Re: Tarifrecht - Frage 29.11.2011 14:07 |
Zitat
Rob66
Diese *******, die wissen das wohl ganz genau, dass viele ne Zeitkarte in N haben..... keine Ahnung....
So, in meiner Ecke stand noch ein Fahrrad und der Besitzer ist schon in Mögeldorf Richtung Toilette verschwunden.
Re: Tarifrecht - Frage 29.11.2011 17:08 |
Re: Tarifrecht - Frage 30.11.2011 11:43 |
Man könnte ja auch argumentieren, dass ein Vorauszahler der VAG ein sehr kostengünstiges Darlehen gibt, das jetzt nicht mit Mehrkosten belohnt wird. Eine Art Vergünstigung eben.Zitat
Rob66
Heißt das jetzt weil ich monatlichen Bankeinzug habe, greifen sie mir am 01.01. in die Tasche, und andere die gleich voraus auf ein Mal bezahlt haben nicht? Das kann ja nicht sein.
Das ist ja total ungerecht.
Das habe ich mich auch gefragt, als ich in den VGN gezogen bin. Auch dass Karten oft bereits gestempelt sind, also ab Kauf gültig, halte ich für sehr unflexibel.Zitat
Warum kann man am Automaten nicht einfach eine Karte von bis lösen?
Re: Tarifrecht - Frage 30.11.2011 12:41 |
Zitat
Efchen
Das habe ich mich auch gefragt, als ich in den VGN gezogen bin. Auch dass Karten oft bereits gestempelt sind, also ab Kauf gültig, halte ich für sehr unflexibel.
Re: Tarifrecht - Frage 30.11.2011 21:32 |
Re: Tarifrecht - Frage 30.11.2011 22:46 |
Zitat
UHM
Ich glabe nicht, daß am Südausgang irgendwo ein VAG-Automat ist, die nächsten dürften wohl evtl. an der neuen Straßenbahnhaltestelle Celtisplatz sein. Also wird es wohl ein DB-Automat gewesen sein.
Re: Tarifrecht - Frage 01.12.2011 00:15 |
Re: Tarifrecht - Frage 01.12.2011 01:16 |
Re: Tarifrecht - Frage 01.12.2011 10:25 |
Re: Tarifrecht - Frage 01.12.2011 16:44 |
Re: Tarifrecht - Frage 02.12.2011 09:07 |
Re: Tarifrecht - Frage 03.12.2011 21:43 |
Re: Tarifrecht - Frage 09.12.2011 18:56 |
Zitat
Efchen
Wenn ich nächstes Jahr für eine Fahrt von FÜ nach GG regulär Preisstufe A lösen sollte, aber die Fahrt bis Wetterkreuz (oder umgekehrt in eine weitere Zone) nur Preisstufe 2 ausreicht, dann ist für mich schon ab nächstes Jahr eine Fahrt in Nürnberg teurer als ins Umland. Und für alle anderen, die nur innerhalb von Nürnberg (nur Zone 200) fahren, gilt das selbe, sie lösen weiterhin 2 Zonen und sagen einfach, sie fahren nach außerhalb.Zitat
UHM
Insofern ist für mich noch nicht sicher, ob eine Fahrt innerhalb Nürnberg/Fürths tatsächlich teurer wird als wenn man ins Umland fährt. Im nächsten Jahr ist dies definitiv noch nicht der Fall, da die Preisstufe A ja erst zur Hälfte die vorgesehene Preiserhöhung beinhaltet.
Weil das teurer ist als Zone Z.Zitat
Daniel Vielberth
Wobei sich der Teil Fürth so ließt, als ob es dort kundenfreundlicher gelößt wird. Dort darf die Zone 2 ja noch benutzt werden
Aufgrund der Aussagen in diesem Forum wie auch waehrend meiner Telefonate mit mehreren Mitarbeitern sowohl bei VGN als auch bei VAG - darunter selbstverstaendlich auch den speziell mit diesem Thema Befassten - komme ich zu dieser Schlussfolgerung:
Die beabsichtigte Tarifaenderung zum 01.01.2012 fuer den Bereich "Nuernberg - Fuerth - Stein", dem die jeweiligen Beschluesse der Stadtraete in Nuernberg und in Fuerth zugrundeliegen, ist - im Sinne der formalen Logik - NICHT widerspruchsfrei umsetzbar.
Begruendung: Definitiv sollen Fahrten, die ausschliesslich innerhalb der Tarifzone 200 (und zwar sowohl zwischen Nuernberg und Fuerth - Beispiel: Grossgruendlach Mitte -> Fuerth Hbf. - als auch ausschliesslich innerhalb Nuernbergs - hier waere ein "Durchhangeln" mittels Busfahrten zwischen der Achse S2/S3 und Fuerth-Sued moeglich) stattfinden, mit Tarifstufe A bewertet und somit teurer sein, als darueber hinaus in den Aussenbereich (Weiterfahrt jeweils bis Zirndorf Bf. bzw. bei der umgekehrten Fahrtstrecke Erlangen, Am Wetterkreuz bzw. Feucht Bf.) weiterfuehrende Fahrten, die lediglich in Tarifstufe 2 fallen wuerden.
Da bis auf Weiteres im VGN keine Moeglichkeit bestehen wird, Zustiegs- UND Ausstiegshaltestelle konsequent Fahrt fuer Fahrt festzustellen und daraus die Fahrtkosten absolut tarifkonform zu berechnen (wie dies z.B. beim Modell "Kolibri" der Verkehrsgemeinschaft Schwaebisch Hall - VSH umgesetzt werden soll, was aber wiederum zu datenschutzrechtlichen Bedenken fuehren koennte) und es auch unmoeglich ist, die Absichten und das zukuenftige Handeln der Kunden zu kennen, gibt es subjektiv wie objektiv KEINE Moeglichkeit, festzustellen, welche Tarifstufe hier jeweils zur Anwendung kommen muss.
Somit koennten Kunden, die Kenntnis ueber diese "Umgehungstatbestaende" haben, im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz die Moeglichkeit haben, weniger hohe Fahrtkosten bezahlen zu muessen, als die Masse der Kunden, denen dieses Wissen fehlt. Dies muesste zur verfassungsrechtlichen Infragestellung dieser Bestimmungen fuehren.
Der Ausweg aus dieser Situation bestuende aus meiner Sicht darin, dass man
Alternative A: die Beschlussfassung herbeifuehrt, dass derartige Fahrten in den Aussenbereich auch nach Tarifstufe A zu bezahlen waeren. Dann waere zur Umsetzung die Tarifzonenkonstruktion moeglich, dass Zone 100 zukuenftig den gesamten Bereich Nuernberg der Zone 200 umfassen muesste und sich die Zone 200 dann lediglich als "Durchfahrtszone" - aehnlich der derzeitigen Zone 300 - um die Zone 100 herumlegen muesste, um saemtliche Fahrten in die "Aussenwelt" dann auch mindestens mit Tarifstufe 2+T zu bewerten und bezahlen zu lassen. Da dies jedoch aufgrund der, wie mir signalisiert wurde, immens hohen Kosten allein fuer die Umstellung der Abrechnungssoftware im mittleren sechsstelligen EUR-Bereich sowie dem auch in diesem Zusammenhang unwahrscheinlichen Zustandekommen einer Beschlussfassung der VGN-Mitglieder quasi auszuschliessen ist, bliebe lediglich
Alternative B: zu akzeptieren, dass Fahrten, die in die Zone 100 nicht hineinfuehren, weiterhin nach Tarifstufe 2 abzurechnen sind - also auch Fahrten zwischen N und Fuerth - wenn man dafuer keine spezielle Aufteilung in die Zonen 250 (Fuerth) und 200 (N) durchfuehren will, was aber wiederum o.b. Kosten induzieren wuerde. Angesichts der Ueberlegung, die Hintergrund der Stadtratsbeschluesse zu sein scheint, durch die Tarifaenderung hauptsaechlich die Finanzierung des Betriebs der strukturell teuren Befoerderungsmittel (U-Bahn, tlw. auch Strassenbahn) zu stabilisieren, schiene mir diese Alternative die logisch konsequentere zu sein, die auch mit drastisch weniger hohem Aufwand durchfuehrbar waere, als eine Umstrukturierung des Zonensystems.
Des weiteren scheint mir die Begriffswahl "stadtgrenzueberschreitende Fahrten" zur Abgrenzung zwischen Tarifstufe A und Zonentarif absolut irrefuehrend zu sein, da ja dadurch Fahrten zwischen Fuerth und N, die - z.B. ueber die U-Bahnstation "Stadtgrenze"- in die Zone 100 hineinfuehren, ausdruecklich aus der Anwendung des Zonentarifs und somit der Tarifstufe 2 AUSGESCHLOSSEN werden sollen. Welcher kurze, signifikante Begriff hierfuer allerdings in Frage kommen koennte - um also deutlich zu machen, dass man ueber den Bereich 100/200 HINAUS anstatt ueber die Stadtgrenzen N-Fuerth-Stein faehrt, dafuer fehlt mir die Inspiration ... FORUM !! BITTE !!
Uebrigens: Irgendwo in meiner bisherigen Darstellung habe ich einen kleinen logischen Fehler versteckt. Wer ihn findet, darf ihn wahlweise behalten bzw. ihn beim Treffen der IG Bibertbahn am 10.12.2011, 14:00 h im Cafe Bub in Zirndorf, bei dem ich anwesend sein werde, fuer 20,- EUR Finderlohn zu mir zurueckbringen ...
Ich bedaure uebrigens die fehlenden Umlaute usw. in diesem Text. Leider muss ich momentan aufgrund Zerstoerung meines Systemlaufwerks mit einem DVD-basierten Minimal-OS arbeiten, bei dem mir der deutsche Zeichensatz fehlt ...
Viel Spass,
sb
Re: Tarifrecht - Frage 12.12.2011 14:33 |
Re: Tarifrecht - Frage 12.12.2011 15:19 |
Re: Tarifrecht - Frage 13.12.2011 11:24 |
Re: Tarifrecht - Frage 14.12.2011 05:24 |
Re: Tarifrecht - Frage 14.12.2011 10:37 |
Re: Tarifrecht - Frage 15.12.2011 22:42 |
Re: Tarifrecht - Frage 16.12.2011 11:24 |