drin, Herrhütte könnte man ja noch mit dem 212er als "Bahnbus" begründen, Flughafen aber schon nimmer. Insofern halte ich Aufseßplatz schon für realistisch, wenngleich ich neulich mal bei dem Versuch, Langwasser Mitte als Ziel einer Reiseverbindung einzugeben, gescheitert bin, das hatte das Ding dann wieder nicht.

Gruß D. Vielberth
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.12.2011 01:19 von Daniel Vielberth.
UHM
Re: Tarifrecht - Frage
01.12.2011 10:25
DB-Automat

Tschö
UHM


Ist ja cool, naja so soll es ja eigentlich auch sein, jetzt weiß ich was ich als nächstes mal beim DB-Automaten versuche ;)

Da geht ja dann sicher auch sowas wie Litterzhofen -> Equarhofen (außer da wäre dann keine Start - Ziel -Eingabe möglich, müsste aber eigentlich?)

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
UHM
Re: Tarifrecht - Frage
02.12.2011 09:07
Also alle Haltestellen im VGN kennt der DB-Automat sicherlich nicht. Die Haltestellen-Auswahl habe ich über die Standard-DB-Verbindungsauswahl gemacht, dort müßte man auch eine Starthaltestelle eingeben können. Allerdings nach der Auswahl von Nürnberg als Ziel und dem Eintippen des A für Aufseßplatz wurden nur noch 4 oder 5 Ziele angezeigt, einer davon der Aufseßplatz. Ich gehe aber einfach einmal davon aus, daß es in Nürnberg wesentlich mehr Haltestellen mit A geben sollte.

Tschö
UHM
Ich muss mich auch korrigieren, es geht wohl inzwischen wirklich nur noch der von UHM beschriebene Weg über Anschlusskarten, die Direkt-Tarifstufen Wahl geht nur mehr an VAG-Automaten.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
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Re: Tarifrecht - Frage
09.12.2011 18:56
Zitat
Efchen
Zitat
UHM
Insofern ist für mich noch nicht sicher, ob eine Fahrt innerhalb Nürnberg/Fürths tatsächlich teurer wird als wenn man ins Umland fährt. Im nächsten Jahr ist dies definitiv noch nicht der Fall, da die Preisstufe A ja erst zur Hälfte die vorgesehene Preiserhöhung beinhaltet.
Wenn ich nächstes Jahr für eine Fahrt von FÜ nach GG regulär Preisstufe A lösen sollte, aber die Fahrt bis Wetterkreuz (oder umgekehrt in eine weitere Zone) nur Preisstufe 2 ausreicht, dann ist für mich schon ab nächstes Jahr eine Fahrt in Nürnberg teurer als ins Umland. Und für alle anderen, die nur innerhalb von Nürnberg (nur Zone 200) fahren, gilt das selbe, sie lösen weiterhin 2 Zonen und sagen einfach, sie fahren nach außerhalb.

Zitat
Daniel Vielberth
Wobei sich der Teil Fürth so ließt, als ob es dort kundenfreundlicher gelößt wird. Dort darf die Zone 2 ja noch benutzt werden
Weil das teurer ist als Zone Z.

Aufgrund der Aussagen in diesem Forum wie auch waehrend meiner Telefonate mit mehreren Mitarbeitern sowohl bei VGN als auch bei VAG - darunter selbstverstaendlich auch den speziell mit diesem Thema Befassten - komme ich zu dieser Schlussfolgerung:
Die beabsichtigte Tarifaenderung zum 01.01.2012 fuer den Bereich "Nuernberg - Fuerth - Stein", dem die jeweiligen Beschluesse der Stadtraete in Nuernberg und in Fuerth zugrundeliegen, ist - im Sinne der formalen Logik - NICHT widerspruchsfrei umsetzbar.
Begruendung: Definitiv sollen Fahrten, die ausschliesslich innerhalb der Tarifzone 200 (und zwar sowohl zwischen Nuernberg und Fuerth - Beispiel: Grossgruendlach Mitte -> Fuerth Hbf. - als auch ausschliesslich innerhalb Nuernbergs - hier waere ein "Durchhangeln" mittels Busfahrten zwischen der Achse S2/S3 und Fuerth-Sued moeglich) stattfinden, mit Tarifstufe A bewertet und somit teurer sein, als darueber hinaus in den Aussenbereich (Weiterfahrt jeweils bis Zirndorf Bf. bzw. bei der umgekehrten Fahrtstrecke Erlangen, Am Wetterkreuz bzw. Feucht Bf.) weiterfuehrende Fahrten, die lediglich in Tarifstufe 2 fallen wuerden.
Da bis auf Weiteres im VGN keine Moeglichkeit bestehen wird, Zustiegs- UND Ausstiegshaltestelle konsequent Fahrt fuer Fahrt festzustellen und daraus die Fahrtkosten absolut tarifkonform zu berechnen (wie dies z.B. beim Modell "Kolibri" der Verkehrsgemeinschaft Schwaebisch Hall - VSH umgesetzt werden soll, was aber wiederum zu datenschutzrechtlichen Bedenken fuehren koennte) und es auch unmoeglich ist, die Absichten und das zukuenftige Handeln der Kunden zu kennen, gibt es subjektiv wie objektiv KEINE Moeglichkeit, festzustellen, welche Tarifstufe hier jeweils zur Anwendung kommen muss.
Somit koennten Kunden, die Kenntnis ueber diese "Umgehungstatbestaende" haben, im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz die Moeglichkeit haben, weniger hohe Fahrtkosten bezahlen zu muessen, als die Masse der Kunden, denen dieses Wissen fehlt. Dies muesste zur verfassungsrechtlichen Infragestellung dieser Bestimmungen fuehren.
Der Ausweg aus dieser Situation bestuende aus meiner Sicht darin, dass man
Alternative A: die Beschlussfassung herbeifuehrt, dass derartige Fahrten in den Aussenbereich auch nach Tarifstufe A zu bezahlen waeren. Dann waere zur Umsetzung die Tarifzonenkonstruktion moeglich, dass Zone 100 zukuenftig den gesamten Bereich Nuernberg der Zone 200 umfassen muesste und sich die Zone 200 dann lediglich als "Durchfahrtszone" - aehnlich der derzeitigen Zone 300 - um die Zone 100 herumlegen muesste, um saemtliche Fahrten in die "Aussenwelt" dann auch mindestens mit Tarifstufe 2+T zu bewerten und bezahlen zu lassen. Da dies jedoch aufgrund der, wie mir signalisiert wurde, immens hohen Kosten allein fuer die Umstellung der Abrechnungssoftware im mittleren sechsstelligen EUR-Bereich sowie dem auch in diesem Zusammenhang unwahrscheinlichen Zustandekommen einer Beschlussfassung der VGN-Mitglieder quasi auszuschliessen ist, bliebe lediglich
Alternative B: zu akzeptieren, dass Fahrten, die in die Zone 100 nicht hineinfuehren, weiterhin nach Tarifstufe 2 abzurechnen sind - also auch Fahrten zwischen N und Fuerth - wenn man dafuer keine spezielle Aufteilung in die Zonen 250 (Fuerth) und 200 (N) durchfuehren will, was aber wiederum o.b. Kosten induzieren wuerde. Angesichts der Ueberlegung, die Hintergrund der Stadtratsbeschluesse zu sein scheint, durch die Tarifaenderung hauptsaechlich die Finanzierung des Betriebs der strukturell teuren Befoerderungsmittel (U-Bahn, tlw. auch Strassenbahn) zu stabilisieren, schiene mir diese Alternative die logisch konsequentere zu sein, die auch mit drastisch weniger hohem Aufwand durchfuehrbar waere, als eine Umstrukturierung des Zonensystems.
Des weiteren scheint mir die Begriffswahl "stadtgrenzueberschreitende Fahrten" zur Abgrenzung zwischen Tarifstufe A und Zonentarif absolut irrefuehrend zu sein, da ja dadurch Fahrten zwischen Fuerth und N, die - z.B. ueber die U-Bahnstation "Stadtgrenze"- in die Zone 100 hineinfuehren, ausdruecklich aus der Anwendung des Zonentarifs und somit der Tarifstufe 2 AUSGESCHLOSSEN werden sollen. Welcher kurze, signifikante Begriff hierfuer allerdings in Frage kommen koennte - um also deutlich zu machen, dass man ueber den Bereich 100/200 HINAUS anstatt ueber die Stadtgrenzen N-Fuerth-Stein faehrt, dafuer fehlt mir die Inspiration ... FORUM !! BITTE !!
Uebrigens: Irgendwo in meiner bisherigen Darstellung habe ich einen kleinen logischen Fehler versteckt. Wer ihn findet, darf ihn wahlweise behalten bzw. ihn beim Treffen der IG Bibertbahn am 10.12.2011, 14:00 h im Cafe Bub in Zirndorf, bei dem ich anwesend sein werde, fuer 20,- EUR Finderlohn zu mir zurueckbringen ...
Ich bedaure uebrigens die fehlenden Umlaute usw. in diesem Text. Leider muss ich momentan aufgrund Zerstoerung meines Systemlaufwerks mit einem DVD-basierten Minimal-OS arbeiten, bei dem mir der deutsche Zeichensatz fehlt ...

Viel Spass,
sb
Re: Tarifrecht - Frage
12.12.2011 14:33
Moin,

noch eine Frage zur Umgehung der Preisstufe A.

Sehe ich das richtig, bei einer Fahrt von Großgründlach in den Fürther Westen kann man eigentlich als Zielzone nur die Zone 800/801 benutzen? Demnach wäre die Fahrt mit anderen Zielen wie Hardhöhe oder Burgfarrnbach am Klinikum bzw. Hansastr. zu Ende, weil man von da aus nicht mehr auf direktem Wege die Zone 800 erreichen kann (denn Umwege oder Rückfahrten sind ja nicht erlaubt).

In der anderen Richtung ist die Zielhaltestelle "Wetterkreuz", da funktionierts.

Sehen die Experten hier das genauso?

Am einfachsten wäre natürlich einfach eine Zeitkarte für Zonen 200/300.

Viele Grüße,
-Efchen
UHM
Re: Tarifrecht - Frage
12.12.2011 15:19
Als Zielzone könnte man natürlich auch 700/701 und die anderen an 200 angrenzenden Zonen benutzten. Bei Deinem Problem helfen die aber auch nicht weiter.
Ansonsten sehe ich das genauso, die einzige Haltestelle in 800/801 wird nur vom Bus 126 angefahren, also kann man nur auf einer Route fahren, die zu dieser Buslinie führt.

Tschö
UHM
Re: Tarifrecht - Frage
13.12.2011 11:24
Genau. Würde ich sagen, ich fahre nach Zirndorf, dann müsste ich am Hbf umsteigen und käme nichtmal bis Klinikum. Würde ich nach Hardhöhe/Unterfarrnbach/Burgfarrnbach fahren wollen, bliebe mir nichts anderes übrig als Klinikum/Hansastr. auszusteigen.

Nichtmal Klinikum-Hardhöhe mit der U1 wäre noch erlaubt, weil das nicht der direkte Weg ist.

Danke für Deine Einschätzung.

-Efchen
Re: Tarifrecht - Frage
14.12.2011 05:24
Woher stammt die Information, daß keine Umwegfahrten zulässig sind?
Soweit mir bekannt ist, sind lediglich Rück-/Rundfahrten ausgeschlossen; solange ich mich also auf keinem Streckenabschnitt bewege, der mich ZWINGEND wieder zum Beginn meiner Fahrt bzw. zu einer Stelle, die ich ZWINGEND bereits durchfahren haben muß, um an meine aktuelle Position gekommen zu sein, begehe ich allenfalls die "perfekte Bestimmungswidrigkeit" - siehe oben ...
Somit wäre zumindest der Bereich bis zur Achse der Linie 126 beliebig anfahrbar, wenn man nicht sogar behauptet, über eine Schleifenfahrt mit der Linie 172 zur Haltestelle Hansastraße und weiter mit der Linie 126 fahren zu wollen.
Insgesamt sind dies aber alles Aspekte, die die Widersprüchlichkeit des Tarifänderungskonzepts weiter untermauern.

Frohe Weihnachten,
sb
Re: Tarifrecht - Frage
14.12.2011 10:37
Moin,

das mit den Umwegen könnte sich aus den Tarifbestimmungen B.5.1.1 ergeben:
[vgn.de]

Zitat: "Einzelfahrkarten berechtigen zu einer Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel".

IMHO definiert sich ein Umweg als eine Fahrt, die nicht in Richtung auf das Fahrtziel geht. Somit wäre ein Umweg ausgeschlossen. Um vom Klinikum nach Rothenberg über Hansastraße zu kommen, wäre es wohl ein Umweg und auch keine Fahrt in Richtung des Fahrtziels, wenn man über Hardhöhe fährt.

Sucht man z.B. eine Verbindung für die Strecke Klinikum - Rothenberg, bekommt man direkte Verbindungen, bei denen als Preis "Tarifstufe 2" angezeigt wird. Gibt man als "Über" noch "Hardhöhe" an, wird keine Preisinformation mehr angezeigt - meiner Meinung nach, weil das als Umweg eine besondere Bepreisung notwendig machen würde (welche auch immer - aber darum gehts eigentlich nicht).

> Insgesamt sind dies aber alles Aspekte, die die Widersprüchlichkeit des Tarifänderungskonzepts weiter untermauern.

Ja, aber mir gehts in erster Linie darum, nicht mehr für weniger Leistung bezahlen zu müssen :-)

Grüße,
-Efchen
Hallo erstmal,
bin erst vor Kurzem auf dieses Forum gestoßen und deshalb noch neu hier.
Ich habe auch gleich mal eine Frage: Weiß hier jemand, ob es Absicht ist, daß man zwischen Zirndorf Bf und Fürth Hbf auf der R11 Kurzstecke fahren darf? Oder hat man da ein paar Tarifpunkte vergessen?

Gruß Aurachtaler
Re: Tarifrecht - Frage
16.12.2011 11:24
Vielleicht ist ja der eingeschobene Tarifpunkt westlich des Bahnhofs, der der so über dem "M" der "Maxstr. Süd" klebt etwas verrutscht, und sollte eigentlich auf der Kreuzung liegen? Dann ginge die Kurzstrecke nur bis Alte Veste. Was immerhin ja auch drei Bahnhöfe wären! Mit dem Bus kommt man schließlich auch nicht per Kurzstrecke nach Dambach.
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